Allgemeine FunktionenH�ufig gestellte Fragen (FAQ)Im folgenden erhalten Sie eine Liste von "h�ufig gestellten Fragen" mit Antworten und Verweise mit weiteren Informationen. Hier bei "Informationen zur Tierarzneimittel-Datenbank (TAM)" finden Sie zur Mitteilungspflicht Antibiotika einen separaten Bereich mit Antworten zu h�ufig gestellten Fragen. A - Anmeldung und Einstieg
B - Melden
C - Abfragen, Anzeigen und Drucken, Download
D - Nachtragen und korrigierenE - Ohrmarken
F - Tierp�sse
G - Pr�mien 2002
H - EU-Erweiterung zum 1.5.2004Anmeldung und EinstiegWas ist meine Betriebsnummer, wo erhalte ich eine ?Zur eindeutigen Identifizierung und Registrierung muss einem Betrieb eine Betriebsnummer (= Registriernummer nach der Viehverkehrsverordnung) zugeteilt worden sein. Diese erm�glicht eine Zuordnung der in der HIT abgegebenen Meldungen zu einem Betrieb. F�r die Vergabe von Betriebsnummern sowie f�r die Erfassung und �nderungen von Adressdaten ist die Adressdatenstelle im jeweiligen Land zust�ndig. Landesspezifische BesonderheitenBaden-W�rttemberg h�ngt an die Betriebsnummer eine Kennzeichnung der Betriebsnachfolge und zus�tzlich eine Pr�fziffer an. Bayern verwendet teilweise landesintern eine Form ohne Angabe der Landeskennung - BALIS-Nummer genannt. Rheinland-Pfalz verwendet teilweise eine l�ngere Betriebsnummer. N�here Hinweise gibt die zust�ndige Landwirtschaftsbeh�rde bei der Kreisverwaltung. Bei der Eingabe der Betriebsnummer in die HIT ist die von der Viehverkehrsverordnung vorgegebene Form zu verwenden. Informationen �ber Betriebsdaten sind unter dem Men�punkt Betriebsdaten- erweiterte �bersicht abrufbar. Ich kann mich nicht anmelden, Fehlermeldung "Ung�ltige Benutzerdaten oder PIN, Anmeldung nicht erfolgreich."Schlug die Anmeldung durch falsche bzw. fehlerhafte Eingabe fehl, erhalten Sie aus Sicherheitsgr�nden nur noch die allgemeine Fehlermeldung. Es ist uns nicht gestattet detailliert zu melden worin die Ursache des Fehlers liegen k�nnte um nicht unberechtigten Nutzer einen Angriff auf Ihre Anmeldedaten zu erm�glichen M�gliche Ursachen bei Anmeldeproblemen:
KlartextanzeigeDie Klartextanezeige darf aus Sicherheitsgr�nden standardm��ig nicht aktiv sein, alternativ k�nnen Sie die Eingabe durch Klicken auf das Symbol "Auge" im Klartext sehen und so �berpr�fen. Was ist die PIN? Wo beantrage ich eine neue PIN?Die Authentifizierung des Nutzers beim Online-Zugang zur HIT-Datenbank erfolgt �ber die Betriebsnummer und die zugeh�rige PIN (Pers�nliche Identifizierungs-Nummer). In einigen L�ndern wurde f�r den InVeKoS-Bereich zus�tzlich eine Antragstellernummer mit separater PIN vergeben, die f�r den Zugang zur InVeKoS Datenbank (ZID) zu verwenden ist. Tierhalter, die bisher noch nicht �ber eine PIN verf�gen, jedoch k�nftig die HIT nutzen wollen, um Tiermeldungen online zu melden oder abzurufen, wenden sich an die zust�ndige Landesstelle, die f�r die PIN-Vergabe verantwortlich ist. Die HIT vergibt keine PIN ! Aus Sicherheitsgr�nden werden alle Anwender beim erstmaligen Einloggen in die HIT aufgefordert, diese zentral zugeteilte PIN sofort zu �ndern. Damit ist sicher gestellt, dass nur der Tierhalter selbst die PIN kennt. PIN falsch m�gliche FehlerquellenDa die Eingabe der PIN nicht im Klartext erscheint, kann es zu falschen bzw. fehlerhaften Eingaben der PIN kommen, wodurch die Anmeldung fehlschl�gt. Zu pr�fende Fehlerquellen sind:
Schlug die Anmeldung durch falsche bzw. fehlerhafte Eingabe fehl, erhalten Sie aus Sicherheitsgr�nden nur noch eine allgemeine Fehlermeldung. Es ist uns nicht gestattet detailliert zu melden worin die Ursache des Fehlers liegen k�nnte um nicht unberechtigten Nutzer einen Angriff auf Ihre Anmeldedaten zu erm�glichen, siehe auch Ich kann mich nicht anmelden. Ein Problem tritt bei Anwendern auf, die ihre PIN im Browser gespeichert haben. Die Anmeldung und anschlie�ende �nderung der PIN im Programm ist m�glich. Der Browser selbst merkt diese �nderung jedoch nicht, so dass beim n�chsten Einloggen Probleme auftreten. Hier muss der Anwender auch im Browser die alte PIN �berschreiben. Neue PIN anfordern
m�ssen Sie eine neue PIN beantragen bzw. Anfordern. Eine Abfrage der vergessenen PIN ist grunds�tzlich weder bei der zust�ndigen Landesstelle noch bei der HIT m�glich. Eine Auswahl der M�glichkeiten wie Sie zu einer neuen PIN gelangen bzw. die Adressen der zust�ndigen Stelle hier unter: PIN vergessen - PIN-Anforderung. Eine Anleitung zu Mail-Adresse hinterlegen und PIN vergessen finden Sie als PDF unter dem Link Best�tigter Kommunikationskanal und als Video! PIN �ndernDie PIN, die auf Antrag von der daf�r zust�ndigen Landesstelle zugeteilt wird, berechtigt nur zur erstmaligen Anmeldung im System. Nach dem Einloggen wird der User vom System aufgefordert, die PIN zu �ndern. Damit ist sichergestellt, dass nur noch er selbst die PIN kennt. Zur �nderung der PIN wird der Anwender automatisch in diese Maske geleitet:
VorgehensweiseIn das Feld "Neue PIN" ist eine frei w�hlbare PIN / Passwort gem�� der Vorgaben zu L�nge und Komplexit�t einzugeben. Hierbei ist zu beachten, das sich die neue PIN von der alten PIN unterscheiden muss. F�r jede eingegebene Ziffer wird ein Sternchen angezeigt. Im nachfolgenden Feld "PIN-Wiederholung" ist die neue
PIN zu wiederholen und die Schaltfl�che <�ndern> zu klicken. Nach Eingabe der PIN ist die Schaltfl�che "�ndern" zu dr�cken Sofern die neue PIN vom System akzeptiert wurde, erfolgt die R�ckmeldung "Die PIN �nderung f�r den Betrieb XXX wurde erfolgreich durchgef�hrt!". �ber den Link "Zur�ck zum Men�" gelangt man ins Hauptmen�.
