Sicher arbeiten im Weinbau
Hier erhalten Sie Informationen und Tipps zum sicheren und gesunden Arbeiten im Weinbau im Innen- und im Außenbereich.
Der Weinbau zählt zu den arbeitsintensivsten Kulturarten. Dies gilt besonders für den Anbau in Steillagen.
Verantwortung:
Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer, gefolgt von den Mitarbeitenden, sind für ein sicheres und regelgerechtes Arbeiten verantwortlich.
Eine wirksame und funktionierende Arbeitsschutzorganisation trifft Maßnahmen schon im Vorfeld, sodass bei der Arbeitsausführung geeignete Personen mit geeigneten Arbeitsmitteln ihre Arbeit nach dem Stand der Technik sicher ausführen können.
Themen im Überblick
SMS und RMS
Hinweise
Steillagenmechanisierungssysteme (SMS) und Raupenmechanisierungssysteme (RMS) dürfen nur bestimmungsgemäß betrieben werden. Die Betriebsanleitung des Herstellers ist zu berücksichtigen.
Der bestimmungsgemäße Betrieb ist in einer Betriebsanweisung festzulegen. Die Betriebsanweisung muss dem Bediener zugänglich sein. Mit der Bedienung von SMS und RMS dürfen nur geeignete und für diesen Arbeitseinsatz besonders unterwiesene Bedienerinnen und Bediener beauftragt werden.
Insbesondere ist darauf zu achten, dass
- das Trägerfahrzeug standsicher abgestellt wird,
- Geräteträger und Raupenfahrzeuge nur mit angemessener Geschwindigkeit verfahren werden,
- das vorhandene Fahrerrückhaltesystem funktionsfähig ist und benutzt wird,
- nur Weinberganlagen befahren werden, deren Absturzstellen (z. B. Weinbergmauern und Steilböschungen) mit Schutzvorrichtungen gegen Fahrzeugabsturz gesichert sind.
Ausnahme
RMS mit Hangelwinden dürfen auch in Weinberganlagen ohne Absturzsicherung an Weinbergmauern oder Steilböschungen eingesetzt werden, wenn bei Ausfall eines der beiden Sicherungssysteme (Fahrantrieb oder Hangelwinde) ein sicheres Anhalten möglich ist und die Gefährdungsbeurteilung ergeben hat, dass unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse in der Weinberganlage (z. B. Geländeform, Breite des Vorgewendes, Tragfähigkeit des Bodens, Sichtverhältnisse) ein entsprechender Einsatz durchgeführt werden kann.
ZUSATZWINDE MIT SICHERUNGSSEIL ANBAUEN
Durch Anbau einer Zusatzwinde mit Sicherungsseil kann die Arbeitssicherheit beim SMS Betrieb erheblich verbessert werden. Das Sicherungsseil verhindert wirksam ein Wegrollen des Geräteträgers hangabwärts beim Riss des Zugseils.
Überwachung und Prüfung
Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer haben Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der Arbeitsmittel zu ermitteln. SMS und RMS sind vor der ersten Inbetriebnahme, ansonsten mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person zu prüfen.
Darüber hinaus sind die Maschinen entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf zu prüfen. Die Prüfungsergebnisse sind zu dokumentieren und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.
Der Bedienende hat vor Einsatzbeginn insbesondere- die Betriebs- und Feststellbremse,
- die Notbremseinrichtung,
- die Winde,
- die Arbeitswerkzeuge,
- die Lenkung,
- die Funkfernsteuerung,
- die Zugseile und
- die Anschlagpunkte
Bei diesen Prüfungen festgestellte Mängel müssen umgehend bzw. vor dem nächsten Einsatz behoben werden.
Weinbergbahnen
Hinweise
Weinbergbahnen erleichtern bei der Bewirtschaftung von Steillagen den Transport von Personen, Produktionsmitteln und Erntegut.
Mit der Bedienung dieser Bahnen dürfen ausschließlich unterwiesene Personen betraut werden.
Bei der Planung von Einschienenzahnradbahnen (z. B. bei der Festlegung der Streckenführung) beraten wir Sie gerne. Hier finden Sie Ihren regionalen Ansprechpartner.
Näheres über die Bau- und Ausrüstungsvorschriften, die Tragkonstruktion, die Beschaffenheit der Fahrschienen, die Anforderungen an Fahrzeuge und Bremsen, den sicheren Betrieb und wiederkehrende Prüfungen durch befähigte Personen finden Sie in unserer Checkliste.
Absturzsicherungen für Personen
An erhöht liegenden Arbeitsplätzen
Die Gefahr des Abstürzens von Personen besteht an erhöht liegenden Arbeitsplätzen, unter anderem
- Mauern,
- Treppenpodesten,
- Schrägrampen,
- Geländevorsprüngen,
- Wasserführungen,
- Schlammbecken,
- Wendeplatten und
- Steilböschungen (über 60 Grad Neigung).
