Erkrankte Tiere müssen zur Erhaltung der Tiergesundheit und aus Gründen des Tierschutzes auch mit Tierarzneimitteln behandelt werden. Bei der Behandlung von Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, sind besonders Aspekte des Verbraucherschutzes zu beachten.
Das Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) regelt Herstellung, Zulassung, Erwerb, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln für Menschen und Tiere. Damit soll die Qualität, Unbedenklichkeit und Wirksamkeit von Arzneimitteln gewährleistet werden. Besonders strenge Vorgaben gelten für die Anwendung von Arzneimitteln bei Lebensmittel liefernden Tieren, damit keine Lebensmittel in den Verkehr gelangen, die mit unzulässigen Arzneimittelrückständen belastet sind.
Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften ist Aufgabe der Länder. So werden im Rahmen der Tierarzneimittelüberwachung Tierärzte, Tierhalter und tierheilkundlich Tätige (z. B. Tierheilpraktiker) regelmäßig im Hinblick auf die Einhaltung der arzneimittelrechtlichen Bestimmungen überprüft und auch informiert.
In Baden-Württemberg sind die Regierungspräsidien für die Überwachung tierärztlicher Hausapotheken und tierheilkundlich Tätiger zuständig, landwirtschaftliche Betriebe werden von den Veterinärämtern überwacht.
Zusätzlich gibt es in Baden-Württemberg die landesweit zuständige "Stabsstelle Tiergesundheit und Verbraucherschutz", ein Expertenteam, das die Behörden unter anderem bei ihrer arzneimittelrechtlichen Überwachungstätigkeit unterstützt.
Regelmäßige Kontrollen
Im Rahmen der Kontrollen entnehmen die Behörden regelmäßig und gezielt Proben – sowohl beim lebenden Tier als auch bei vom Tier stammenden Lebensmitteln – und untersuchen diese auf mögliche Rückstände von Tierarzneimitteln.
Falls bei der Untersuchung der Proben Tierarzneimittelrückstände festgestellt werden, ermitteln die Kontrolleure vor Ort die möglichen Ursachen und leiten entsprechende Maßnahmen ein.
Die Probenahme ist also ein wichtiges Instrument, den ordnungsgemäßen Umgang mit Tierarzneimitteln zu überwachen und somit Verbraucherinnen und Verbrauchern gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel gewährleisten zu können.