Die Landesregierung von Baden-Württemberg räumt dem Tierschutz bei Tierversuchen einen hohen Stellenwert ein. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass die Zahl der in Forschung und Lehre verwendeten Tiere so weit wie möglich verringert werden muss. Im Rahmen der Durchführung des auf Grundlage der neuen EU-Richtlinie geänderten Tierschutzrechts zu Tierversuchen setzen wir uns für eine Ausnutzung der Spielräume für mehr Tierschutz ein. Die Genehmigungsbehörden wurden bereits mit zusätzlichem Personal verstärkt.
Die Arbeit der ehrenamtlichen Ethikkommissionen schätzen wir als ganz besonders wichtig ein, eine paritätische Besetzung mit Vertretern aus Wissenschaft und Tierschutz streben wir an.
Baden-Württemberg ist ein wichtiger Standort der biomedizinischen Forschung, Forderungen nach einem völligen Verzicht auf Tierversuche sind nicht realistisch und schon aufgrund der grundgesetzlich garantierten Freiheit der Forschung und Lehre auch rechtlich nicht durchsetzbar. Es muss aber ein Ausgleich zwischen der Forschungsfreiheit und dem Staatsziel Tierschutz erreicht werden, der die Interessen der Tiere angemessen berücksichtigt. Auch deshalb streben wir die Einführung eines Verbandslagerechts für zugelassene Tierschutzverbände an.
Dort wo die Verwendung von Tieren in Forschung, Diagnostik und Lehre und im Rahmen der vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen von Stoffen und Produkten unerlässlich ist, ist die Verminderung der Tierzahlen sowie die Vermeidung von Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den verwendeten Tieren ein wichtiges Anliegen.
Um hier Verbesserungen zu erreichen, stehen die Behörden in ständigem Dialog mit Forschern, Tierschutzorganisationen und der interessierten Öffentlichkeit.
Die Entwicklung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch unterstützen wir mit einen Förderprogramm und der jährlichen Vergabe eines Forschungspreises.