Öffentliche Auftraggeber haben ihre Beschaffung und damit auch die Beschaffung von Ökostrom im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren vorzunehmen. Die Beschaffung von Ökostrom wird durch Herkunftsnachweise (HKN) und die Stromkennzeichnung rechtlich abgesichert. Doppelvermarktungen oder Doppelzählungen werden dadurch sicher vermieden. Der Leitfaden „Beschaffung von Ökostrom – Arbeitshilfe für eine europaweite Ausschreibung der Lieferung von Ökostrom im offenen Verfahren“ wurde durch die Kanzlei AssmannPeiffer aktualisiert und an die Marktsituation angepasst. Er steht nun in der 4. Auflage zur Verfügung.
Die Arbeitshilfe erläutert ausführlich die vergaberechtlichen und fachlichen Grundlagen zur Beschaffung von Ökostrom. Zunächst werden Ablauf, Konzept und Zeitplan des Vergabeverfahrens dargestellt. Sodann werden die notwendigen Vorbereitungen für eine Stromausschreibung erläutert und anschließend die inhaltliche Gestaltung der Vergabeunterlagen behandelt, bis abschließend die Durchführung des Vergabeverfahrens beschrieben wird. Da der Auftragswert der Ökostromlieferung in der Regel den maßgeblichen EU-Schwellenwert übersteigt, behandelt diese Arbeitshilfe allein die europaweite Ausschreibung von Ökostrom.
Rechtsgutachten zur Beschaffung von Regionalstrom
Zusätzlich entstand im Auftrag des Umweltbundesamtes ein Rechtsgutachten zur Beschaffbarkeit von Regionalstrom. Es kommt zu dem Ergebnis, dass die regionale Anknüpfung bei Regionalstrom mit der Vorgabe der produktneutralen Ausschreibung vereinbar ist.
Das Bestreben nach „regionaler Klimaneutralität“ rechtfertigt aus juristischer Sicht die Ausschreibung von regionalem Ökostrom. Das Gutachten stellt einen wertvollen Diskussionsbeitrag dar, der die Debatten um die Ausgestaltung der Energieversorgung von hauptsächlich regionalen Körperschaften des öffentlichen Rechts bereichert. Die Ergebnisse des Gutachtens sind auch in den Leitfaden zur Beschaffung von Ökostrom eingegangen.
Wieso sollten öffentliche Einrichtungen Ökostrom beziehen?
Die Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern verursacht hohe Treibhausgas-Emissionen. Die Verminderung des Stromverbrauchs und der Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien (sogenannten Ökostrom) gehören zu den klimaschutzpolitisch wirkungsvollsten Maßnahmen. Mit dem Bezug von Ökostrom kann die öffentliche Hand ihre Treibhausgas-Emissionen senken und hat gleichzeitig die Möglichkeit, durch den Einkauf von Ökostrom die Nachfrage weiter zu erhöhen. Die eigene Beschaffungspraxis kann so einen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien und damit zum Klimaschutz leisten.
Verwaltungen auf allen Ebenen sollen bis 2030 klimaneutral sein soll. Entsprechend ist auch im „Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit – Weiterentwicklung 2021 der Bundesregierung vom 25. August 2021“ der Bundesregierung vorgesehen, den Ökostrombezug (verstanden als Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien) so weit wie möglich weiter auszubauen.