Agrarumwelt- & Klimamaßnahmen in der europäischen Agrarförderung

Mit Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen fördert die Europäische Union (EU) die umweltschonende Landbewirtschaftung. Im Zeitraum 2023 bis 2027 stehen in der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) 8,2 Milliarden (Mrd.) Euro EU-Mittel unter anderem für den Umwelt- und Klimaschutz zur Verfügung. Demgegenüber sind für Direktzahlungen der ersten Säule 21,5 Mrd. Euro vorgesehen.

Inhaltsverzeichnis

 

Umweltschutz in der Landwirtschaft

Agrarlandschaften nehmen einen großen Teil der Gesamtfläche Deutschlands ein. Ihnen kommt daher eine besondere Bedeutung für den Schutz der Umwelt und der Kulturlandschaft zu. Neben anderen Zielen ist es auch Ziel der deutschen und der europäischen Agrarpolitik, die Umweltbelastungen durch die landwirtschaftliche Nutzung zu verringern und eine nachhaltige, umweltschonende Landbewirtschaftung zu verwirklichen. Auf diese Weise sollen Wasser, Boden und Luft sowie wildlebende Pflanzen und Tiere geschützt und in der Vergangenheit entstandene Belastungen möglichst abgebaut werden.

Klatschmohn und Kornblumen in einem Getreidefeld
Wildblumen im Feld
Quelle: Knut Ehlers / Umweltbundesamt
 

Struktur der Agrarpolitik der EU

Um europäische Fördergelder zu erhalten, müssen landwirtschaftliche Mindeststandards eingehalten werden (Konditionalität). Umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende landwirtschaftliche Produktionsweisen, die über die rechtlichen Vorgaben hinausgehen, können im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimaprogramme der ersten oder zweiten Säule gefördert werden.

Die Subventionen der EU werden in zwei unterschiedliche „Säulen“ unterteilt. Die erste Säule beinhaltet Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe und wird von der EU finanziert. Die zweite Säule fördert die ländliche Entwicklung (siehe Abb. „Budget der GAP in Deutschland für das Jahr 2024“). Dabei müssen die Mitgliedsstaaten eine Kofinanzierung der Maßnahmen bereitstellen. Die Mitgliedsstaaten haben auch die Möglichkeit, Gelder aus der ersten Säule in die zweite Säule umzuschichten, um mehr Mittel für die ländliche Entwicklung zur Verfügung zu haben. Weitere Informationen zur Struktur der GAP finden Sie beim ⁠BMEL⁠: Grundzüge der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und ihrer Umsetzung in Deutschland.

Diagramm für 2024: 1. Säule (=4,4 Mrd. €): 3,4 Mrd. € für pauschale Flächenförderung, 1,0 Mrd. € für Ökoregelungen. 2. Säule (=1,6 Mrd. €): 0,5 Mrd. € Umschichtung aus 1. Säule, 1,1 Mrd. € für ländliche Entwicklung. Extra dazu 0,7 Mrd. € nationale Kofinanzierung.
Budget der GAP in Deutschland für das Jahr 2024
Quelle: Umweltbundesamt 2024 / eigene Darstellung mit Daten des BMEL Diagramm als PDF
 

Ökoregelungen in der ersten Säule

Seit Januar 2023 werden auch in der ersten Säule freiwillige einjährige Agrarumweltmaßnahmen angeboten. Hierfür sind 23 % der Direktzahlungen vorgesehen. Damit steht jährlich ein Budget von etwa einer Mrd. Euro zur Verfügung. Die Maßnahmen werden bundesweit angeboten, z.B. für die Bereitstellung von Ackerbrachen, Blüh- und Altgrasstreifen, für vielfältige Kulturen im Ackerbau oder die Extensivierung im Dauergrünland.