Grunds�tzlich kann die PIN jederzeit vom Anwender ge�ndert werden, dazu ist auf der HI-Tier Men�seite unter den Allgemeinen Funktionen der Punkt "PIN �ndern" aufzurufen. Sofern sich ein Mitbenutzer unter seiner Benutzerkennung (z.B. ANWE) anmeldet und diese f�lschlicherweise mehrfach angelegt wurde, f�hrt dies bei der PIN-�nderung zu einer Fehlermeldung. In diesem Fall ist bei der Anmeldung die Mitbenutzernummer einzugeben. Der Anwender selber kann im Meldeprogramm unter dem Men�punkt <Betriebsdaten, erweiterte �bersicht> abfragen, wer (Betriebsnummer) und wann die PIN ge�ndert wurde. Hierzu ist folgende Einstellung vorzunehmen:
Vorsicht bei der Weitergabe der PIN Vor allem unter Tierhaltern ist es h�ufig noch �blich, dass Zu- und Abg�nge �ber Internet nicht selbst gemeldet werden. Einige Landwirte geben daher die PIN, die sowohl f�r den Zugang zur die HIT- und die ZID-Datenbank berechtigt, mit der Betriebsnummer an Dritte (z. B. Viehh�ndler, Schlachtbetriebe) weiter, die dann f�r sie die Meldungen vornehmen. Sofern die PIN mit der Betriebsnummer an einen Dritten weitergegeben wurde, kann dieser das vorhandene ZA-Konto einschlie�lich aller dazu gespeicherten Informationen einsehen und unbefugt auch ZA aus dem ZA-Konto abbuchen und damit Zahlungen im Rahmen der Betriebspr�mie blockieren. Deshalb sollte die PIN niemals an Dritte weitergegeben werden. Soll ein Dienstleister zum Melden beauftragt werden, ist stattdessen eine Vollmacht zu erteilen. Informationen zur Vollmachtvergabe finden Sie hier. Der Vollmachtgeber darf f�r die Aus�bung der Vollmacht keinesfalls seine PIN aush�ndigen. Der Bevollm�chtigte ben�tigt zur Wahrnehmung seiner Vollmacht eine eigene Registriernummer und eine PIN. Hat ein Betrieb seine PIN an einen Dritten weitergegeben, kann er den Zugang f�r diese Person jederzeit selbst sperren, indem er die PIN �ndert. Verf�gt der Betrieb nicht �ber einen Internetzugang, kann er schriftlich �ber die zust�ndige Landesstelle die �nderung oder L�schung der PIN und damit die Sperrung f�r den Dritten beantragen. PIN in Browser gespeichert? Ein Problem tritt bei Anwendern auf, die ihre PIN im Browser gespeichert haben. Die Anmeldung und anschlie�ende �nderung der PIN im Programm ist m�glich, aber der Browser selbst merkt diese �nderung nicht, so dass beim n�chsten Einloggen Probleme auftreten. Hier muss der Anwender auch im Browser die alte PIN �berschreiben. Sofern das betreffende Popup-Fenster mit der PIN nicht mehr angezeigt wird, ist folgende Browser-Einstellung vorzunehmen: Extras/Internetoptionen/Inhalte/AutoVervollst�ndigen/"Nachfragen, ob Kennw�rter gespeichert werden sollen" aktivieren. Damit wird das Popup-Fenster wieder angezeigt und der Anwender kann die neue PIN eingeben. Wo trage ich meine Mitbenutzernummer ein?In Unternehmen und Verwaltungsstellen, in denen mehrere Personen das System nutzen, muss die zust�ndige Adressdatenstelle f�r jeden Benutzer eine eigene Mitbenutzernummer angelegt und jedem eine pers�nliche PIN vergeben werden. Vor der Anmeldung m�ssen Sie unten auf der Einstiegsseite "Benutzer- und Programmprofil" anklicken und dort bei Anmeldeart "1 Betriebsnummer und Mitbenutzerkennung" w�hlen und abspeichern. Bei der n�chsten Anmeldung erhalten Sie ein zus�tzliches Feld, in der Sie Ihre pers�nliche Mitbenutzernummer und Ihre eigene PIN eingeben. Es ist nicht erlaubt, dass mehrere Benutzer mit der selben Kennung und PIN arbeiten (siehe auch Hinweise zur Doppelanmeldung). Ich dr�cke Anmelden und es passiert nichts ...Wenn Sie Ihre Anmeldedaten auf der Programmeinstiegsseite eingeben und dann die Schaltfl�che "Anmelden" dr�cken und es passiert nichts, kann das zwei verschiedene Ursachen haben die sich etwas unterschiedlich �u�ern.
Cookies, was ist das, warum, wie ...Cookies sind Informationen die der Webserver f�r Sie auf Ihrem Computer abspeichern will und die er zur weiteren Bearbeitung des Programms braucht. Cookies werden unter den Einstellungen des Browsers zugelassen oder unterbunden. Weitere Informationen zu Cookies und wie Sie Cookies in Ihrem Browser zulassen, finden Sie unter Hinweise zu Cookies. Stellen Sie sicher, dass im Browser unter dem Men� Einstellungen/Internetoptionen/Datenschutz/Websites/Bearbeiten... bei allen Servern von "HI-Tier.de" oder am besten bei der ganzen Dom�ne (also nur hi-tier.de eingeben) "zulassen" und nirgends "Sperren" eingetragen ist. Sollten Sie trotz Zulassens der Cookies nicht in das HIT-Programm gelangen, haben Sie eventuell zus�tzliche Sicherheits- oder Firewall-Pogramme, zur Absicherung des Computers oder Netzwerke gegen�ber dem Internet, wie z.B. ZoneAlarm, McAfee VShield oder Norton Personal Firewall, die Cookies unterbinden. In diesem Fall m�ssen Sie die Dokumentation oder Einstellungen dieser Programme �berpr�fen oder sie vor�bergehend deaktivieren. Sollten Sie sich in einem Firmennetzwerk befinden, m�ssen Sie ggf. Ihren Netzwerkverantwortlichen konsultieren. Der Server antwortet nichtDas kommt leider immer noch ab und zu vor. Wir arbeiten an einer weiteren Verbesserung der Geschwindigkeit und Verf�gbarkeit. Bitte senden Sie einen Hinweis an den Systemverwalter Helmut.Hartmann@HI-Tier.de mit einer kurzen Fehlerbeschreibung und Datum und Uhrzeit wann der Fehler auftrat. Bitte versuchen Sie es dann etwas sp�ter oder am n�chsten Tag nochmals. Welchen Browser soll ich verwenden,
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Microsoft Internet Explorer / Microsoft Edge | |
Mozilla Firefox, Google Chrome | |
Opera |
Aber Wenn Sie Probleme insbesondere mit Anmeldung oder Zugriff auf unser Meldeprogramm oder Darstellung von Seiten haben, sollten Sie zumindest die jeweilig letzten Updates der Version einspielen.
Einen �berblick �ber aktuelle Browserversionen finden Sie hier unter https://de.wikipedia.org/wiki/Webbrowser
Wenn Sie HIT mit Browsern auf kleinen Bildschirmen, Mobilger�te - Smartphones und Tabletts benutzen wollen geht das besser mit der neuen Version HIT V.3 hier inter https://www.hi-tier.de/HitCom3
Das HI-Tier Meldeprogramm wird wegen der gro�en Nachfrage �ber mehrere Web-Server angeboten und ist �ber die einheitliche Adresse https://www.hi-tier.de/HitCom/ erreichbar.
Bei einzelnen Netzanbietern, wie AOL oder lokalen Netzen mit gemeinsamer Internetnutzung kann es bei der Anmeldung oder innerhalb der Sitzung zu Problemen kommen und man f�llt dann immer wieder auf das Einstiegsbild zur�ck.
Dies kann man umgehen, in dem man die einzelnen Server direkt aufruft:
1. Webserver: https://www1.hi-tier.de/ | |
2. Webserver: https://www2.hi-tier.de/ |
Sollte ein Server zu Wartungszwecken nicht verf�gbar sein, m�ssen Sie dann selbst den anderen ausw�hlen. Falls Sie eine der beiden Server-Adressen beim Internet-Browser unter den Favoriten (beim Netscape als bookmark) abgespeichert haben und dieser Server nicht verf�gbar sein, m�ssen Sie sich unter https://www.hi-tier.de anmelden.
Die Adressdatenstelle weist Ihrer Betriebsnummer einen speziellen Betriebstyp zu (z.B. 1=landwirtschaftlicher Betrieb, 4=Schlachtbetrieb). Mit dem Betriebstyp wird dem jeweiligen Betrieb eine entsprechende Kompetenz verliehen, die es Ihm erlaubt, die f�r seinen Betrieb erforderlichen Meldungen bzw. Abfragen durch zu f�hren. Unter dem Men� "Betriebsdaten" ist der Betriebstyp eingetragen.
Sofern ein Betrieb oder Unternehmen seine Aktivit�ten endg�ltig eingestellt hat, jedoch seine Daten in HI-Tier noch anzeigen lassen m�chte, ist von der Adressdatenstelle eine entsprechende Lesekompetenz f�r den abgeschlossenen Betrieb zu erhalten.
