Wer wir sind
Hier lesen Sie wer wir sind.
Wir sind die Sozial-Versicherung für:
- Landwirtschaft
- Forsten
- Gartenbau
Unser Name ist Sozial-Versicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Das kurze Wort ist SVLFG.
In der SVLFG sind die
- Landwirtschaftliche Unfall-Versicherung
- Landwirtschaftliche Alters-Sicherung
- Landwirtschaftliche Kranken-Versicherung
- Landwirtschaftliche Pflege-Versicherung
Die SVLFG hilft allen Menschen, die bei der SVLFG versichert sind.
Bei wichtigen Sachen im Leben.
Und wenn ihnen etwas passiert.Die SVLFG hilft Ihnen zum Beispiel:
- Wenn Sie krank werden.
- Wenn Sie schlimme Erlebnisse hatten.
- Wenn Sie einen Unfall haben.
- Wenn Sie alt werden.
Betriebe
Welche Betriebe sind bei uns versichert?
Sie haben ein Recht auf Sicherheit und auf Schutz.
Wir arbeiten für den Schutz der Menschen, die in den folgenden Bereichen arbeiten:
- Landwirtschaft.
- Forsten. Das sind Wälder.
- Gartenbau.
Unfall-Versicherung
Die landwirtschaftliche Unfall-Versicherung
Es kann passieren, dass Sie bei der Arbeit einen Unfall haben.
Oder krank werden wegen der Arbeit.
Dann hilft die landwirtschaftliche Unfall-Versicherung.
Die landwirtschaftliche Unfall-Versicherung ist eine Pflicht-Versicherung.
Diese Versicherung ist eine Pflicht für eine Person, die eine Firma hat in:
- Landwirtschaft.
- Forstwirtschaft.
- Gartenbau.
Diese Versicherung schützt alle Personen, die dort arbeiten.
Die versicherten Personen der Arbeits-Stellen können zum Beispiel sein:
- die Person, der die Firma gehört.
- der mitarbeitende Ehe-Partner oder die mitarbeitende Ehe-Partnerin.
- mitarbeitende Familien-Angehörige.
- Aushilfen.
- Arbeit-Nehmer oder Arbeit-Nehmerinnen.
- Auszubildende.
Alters-Sicherung
Die Alters-Sicherung von den Landwirten
Wenn wir alt werden, können wir irgendwann nicht mehr arbeiten.
Dann bekommen wir eine Rente.
Oder es stirbt im Alter ein Ehepartner.
Auch dann kann die Alters-Sicherung zahlen.
Dafür gibt es besondere Regeln.
Die Alters-Sicherung von den Landwirten ist eine gesetzliche Versicherung.
Das heißt, manche Personen müssen sich in dieser Versicherung versichern.
Diese Personen sind Landwirte.
Die Alters-Sicherung gilt auch für die Ehe-Leute der Landwirte.
Und für mitarbeitende Familien-Angehörige.
Die Pflicht sich zu versichern ist von der Größe des Betriebes abhängig.
Zum Beispiel kann die Größe von dem Acker-Land entscheidend sein.
Kranken-Versicherung und Pflege-Versicherung
Die landwirtschaftliche Kranken-Versicherung und Pflege-Versicherung
Sie und Ihre Familie sollen immer Schutz haben.
Auch: Wenn Sie krank sind.
Und wenn Sie Hilfe von einem Arzt brauchen. Oder Medikamente.
Dafür gibt es die Kranken-Versicherung.
Jeder Mensch muss eine Kranken-Versicherung haben.*
(*übernommen aus: Die Hilfe von der sozialen Sicherung für alle Menschen in Deutschland 2020 (bmas.de), S. 87)
Die landwirtschaftliche Kranken-Versicherung und Pflege-Versicherung gehört zu einer bestimmten Berufs-Art.
Deshalb gilt für diese Versicherung nicht das Kassenwahlrecht.
Kassenwahlrecht bedeutet: Die Versicherung kann ausgewählt werden.
Die Versicherung gilt nur für:
- Personen, denen der landwirtschaftliche Betrieb gehört.
- Mitarbeitende Familien-Angehörige.
- Familien-Versicherte.
- Freiwillig Versicherte.
- Personen, die eine Rente von der Alters-Sicherung der Landwirte bekommen.
Was ist das Besondere an uns?
Wir sind ein Verbund-Träger.
Verbund-Träger ist ein schweres Wort.
In Leichter Sprache beutetet es:
Wir kümmern uns um viele verschiedene Aufgaben.
Alle unsere Aufgaben bearbeiten wir in einem Haus.
Das ist ein großer Vorteil für die bei uns versicherten Menschen.
Denn manchmal sind mehrere Leistungen nötig.
Diese Leistungen können wir dann gut miteinander verbinden.
Zum Beispiel müssen manche Frage-Bögen nur einmal ausgefüllt werden.
Und werden aber für verschiedene Bereiche genutzt. Das ist einfacher für Sie.
Selbst-Verwaltung
Was heißt Selbst-Verwaltung?
Selbst-Verwaltung heißt, dass die Regierung den Sozial-Versicherungen Aufgaben überträgt.
Die Erledigung dieser Aufgaben wird von den Sozial-Versicherungen selbst organisiert.
Dabei sollen die Interessen der versicherten Personen beachtet werden.
Zu der Selbst-Verwaltung gehören:
- die Vertreter-Versammlung.
- der Vorstand.
Bei der Selbst-Verwaltung arbeiten zu 3 gleichen Anteilen Vertreter und Vertreterinnen aus diesen Gruppen mit:
- Arbeit-Nehmer und Arbeit-Nehmerinnen.
- Unternehmer und Unternehmerinnen, die keine Arbeit-Nehmerinnen und Arbeit-Nehmer haben.
- Arbeit-Geber und Arbeit-Geberinnen.
Die Personen in der Vertreterversammlung und im Vorstand arbeiten ehrenamtlich. Ehrenamtlich ist ein schweres Wort.
In Leichter Sprache heißt es so viel wie:
Menschen kümmern sich ohne Bezahlung um die Anliegen vieler anderer Menschen.
Zudem haben wir eine Geschäfts-Führung.
Die Geschäfts-Führung hat diese Aufgabe aber als Voll-Zeit Arbeit.
Kontakt
Wie Sie uns erreichen können
Wir haben einen Haupt-Standort.
Der ist in der Stadt Kassel.
Zudem haben wir 8 weitere Standorte.
Wir haben auch noch viele kleinere Standorte.
Die sind in ganz Deutschland verteilt.
Es gibt auch ein großes Beratungs-Angebot von uns.
Für die Angebote der Beratung klicken Sie hier.