Sichere Stromversorgung

Eine sichere Versorgung mit Strom ist für die Bevölkerung und Wirtschaft in der Schweiz von zentraler Bedeutung. Das UVEK setzt sich darum für einen raschen Ausbau der inländischen, erneuerbaren Stromproduktion und für die Stärkung der Energieeffizienz ein. Der Bundesrat hat verschiedene Massnahmen in die Wege geleitet oder bereits umgesetzt, um die Versorgungssicherheit zu stärken. Er hat ein Gesetz erarbeitet, das die einheimische Stromproduktion stärkt, sowie eine Vorlage aufgegleist, mit der die Verfahren beschleunigt werden können.

Der Bundesrat will gute Rahmenbedingungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Energieversorgungsunternehmen schaffen, um den Ausbau der inländischen Energieproduktion und die effiziente Nutzung der Energie rasch voranzutreiben.

Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die aktuellen Massnahmen des Bundes.

Vorlage für eine sichere Stromversorgung

Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien schafft die Grundlagen, um im Inland rasch mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wasser, Sonne, Wind oder Biomasse zu produzieren. Dazu werden die bestehenden Förderinstrumente und Regelungen für Produktion, Transport, Speicherung und Verbrauch von Strom mit neuen Massnahmen ergänzt. Der Ausbau soll vor allem auf Dächern und Fassaden von Gebäuden erfolgen.

Das Parlament hat die Vorlage im September 2023 verabschiedet. Dagegen wurde das Referendum ergriffen, am 9. Juni 2024 hat das Stimmvolk sie mit 68,7 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Das Bundesgesetz tritt somit am 1. Januar 2025 in Kraft.

Für Bundesrat und Parlament ist das Bundesgesetz wegweisend: Es leistet einen wichtigen Beitrag zu einer verlässlichen Stromversorgung unseres Landes, schont Natur und Landschaft und ist ein konkreter Schritt, um die Nutzung fossiler Energien zu reduzieren.

Beschleunigung von Verfahren

Die Verfahren für den Bau grosser Solar-, Wind- und Wasserkraftanlagen dauern heute oft zu lang. Um den Ausbau der Produktion rasch voranzutreiben, will der Bundesrat die Verfahren für die Planung und den Bau grosser Kraftwerke für erneuerbare Energien verkürzen. Der sogenannte Beschleunigungserlass sieht unter anderem vor, Bewilligungsverfahren und Rechtsmittelverfahren für grosse Anlagen zu straffen und den Planungsprozess für den Ausbau des Stromnetzes zu vereinfachen.

Der Bundesrat hat die Vorlage im Juni 2023 an das Parlament überwiesen.

  • Für Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse sollen die Kantone ein konzentriertes Plangenehmigungsverfahren vorsehen. (Details zum Plangenehmigungsverfahren)
  • Die Kantone sollen im Richtplan Eignungsgebiete für Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse bezeichnen.
  • Der Rechtsmittelweg für die Planung und den Bau von Solar-, Wind- und Wasserkraftwerken von nationalem Interesse soll verkürzt werden.
  • Der Planungsprozess für den Ausbau des Stromnetzes soll verkürzt werden.
     

Fragen und Antworten

Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen zum beschleunigten Verfahren für grosse Energieanlagen.

Solarexpress

Das Parlament hat im Herbst 2022 die Solaroffensive in Kraft gesetzt. Damit wird – befristet bis Ende 2025 – die Bewilligung von Photovoltaik-Grossanlagen erleichtert und die Förderung mit einer Einmalvergütung von bis zu 60 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten ermöglicht. Der Bundesrat hat die dafür nötigen Verordnungsänderungen im März 2023 verabschiedet.

Windexpress

Das Parlament hat in der Sommersession 2023 das Bundesgesetz über die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Windenergieanlagen verabschiedet. Es sieht verfahrenstechnische Erleichterungen für Windkraftanlagen im nationalen Interesse vor, die über einen rechtskräftigen Nutzungsplan verfügen. Bis zu einer schweizweit zusätzlich installierten Leistung solcher Anlagen von 600 Megawatt (MW) im Vergleich zum Jahr 2021 gelten die folgenden Bedingungen: Die Baubewilligung wird vom Kanton erteilt und der Rechtsweg gegen diese Baubewilligung wird auf eine kantonale Instanz eingeschränkt, während Beschwerden ans Bundesgericht nur bei Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zulässig sind.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2023 eine Anpassung der Energieverordnung beschlossen, die auf den 1. Februar 2024 in Kraft gesetzt wurde. Damit werden die vom Parlament im Juni 2023 beschlossenen Änderungen des Energiegesetzes umgesetzt.

Energie-Reserven für ausserordentliche Engpässe

Um einer Strommangellage im Winter vorzubeugen, hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen umgesetzt. Dazu gehören die Wasserkraftreserve, die Errichtung eines temporären Reservekraftwerks in Birr (AG), die Bereitstellung weiterer Reservekraftwerke und Notstromgruppen, die Erhöhung der Kapazitäten im Übertragungsnetz sowie der Rettungsschirm für systemkritische Stromunternehmen.

