Zahn­zusatz­versicherung im Vergleich Die besten Tarife für schöne Zähne

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Zahn­zusatz­versicherung im Vergleich - Die besten Tarife für schöne Zähne

Schöne Zähne. Die besten Zahn­zusatz­versicherungen über­nehmen die Kosten auch für ästhetischen Zahn­ersatz voll. © Luci Götz

Zahn­ersatz ist teuer, eine gute Versicherung kostet nicht viel, wie unser Test von Zahn­zusatz­versicherungen zeigt – mit individuellem Tarif­rechner.

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Eine Zahn­zusatz­versicherung kann sich für Sie in fast jedem Alter lohnen, wenn Sie gesetzlich kranken­versichert sind. Mit ihr können Sie sich für teure Zahnsanierungen wappnen. Versichern Sie sich möglichst, solange Ihr Gebiss noch in Ordnung ist. Für bereits anstehende Behand­lungen zahlt eine neu abge­schlossene Zahn­versicherung meistens nicht.

Übrigens: Privat Kranken­versicherte können keine Zahn­zusatz­versicherung abschließen. Bei ihnen hängt der Umfang der Zahn­leistungen vom jeweiligen Versicherungs­vertrag ab.

Sie haben schon eine Police und wollen eine bessere oder güns­tigere? Vor allem für Implantate und Inlays bieten sehr gute neue Verträge heute viel höhere Leistungen als vor einigen Jahren. Wählen Sie möglichst ein Angebot Ihres jetzigen Versicherers. Bei einem neuen Anbieter dauert es einige Jahre, bis Sie vollen Leistungs­anspruch erreichen. Auch wenn Sie dringend sparen müssen, kündigen Sie nicht vorschnell die Zahn­zusatz­versicherung. Suchen Sie besser nach einer güns­tigeren Police bei Ihrem Versicherer.

Warum sich unser Test von Zahn­zusatz­versicherungen für Sie lohnt

Test­ergeb­nisse

In unserem Vergleich finden Sie Bewertungen der Stiftung Warentest von Sehr gut bis Mangelhaft für mehr als 280 Zahn­zusatz­versicherungs­tarife nahezu aller Versicherer, die in Deutsch­land Zahn­zusatz­versicherungen anbieten, zum Beispiel Allianz, Ergo oder Barmenia. Bewertet haben wir die Leistungen für Zahn­ersatz: Regel­versorgung, privat zu zahlenden Zahn­ersatz, Inlays und Implantate sowie zusätzlich die jähr­lichen Leistungs­begrenzungen.

Beiträge für Testsieger

Je nach Alter und Tarif zahlen unsere 43-jährigen Modell­kunden für einen der Testsieger zwischen 22 und 58 Euro im Monat. Sehr guten Basisschutz gibt es schon ab 6 Euro Monats­beitrag.

Rechner nutzen

Mit unserem individuellen Rechner (nach Frei­schaltung verfügbar) können Sie sich aktuelle Beiträge exakt für Ihr Alter anzeigen lassen oder einen Höchst­betrag fest­legen, den Sie monatlich maximal ausgeben wollen.

Infos über Zusatz­leistungen

Tarife enthalten oft auch Leistungen, die dem Zahnerhalt dienen, etwa für professionelle Zahn­reinigung oder Kunst­stoff­füllungen. Wir nennen Ihnen diese Leistungen in der Tabelle und geben unter „Weitere Leistungen: Füllungen, Zahnprophylaxe und Co“ (nach Frei­schaltung verfügbar) eine Größen­ordnung an, wie viel Sie ohne Versicherungs­schutz hier jeweils selbst zahlen müssten. Bei ansonsten gleich guten Zahn­zusatz­versicherungen können Zusatz­leistungen eine wichtige Entscheidungs­hilfe sein.

Heft­artikel als PDF

Wenn Sie das Thema frei­schalten, erhalten Sie auch Zugriff auf das PDF zum Testbe­richt aus Finanztest 8/24 zum Download.

