Gemäss Öffentlichkeitsgesetz können Sie Einsicht in amtliche Dokumente verlangen. Sie können die gewünschten Dokumente vor Ort einsehen oder eine Kopie davon anfordern.
Im Rahmen des Vorverfahrens der Gesetzgebung prüft der Bund Vorhaben auf ihre sachliche Richtigkeit, Vollzugstauglichkeit und Akzeptanz hin. Dazu wird die Vorlage Kantonen, Parteien und weiteren interessierten Kreisen unterbreitet.