Absturzgefahr besteht grundsätzlich ab einer Absturzhöhe von 1 Meter.
Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer muss in diesem Fall sicherstellen, dass die Rebzeilen und ihre Verankerungen
- oberhalb einer Mauer mindestens 1 Meter Abstand von der Innenkante der Mauer beziehungsweise eine Umwehrung haben,
- oberhalb einer Böschungskante 1,50 Meter Abstand von der Absturzkante aufweisen und
- der Raum zwischen Mauer, Umwehrung oder Böschungskante und den Rebzeilen frei gehalten wird.
Zur sicheren Begehbarkeit von Treppen gehört z. B., dass
- die benutzbare Treppenlaufbreite mindestens 40 Zentimeter beträgt,
- Steigung und Auftritt in der Lauflinie gleichmäßig sind,
- Treppen mit mehr als 4 Stufen einen Handlauf haben,
- Treppen mit mehr als 10 Stufen vorzugsweise an der freien Seite einen Handlauf haben.
Absturzsicherungen für Fahrzeuge
Maßnahmen
Die schmalen Wirtschaftswege zwingen dazu, dicht an der Außenseite zu fahren. Die Sicherung der steil abfallenden Talseite des Fahrweges durch geeignete Maßnahmen wie Leitplanken oder Mauern ist unerlässlich.
An weniger gefährlichen Stellen können auch Erdwälle oder Steinkanten dem Fahrzeug Halt geben. Gleichzeitig wird die Absturzgefahr verringert.
Vorgewende von Weinberganlagen oberhalb von Mauern oder Steilböschungen (Neigung über 45 Grad, Absturzhöhe über 1 Meter) müssen Sicherungen gegen Fahrzeug-Absturz haben.
Eine ordnungsgemäße Ladungssicherung hat einen wesentlichen Einfluss auf die Verkehrs- und Arbeitssicherheit. Die Sicherung muss auf das Transportgut abgestimmt werden.
Kisten oder Behälter können auf Fahrzeugen mit ausreichend hohen und stabilen Bordwänden befördert werden. Eine formschlüssige Sicherung ist sinnvoll. Möglich ist auch die Sicherung über Kraftschluss, wenn die Kisten ausreichend formstabil sind. Ladelücken vermeiden!
Güteraufzüge
Schwere Lasten werden innerbetrieblich über mehrere Etagen unter Einsatz von Güteraufzügen transportiert. Dabei sind besondere Anforderungen hinsichtlich der relevanten Bau- und Ausrüstungsvorschriften zu beachten.
Außerdem sind Güteraufzüge gemäß Betriebssicherheitsverordnung als Arbeitsmittel wiederkehrend durch befähigte Personen oder zugelassene Überwachungsstellen zu prüfen.
BEFÄHIGTE PERSONEN
Als befähigte Person gilt, wer durch einschlägige Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung von Aufzügen verfügt (siehe Technische Regel zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS) 1203).
Der Betreiber des Güteraufzuges gehört diesem Personenkreis üblicherweise nicht an.
Gärgase
Kohlendioxid
Bei der Gärung von Most und Maische entsteht Kohlendioxid (CO²).
Dieses Gas ist farb- und geruchlos sowie circa 1,5-mal schwerer als Luft. Die bei der Gärung entstehende Gasmenge ist ca. 40- bis 50-mal größer als die vorhandene Mostmenge und verdrängt den für die Atmung lebensnotwendigen Sauerstoff.
CO² Anteil Atemluft (Vol%) | Beschreibung/Folgen |
---|---|
0,03 - 0,04 | Frischluft |
0,20 | hohe Werte in Büroräumen |
0,50 | Maximal zulässiger Arbeitsplatzgrenzwert |
3 - 4 | Atemfrequenz erhöht, Benommenheit, Herzklopfen |
5 | Bewusstlosigkeit |
9 | Tödlich innerhalb von 5 bis 10 Minuten |
14 | Kerze erlischt |
20 | Tod binnen Sekunden |
Ventilation
Eine verlässliche Auskunft über die Gaskonzentration im Keller kann nur ein CO2-Sensor bieten. Die früher übliche Lichtprobe mit der Kerze ist unzulässig. Bei Gärräumen ist die Ventilation so zu dimensionieren, dass die Raumluft binnen einer Stunde viermal komplett ausgetauscht wird.
Empfohlen werden:
- Mit dem Gärbehälter fest verbundene Schlauch- oder Rohrabführungen ins Freie
- Abluftventilatoren
Fest eingebaute Ventilatoren oder Absaugvorrichtungen müssen über einen CO2-Sensor automatisch angesteuert werden. Bei einem Ausfall des sensor- gesteuerten Gebläses ist ein ebenfalls fest installiertes Warngerät vorhanden, dass vor gefährlichen CO2-Konzentrationen warnt (z. B. akustische Warnung). Bei Ausfall eines Sensors schaltet die Belüftung auf Dauerbetrieb.
