Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. März 2024 das Mandat für die Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU) verabschiedet. Von den Verhandlungen sind auch Aufgabenbereiche des UVEK betroffen: Die bestehenden Abkommen zum Land- und Luftverkehr sollen aktualisiert werden, zum Strom ist ein neues Abkommen geplant.
Stromabkommen
Die Schweiz ist eng in das Stromsystem ihrer Nachbarländer eingebunden. Eine rechtliche Absicherung mit der EU besteht dafür aber nicht. Dies ist mit Nachteilen verbunden. So ist die Schweizer Übertragungsnetzbetreiberin Swissgrid nur teilweise in die europäischen Prozesse zur Sicherstellung der Netzstabilität eingebunden. Das angestrebte Stromabkommen soll die Zusammenarbeit im Bereich der Netzstabilität absichern, den Handel vereinfachen und die Versorgungssicherheit stärken.
Verhandlungen für ein Stromabkommen liefen bereits von 2007 bis 2018, wurden aber wegen der offenen institutionellen Fragen unterbrochen. Nun werden die Verhandlungen fortgesetzt. Das Ziel: Die Schweiz soll am europäischen Strombinnenmarkt gleichberechtigt teilnehmen können und Swissgrid in die europäischen Prozesse zum Betrieb des Übertragungsnetzes integriert werden. Das Abkommen soll auch Kooperationen zwischen schweizerischen und europäischen Behörden absichern und Regeln für staatliche Beihilfen definieren (z. B. für die Produktion von erneuerbarem Strom).
Landverkehrsabkommen
Die Schweiz hat seit 1999 ein Landverkehrsabkommen (LVA) mit der EU. Es betrifft den grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr auf Strasse und Schiene. Das Landverkehrsabkommen regelt die Abstimmung mit der EU in Bezug auf technische Standards, Zulassungs- und Sozialvorschriften oder Transportvorschriften für gefährliche Güter. Zudem sichert es für die Schweiz Ausnahmen wie das Kabotageverbot im grenzüberschreitenden Strassenverkehr (Verbot von Transporten mit Start und Ziel in der Schweiz von im Ausland angemeldeten Fahrzeugen), das Nacht- und Sonntagsfahrverbot für Lastwagen und die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Aufgrund der offenen institutionellen Fragen konnte das Landverkehrsabkommen in den letzten Jahren nicht mehr weiterentwickelt werden. Unter anderem ist die Schweiz nicht vollwertig in der EU-Eisenbahnagentur vertreten, was Übergangslösungen notwendig macht.
In den Verhandlungen geht es auch um institutionelle Elemente, wie die dynamische Rechtsübernahme und die Anerkennung der EU-Beihilferegeln im grenzüberschreitenden Landverkehr. Ein weiteres Thema ist die gegenseitige kontrollierte Öffnung des internationalen Schienenpersonenverkehrs für ausländische Unternehmen. Hier müssen die Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden, der Taktfahrplan geniesst Vorrang und Abonnemente sollen auch auf neuen Verbindungen gültig sein. Kooperationen der SBB gemeinsam mit ausländischen Bahnen bleiben weiterhin möglich. Die verschiedenen Ausnahmen und Errungenschaften der Schweizer Verkehrspolitik (siehe oben) bleiben erhalten und werden abgesichert. Der Service Public ist vom Landverkehrsabkommen nicht betroffen, er gehört nicht zu dessen Anwendungsbereich.
Das UVEK bereitet eine Richtlinie über die Sozialstandards (Mindestlöhne) im internationalen Schienenpersonenverkehr vor. Die Sozialpartner werden einbezogen.
Luftverkehrsabkommen
Die Schweiz ist ein global stark vernetztes Land mitten in Europa. Entsprechend wichtig ist die internationale Koordination. Gute Rahmenbedingungen und konkurrenzfähige Fluggesellschaften sind wichtig, damit die Schweiz weiterhin optimal an Destinationen in Europa und weltweit angebunden ist. Das bestehende Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU schafft diese Bedingungen, indem es den gegenseitigen Zugang zum liberalisierten Luftverkehrsmarkt regelt und Schweizer Airlines weitgehend mit ihren EU-Mitbewerbern gleichstellt. Es gewährleistet ausserdem ein hohes Sicherheitsniveau, da es in die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) eingebunden ist. Sie ist für internationale Sicherheitsbestimmungen massgebend. Als einziges der bestehenden Binnenmarktabkommen beinhaltet es bereits jetzt Regeln zu staatlichen Beihilfen, in der Schweiz überwacht die Wettbewerbskommission deren Einhaltung.
Bei den Verhandlungen mit der EU geht es unter anderem darum, die institutionellen Elemente auch im Luftverkehrsabkommen zu verankern.
Staatliche Beihilfen
Um die Umsetzung der in den Abkommen über Luftverkehr, Landverkehr und Strom enthaltenen Bestimmungen über staatliche Beihilfen zu gewährleisten, muss das WBF eine Vernehmlassungsvorlage für ein Beihilfeüberwachungsgesetz ausarbeiten.