Unfall-Kombirente: Axa vor Gericht
Der Versicherer Axa wandelte tausende Unfall-Kombirentenverträge in schlechtere und dennoch teurere Existenzschutzversicherungen um. Wer nicht eingewilligt hatte, erhielt die Kündigung für seinen Vertrag. Wir haben die Axa deswegen erfolgreich verklagt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Axa-Versicherung wandelte laufende Unfall-Kombirentenverträge in sogenannte Existenzschutzversicherungen um.
- Versicherten, die der Umwandlung ihres Vertrags nicht zustimmten, wurde gekündigt.
- Die Verbraucherzentrale Hamburg hält diese Kündigung für unzulässig und hat die Axa erfolgreich verklagt. Allerdings ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat das letzte Wort.
Der Versicherer Axa hat Tausenden Kundinnen und Kunden gekündigt, die einer Umwandlung ihrer Axa Unfall-Kombirente in eine Existenzschutzversicherung nicht zustimmen wollten. Die Axa bgründete diesen Schritt damit, dass sie die lebenslange Rente der Unfall-Kombirente nicht mehr bedienen könne und daher gezwungen sei, die bestehenden Verträge umzuwandeln.
Die Umstellung betraf Unfall-Kombirentenverträge, die zwischen 2006 und 2010 bei der Axa abgeschlossen wurden. Die von der Axa als Alternative zu diesen Unfall-Kombirenten angebotene Existenzschutzversicherung bietet Betroffenen weitaus schlechtere Konditionen. Versicherte erhalten nur bis zum 67. Lebensjahr eine Rente und bei einer Krebserkrankung sogar nur noch 60 Monate. Trotzdem ist die Existenzschutzversicherung deutlich teurer als die Unfall-Kombirente. Einziger Trost: Kunden mit bereits laufender Rente sind nicht betroffen.
Berufsunfähigkeitsversicherungen dürfen nicht gekündigt werden
Aus unserer Sicht handelt es sich bei der Axa Unfall-Kombirente nicht vorrangig um eine Unfallversicherung, da sie Komponenten einer Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt. Zudem liegen uns Fälle vor, in denen Verbrauchern die Axa Unfall-Kombirente als Alternative zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung vermittelt wurde.
Berufsunfähigkeitsversicherungen dürfen seitens der Versicherer jedoch nicht ordentlich, also ohne besonderen Grund, gekündigt werden. Daher ist eine solche Kündigung der Unfall-Kombirente aus unserer Sicht nicht möglich. Wir haben darum Klage gegen die Axa Versicherung eingereicht und in zweiter Instanz gewonnen. Das Urteil ist aber nicht rechtskräftig. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes steht noch aus.
Mit der Fragestellung, wie die Axa Unfall-Kombirente einzuordnen ist, betreten wir juristisches Neuland. Es handelt sich um eine Frage von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung.
Gut zu wissen
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