- Novelle der Fernwärmeverordnung soll Verbraucher:innen stärken, muss aber nachgebessert werden
- vzbv fordert Preisaufsicht, Wärmenetzregister und verpflichtendes Schlichtungsverfahren
- Aktuelle vzbv-Untersuchung: Fernwärmepreise bleiben auf hohem Niveau
Der Fernwärmesektor ist ein Monopolmarkt. Wie sich die Preise bilden, ist für Verbraucher:innen nur schwer nachvollziehbar. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert daher die Einführung einer unabhängigen Preisaufsicht, eines zentralen Wärmenetzregisters sowie ein verpflichtendes Schlichtungsverfahren. Die Novellierung der Fernwärmeverordnung soll die Vorgaben für Preisänderungsklauseln konkretisieren und Transparenzpflichten der Unternehmen verbessern.
„Für Verbraucher:innen ist die Preisgestaltung im Fernwärmemarkt eine Blackbox. Der Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Fernwärme-Novelle erweitert endlich die Veröffentlichungspflichten der Anbieter und sorgt so für mehr Transparenz“, sagt Ramona Pop, Vorständin beim vzbv. „Allerdings braucht es mehr Verbindlichkeit im Fernwärmerecht. Was fehlt, ist die Einrichtung einer unabhängigen Preisaufsicht, die Verbraucher:innen wirkungsvoll vor schwarzen Schafen und überhöhten Preisen schützt.“
Der Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur AVBFernwärmeV beinhaltet eine Reihe von Verbesserungen für private Haushalte. So sollen die Veröffentlichungspflichten der Fernwärmeversorgungsunternehmen erweitert und die Transparenz der Preisänderungsklauseln verbessert werden. Der Entwurf muss aber in einigen Bereichen noch nachgebessert werden:
- Verbraucher:innen müssen ihre Leistung aus dem Wärmenetz grundsätzlich reduzieren dürfen.
- Verbraucher:innen müssen nach Preissteigerungen der Versorger von über 20 Prozent ein Sonderkündigungsrecht erhalten.
- Die Höhe des Baukostenzuschusses sollte auf 50 Prozent beschränkt werden.
- In den Preisänderungsklauseln müssen Kosten- und Marktelement grundsätzlich gleich gewichtet sein.
Darüber hinaus fordert der vzbv:
- eine bundesweite Preisaufsicht zur einheitlichen Kontrolle der Preise und ihrer Zusammensetzung,
- eine Verpflichtung von Fernwärmeversorgungsunternehmen zur Teilnahme an Schlichtungsverfahren,
- ein deutschlandweites Wärmenetzregister mit Wärmenetzkarte.
Die Fernwärmepreise bewegen sich im zweiten Quartal 2024 weiterhin auf hohem Niveau. Eine vzbv-Untersuchung zeigt erneut auf, wie unterschiedlich die Preise für Fernwärme je nach Netz sein können. Im Median zahlen private Haushalte in einem typischen Mehrfamilienhaus effektiv 17 Cent (große Wärmenetze) beziehungsweise 22 Cent pro Kilowattstunde (kleine Wärmenetze).
Die Marktbeobachtung des vzbv erhebt seit Januar 2023 quartalsweise die Preisdaten von 31 Fernwärmenetzen aus ganz Deutschland. Aus jedem Bundesland haben die Expert:innen des vzbv zwei Netze ausgewählt, darunter immer das größte Netz der einwohnerstärksten Stadt sowie – außer in Bremen – ein möglichst kleines Netz. Voraussetzung für die Auswahl war das Vorliegen der jeweils aktuellen Preisinformationen. Für den Preisvergleich wurden die Effektivpreise (Jahresgesamtpreis im Verhältnis zur Wärmeabnahme), inklusive Mehrwertsteuer, herangezogen. Angenommen wurde hierbei eine jährliche Wärmeabnahme in Höhe von 288 MWh für ein typisches Mehrfamilienhaus. Bereits bei vorigen Auswertungen hat der vzbv ermittelt, dass sich die Preise für Fernwärme in Deutschland regional deutlich unterscheiden.
Nach exorbitanten Preissteigerungen hat der vzbv Sammelklagen gegen die Fernwärmeanbieter HanseWerk Natur GmbH und E.ON eingereicht. Betroffene Verbraucher:innen können sich für beide Sammelklagen anmelden. Der vzbv hat ebenfalls zwei Unterlassungsklagen gegen die Fernwärmeanbieter Stadtwerke Neubrandenburg GmbH und Avacon Natur GmbH eingereicht.