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Glossar Biozid-Portal: T
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Verband der Hersteller von Textil-, Papier-, Leder- und Pelzhilfs- und –farbmitteln, Tensiden, Komplexbildnern, antimikrobiellen Mitteln, polymeren Flockungsmitteln, kosmetischen Rohstoffen und pharmazeutischen Hilfsstoffen oder verwandten Produkten.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin verabschiedet und zählen zum untergesetzlichen Regelwerk zur Konkretisierung der Anforderungen der Gefahrstoffverordnung an Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Bei der Bekämpfung von Schädlingen muss das TierSchG berücksichtigt werden.
Topf-Konservierungsmittel sind Biozid-Produkte zum Schutz von Fertigerzeugnissen (außer Lebens- und Futtermitteln) in Behältern gegen mikrobielle Schädigung zwecks Verlängerung ihrer Haltbarkeit (Produktart 6 der BiozidVO: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung).
Wirkstoffgruppe, deren Grundstruktur ein aromatischer Heterocyclus mit drei Stickstoffatomen ist. Beispiele sind das Insektizid Cyromazin und das mittlerweile nicht zulässige Antifoulingmittel Cybutryn.
Heterocyclische aromatische Wirkstoffgruppe mit fungizider Wirkung, die u.a. in Holzschutzmitteln eingesetzt wird. Beispiele sind Propiconazol, Tebuconazol oder Cyproconazol.
Frühere Wirkstoffgruppe in Antifouling-Anstrichen. Seit 2003 ist der Gebrauch von Organozinn-Verbindungen in Schiffsfarben weltweit verboten. Tributylzinn (englisch tributyl tin, TBT) war vor allem aufgrund seiner hormonähnlichen Eigenschaft in Verruf geraten.
Wasseraufbereitung durch Entfernen von Stoffen (z.B. Enteisenung, Enthärtung), durch Ergänzung von Stoffen und/oder durch Entkeimung für die Trinkwassergewinnung. Desinfektionsmittel für die Trinkwasseraufbereitung sind in der Produktart 5 der Biozidverordnung erfasst. In Deutschland gilt zudem die Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach § 11 der Trinkwasserverordnung.