Den gesicherten Zugang (SSL verschl�sselt) ins Meldeprogramm erh�lt man �ber das sogenannte https-Protokoll. Man kann unsere verschiedenen Server direkt aufrufen �ber:
https://www1.HI-Tier.de/HitCom/ | |
https://www2.HI-Tier.de/HitCom/ |
Beim gesicherten Zugang erfolgt
die Daten�bertragung zwischen Browser und Server SSL verschl�sselt �ber das https-Protokoll und | |||||
und es ist sichergestellt, dass man bei der Eingabe der IP-Adresse auf den
richtigen Server gelangt. Erkennbar ist der gesicherte Server an der
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Da die sichere Verbindung mittlerweile Standard ja sogar Pflicht ist- wird man automatisch auf die sichere https-Verbindung ungeleitet - selbst wenn man im Link das alte "unsichere" http-Protokoll aufruft.
Ein Link hat die Funktion zu weiteren Informationen zu f�hren oder in eine andere Web-Seite zu gelangen, wie z.B. beim "Springen" zwischen den Masken. Verlinkte W�rter sind unterstrichen und in blauer Schrift. Wenn Sie sich mit der Maus �ber einen Link bewegen, �ndert sich der Mauszeiger zu einer Hand und Sie erhalten einen Hinweis zum Ziel des Links. Durch einmaliges Anklicken wird der verlinkte Textabschnitt oder die Web-Seite angezeigt.
Solche Probleme sind auch bekannt in Zusammenhang mit einzelnen "fehlerhaften" Virenschutzprogramm, wie z.B. G-Data oder Kaspersky, die f�lschlich den Aufbau einzelner unserer Seiten blockieren oder st�ren.
Spezielle Hinweise f�r AOL-Kunden:
Seit Anfang des Jahres gibt es �nderungen bei AOL zur "Leitungsoptimierung", diese "Topspeed" genannte Option verursacht �fters Probleme - in der AOL-Software gibt es unter "Einstellungen / Browsereinstellungen / Konfiguration" den Punkt "Web-Browser mit AOL-Topspeed optimieren" Dieser Punkt muss deaktiviert werden. | |||||||
Seit Mitte Mai gibt es eine Umstellung bei AOL die dazu f�hrt, dass die AOL Version 9.0 teilweise nicht mehr mit der von Microsoft automatisch aktualisierten Version des Internet Explorers funktioniert. In diesem Fall sollte ein Update auf die neueste Version AOL 10.x durchgef�hrt werden. | |||||||
AOL und Windows Vista, AOL 9.0 VR
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Des weiteren kam es Mitte Januar zu �nderungen im AOL-Virenschutzprogramm, die zu Problemen f�hrte. Laut Aussage der AOL-Hotline gibt es bereits ein Update von AOL/G-Data, das installiert werden muss - dazu bitte im AOL-Browser in die Adresszeile, wo normalerweise Webadressen eingegeben wird- nur das Stichwort "Sicherheit" eingeben (ohne http, ohne www) - dann gelang man automatisch zu den Seiten mit dem Update | |||||||
Wenn die Probleme scheinbar weiter bestehen, sollten sich AOL-Kunden bitte zun�chst an die AOL-Service-Hotline wenden 01805 313164 (14 Cent/Min.) |
Kunden anderer Provider oder Nutzer andere Virenschutzprogramm sollten bitte ebenfalls einen Update des Virenschutzprogramms vornehmen. Notfalls hilft auch die entsprechende Programmfunktion zum �berpr�fen von "Webseiten" oder "HTTP-�bertragung" abzuschalten. Der normale Virenschutz f�r Dateien sollte aktiviert bleiben.
In verschiedenen Programmen geht das in etwa folgenderma�en:
Die Pr�fung der http-Inhalte abstellen (siehe Registerkarte "Web" bei G-Data, Becker, Kaspersky). | |
Speziell im Programm "AVK" (AntiVirenKit von G-Data) muss man im "Ordner Web" das H�kchen bei "Internetinhalte HTTP verarbeiten" deaktivieren | |
Bei Symantec / Norton Antivirus macht der Spamschutz / Popup-Blocker manchmal Schwierigkeiten und muss deaktiviert werden | |
Ggf. m�ssen Sie auch den Hersteller des Virenschutzprogramms kontaktieren. |
Eine weitere M�glichkeit zur Vermeidung einer "leeren Seite" ist bei der Anmeldung den verschl�sselte Zugang zum Programm zu verwenden.
Grunds�tzlich immer empfehlenswert bei Anzeigeproblemen:
die Datei neu laden (im Browser unter Ansicht/Aktualisieren bzw. F5 dr�cken) | |
alle tempor�ren Internet-Dateien l�schen (im Browser unter "Extras/Internetoptionen/Allgemein") | |
die Einstellungen in Browser bei Proxy �berpr�fen, ggf. mal testweise herausnehmen | |
die Einstellungen f�r Cookies noch mal �berpr�fen (Cookies m�ssen erlaubt sein) | |
einmal einen anderen unserer Server probieren unter https://www1.hi-tier.de oder https://www2.hi-tier.de | |
die neuesten Patche/Versionen des Browser zu installieren |
Alle Rinderhalter, auch die, die nur vor�bergehend f�r die Tiere verantwortlich sind, m�ssen an die zentrale Datenbank melden, wenn sie ein Tier erhalten oder abgeben. Ausgenommen davon sind nur Transporteure. Nicht meldepflichtig ist ebenfalls der Fall der Abgabe zur tier�rztlichen Behandlung.
Der Landwirt meldet die Geburt, den Verkauf and den Ankauf eines Rindes. Er meldet, wenn ein Rind einer Hausschlachtung zugef�hrt wurde oder aus anderen Gr�nden get�tet werden musste oder verendete. Er meldet auch, wenn er ein Rind auf einen anderen Betrieb zur Pension gibt oder auf eine weit entfernte Weide oder einen Stall des eigenen Betriebes bringt, wenn dieser Haltungsort eine eigene Registriernummer hat.
Der Schlachtbetrieb meldet den Zugang und die Schlachtung von Rindern, aber auch die Verendung oder einen Abgang vor der Schlachtung.
Der Viehh�ndler meldet den Zugang und Abgang eines Rindes (auch Tod, Geburt oder Verendung). Wird ein Rind exportiert, meldet der Exporteur einen Zugang und anschlie�end den Export als Abgang unter Angabe des Ziellandes.
Die Betreiber von Viehm�rkten, Messen, Ausstellungen, Versteigerungen und �hnliche Viehsammelstellen melden den Zugang und den Abgang der aufgetriebenen oder vermarkteten Rinder (auch Tod, Geburt, Verendung).
Um f�r andere Betriebe melden oder Daten abfragen zu k�nnen, ist eine Vollmacht erforderlich. Voraussetzung f�r die Vollmachtvergabe ist die Registrierung des Vollmachtgebers und des Bevollm�chtigten bei der zust�ndigen Adressdatenstelle im jeweiligen Bundesland (Registrierung nach der Viehverkehrsverordnung). Der Vollmachtnehmer teilt dem Vollmachtgeber seine Registriernummer mit. Der Vollmachtgeber reicht die Vollmacht bei der Regionalstelle ein.
Im Land Nordrhein-Westfalen werden Vollmachten von der Adressdatenstelle in die HIT-Datenbank eingetragen. In Baden-W�rttemberg werden die Vollmachten �ber die Selbstverwaltung durch den Landwirt/Tierhalter vergeben/eingetragen oder k�nnen dar�ber hinaus durch den LKV (Regionalstelle) anhand der ausgef�llten und unterschriebenen Vollmacht erfasst werden. Einige L�nder stellen eigene Musterformulare zur Verf�gung, wie z.B. Niedersachsen (siehe www.vit.de - das Internetportal der VIT)
Vollmachten online
Eintragen:
In den meisten
L�ndern besteht (seit M�rz 2018) die M�glichkeit f�r Tierhalter im Men�
[weitere
Abfragen und Funktionen]
unter [Selbstverwaltung
von Vollmachten]
Vollmachten selbst einzutragen bzw. zu �ndern.
Gesamtvollmacht: Der Bevollm�chtigte kann nicht nur Meldungen f�r den Vollmachtgeber durchf�hren, sondern auch Daten abfragen , wie z.B. das Bestandsregister ausdrucken oder die Daten herunterladen.
Meldevollmacht: Der Bevollm�chtigte kann nur Meldungen durchf�hren, eine Datenabfrage ist nicht m�glich.
