Alle Kinder, die am 1. September des laufenden Jahres das 4. Lebensjahr vollendet haben, sind schulpflichtig. Die Schulpflicht dauert 12 aufeinanderfolgende Jahre und zwar bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Schülerinnen und Schüler, die das 15. Lebensjahr erreicht haben, können eine Lehre beginnen und werden dann vom Schulunterricht befreit.
Der Besuch einer Schulklasse in einer öffentlichen Schule ist kostenlos. Für Kinder, die eine Schule in der Stadt besuchen, ohne dass sie im Stadtgebiet wohnen, trägt ihre jeweilige Wohnsitzgemeinde die Anmeldegebühren.