 

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in der zweiten Säule

Mit der Teilnahme an Agrarumwelt- und Klimaprogrammen in der zweiten Säule verpflichten sich Landwirte und Landwirtinnen für einen Zeitraum von in der Regel fünf Jahren freiwillig, umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende Produktionsverfahren einzuhalten. Sie erhalten dafür zum Ausgleich der damit verbundenen Mehrkosten und Einkommensminderungen eine Förderung (vgl. BMEL 2019). Die Finanzierung hierfür erfolgt durch Gelder der EU, des Bundes und der Bundesländer.

Die verschiedenen Bundesländer entscheiden über die Maßnahmen, die angeboten werden und konkretisieren, wie diese umgesetzt werden. Damit setzen sie die ELER-Verordnung der EU um. Der nationale Rahmen für diese Umsetzung ist durch die Bund-Länder-„Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) festgelegt.

 

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im GAK-Rahmenplan

Der Förderbereich 4 (Markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung einschließlich ⁠Vertragsnaturschutz⁠ und Landschaftspflege) des GAK-Rahmenplans 2024 bis 2027 gliedert sich in folgende Maßnahmengruppen:

  • Förderung der Zusammenarbeit im ländlichen Raum für eine markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege
  • Förderung des ökologischen Landbaus und anderer besonders nachhaltiger gesamtbetrieblicher Verfahren
  • Förderung von besonders nachhaltigen Verfahren im Ackerbau oder bei einjährigen Sonderkulturen
  • Förderung besonders nachhaltiger Verfahren auf dem Dauergrünland
  • Förderung biologischer und biotechnischer Verfahren bei Acker- und Dauerkulturen sowie besonders nachhaltiger Verfahren bei extensiven Obstbeständen
  • Förderung besonders nachhaltiger und tiergerechter Haltungsverfahren
  • Erhaltung der Vielfalt der genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft
  • Nicht-produktiver investiver Naturschutz
  • Vertragsnaturschutz
  • Schutz vor Schäden durch den Wolf
  • Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und der ⁠Vogelschutzrichtlinie
  • Investitionsförderung zur Einrichtung von Agroforstsystemen
 

Finanzmittel für die zweite Säule der GAP

Für den Zeitraum 2023 bis 2027 stehen in der zweiten Säule der GAP für Deutschland etwa 5,5 Mrd. Euro für die ländliche Entwicklung zur Verfügung. Ein Teil davon fließt in den Umweltschutz und die Förderung des ökologischen Landbaus. Zusammen mit den Mitteln aus der Umschichtung von der ersten in die zweite Säule sind 8,2 Mrd. Euro EU-Mittel für diesen Zeitraum vorgesehen. Hinzu kommen noch nationale Mittel für die Kofinanzierung (3,7 Mrd. Euro) und freiwillige, zusätzliche Gelder der Bundesländer (Top-ups, 2,4 Mrd. Euro). So stehen für die zweite Säule insgesamt 14,3 Mrd. Euro bereit. Im Vergleich dazu sind für die Direktzahlungen der ersten Säule 21,5 Mrd. Euro eingeplant (siehe Abb. „GAP-Mittel für Deutschland 2023 bis 2027“).

Informationen zu der Aufteilung auf die einzelnen Jahre finden Sie im GAP-Strategieplan (Zusammenfassung). Weitere Informationen zur GAP allgemein finden Sie auf unserer Themenseite oder den Fragen und Antworten zur europäischen Agrarförderung.

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* GAP: Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union (EU)

https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/EU-Agrarpolitik-Foerderung/gap-strategieplan-kurzueberblick.pdf

GAP-Mittel für Deutschland 2023 bis 2027
Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Diagramm als PDF
 

Weiterführende Informationen

BMEL: Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)

BMEL: Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union

GAK Rahmenpläne

Thema: Gemeinsame Agrarpolitik der EU

Thema: FAQ zur EU-Agrarförderung

Eco-Schemes sinnvoll in die Grüne Architektur integrieren

Verbesserung der Wirksamkeit und Praktikabilität der GAP aus Umweltsicht

Evaluierung der GAP-Reform von 2013 aus Sicht des Umweltschutzes anhand einer Datenbankanalyse von InVeKoS-Daten der Bundesländer

Klimaschutz in der GAP 2023 - 2027