Lesevollmacht: Der Bevollm�chtigte kann alle im Kompetenzbereich des Vollmachtgebers liegenden Daten abfragen.
Sofern eine Gesamtvollmacht bzw. Lesevollmacht vorliegt, erfolgt die Anmeldung auf der Internet-Seite www.hi-tier.de durch eine sogenannte Mandantenanmeldung. Hierzu ist vorab im Men� "Benutzer- und Programmprofil" die Anmeldeart "2 Mandant" zu w�hlen. Auf der Anmelde-Seite wird ein zus�tzliches Eingabefeld f�r die Registriernummer des Mandanten angezeigt. Der Bevollm�chtigte meldet sich mit der eigenen Registriernummer und PIN an und gibt zus�tzlich im Mandantenfeld die Registriernummer des Vollmachtgebers an.
Im Fall einer Meldevollmacht erfolgt die Anmeldung mit der Standardeinstellung durch Eingabe der eigenen Registriernummer und PIN. Die Meldung f�r den Vollmachtgeber erfolgt durch Angabe dessen Registriernummer bei der jeweiligen Meldung. Um hierzu das Eingabefeld f�r die Registriernummer freizuschalten, ist im Benutzer- und Programmprofil unter "BNR-Feld" die Option "ja" auszuw�hlen.
Hoftierarztvollmacht: F�r die Abfrage von Daten, die im Zusammenhang mit Tierseuchenbek�mpfungsverfahren erhoben und in der HI-Tier gespeichert werden, ben�tigt der betreuende Tierarzt eine Vollmacht vom Tierhalter. Damit kann der Tierarzt maschinenlesbare Untersuchungsantr�ge im PDF-Format aus dem HI-Tier-Bestandsregister generieren.
Landesspezifische Formulare Die Einrichtung einer Vollmacht ist in einigen Bundesl�ndern kostenpflichtig und wird dem Vollmachtgeber in Rechnung gestellt. In diesem Fall ist das landesspezifische Vollmacht-Formular zu verwenden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zust�ndigen Regionalstelle. In den L�ndern Baden-W�rttemberg und Nordrhein-Westfalen werden Vollmachten von der Adressdatenstelle in die HIT-Datenbank eingetragen. F�r die Tierhalter und Tier�rzte in Niedersachsen stehen entsprechende Formulare im Internetangebot der VIT zur Verf�gung:
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Standard-Formulare Sofern kein landesspezifisches Vollmacht-Formular von der zust�ndigen Stelle angeboten wird, sollten bevorzugt nach der Anmeldung auf der Internet-Seite www.hi-tier.de im Untermen� Weitere Abfragen und Funktionen Vollmachtsvordrucke und Formulare erstellt und ausgedruckt werden. Sollte eine Anmeldung nicht m�glich sein o.�., dann kann ein Standard-Formular hier herunter geladen werden:
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Bestandver�nderungen sind innerhalb von 7 Tagen nach dem Ereignis, d.h. nach der Geburt, nach dem Zugang, nach dem Abgang, nach der Verendung oder der Schlachtung eines Rindes an die zentrale Datenbank zu melden.
Folgende Angaben sind erforderlich:
Tiere, die aus einem anderen EU-Mitgliedstaat in einen deutschen Betrieb eingestellt werden, k�nnen nicht �ber Internet gemeldet werden. Der mitgef�hrte Tierpass ist an die Regionalstelle zu senden, die einen neuen Pass erstellt und den Zugang des Tieres in die zentrale Datenbank vornimmt.
Bei Tieren, die aus einem Drittland importiert werden, erfolgt die Meldung �ber ein spezielles Meldeformular, das von der Regionalstelle zu beziehen ist. Mit der Meldung erfolgt die Registrierung in der zentralen Datenbank. Die Regionalstelle stellt einen Rinderpass aus und sendet diesen zu. Eine Meldung �ber Internet ist auch in diesem Fall wegen der Vorlage der Einfuhrdokumente nicht m�glich.
Messe- oder Ausstellungstiere: Der Landwirt meldet einen Abgang, die Viehsammelstelle gibt eine Zugangsmeldung ab. Nach der Messe oder Ausstellung meldet die Viehsammelstelle einen Abgang und der Betrieb einen Zugang.
Pensionstiere: Ein Rind, das in Pension gegeben wird, ist vom abgebenden Betrieb als Abgang zu melden. Vom aufnehmenden Betrieb ist das Rind als Zugang zu melden. Bei R�cknahme des Tieres ist entsprechend zu verfahren.
Exporttiere , die �ber den Viehhandel in ein Drittland exportiert oder in einen anderen EU-Mitgliedsstaat versendet werden, meldet der Landwirt nur als Abgang. Der Exporteur meldet in diesem Fall zuerst einen Zugang und anschlie�end den Export als Abgang unter Angabe des Ziellandes.
Erfolgt der Export bzw. Versendung durch den Rinderhalter, ist diese Eingabemaske unter Angabe des Ziellandes zu w�hlen.
Verendet ein Rind oder wird es get�tet, ist dies unter Meldungsart Verendung/Hausschlachtung zu melden. Ebenso die Hausschlachtungen. Schlachtungen in registrierten oder zugelassenen Schlachtbetrieben, auch wenn die Schlachtung im Auftrag erfolgt und der Schlachtk�rper vom Lieferanten zur�ckgenommen wird, z�hlen nicht zu den Hausschlachtungen. In diesem Fall muss der Landwirt nur einen Abgang melden.
Schlachtmeldungen k�nnen nur von amtlich registrierten oder zugelassenen Schlachtbetrieben abgesetzt werden.
Der Schlachtbetrieb meldet einen Zugang und die Schlachtung. Verendet das Rind vor der Schlachtung auf dem Schlachthof, ist nach der Zugangsmeldung eine Verendungsmeldung durch den Schlachtbetrieb erforderlich.
Die 4. Durchf�hrungsverordnung (DVO) zum Vieh- und Fleischgesetz wurde dahingehend ge�ndert, dass bei Jungbullen, Bullen und K�lbern im Alter von 5-7 Monaten das Gewicht der als genussuntauglich und zu entfernenden Teilst�cke gesondert festzustellen und auszuweisen ist. Aus diesem Grund gibt es zur Erfassung des Gewichts der verworfenen Teilst�cke das Feld "Verworfen" in der Schlachtmeldung. Diese Angabe m�ssen nur Schlachtbetriebe melden, die der 4.DVO unterliegen. F�r die �brigen Schlachtbetriebe ist die Erfassung freiwillig.
F�r die Eingabe des Gewichts musste fr�her im Benutzer- und Programmprofil das Feld "Schlacht. 4. DVO" aktiviert werden, das ist mittlerweile hinf�llig. Das Feld wird jetzt immer angezeigt.
In Einzelf�llen kann eine fehlende Meldung des Gewichts der verworfenen Teilst�cke dazu f�hren, dass der Pr�mienantragsteller bei Tieren der Kategorie A (Jungbullenfleisch), B (Bullenfleisch) und Ka (Kalbfleisch) wegen Unterschreitung des vorgeschriebenen Schlachtgewichtes den Pr�mienanspruch verliert.
1. Wird die Meldungs�bersicht aufgerufen, muss bei der Auswahl "Abgang und zug. Schlachtdaten" angekreuzt sein.
2. Im Bestandsregister wird nur dann der �bernehmer angezeigt, wenn dieser einen Zugang gemeldet hat. Sofern der Schlachtbetrieb nur eine Schlachtung, nicht jedoch wie vorgeschrieben auch den Zugang meldet, erscheint er nicht als �bernehmer.
3. Angaben �ber Schlachtdaten wie Kategorie, Schlacht- oder Lebendgewicht sind nach dem EU- Recht nur bei pr�mienrelevanten Tieren erforderlich. Dies gilt f�r alle m�nnlichen Tiere, die �lter als 5 Monate sind sowie bei weiblichen Tieren in einem Alter von 5 bis unter 7 Monate. F�r weibliche Tiere ab 8 Monate ist keine Gewichtsangabe erforderlich, da keine Rechtsgrundlage f�r eine Auskunft gegeben ist. Voraussetzung f�r die Anzeige ist, dass der Schlachtbetrieb die Schlachtung gemeldet hat und zwischen Abgang und Schlachtung weniger als 1 Monat liegt. Betr�gt die Differenz mehr als 1 Monat, erfolgt keine Anzeige, da nach EU-Recht in diesem Fall keine Pr�mie gew�hrt werden darf.
