Zahnersatz ist teuer, eine gute Versicherung kostet nicht viel, wie unser Test von Zahnzusatzversicherungen zeigt – mit individuellem Tarifrechner.
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Testergebnisse für 287 ZahnzusatzversicherungenEine Zahnzusatzversicherung kann sich für Sie in fast jedem Alter lohnen, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind. Mit ihr können Sie sich für teure Zahnsanierungen wappnen. Versichern Sie sich möglichst, solange Ihr Gebiss noch in Ordnung ist. Für bereits anstehende Behandlungen zahlt eine neu abgeschlossene Zahnversicherung meistens nicht.
Übrigens: Privat Krankenversicherte können keine Zahnzusatzversicherung abschließen. Bei ihnen hängt der Umfang der Zahnleistungen vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.
Sie haben schon eine Police und wollen eine bessere oder günstigere? Vor allem für Implantate und Inlays bieten sehr gute neue Verträge heute viel höhere Leistungen als vor einigen Jahren. Wählen Sie möglichst ein Angebot Ihres jetzigen Versicherers. Bei einem neuen Anbieter dauert es einige Jahre, bis Sie vollen Leistungsanspruch erreichen. Auch wenn Sie dringend sparen müssen, kündigen Sie nicht vorschnell die Zahnzusatzversicherung. Suchen Sie besser nach einer günstigeren Police bei Ihrem Versicherer.
Warum sich unser Test von Zahnzusatzversicherungen für Sie lohnt
Testergebnisse
In unserem Vergleich finden Sie Bewertungen der Stiftung Warentest von Sehr gut bis Mangelhaft für mehr als 280 Zahnzusatzversicherungstarife nahezu aller Versicherer, die in Deutschland Zahnzusatzversicherungen anbieten, zum Beispiel Allianz, Ergo oder Barmenia. Bewertet haben wir die Leistungen für Zahnersatz: Regelversorgung, privat zu zahlenden Zahnersatz, Inlays und Implantate sowie zusätzlich die jährlichen Leistungsbegrenzungen.
Beiträge für Testsieger
Je nach Alter und Tarif zahlen unsere 43-jährigen Modellkunden für einen der Testsieger zwischen 22 und 58 Euro im Monat. Sehr guten Basisschutz gibt es schon ab 6 Euro Monatsbeitrag.
Rechner nutzen
Mit unserem individuellen Rechner (nach Freischaltung verfügbar) können Sie sich aktuelle Beiträge exakt für Ihr Alter anzeigen lassen oder einen Höchstbetrag festlegen, den Sie monatlich maximal ausgeben wollen.
Infos über Zusatzleistungen
Tarife enthalten oft auch Leistungen, die dem Zahnerhalt dienen, etwa für professionelle Zahnreinigung oder Kunststofffüllungen. Wir nennen Ihnen diese Leistungen in der Tabelle und geben unter „Weitere Leistungen: Füllungen, Zahnprophylaxe und Co“ (nach Freischaltung verfügbar) eine Größenordnung an, wie viel Sie ohne Versicherungsschutz hier jeweils selbst zahlen müssten. Bei ansonsten gleich guten Zahnzusatzversicherungen können Zusatzleistungen eine wichtige Entscheidungshilfe sein.
Heftartikel als PDF
Wenn Sie das Thema freischalten, erhalten Sie auch Zugriff auf das PDF zum Testbericht aus Finanztest 8/24 zum Download.
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Testergebnisse für 287 ZahnzusatzversicherungenVorschau auf alle Angebote im Test
Schon vor dem Freischalten können Sie einige Inhalte aus der Tabelle sehen – etwa, welche Tarife wir getestet haben. Wir nehmen laufend neue Angebote in den Vergleich auf. Welcher dieser vielen Tarife für Sie passt, hängt von Ihren Wünschen und finanziellen Möglichkeiten ab.
So viel kostet Zahnersatz
Unsere Zahnersatzbeispiele zeigen Ihnen, wie hoch die Kosten im Einzelnen sein können und welchen Anteil davon jeweils die Kasse übernimmt. Ist für ein Implantat im Unterkiefer zuerst ein Knochenaufbau nötig, müssen Patientinnen und Patienten in unserem Beispiel gut 4 000 Euro selbst aufbringen – es sei denn, sie sind gut versichert. Viele Angebote in unserem Test erstatten diese Kosten komplett.
Passende Angebote für Ihren Bedarf
Unsere drei Kundentypen „Rundum sorglos“, „Gut und günstig“ und „Kassenstandard genügt“ sollen Ihnen helfen, passende Angebote für Ihren persönlichen Bedarf zu finden. Wollen Sie eine möglichst vollständige Kostenübernahme auch bei sehr teuren Zahnersatzversorgungen – wie mehreren Implantaten – entsprechen Sie dem Kundentyp „Rundum sorglos“. Sie sollten sich einen der Testsieger-Tarife aussuchen. Wollen Sie es gut und günstig, finden Sie für Ihren Kundentyp die besten Angebote für maximal 30 Euro im Monat. Reicht Ihnen die Standard-Versorgung von der Kasse, können Sie noch deutlich günstiger einen Tarif mit sehr gutem Basisschutz nehmen.
