Öffentlichkeitsgesetz, Vernehmlassungen und Rechtliche Grundlagen

Zugang zu amtlichen Dokumenten

Gemäss Öffentlichkeitsgesetz können Sie Einsicht in amtliche Dokumente verlangen. Sie können die gewünschten Dokumente vor Ort einsehen oder eine Kopie davon anfordern.

Rechtliche Grundlagen

Gesetze und Verordnungen, welche die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit des UVEK vorgeben

Vernehmlassungen

Im Rahmen des Vorverfahrens der Gesetzgebung prüft der Bund Vorhaben auf ihre sachliche Richtigkeit, Vollzugstauglichkeit und Akzeptanz hin. Dazu wird die Vorlage Kantonen, Parteien und weiteren interessierten Kreisen unterbreitet.

Elektronische Übermittlung von Dokumenten

Online-Formular zum sicheren Senden von Gesuchen und Beschwerden an das Generalsekretariat sowie an die Ämter des UVEK.

https://www.uvek.admin.ch/content/uvek/de/home/uvek/oeffentlichkeitsgesetz.html