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Vorschau auf alle Angebote im Test

Schon vor dem Frei­schalten können Sie einige Inhalte aus der Tabelle sehen – etwa, welche Tarife wir getestet haben. Wir nehmen laufend neue Angebote in den Vergleich auf. Welcher dieser vielen Tarife für Sie passt, hängt von Ihren Wünschen und finanziellen Möglich­keiten ab.

Blick in die Tabelle

LKH ZU90+ Huk24 ZZ Pro Axa Zahn­vorsorge Dent Hallesche dentZE.100 Württembergische ZGU70
Qualitäts­urteil

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Regel­versorgung

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Privatversorgung (ohne Inlays und Implantate)

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Inlays

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Implantat­versorgung

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Die Auswahl ist ein zufälliger Ausschnitt der Gesamttabelle und nicht sortiert.

So viel kostet Zahn­ersatz

Unsere Zahnersatzbeispiele zeigen Ihnen, wie hoch die Kosten im Einzelnen sein können und welchen Anteil davon jeweils die Kasse über­nimmt. Ist für ein Implantat im Unterkiefer zuerst ein Knochen­aufbau nötig, müssen Patientinnen und Patienten in unserem Beispiel gut 4 000 Euro selbst aufbringen – es sei denn, sie sind gut versichert. Viele Angebote in unserem Test erstatten diese Kosten komplett.

Passende Angebote für Ihren Bedarf

Unsere drei Kunden­typen „Rundum sorglos“, „Gut und günstig“ und „Kassen­stan­dard genügt“ sollen Ihnen ­helfen, passende Angebote für Ihren persönlichen Bedarf zu finden. Wollen Sie eine möglichst voll­ständige Kosten­über­nahme auch bei sehr teuren Zahn­ersatz­versorgungen – wie mehreren Implantaten – entsprechen Sie dem Kunden­typ „Rundum sorglos“. Sie sollten sich einen der Testsieger-Tarife aussuchen. Wollen Sie es gut und günstig, finden Sie für Ihren Kunden­typ die besten Angebote für maximal 30 Euro im Monat. Reicht Ihnen die Stan­dard-Versorgung von der Kasse, können Sie noch deutlich güns­tiger einen Tarif mit sehr gutem Basisschutz nehmen.

Leistungs­grenzen in den ersten Vertrags­jahren

Viele Versicherer werben mitt­lerweile damit, dass sie auf die reguläre Warte­zeit von acht Monaten verzichten, bis Neukunden erst­mals eine Zahn­ersatz­rechnung erstattet bekommen. Bei einem neuen Anbieter haben Versicherte aber trotzdem erst nach drei bis sieben Jahren den vollen Anspruch auf die Versicherungs­leistungen.

Vorher gelten jähr­liche Ober­grenzen. Typisch ist zum Beispiel eine solche Staffelung: 1 000 Euro in den ersten 12 Monaten ab Vertrags­schluss, 2 000 Euro in den ersten 24 Monaten, 3 000 Euro in den ersten 36 Monaten und 4 000 Euro in den ersten 48 Monaten. Erst ab dem fünften Jahr gibt es die volle Leistung – es sei denn, Zahn­ersatz wird wegen eines Unfalls nötig.

Bonus­heft steigert den Kassen­anteil

Etwas mehr Geld von der Krankenkasse gibt es für alle Versicherten unabhängig vom Einkommen, wenn sie einmal jähr­lich zur Kontroll­unter­suchung zum Zahn­arzt gehen und sich das mit einem Stempel im Bonus­heft bestätigen lassen. Sie erhalten dann einen höheren Fest­zuschuss zur Regel­versorgung, maximal 75 Prozent. Bei einer Rechnung mit hohem Privat­anteil ist das nur eine kleine Hilfe, aber auch einige Zahn­zusatz­versicherungen gewähren Kunden, die regel­mäßig zum Zahn­arzt gehen, höhere Erstattungen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 07.11.2024 um 10:35 Uhr
    Zahnstaffel

    @schrotti20: Es gibt unterschiedliche Regelungen zu den Zahnstaffeln. Man muss sich die Tarifbedingungen im einzelnen ansehen, um konkret eine Aussage zur Summenbegrenzung treffen zu können.
    Es gibt Summenbegrenzungen, die sich auf das einzelne Kalenderjahr beziehen und solche, die sich auf einen Zeitraum beziehen.

