Grundsätze der Kommunikationspolitik

Sendeturm
© Roland Fischer

Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) prägen und beeinflussen Umwelt-, Verkehrs- und Energiepolitik immer stärker. Gleichzeitig sind Medienvielfalt und Service public als Grundlagen der Demokratie bei einer sich technologisch rasch verändernden Kommunikationsinfrastruktur zu wahren.

Die Kommunikations- und Medienpolitik des Bundes hat ihren Ursprung in diversen Verfassungsartikeln (Art. 16, 17, 93). Bei der Umsetzung kommt dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) eine zentrale und koordinierende Funktion zu.

Herausforderungen

Aufgrund der rasanten Weiterentwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) richtet sich das BAKOM gestützt auf die Nachhaltigkeitsstrategie des UVEK an folgenden Zielen aus:

  • Eine hochbreitbandige, robuste und zuverlässige Netzwerkinfrastruktur muss sich am Markt orientieren und nach den Gesetzen des Wettbewerbs ausgebaut werden. Dazu braucht es einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang zu diesen Netzen.
  • Zur Erschliessung und Nutzung technischer Potenziale wird IKT als smartes Steuerungselement eingesetzt. Rechtliche, organisatorische, technische und sicherheitsrelevante Hürden für die Einführung smarter Anwendungen, insbesondere in den Bereichen Gebäude, Energie-, Verkehrs- und weiterer Infrastrukturnetze müssen abgebaut werden.
  • Der Zugang zum Internet erfolgt nach einem freiheitlichen, nicht diskriminierenden und verantwortungsvollen internationalen Ansatz. Der Bund trägt zur Weiterentwicklung entsprechender Regeln in einem internationalen Umfeld bei. Eine optimale und möglichst risikoarme Nutzung des Internets für die Schweiz muss gewährleistet werden.
     
19.06.2024

Bundesrat lehnt SRG-Initiative ab und schlägt stattdessen Abgabesenkung auf 300 Franken vor

Die SRG benötigt ausreichend finanzielle Mittel, um in allen Sprachregionen ein gleichwertiges publizistisches Angebot bereitstellen zu können. Der Bundesrat lehnt daher die eidgenössische Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» ab. Die entsprechende Botschaft hat er am 19. Juni 2024 verabschiedet. Der Bundesrat will aber die Haushalte und Unternehmen finanziell entlasten. Er hat daher entschieden, die Radio- und Fernsehabgabe für Haushalte bis zum Jahr 2029 schrittweise auf jährlich 300 Franken zu senken. Eine neue Konzession wird der Bundesrat der SRG erst nach der Volksabstimmung erteilen. Deshalb verlängert er die laufende SRG-Konzession bis Ende 2028.

Medien

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Reden

Reden von Bundesrat Albert Rösti

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Tel.
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