Von September bis November 2021 wurden bundesweit deutsche Kommunen ab 5.000 Einwohner befragt. Von insgesamt 631 Kommunen gab jede zehnte Verwaltung an, dass Elektromobilität einen „sehr hohen“ Stellenwert hat. Etwa 58 Prozent bestätigten, dass Elektromobilität einen „eher hohen“ Stellenwert hat. Sowohl 2018 als auch 2021 signalisierten von den 631 befragten Kommunen ungefähr 81 Prozent, eigene Aktivitäten zur Förderung der Elektromobilität durchzuführen.
Mehr als zwei Drittel der Kommunen teilten im Bericht mit, die Bevorrechtigungen gemäß Elektromobilitätsgesetz zu kennen. Knapp die Hälfte der befragten öffentlichen Verwaltungen (48 Prozent) setzen mindestens einen Bestandteil des EmoG um:
- 74 Prozent setzen Privilegien beim Parken um
- 24 Prozent reduzieren Parkgebühren für Elektrofahrzeuge
- sieben Kommunen haben Sonderspuren freigegeben oder Zufahrtsbeschränkungen und Durchfahrtsverbote aufgehoben
Im Bericht 2021 über das Elektromobilitätsgesetz wird auch auf die Probleme eingegangen, mit denen sich Städte und Gemeinden bei der Umsetzung des EmoG konfrontiert sehen. Dazu zählen folgende Aspekte, die sich als Herausforderungen darstellen:
- Bindung finanzieller und personeller Ressourcen für die Umsetzung
- fehlende Parkplätze und Busspuren
- Unklarheiten bei den Beschilderungen bevorrechtigter Parkflächen
- erwartete Konflikte mit ÖPNV durch die Freigabe von Busfahrspuren