Die Farbe signalisiert die unterschiedliche Fehlerschwere der Fehlermeldung und entscheidet dar�ber, ob der Meldevorgang erfolgreich in der zentralen Datenbank abgespeichert wird.
Erfolgsmeldung in schwarz= Fehlerschwere 0 (o.k.)
Die Meldung wird abgespeichert.Hinweis in blau= Fehlerschwere 1
Hinweise liefern zus�tzliche Informationen zur Meldung, die zu beachten sind - wie z.B. das die 7-Tage-Meldefrist �berschritten wurde.
Die Meldung wird abgespeichert.Nachfrage in braun= Fehlerschwere 2
Nachfragen m�ssen Sie best�tigen oder abbrechen. Falls Sie beispielsweise einen Zugang melden wollen, obwohl das Tier noch nicht in der Datenbank registriert ist, erhalten Sie eine entsprechende Nachfrage. Erst wenn Sie diese best�tigen, wird die Meldung abgespeichert und die Nachfrage wird dann in blau als Hinweis angezeigt.Fehler in rot= Fehlerschwere 3
Fehler m�ssen Sie korrigieren, ansonsten wird die Meldung nicht abgespeichert (z.B. Sie wollen einen Abgang melden, aber das Tier ist nicht auf Ihren Betrieb gemeldet).
Beispiel: Zugang
Sie rufen das Men� "Tierbewegungen" auf, geben die entsprechende Ohrmarke ein, markieren "Zugang" und klicken auf "Suchen". Sie erhalten die vollst�ndige Zugangsmeldung des Tieres. Diese Vorgehensweise ist bei allen Bewegungsmeldungen m�glich.
Sie w�hlen das Men� "Meldungs�bersicht" und geben den
gew�nschten Zeitraum an. Markieren Sie die entsprechenden Meldearten und
klicken Sie auf die Schaltfl�che "Anzeigen".
Bei der Melde�bersicht wird die Zeilenzahl durch die Angabe von MaxLines
im Men� "Benutzer-u. Programmprofil" beschr�nkt. Wenn nicht alle Datens�tze
angezeigt werden, k�nnen Sie entweder den Anzeigebereich einschr�nken in dem
Sie z.B. die Datumsgrenzen enger setzen oder Sie k�nnen bei ausreichend
schneller Verbindung hier den Schwellenwert f�r Max.Lines h�her setzen. Wenn
die Beschr�nkung (z.Z. bei 2000) bei der Melde�bersicht greift, erhalten Sie
eine entsprechende Meldung.
Bei Anzeige oder Download vom Bestandsregister gibt es diese Beschr�nkung bei
den MaxLines nicht. Wenn der Betrieb allerdings zu gro� ist, erhalten Sie
sofort eine Meldung, dass Anzeigen oder Download nicht m�glich ist. (siehe auch
Timeout)
Beim Abmelden vom System
wird Ihnen eine aktuelle Statistik angezeigt. Diese kann bei der Verwendung des
Netscape-Browsers noch alte Zahlen beinhalten.
Es gibt fehlerhafte Browser oder Proxies, die manche Seiten nicht bei uns anfordern, sondern aus dem Cache holen. In diesem Fall m�sste auch ein falsches Datum angezeigt werden. Abhilfe schafft das Neuladen der Seite (reload oder shift reload) oder der Anwender besorgt sich eine aktuelle Version des Browsers oder nimmt testweise den Proxy aus den Verbindungs-Optionen heraus.
Im Men� "Benutzer- und Programmprofil" besteht die M�glichkeit, den Timeout hoch zu setzen. Oder Sie begrenzen den Zeitraum bzw. w�hlen einen Stichtag. Einen schnelleren Datenzugriff erreicht man auch �ber das Downloaden der Datens�tze und Einladen in das Microsoft Excel Muster. Ab 2000 Eintr�ge (=Meldungen) im Bestandsregister wird bei der Anzeige eine Nachfrage gestellt und bei 8000 Eintr�gen ist die Anzeige des Registers nicht mehr m�glich.
Am einfachsten und schnellsten bei gro�en Betrieben, Viehh�ndlern und Schlachth�fen ist die Anzeige der Meldungs�bersicht statt des Bestandsregisters.
Gro�e Bestandsregister k�nnen per Anforderung erstellt werden. Hierf�r sind die entsprechenden Daten in die Maske "Bestandsregister per Anforderung" einzugeben und die Schaltfl�che "Einf�gen" anzuklicken. Die Anforderung wird somit in der zentralen Datenbank abgespeichert und am n�chsten Tagen per Email zugesandt. Weitere Hinweise siehe Bestandsregister-Anforderung.
Beim Drucken sollte das Seitenlayout auf Querformat eingestellt sein. Genaue Hinweise zum Download und Drucken siehe Download und Druck.
Das Bestandsregister ist standortbezogen, d.h. es gilt f�r die jeweilige Betriebsst�tte.
Landwirten und sonstige Meldepflichtigen steht die Einzeltierverfolgung nur
in eingeschr�nkter Form als anonymisierter Lebenslauf unter Angabe des Staates
und Bundeslandes zur Verf�gung.
Nur beim unmittelbaren Vorbesitzer und Nachbesitzer erfolgt die Anzeige der
Betriebsnummer. Angezeigt wird auch das Tierende (Schlachtung, Tod, Ausfuhr).
F�r die Veterin�rbeh�rden und der Landwirtschaftverwaltung wird der komplette
Lebenslauf eines Tieres mit Betriebsnummern ausgegeben.
In der Meldemaske "Tierbewegungen": Geben Sie die gew�nschte Ohrmarke ein und klicken auf "Suchen". | |
Im Bestandsregister (Standardform). Hier klicken Sie auf die Zugangs/Abgangsmeldung und gelangen so zur Maske "Tierbewegungen" mit der entsprechenden Anzeige des Vorbesitzers/�bernehmers zu dem Tier. Die Anzeige erfolgt jedoch nur, wenn zwischen dem Abgangsdatum beim Vorbesitzer und dem Zugangsdatum in Ihrem Bestand maximal 2 Tage Unterschied sind. Dieses gilt ebenso f�r den �bernehmenden Betrieb. Ist der Unterschied gr��er als 2 Tage, wird der �bernehmer nicht angezeigt, da davon auszugehen ist, dass ein Zwischenhalter nicht gemeldet hat. | |
In der Einzeltierverfolgung (siehe auch Lebenslauf) |
Die Abfragen, wie z.B. das Bestandsregister, die Vorgangsliste oder Meldungs�bersicht werden als PDF-Datei angeboten -erkennbar am PDF-Symbol . Damit Sie solche Dateien lesen k�nnen, muss auf Ihrem PC der (kostenlos erh�ltliche) Acrobat Reader installiert sein.
Download unter
Sofern der Reader auf Ihrem PC nicht installiert ist, kann der Browser mit dem
Dokument nichts anfangen. Es �ffnet sich aber ein Fenster, das Ihnen erm�glicht,
das Dokument z.B. auf die Festplatte zu speichern.
F�r die Anzeige des Dokuments ist aus der Auswahlbox beim Download das PDF-Format anzuklicken und anschlie�end die Schaltfl�che Download zu dr�cken. F�r den Ausdruck ist im Men� "Datei" die Option "Drucken" auszuw�hlen oder auf das Druckersymbol in der Reader-Werkzeugleiste zu klicken.