30.04.2024

Stromversorgungssicherheit in der Schweiz: verbesserte Ausgangslage vor dem nächsten Winter, Unsicherheiten bleiben

Die Stromversorgungssicherheit war im vergangenen Winter aufgrund der milden Temperaturen sowie der hohen Stromproduktion im In- und Ausland gewährleistet. Aufgrund der ausserordentlich hohen Wasser- und Kernkraftproduktion war die Schweiz sogar Nettoexporteur. Die Winterreserve wurde daher nicht aktiviert. Vor allem aufgrund der gut gefüllten Gaslager in Europa sowie der erwarteten höheren Verfügbarkeit der französischen Kernkraftwerke ist die Ausgangslage für den kommenden Winter grundsätzlich besser als in den beiden Vorjahren. Weiterhin aber bleiben Unsicherheiten im globalen Gasmarkt sowie bei den schweizerischen Importmöglichkeiten. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom gibt daher keine vollständige Entwarnung, Massnahmen wie die Vorhaltung einer Winterreserve bleiben aus ihrer Sicht notwendig.

Wasserkraftreserve

Seit dem Winter 2022/23 gibt es in der Schweiz eine Wasserkraftreserve. Die Betreiber von Stauseen halten gegen Entgelt Energie zurück, die bei Bedarf abgerufen werden kann. Die Wasserkraftreserve dient dazu, kritische Engpässe gegen Ende des Winters zu überbrücken, die der Markt nicht bewältigen kann.

Reservekraftwerke

Als zusätzliche Versicherungslösung neben der Wasserkraftreserve hat der Bund das temporäre Reservekraftwerk in Birr (AG), das bestehende thermische Kraftwerk in Cornaux (NE) und das mit Erdgas betriebene Gas-Kombikraftwerk Thermatel in Monthey (VS) bis Frühling 2026 unter Vertrag genommen. Die Betriebsbewilligung für das Kraftwerk in Birr war bis zum 31. Mai 2023 befristet und ist nicht mehr in Kraft, kann aber bei einer unmittelbaren Mangellage erneuert werden. Die drei Reservekraftwerke stehen bereit, um im Notfall Strom ins Netz einzuspeisen. Sie haben eine Leistung von insgesamt rund 336 Megawatt. Um die drei Reservekraftwerke ab 2026 abzulösen, werden Direktverhandlungen mit den Anbietern aufgenommen.

Als weitere thermische Reserve stehen ausserdem gepoolte Notstromgruppen mit einer Leistung von bisher rund 110 Megawatt bereit. Weiterhin werden gepoolte Notstromgruppen und Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen akquiriert.

Zusätzliches Gas

Die Schweiz bezieht Gas fast vollständig aus dem Ausland und hat keine eigenen saisonalen Speicher. Darum hat der Bundesrat die fünf regionalen Gasnetzbetreiber beauftragt, in den Nachbarländern eine physische Gasreserve von 15 % (rund 6 Terawattstunden) des jährlichen Gasverbrauchs der Schweiz (rund 35 Terwattstunden) zu beschaffen. Grundlage dafür ist die Verordnung für eine Gasreserve (Sicherstellungsverordnung). Die Verordnung ist bis Herbst 2024 befristet, soll aber bei Bedarf um ein Jahr verlängert werden.

Vorbereitungen auf eine mögliche Energiemangellage

Die Vorbereitungsmassnahmen im Fall einer drohenden Energie-Mangellage laufen über das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL). Das BWL ist dem Departement für Wirtschaft, Forschung und Bildung (WBF) unterstellt.

Die Arbeiten zur Bewältigung schwerer Mangellagen beruhen auf dem Landesversorgungsgesetz.

Massnahmen im Fall einer Strom-Mangellage

Massnahmen im Fall einer Gas-Mangellage

Energieeffizienz

Die billigste und umweltfreundlichste Energie ist die, die wir nicht verbrauchen und deshalb gar nicht erst produzieren müssen. Energieeffizienz, das heisst die möglichst wirkungsvolle und sparsame Nutzung von Energie, ist daher ein wesentlicher Pfeiler der Schweizer Energiestrategie.

Die Stimmberechtigten haben am 18. Juni 2023 das Klima- und Innovationsgesetz angenommen. Die Vorlage sieht Massnahmen vor, um den Energieverbrauch zu reduzieren. Wer seine Öl-, Gas- oder Elektroheizung ersetzt, wird finanziell entlastet. Elektroheizungen machen zum Beispiel im Winter rund 10 Prozent des Stromverbrauchs der Schweiz aus. Das ist fast so viel, wie das stillgelegte Kernkraftwerk Mühleberg jährlich produziert hat. Werden Elektroheizungen ersetzt, kann im Winter viel Strom gespart werden. Deshalb werden Besitzerinnen und Besitzer von Elektroheizungen finanziell unterstützt, wenn sie auf eine effizientere Heizung umsteigen.

Das Parlament hat in das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien ein Effizienzziel von 2 Terawattstunden bis 2035 aufgenommen inklusive der entsprechenden Massnahmen, um dieses Ziel zu erreichen.

Regelmässig verschärft der Bundesrat zudem in der Energieeffizienzverordnung die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von elektrischen Geräten.

28.08.2024

Initiative «Blackout stoppen»: Bundesrat schlägt indirekten Gegenvorschlag vor

Der Bundesrat hat am 28. August 2024 die Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» beraten. Er lehnt die Volksinitiative ab, will aber noch in diesem Jahr einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative erarbeiten, um die langfristige Sicherheit der Energieversorgung zu gewährleisten. Damit will sich der Bundesrat die Möglichkeit offenhalten, das heute verfügbare Mass an klima-schonendem, inländischem, ganzjährig und rund um die Uhr verfügbaren Strom zu sichern.

Medien

Medienmitteilungen

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Reden

Reden von Bundesrat Albert Rösti

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Zuständiges Bundesamt

Bundesamt für Energie BFE
Thema Stromversorgungssicherheit

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