Das Förderfenster unter der Förderrichtlinie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (DAS) zu Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes und naturbasierten Lösungen im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) ist geschlossen. Wir bedanken uns für Ihr Interesse an dem Förderaufruf und die eingereichten Antragsunterlagen und Skizzen. Alle Einreichenden erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Wir sind dabei, die eingegangenen Anträge und Skizzen zu sichten und werden die Einreichenden mit Statusinformationen auf dem Laufenden halten. Die Vielzahl der Einreichungen zieht eine gewisse Bearbeitungszeit nach sich. Sie werden zeitnah zum Stand des Verfahrens informiert: Sobald Ihr Antrag oder Ihre Skizze bearbeitet wird, werden sich die zuständigen Bearbeitenden bei Ihnen melden.
Wir setzen alles daran, Ihnen schnellstmöglich eine Mitteilung zu den von Ihnen eingereichten Unterlagen zu geben und bitten darum, in der Zwischenzeit von Anfragen zum individuellen Bearbeitungsstatus abzusehen. Bei Fragen oder Anliegen erreichen Sie das ANK-DAS-Team per E-Mail unter ANK-DAS-Foerderung(at)z-u-g.org.
Über die DAS-Förderrichtlinie
Die im Jahr 2021 novellierte Förderrichtlinie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (DAS) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt Kommunen, kommunale Einrichtungen und andere Akteur*innen dabei, die notwendigen Anpassungsprozesse an die Folgen des Klimawandels möglichst frühzeitig, systematisch und integriert in Übereinstimmung mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung anzugehen.
Die Förderung des BMUV schafft gezielt Anreize für eine strategische Steuerung der Anpassung an den Klimawandel in Kommunen mithilfe kommunaler Anpassungskonzepte. Für fortgeschrittene Akteur*innen, die bereits über Erfahrungen und Kenntnisse in der Klimaanpassung verfügen, gibt es die Möglichkeit, innovative Klimaanpassungsprojekte mit besonderen Synergien zur Nachhaltigkeit zu entwickeln und zu erproben.
Das Ziel ist, existierende Chancen zu nutzen und Schäden zu verringern. Gleichzeitig ist die Förderrichtlinie Bestandteil des Programms „Nationale Klimaanpassung“ des BMUV, unter dem die mit dem Sofortprogramm Klimaanpassung definierten Stränge „Bessere Klimavorsorge vor Ort durch Klimaanpassungsmanager*innen“ und „Besserer Schutz vulnerabler Gruppen in sozialen Einrichtungen“ zusammengeführt wurden.
Das vergangene Förderfenster im Rahmen der DAS-Förderrichtlinie zu Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes und naturbasierten Lösungen war vom 1. November 2023 bis zum 31. Januar 2024 geöffnet. Dieser besondere Förderaufruf der DAS setzte im Rahmen des ANK einen inhaltlichen Schwerpunkt auf Natürlichen Klimaschutz und naturbasierte Lösungen. Die vorhandenen Synergien zwischen Klimaanpassung, Natürlichem Klimaschutz und Stärkung der Biodiversität sollten hierdurch besonders hervorgehoben werden. Die Mittel werden über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz des BMUV bereitgestellt. Die Förderung der Projekte erfolgt im Rahmen der Verfügbarkeit dieser Fördermittel.
Das BMUV beabsichtigt, in der Zukunft weitere Förderfenster im Rahmen der bestehenden DAS-Förderrichtlinie vom 19.07.2021 auch ohne Schwerpunktsetzung zu öffnen.
Nutzen Sie gerne die Registrierungsmöglichkeit, um auf dem Laufenden zu bleiben.
Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK)
Weitere Informationen zum ANK finden Sie auf folgenden Seiten:
Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Kompetenzzentrum Natürlicher Klimaschutz (KNK)
ANK-Förderaufruf Ländliche Kommunen