Datei neu laden (im Browser unter Ansicht/Aktualisieren bzw. F5 dr�cken) | |||||
alle tempor�ren Internet-Dateien l�schen (im Browser unter "Extras/Internetoptionen/Allgemein") | |||||
Einstellungen in Browser bei Proxy �berpr�fen, ggf. mal testweise herausnehmen | |||||
Einstellungen f�r Cookies noch mal �berpr�fen (Cookies m�ssen erlaubt sein) | |||||
testweise einen unserer anderen Server probieren
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Acrobat Reader komplett deinstallieren | |||||
die neueste Version der Acrobat Readers installieren. Dabei unbedingt darauf achten, dass alle Browserfenster w�hrend der Installation geschlossen sind! | |||||
die neuesten Patche/Versionen des Browsers installieren | |||||
testweise mit einem anderen Browser oder an einem anderen Computer versuchen | |||||
wenn ein gemeinsamer Internetzugang mit Proxyserver vorliegt, dort die
Einstellungen �ndern, dass Seiten unserer Webserver ggf. gar nicht
zwischengespeichert werden sollen |
Mit der Schaltfl�che "Suchen" k�nnen bereits in der zentralen Datenbank gespeicherte Meldungen angezeigt werden. Folgendes ist hierbei zu beachten
Bevor Sie eine Meldung zu einer bestimmten Ohrmarke suchen und noch alte Werte in der Maske angezeigt werden, sollten Sie mit der Funktion "Maske leeren" alle Datenfelder leeren. Anschlie�end verwenden Sie die Suchfunktion. | |
Felder, die noch Werte enthalten, werden bei der Suche mit einbezogen. Wenn Sie z.B. f�r eine bestimmte Ohrmarke die zugeh�rige Geburtsmeldung suchen wollen und beim Eingabefeld "Geschlecht" m�nnlich angeklickt ist, erfolgt die Suche nach einen m�nnlichen Tier mit der angegeben Ohrmarke. Sofern das Tier weiblich ist, werden keine Daten gefunden. | |
Die Anzeigekompetenz gilt nur f�r Meldungen, die Sie selbst �ber Internet oder Meldekarte abgegeben haben. |
F�r den Meldevertreter gilt:
Die Suche in den Eingabemasken -z. B. nach einer Geburtsmeldung, die er f�r einen anderen Betrieb abgegeben hat, ist f�r den Meldevertreter nicht m�glich. Es besteht f�r ihn jedoch die M�glichkeit �ber das Meldeprotokoll von heute oder der Meldungs�bersicht sich die Daten anzeigen zu lassen. |
Wenn beim Download von CSV-Dateien sofort Excel oder ein anderes Programm mit der ge�ffneten Datei erscheint, nicht aber der "Speichern unter..." Dialog angezeigt wird, liegt es an lokalen Einstellungen. In der Regel wurde versehentlich bei diesem Dialogfenster die Auswahl bei "Vor dem �ffnen dieses Dateityps immer best�tigen" abgew�hlt.
Um den "Speichern unter ..." Dialog /wieder) zu erhalten muss man folgende Schritte durchf�hren
Diese Passwortabfrage kommt nicht von uns. Das Problem k�nnte aber mit einem anderen �hnlichen in Zusammenhang stehen, n�mlich wenn beim Download sofort Excel ge�ffnet wird, ohne Nachfrage, ob die Datei ge�ffnet oder gespeichert werden soll. Dieses Verhalten kann man steuern unter Arbeitsplatz im Men� "Extras/Ordneroptionen/Dateitypen" dann CSV ausw�hlen und auf "Erweitert" dr�cken. Wenn dort "�ffnen nach dem Download best�tigen" angekreuzt ist, m�sste die Nachfrage erfolgen und die Datei gespeichert werden k�nnen. Es ist uns allerdings von einigen Benutzer gemeldet worden, dass nach der Installation von Service Pack 2 dies nicht mehr i.d. Form funktioniert. Es scheint sich dabei um einen Fehler bei Microsoft zu handeln. Laut einigen Aussagen im Internet soll es auch mit einzelnen fehlenden Updates des Browsers zu tun haben. Bitte installieren Sie �ber den Windows-Updateservice oder anderweitig alle aktuellen Updates, insbesondere die f�r den Internet Explorer.
Hilfreich ist auch:
tempor�re Internetdateien l�schen (z.B. im Internet Explorer: Men� Extras/Internetoptionen/Allgemein-Tempor�re Internetdateien l�schen | |||||||||
andere Server ausprobieren
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Nur die eigenen Meldungen k�nnen
storniert oder korrigiert werden! Nein=nur die Regionalstelle (RS) ist berechtigt, diese Aktion durchzuf�hren Ja=Tierhalter ist berechtigt, diese Aktion durchzuf�hren |
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Meldungsart/Aktion | Einf�gen | Stornieren | �ndern |
Ersterfassung | Nein F�r die Nacherfassung eines Tieres ist eine Kopie des Tierpasses bei der RS einzureichen |
Nein F�r die Stornierung einer Ersterfassung m�ssen Sie sich an RS wenden |
Nein F�r die �nderung der Ersterfassungsdaten ist eine Kopie des Tierpasses bei der RS einzureichen |
Geburt |
Ja |
Eine Stornierung ist nur am selben Tag, an dem die Meldung erfolgte, m�glich. Sp�ter nur durch RS. Hierf�r ist der Tierpass an die RS zur�ck zu schicken | Nein F�r die �nderung sind die falschen Angaben auf Originalpass zu korrigieren und an RS zur�ck zu senden. Neuer Pass wird ausgestellt |
EU-Einfuhr | Nein Der Originalpass ist bei der RS einzureichen. Es wird ein deutscher Pass ausgestellt |
Nein F�r die Stornierung einer EU-Einfuhrmeldung m�ssen Sie sich an RS wenden |
Nein F�r die �nderung einer EU-Einfuhrmeldung m�ssen Sie sich an RS wenden |
Importmarkierung | Nein Der Originalpass und spez. Meldeformular ist bei RS einzureichen. Es wird ein deutscher Pass ausgestellt. |
Nein F�r die Stornierung einer Importmarkierung m�ssen Sie sich an RS wenden |
Nein F�r die �nderung einer Importmarkierung m�ssen Sie sich an RS wenden |
Zugang zur Einzeltierverfolgung |
Ja |
Ja 2 M�glichkeiten: -In der Einzeltierverfolgung den Zugang anklicken. Wenn die Daten angezeigt werden, dann auf Stornieren klicken. -In der Maske Tierbewegungen, die Ohrmarke eingeben, den Zugang ankreuzen und auf Suchen klicken. Wenn die Daten angezeigt werden, stornieren. |
Ja Beispiel: �nderung des Datums In der Einzeltierverfolgung auf den Zugang klicken. Wenn die Daten angezeigt werden, auf Stornieren klicken und die Best�tigung der Stornierung abwarten. Anschlie�end das Datum �berschreiben und auf Einf�gen klicken. |
Abgang zur Einzeltierverfolgung |
Ja |
Ja (wie bei Zugang) | Ja (wie bei Zugang) |
Tod zur Einzeltierverfolgung |
Ja |
Ja 2 M�glichkeiten: -In der Einzeltierverfolgung den Tod anklicken. Wenn die Daten angezeigt werden, dann auf Stornieren klicken. -In der Maske Verendung/Hausschlachtung die Ohrmarke eingeben, die Todesart ankreuzen und auf Suchen klicken. Wenn die Daten angezeigt werden, stornieren. |
Ja Beispiel: �nderung des Datums In der Einzeltierverfolgung auf den Tod klicken. Wenn die Daten angezeigt werden, auf Stornieren klicken und die Best�tigung der Stornierung abwarten. Anschlie�end das Datum �berschreiben und auf Einf�gen klicken. |
Ausfuhr zur Einzeltierverfolgung |
Ja |
Ja 2 M�glichkeiten: -In der Einzeltierverfolgung die Ausfuhr anklicken. Wenn die Daten angezeigt werden, dann auf Stornieren klicken. -In der Maske Export/Versendung die Ohrmarke eingeben und auf Suchen klicken. Wenn die Daten angezeigt werden, stornieren. |
Ja Beispiel: �nderung des Datums In der Einzeltierverfolgung auf die Ausfuhr klicken. Wenn die Daten angezeigt werden, auf Stornieren klicken und die Best�tigung der Stornierung abwarten. Anschlie�end das Datum �berschreiben und auf Einf�gen klicken. |
Schlachtung |
Ja |
Ja (gilt
f�r Schlachtbetrieb) 2 M�glichkeiten: - In der Einzeltierverfolgung die Schlachtung anklicken. Wenn die Daten angezeigt werden, dann auf Stornieren klicken. Anschlie�end selbe Vorgehensweise f�r den Zugang -In der Maske "Schlachtung und Zugang kombiniert" die Ohrmarke eingeben und auf Suchen klicken. Wenn die Daten angezeigt werden, stornieren. |
Ja (gilt
f�r Schlachtbetrieb) Beispiel: �nderung des Schlachtdatums In der Einzeltierverfolgung auf die Schlachtung klicken. Wenn die Daten angezeigt werden, auf Stornieren klicken und die Best�tigung der Stornierung abwarten. Anschlie�end das Datum �berschreiben und auf Einf�gen klicken. Beispiel: �nderung des Zugangs- und Schlachtdatums |
Von einem Meldekettenfehler sind fast immer zwei Betriebe betroffen, wobei jeweils nur einem dieser Betriebe tats�chlich ein Fehler bzw. ein Meldevers�umnis unterlaufen ist oder die Meldung nicht korrekt registriert wurde. Da die Datenbank nicht entscheiden kann, welche von beiden Meldungen richtig oder falsch ist, muss der Tierhalter seine Meldung �berpr�fen und berichtigen oder stornieren bzw. ggf. best�tigen oder die noch fehlende Meldung nachholen.