Leistungsgrenzen in den ersten Vertragsjahren
Viele Versicherer werben mittlerweile damit, dass sie auf die reguläre Wartezeit von acht Monaten verzichten, bis Neukunden erstmals eine Zahnersatzrechnung erstattet bekommen. Bei einem neuen Anbieter haben Versicherte aber trotzdem erst nach drei bis sieben Jahren den vollen Anspruch auf die Versicherungsleistungen.
Vorher gelten jährliche Obergrenzen. Typisch ist zum Beispiel eine solche Staffelung: 1 000 Euro in den ersten 12 Monaten ab Vertragsschluss, 2 000 Euro in den ersten 24 Monaten, 3 000 Euro in den ersten 36 Monaten und 4 000 Euro in den ersten 48 Monaten. Erst ab dem fünften Jahr gibt es die volle Leistung – es sei denn, Zahnersatz wird wegen eines Unfalls nötig.
Bonusheft steigert den Kassenanteil
Etwas mehr Geld von der Krankenkasse gibt es für alle Versicherten unabhängig vom Einkommen, wenn sie einmal jährlich zur Kontrolluntersuchung zum Zahnarzt gehen und sich das mit einem Stempel im Bonusheft bestätigen lassen. Sie erhalten dann einen höheren Festzuschuss zur Regelversorgung, maximal 75 Prozent. Bei einer Rechnung mit hohem Privatanteil ist das nur eine kleine Hilfe, aber auch einige Zahnzusatzversicherungen gewähren Kunden, die regelmäßig zum Zahnarzt gehen, höhere Erstattungen.
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Testergebnisse für 287 Zahnzusatzversicherungen-
- Krone, Brücke, Implantat: Es ist wichtig, sich über die Kosten für Zahnersatz gut zu informieren. Wir sagen, worauf es ankommt – und wie Sie möglichst wenig draufzahlen.
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- Geld für die Zahnprophylaxe gibt es von vielen Krankenkassen. Die Spanne für die Zuzahlung reicht von 20 bis maximal 500 Euro pro Jahr. Ihr Weg zum Zuschuss.
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- Reicht das Geld nicht für die PKV-Beiträge, heißt es schnell zu handeln. Standardtarif und Basistarif können Auswege sein, der Notlagentarif ist nur eine Zwischenlösung.
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Kommentarliste
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@schrotti20: Es gibt unterschiedliche Regelungen zu den Zahnstaffeln. Man muss sich die Tarifbedingungen im einzelnen ansehen, um konkret eine Aussage zur Summenbegrenzung treffen zu können.
Es gibt Summenbegrenzungen, die sich auf das einzelne Kalenderjahr beziehen und solche, die sich auf einen Zeitraum beziehen.
Ich frage mich zur Zahnstaffel - gilt der ausgewiesene Betrag dann für jedes Jahr neu oder über die festgelegte Zeit? Also werden Beträge aus Jahr eins, zwei und drei kumuliert und in diesem Beispiel mit nur 2.000,- über die ersten drei Jahre insgesamt abgerechnet?
Maximale Erstattung - Zahnstaffel (1./1.-2./1.-3./ab 4. Kalenderjahr) Besonderheit: Erstes Versicherungsjahr endet zum 31.12. (Rumpfjahr)
1.000 € | 1.500 € | 2.000 € | unbegrenzt
@hallonutzername: Nein, bei den hier im Test vertretenen Tarife sind zum Beispiel die Kosten für eine Krone mit inbegriffen, selbst wenn der Zahl beim Vertragsabschluss eine Füllung hatte. Wichtig ist, dass beim Vertragsabschluss der Behandlungsbedarf, also die Notwendigkeit der Versorgung mit der Krone, noch nicht da war.
Sie können uns gern den Schriftverkehr (und Ihre Vertragsbedingungen) zusenden. Dann schauen wir uns das einmal an:
finanztest@stiftung-warentest.de
TESTURTEIL hier erworben, für DA-Direkt entschieden. Dann weitergereicht worden an Partner dentolo. Vorgespräche: Es wurde immer wieder behauptet, das abgeschlossene Behandlungen die Leistung bestimmen. Jetzt habe ich schon Jahre hinter mir und es stellt sich heraus behandelte Zähne die schon Füllungen haben sind nicht versichert!!!!!! Obwohl diese Behandlungen weder aktiv noch angeraten und absolut fertiggestellt sind, sind diese Zähne nicht abgesichert. Das hätte ich gerne früher gewusst liebes stiftungs-team, Klarheit für diese Anforderungen sollte definitiv mit erfasst werden und in der Tabelle auftauchen. Mehr Klarheit und Verbindlichkeit bei den Ausschlusskriterien bitte!
@alle: Sie können uns gern Ihre Probleme mit der Abrechnung Ihrer Behandlungskosten mit der Zahnzusatzversicherung schildern. Für uns sind (nachprüfbare) Erfahrungen mit den Kostenübernahmen immer interessant.
Wichtig: Bei Versicherten, die kurz nach dem Abschluss eines neuen Vertrages eine Kostenrechnung einreichen, prüfen die Versicherer sehr sorgfältig, ob der Behandlungsbedarf vor Vertragsabschluss bekannt war.
(Negative) Erfahrungen langjährig Versicherter liegen uns kaum vor.
Bitte schreiben Sie uns und fügen Sie am besten den Schriftverkehr mit dem Versicherer bei, damit wir die Argumentationen beider Seiten kennenlernen. Wir schauen uns das gern an:
finanztest@stiftung-warentest.de