Viele Fälle von Betrug entstehen beispielsweise im Zusammenhang mit
- Prämien an Ärzte für die Einweisung in bestimmte Krankenhäuser,
- Missbrauch oder Verkauf von Krankenversichertenkarten,
- Abrechnung von nicht eingesetzten Herzklappen,
- Abrechnungsbetrug von nicht erbrachten (Pflege-)Leistungen,
- Zahnersatz, der im Ausland günstig produziert, aber zu „deutschen" Preisen abgerechnet wird oder mit
- Arzneimittelverordnungen für die Sonnencreme oder andere Artikel, die von Apotheken bezogen werden.
Obwohl diese Fälle nur selten auftreten, wird dadurch das deutsche Gesundheitswesen auch finanziell geschädigt. Nicht jede Abrechnung, die Fehler enthält, ist ein Betrugsfall. Auch soll keine ganze Berufsgruppe von vornherein verdächtigt werden. Dennoch verstehen wir es als unsere Aufgabe dafür zu sorgen, dass Ihr Geld nur Ihrer Versorgung zugutekommt.
Darin unterstützt uns auch der Gesetzgeber. So sind wir verpflichtet, für den Kampf gegen mögliche Betrugsfälle eine gesonderte Stelle einzurichten (§ 197a SGB V, § 47a SGB XI). Darüber hinaus arbeiten wir regional, auf Landes- und Bundesebene mit den anderen Leistungsträgern eng zusammen, um möglichst schnell gemeinschaftlich und intensiv gegen Betrugsfälle vorgehen zu können. Damit soll für mehr Transparenz gesorgt und Betrugsfälle im Gesundheitswesen auf Dauer soweit wie möglich verhindert werden.
Wir sind auf Ihre Hilfe angewiesen
Dabei sind wir aber im Einzelfall auch auf Ihre Hilfe angewiesen. Haben Sie Hinweise auf Fehlverhalten, Betrug oder Korruption bezogen auf das Gesundheitswesen? Sind Ihnen z. B. Sachverhalte bekannt, in denen Leistungen abgerechnet wurden oder abgerechnet werden sollten, die nicht oder nicht in diesem Umfang erbracht worden sind? Dann melden Sie sich bei uns: Wir werden den mitgeteilten Auffälligkeiten nachgehen.
Ihre Hinweise können Sie (auch anonym) über das unten aufgeführte Formular geben.
Ihr Ansprechpartner
Herr Römer (Stelle Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen)
Telefon: 0561 785 16722