Der Fachbegriff „Bedarfsgegenstand“ steht für eine sehr große Produktvielfalt, wie Gegenstände mit Körperkontakt (z. B. Bekleidung, Schmuck, Bettwäsche, Kämme, Zahnbürsten), Spielwaren und Scherzartikel (z. B. Kinderspielzeug, Bastelmaterialen, Juckpulver) und Haushaltschemikalien (z. B. Waschmittel, Putzmittel, Raumsprays). Am ehesten kann man Bedarfsgegenstände als Gegenstände des täglichen Bedarfs bezeichnen, mit denen der Mensch intensiver in Kontakt kommt. Hier gelten daher auch strengere rechtliche Regelungen zum Verbraucherschutz als bei anderen Verbraucherprodukten.
In Baden-Württemberg sind die unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden in den 35 Landratsämtern und neun Bürgermeisterämtern der Stadtkreise (hier in der Regel die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter) für den Vollzug des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerechts zuständig. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart ist landesweit für die Untersuchung der amtlichen Proben von Bedarfsgegenständen zuständig.