Falls Sie korrekt gemeldet haben, k�nnen Sie durch Anklicken des entsprechenden Vorgangs in der Maske "Vorgangsbearbeitung" Ihre Meldung best�tigen (siehe Best�tigung). Der Fehlervorgang ist anschlie�end in der Vorgangsliste nicht sofort gel�scht, sondern erst nach der n�chsten �berpr�fung des Lebenslaufes (2-3 mal die Woche).
Fehlerhafte Daten im Bestandsregister (Anzeigeform: Standard) sind nur indirekt �ber die Meldemaske "Tierbewegungen" zu korrigieren, indem Sie den entsprechenden Zugang/Abgang im Register anklicken.
Fehlen die Angaben zu den Stammdaten muss eine Nacherfassung durch die Regionalstelle erfolgen. Hierf�r ist eine Kopie des Begleitpapiers/Tierpasses unter Angabe der Betriebsnummer mit dem Hinweis auf Nacherfassung an die zust�ndige Regionalstelle zu senden.
Nachpr�geauftr�ge f�r Ohrmarken �ber HI-Tier werden derzeit von folgenden LKVs akzeptiert:
LKV Schleswig-Holstein, VIT Verden, LKV Rheinland, LKV Westfalen-Lippe, HVL Alsfeld, LKV Rheinland-Pfalz, Baden-W�rttemberg, Bayern und Saarland.
Die Nachbestellung einer Ohrmarke ist nur m�glich, wenn das Tier auf dem Betrieb gemeldet ist. Falls von einem anderen Betrieb auch ein Zugang gemeldet wurde, kann der tats�chliche Halter des Tieres keine Ohrmarke nachbestellen. Hier besteht die M�glichkeit, mit einer vom System automatisch generierten Mail, direkt bei Ihrer zust�ndigen Regionalstelle die Ohrmarken nachzubestellen.
Die Bestellung einer neuen Ohrmarkenserie ist nur direkt bei den Regionalstellen m�glich.
Falls in Ihrem Bestandsregister Ohrmarken mit diesem Zeichen aufgelistet sind (#276xxxxxx), handelt es sich um falsch gemeldete oder erfasste Nummern, die ung�ltig sind. Zu Beginn der zentralen Datenbank fand noch keine komplette Ohrmarkenpr�fung statt, so dass diese Nummern im System abgespeichert wurden. Sollte in Ihrem Betrieb eine solche Ohrmarke gemeldet sein, wenden Sie sich bitte an die zust�ndige Regionalstelle. Bei der Pr�fung des Lebenslaufes eines Tieres auf Vollst�ndigkeit und Widerspruchsfreiheit erhalten diese Ohrmarken die Plausi-Nr. 9500 mit Fehlertext "Die Lebensohrmarke ist m�glicherweise fehlerhaft."
Bei Verlust des Tierpasses oder bei gef�llter R�ckseite des Papiers ist es m�glich, �ber Internet einen Ersatzpass nachzubestellen. (ist zur Zeit nur f�r Bayern und Baden-W�rttemberg freigeschaltet). Voraussetzung hierf�r ist, dass das Tier in Ihrem Bestand gemeldet ist. Sofern der Tierpass unlesbar ist oder beim Postversand verloren ging oder f�r den Export die Ausstellung eines Tierpasses erforderlich ist, m�ssen Sie sich direkt an Ihre Regionalstelle wenden.
Falls von einem anderen Betrieb auch ein Zugang gemeldet wurde, kann der tats�chliche Halter des Tieres keinen Tierpass nachbestellen. Hier besteht jedoch die M�glichkeit, mit einer vom System automatisch generierten Mail direkt bei Ihrer zust�ndigen Regionalstelle den Tierpass nachzubestellen.
Bei einem fehlerhaften Pass (z.B. falsches Geschlecht oder falsche Ohrmarke der Mutter) ist eine Nachbestellung eines neuen Rinderpasses �ber Internet nicht m�glich, da in diesem Fall das vom Tierhalter berichtigte Originalpapier bei der Regionalstelle vorgelegt werden muss.
Verendet das Tier, wird der Tierpass zur zust�ndigen Regionalstelle
geschickt.
Wurde das Tier geschlachtet, schickt der Schlachtbetrieb den Rinderpass zur
Regionalstelle.
F�r Tiere, die ab dem 01.01.2002 geschlachtet oder ausgef�hrt wurden und eine entsprechende Schlachtmeldung, Todmeldung (Hausschlachtung), Ausfuhrmeldung in einen Mitgliedsstaat der EU oder eine Ausfuhrbest�tigung bei Export in Drittl�nder durch das Hauptzollamt Hamburg-Jonas in der zentralen Datenbank vorliegt, wird die potentielle Pr�mie ermittelt.
Tiere mit der Vermarktungsart "Versendung" | |
Tiere j�nger als 1 Monat | |
Tiere im Alter von >=7 Monate<8 Monate. M�nnliche Tiere in diesem Altersabschnitt werden ermittelt, wenn sie die Pr�mienvoraussetzungen f�r die Sonderpr�mie erf�llen. | |
Tiere, deren Stammdaten in der Datenbank nicht vorliegen. Hier fehlt die Entstehungsmeldung (Ersterfassung, Geburtsmeldung, EU-Einfuhr, Importmarkierung) | |
Tiere, bei denen die Abgangsmeldung vom potentiellen Antragsbetrieb fehlt. |
F�r der Ermittlung der potentiellen Antragstiere pr�ft die zentrale Datenbank bei den geschlachteten oder ausgef�hrten Tieren deren Pr�mienvoraussetzungen. Das Ergebnis dieser Plausibilisierung ist die Systementscheidung (auto.J, auto.V, auto.N).
Tiere mit der Systementscheidung "auto.V" (=automatisch vielleicht) wurden mit einer maximalen Fehlerschwere 2 ermittelt und erf�llen zum derzeitigen Stand noch nicht die Pr�mienvoraussetzungen (verursacht z.B. durch einen Meldekettenfehler). F�r die Beantragung ist die Entscheidung des Landwirts erforderlich. Hierzu gibt es 2 M�glichkeiten:
1.Der Landwirt kreuzt die Tiere auf der ausgedruckten Tierliste an oder
2.der Landwirt �ndert - vor dem Listenausdruck- die Systementscheidung von "auto.V" auf "Ja" mit Hilfe der Auswahlbox. Dabei das Speichern der �nderung nicht vergessen!
Im Fall einer Hausschlachtung liegt die Information �ber die Kategorie zum Zeitpunkt der Ermittlung der Pr�mientiere nicht vor, so dass vom System zwei Sonderpr�mien f�r m�nnliche Tiere vorgeschlagen werden. Hier muss der Landwirt f�r die Beantragung auf der Tierliste die zutreffende Pr�mie selbst ankreuzen.
Bei der Vermarktungsart "Ausfuhr Drittland" wird die wahrscheinlichste Pr�mie (Einmalpr�mie) vom System vorgeschlagen.
Die Tierliste ist im PDF-Format. Damit Sie solche Dateien lesen k�nnen, muss auf Ihrem PC der (kostenlos erh�ltliche)
Acrobat Reader installiert sein. Genaue Hinweise hierzu finden Sie
unter PDF. Wenn der Reader installiert ist, klicken Sie die
Schaltfl�che "Tierliste/PDF" an.
