Verbändeförderung

Das Bundesumweltministerium möchte in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt und dem Bundesamt für Naturschutz die Umwelt- und Naturschutzverbände bei ihrem Bemühen, umweltpolitische Belange in der Gesellschaft zu verankern, stärken.

Zuschüsse für Projekte von Verbänden im Umweltschutz und im Naturschutz

Die Antragsfrist für 2025 ist abgelaufen.

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Antragstellung und nehmen Sie bei Fragen Kontakt zu uns auf.

Die Projekte sollen das Bewusstsein und das Engagement für Umweltschutz und Naturschutz stärken. Hierzu gehören grundsätzlich:

  • Kinder- und Jugendprojekte mit hoher Breitenwirkung,
  • Projekte, die umwelt- und naturverträgliches Verhalten fördern,
  • Maßnahmen der Umweltberatung und der Fortbildung,
  • Maßnahmen zur (umweltpolitischen) Vernetzung und Kooperation.  

Die geförderten Maßnahmen sollen dazu beitragen, die gesellschaftliche Aufgabe der Verbände zur öffentlichen Bewusstseinsbildung und Förderung des Engagements für Umweltschutz und Naturschutz zu unterstützen und weiter zu stärken. Das Förderprogramm ist inhaltlich offengehalten, um auch neue Themen aufgreifen und verschiedene Zielgruppen ansprechen zu können.

Verbändeprojekte sind in der Regel auf eine oder mehrere der drei folgenden Aktivitätstypen ausgerichtet:

  • Öffentlichkeit für ein Thema schaffen: Dies erfolgt durch die Erarbeitung und Verbreitung zielgruppenspezifischer Informationen und Materialien z.B. in Form von Broschüren, digitaler Medien oder Veranstaltungen.
  • Vernetzung und Kooperation fördern: Dies beinhaltet z.B. das Zusammenführen von Akteur:innen, die bislang noch nicht miteinander interagiert haben oder den Aufbau einer neuen Interaktionsplattform um ein bestimmtes Thema herum.
  • Erarbeitung zivilgesellschaftlicher Positionen:  Dies umfasst z.B. die Entwicklung von Positionen und Beiträgen zu aktuellen umwelt- und naturschutzpolitischen Themen und Fragestellungen.

Projekte, für die ein Zuschuss beantragt wird, dürfen noch nicht begonnen haben. An den Maßnahmen muss ein besonderes Bundesinteresse bestehen. Wissenschaftliche Forschung und investive Maßnahmen können nicht gefördert werden.

Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände, Initiativen oder Organisationen, die im Umwelt- oder im Naturschutz tätig werden. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt. Die Projekte müssen einen klaren ökologischen Schwerpunkt und eine breite Außenwirkung haben und sollten innovativ sein. Gefördert werden Vorhaben, die über eine rein lokale oder regionale Wirkung hinaus für den Natur- und Umweltschutz in Deutschland von Bedeutung sind oder Vorhaben, die einen besonderen Modellcharakter aufweisen und sich auf andere Orte und Regionen übertragen lassen. 

Unter „Projektsuche Verbändeförderung“ besteht darüber hinaus die Möglichkeit, Projekte nach ausgewählten Themengebieten, Stichworten oder Verbänden zu suchen. Die Suchmaske ermöglicht es, Basisinformation über laufende und abgeschlossene Projekte abzufragen.

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Schlagworte:
 Umweltverbände  Verbändeförderung  Förderung von Verbänden