Glossar
Public Private Partnerships (PPP)
Partnerschaft zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft zum gegenseitigen Nutzen
Bei Public Private Partnerships (auch: öffentlich-private Partnerschaften) kooperiert die öffentliche Hand mit der Privatwirtschaft. Die Partner bringen ihre Ressourcen zum gegenseitigen Nutzen ein und um gemeinsame Ziele zu erreichen. Im Mittelpunkt stehen Leistungen, die zuvor allein in staatlicher Verantwortung lagen. PPP sind also eine Art Beschaffungsalternative des Staates. Dabei kann die Privatwirtschaft bei unterschiedlichen Prozessen einspringen, zum Beispiel bei der Planung, der Finanzierung, oder beim Management.