F�r den Ausdruck w�hlen Sie im Men� "Datei" die Option
"Drucken", oder klicken auf das Druckersymbol in der
Reader-Werkzeugleiste.
Die Beantragung von Tierpr�mien �ber HI-Tier ist nicht m�glich. Die Maske "Potentielle Pr�mienantr�ge" dient lediglich zur Anzeige und Bearbeitung der potentiellen Antragstiere und zur Erstellung einer Tierliste, die dem Antrag als Anlage beigelegt werden kann.
Im Pr�mienbereich f�hrt die Nichtbeachtung der Meldefrist bei Vor-Ort-Kontrollen zu Sanktionen. Im Rahmen der Antragstellung bei der Sonderpr�mie und Schlachtpr�mie muss f�r das beantragte Tier die Abgangsmeldung sp�testens vor der Antragstellung vorliegen.
Dar�ber hinaus m�ssen in der zentralen Datenbank folgende Daten vorliegen:
die Stammdaten des Tieres (Geburtsdatum, Rasse, Geschlecht) | |
die Zugangs/Entstehungsmeldung (Ersterfassung, Geburt, EU-Einfuhr, Importmark.) zum Betrieb | |
sowie die Schlachtmeldung des Schlachtbetriebes. Hierbei ist zu beachten, dass die Frist zwischen Abgang und Schlachtung unter einem Monat sein muss. |
Die bei der Plausibilisierung der Pr�mientiere festgestellten Meldekettenfehler haben im Pr�mienbereich eigene PlausiNummern (=7702/7703/7704), die so nicht in der Vorgangliste zu finden sind, sondern nur im Men� der potentiellen Pr�mienantr�ge (Anklicken der Ohrmarke) angezeigt werden. Die Bearbeitung der Meldekettenfehler erfolgt �ber die Vorgangsliste, indem Sie die betroffenen Ohrmarke eingeben und den zugeh�rigen Vorgang aufrufen und bearbeiten.
Fehlercode 7702= "Fehler in der Meldekette m�glicherweise durch
eigenen oder fremden Betrieb verursacht" Dieser Fehlercode hat die Schwere 2 (Warnung), hingegen wird im Lebenslauf des Tieres (siehe Beispiel) die Schwere 3 angezeigt. Ursache hierf�r ist, dass Meldefehler im Lebenslauf nach Veterin�rrecht (Viehverkehrsverordnung) immer mit Schwere 3 zu werten sind. Aus pr�mienrechtlicher Sicht werden Meldekettenfehler differenzierter gewichtet. Beispiel: Lebenslauf eines
Tieres aus Sicht des Betriebs 03 000 000 0002. In der Vorgangsliste hat
dieser Betrieb die PlausiNr. 9020 ("Es gibt keine fr�here
Abgangsmeldung zu Ihrem Zugang. Pr�fen Sie bitte ob Ihr Zugang korrekt ist").
Hier fehlt die Abgangsmeldung des Geburtsbetriebs. Im Men� "potentiellen Pr�mienantr�ge" des Antragsbetriebs 03 000 000 0002 wird das Tier mit der Systementscheidung auto.V angezeigt. F�r die Beantragung ist die Entscheidung des Landwirts erforderlich. Folgendes ist zu tun: 1.Sofern die Zugangsmeldung des Antragsbetriebs korrekt ist, best�tigt er diese �ber die Vorgangsliste (zus�tzliche Hinweise zur Best�tigung von Meldungen, siehe Best�tigung). 2.
F�r die Beantragung des Tieres muss der Landwirt - bevor er die Tierliste
ausdruckt- im Men� "potentiellen Pr�mienantr�ge" die
Systementscheidung "auto.V" mit Hilfe der Auswahlbox auf
"Ja" �ndern und speichern oder er kreuzt auf dem Listenausdruck
die zutreffende Pr�mien- und Vermarktungsart an. |
Fehlercode 7704=Fehler in der Meldekette m�glicherweise durch
anderen Betrieb verursacht.
Dieser Fehlercode hat die Schwere 1(Hinweis). Lebenslauf (anonym) DE 09 800 00057 (Betrieb 09 000 000 0002)
|
Fehlt die Abgangsmeldung vom potentiellen Antragsbetrieb, kann das Tier nicht als potentielles Pr�mientier ermittelt werden und ist somit nicht in der Tierliste.
Mit dem Best�tigen der eigenen Meldung wird der entsprechende Fehlervorgang beim Antragesteller gel�scht. Falls der andere Betrieb, der den Fehler verursacht hat, nicht t�tig wird, d.h. keine entsprechende Korrektur vornimmt, bleibt zwar der Lebenslauf falsch, aber bei den Pr�mienplausis erh�lt die Beh�rde den Hinweis, dass der Antragsteller seine Meldung best�tigt hat und davon auszugehen ist, dass der Fehler wahrscheinlich beim anderen Tierhalter liegt. Daher sollte dieser Lebenslauffehler nicht zu einer Ablehnung der Pr�mienzahlung f�hren. Allerdings liegt die Pr�miengew�hrung im Verantwortungsbereich der L�nder, die solche Meldekettenfehler teilweise unterschiedlich werten und dementsprechend unterschiedlich bei der Gew�hrung der Pr�mie verfahren.
Handelt es sich bei der best�tigten Meldung des Antragsbetriebs um eine Entstehungsmeldung (Ersterfassung, Geburt) muss die "Gegenantwort" (=Korrektur) des anderen Betriebs abgewartet werden, bevor die Pr�mie gew�hrt werden kann. Zu einem Tier (Ohrmarke) m�ssen eindeutige Daten vorliegen!
Sollten beide Betriebe ihre Meldungen best�tigen, bleibt der Konflikt bestehen und es muss f�r die Aufkl�rung eine Einzelfallpr�fung durch die Pr�mienbeh�rde erfolgen.
Totgeburten sind nach derzeitiger Regelung nicht an die zentrale Datenbank zu melden. In diesem Fall liegt auch keine Geburtsmeldung vor, die den Kuhstatus belegen w�rde. Der Antragsteller muss gegen�ber der Pr�mienbeh�rde durch geeignete Belege den Kuhstatus nachweisen.
Einfuhr ab dem 01. Mai 2004 Tiere aus den neuen EU-Mitgliedstaaten, die ab dem 01. Mai 2004 nach Deutschland eingef�hrt werden (es gilt das Einfuhrdatum) d�rfen nicht mehr mit deutschen Ohrmarken umgekennzeichnet werden. Sie sind somit als EU-Einfuhr und nicht mehr als Importmarkierung in der zentralen Datenbank zu registrieren. Dar�ber hinaus m�ssen diese Tiere von einem Rinderpass begleitet sein- die zugeh�rigen Abbildungen sind unter EU-Tierp�sse gespeichert. | |
Einfuhr vor dem 01. Mai 2004 Tiere, die vor dem 01. Mai 2004 aus den neuen Mitgliedstaaten eingef�hrt wurden (es gilt das Einfuhrdatum) sind hingegen mit deutschen Ohrmarken zu kennzeichnen und als Importmarkierung in die Datenbank einzustellen. |
Mit der EU-Erweiterung erfolgt bei Tieren aus den neuen Mitgliedstaaten, die zum Zweck der Schlachtung eingef�hrt werden (Schlachtimportmeldung) zuk�nftig eine Ohrmarkenpr�fung. Dies gilt ebenso f�r die Transitmeldung.
Tiere aus den neuen Mitgliedstaaten m�ssen entsprechend dem EU-Vorgaben mit Ohrmarken gekennzeichnet sein, die mit dem entsprechenden ISO-Code beginnen. Der Aufbau und die Struktur der Ohrmarken der einzelnen L�nder ist im LOM-Coder wie auch unter LOM-Aufbau hinterlegt. Einige Staaten haben bisher der EU-Kommission den konkreten Aufbau der Ohrmarken noch nicht mitgeteilt. In diesen F�llen wird nur auf den korrekten ISO-Code gepr�ft.
� 1999-2021 Bay.StMELF,
verantwortlich f�r die Durchf�hrung sind die
Stellen der
L�nder , fachliche Leitung ZDB: Frau Dr.
Kaja.Kokott@hi-tier.de, Technik:
Helmut.Hartmann@hi-tier.de
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03. November 2021 15:52,
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