Seit Juli 2018 gilt in Deutschland das neue europäische Pauschalreiserecht. Was hat sich geändert und welche Rechte haben Passagiere? Stehen Passagieren Entschädigungen beim Ausfall oder bei der Verspätung des Flugzeugs oder Zuges und bei der Beschädigung des Reisegepäcks zu? Was tun bei einer Autopanne im Ausland?
Diese Rubrik bietet Antworten und Tipps für sorgenfreies Reisen im Hinblick auf die Abwicklung und Organisation der Reise, die Nutzung von Smartphones und ähnlichen Geräten, Ihre Reise- und Passagierrechte im Falle eines Zwischenfalls, die Mitnahme von Tieren, die Einfuhr von Reiseproviant sowie Informationen über das automatisierte Fahren.
Pauschalreisen: Einheitliche Vorschriften regeln Verbraucherrechte
Europaweit einheitliche Vorschriften regeln die Verbraucherrechte bei Pauschalreisen. Bei der Buchung einer Pauschalreise nach dem 1. Juli 2018 zum Beispiel der Schutz der sogenannten ‚verbundenen Reiseleistungen‘ gegen Insolvenz. Das sind mindestens zwei Reisebausteine oder Einzelleistungen, die in einem Reisebüro oder auf einem Buchungsportal im Internet (innerhalb von 24 Stunden) für eine Reise individuell zusammengestellt und gebucht wurden. Auch Tagesreisen, die mehr als 500 Euro kosten, zählen nun als Pauschalreise. Ferienhäuser oder Ferienwohnungen fallen dagegen nicht mehr unter das Pauschalreiserecht. Dafür sind jetzt die Reisevermittler, das Reisebüro oder das Buchungsportal die richtigen Ansprechpartner bei Beschwerden und nicht mehr nur die Veranstalter, Airlines, Hotels und Vermieter.