  • schrotti20 am 05.11.2024 um 22:02 Uhr
    Zahnstaffel - Betrag pro Jahr - Frage

    Ich frage mich zur Zahnstaffel - gilt der ausgewiesene Betrag dann für jedes Jahr neu oder über die festgelegte Zeit? Also werden Beträge aus Jahr eins, zwei und drei kumuliert und in diesem Beispiel mit nur 2.000,- über die ersten drei Jahre insgesamt abgerechnet?
    Maximale Erstattung - Zahnstaffel (1./1.-2./1.-3./ab 4. Kalenderjahr) Besonderheit: Erstes Versicherungsjahr endet zum 31.12. (Rumpfjahr)
    1.000 € | 1.500 € | 2.000 € | unbegrenzt

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 25.10.2024 um 09:34 Uhr
    Spätere Überkronung eines Zahns mit Füllung

    @hallonutzername: Nein, bei den hier im Test vertretenen Tarife sind zum Beispiel die Kosten für eine Krone mit inbegriffen, selbst wenn der Zahl beim Vertragsabschluss eine Füllung hatte. Wichtig ist, dass beim Vertragsabschluss der Behandlungsbedarf, also die Notwendigkeit der Versorgung mit der Krone, noch nicht da war.
    Sie können uns gern den Schriftverkehr (und Ihre Vertragsbedingungen) zusenden. Dann schauen wir uns das einmal an:
    finanztest@stiftung-warentest.de

  • hallonutzername am 24.10.2024 um 21:36 Uhr
    RUBRIK KLARHEIT FÜR GRAUZONE FEHLT!

    TESTURTEIL hier erworben, für DA-Direkt entschieden. Dann weitergereicht worden an Partner dentolo. Vorgespräche: Es wurde immer wieder behauptet, das abgeschlossene Behandlungen die Leistung bestimmen. Jetzt habe ich schon Jahre hinter mir und es stellt sich heraus behandelte Zähne die schon Füllungen haben sind nicht versichert!!!!!! Obwohl diese Behandlungen weder aktiv noch angeraten und absolut fertiggestellt sind, sind diese Zähne nicht abgesichert. Das hätte ich gerne früher gewusst liebes stiftungs-team, Klarheit für diese Anforderungen sollte definitiv mit erfasst werden und in der Tabelle auftauchen. Mehr Klarheit und Verbindlichkeit bei den Ausschlusskriterien bitte!

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 23.09.2024 um 13:16 Uhr
    Erfahrungen mit den Anträgen auf Kostenübernahme

    @alle: Sie können uns gern Ihre Probleme mit der Abrechnung Ihrer Behandlungskosten mit der Zahnzusatzversicherung schildern. Für uns sind (nachprüfbare) Erfahrungen mit den Kostenübernahmen immer interessant.
    Wichtig: Bei Versicherten, die kurz nach dem Abschluss eines neuen Vertrages eine Kostenrechnung einreichen, prüfen die Versicherer sehr sorgfältig, ob der Behandlungsbedarf vor Vertragsabschluss bekannt war.
    (Negative) Erfahrungen langjährig Versicherter liegen uns kaum vor.
    Bitte schreiben Sie uns und fügen Sie am besten den Schriftverkehr mit dem Versicherer bei, damit wir die Argumentationen beider Seiten kennenlernen. Wir schauen uns das gern an:
    finanztest@stiftung-warentest.de