Hinweise für Absaugvorrichtungen und Abluftventilatoren
Absaugvorrichtungen bzw. Abluftventilatoren sind bodennah zu installieren. Bei größeren oder stark verzweigten Gärräumen sind mehrere Absaugvorrichtungen nötig.
Die Betriebsschalter der Ventilatoren sind so anzubringen, dass der Gärraum zum Einschalten der Gebläse nicht betreten werden muss.
Während der Gärzeit ist an den Zugängen gasgefährdeter Räume mit Warnschildern auf die gefährlichen Gase hinzuweisen.
Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer muss sicherstellen, dass während der Gärzeit am Eingang des Gärraumes oder unmittelbar in der Nähe des Gärbehälters Sicherheits- und Rettungseinrichtungen bereitgehalten werden.
Als Sicherheitsmaßnahmen zur Rettung Verunglückter gelten:- bei der Rettung aus Gärräumen z. B. das Belüften,
- das Benutzen von umluftunabhängigen Atemschutzgeräten,
- die Alarmierung der Feuerwehr.
Schwefel
Schwefeldioxid wird zur Konservierung von Most und Wein eingesetzt. Da der Umgang mit SO² aufgrund seiner Eigenschaften (reizend, ätzend, giftig) ein hohes Risiko darstellt, muss die Verwendung von Alternativen geprüft werden.
Alternativen statt SO² Einsatz
Es bietet sich die Verwendung von Ammoniumbisulfit und Kaliumhydrogensulfit an. Diese flüssigen Produkte haben ein geringeres Gefahrenpotential, sind einfach zu dosieren und bieten einen höheren Anwenderschutz.
PSA bei Verwendung von SO² Dosiergeräten
Bei der Verwendung von herkömmlichem SO² in Dosiergeräten ist auf das Tragen der notwendigen Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) gemäß Sicherheitsdatenblatt zu achten.
Diese besteht in der Regel aus
- Chemikalienschutzhandschuh,
- Vollmaske,
- Schürze,
- Sicherheitsschuhen.
Die Dosierung über das Anstechrohr des Lagertanks ist zu bevorzugen. Bei der Gabe mittels Schlauch müssen aufgrund der besonderen Eigenschaften von SO² die verwendeten Schlauchleitungen der Dosiergeräte grundsätzlich säure- und druckfest (circa 5 bar) sein. Die Länge des Dosierschlauches ist so zu bemessen, dass ein ausreichender Abstand zum Einspeisepunkt in den Lagerbehälter besteht.
Außerdem ist im Bereich des Auslassventils am Dosiergerät immer ein Knickschutz für den Auslassschlauch anzubringen. Vor jeder Benutzung ist das Dosiergerät auf Dichtheit und Beschädigungen zu kontrollieren.
Die Dosierung mit SO² darf nur von Mitarbeitenden vorgenommen werden, die mindestens 18 Jahre alt sind und in der sicheren Arbeitsweise unterwiesen wurden. Im Rahmen der Ausbildung ist die Durchführung dieser Arbeit dann zulässig, wenn der/die Auszubildende älter als 15 Jahre und gleichzeitig eine fachkundige Person anwesend ist.
Reinigungs- und Desinfektionsmittel
Beim Einsatz von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln müssen Sie die Hinweise des Herstellers zur Anwendung beachten. Die Kennzeichnung der Vorratsbehälter gibt ebenfalls Hinweise.
Die mit dem Umgang von Gefahrstoffen verbundenen Gefährdungen sind zu ermitteln und zu beurteilen. Die Sicherheitsdatenblätter liefern dabei wertvolle Informationen und erleichtern die Erstellung der notwendigen Betriebsanweisungen gemäß Gefahrstoffverordnung.
Die mit Reinigungsarbeiten betrauten Mitarbeitenden sind regelmäßig zu unterwiesen. Dabei wird insbesondere auf die Verwendung der im Sicherheitsdatenblatt angegebenen Persönlichen Schutzausrüstung Wert gelegt. Die Unterweisung wird schriftlich dokumentiert.
Im Betrieb vorhandene Gefahrstoffe sind in einem Kataster zu erfassen.
- Betriebsanweisung Gefahrstoffverzeichnis DOC, nicht barrierefrei, 115 KB
- Betriebsanweisung Flüssigstickstoff DOCX, nicht barrierefrei, 111 KB
- Betriebsanweisung Gemische mit Peressigsäure DOCX, nicht barrierefrei, 109 KB
- Betriebsanweisung Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel (reizend) DOCX, nicht barrierefrei, 80.9 KB
- Betriebsanweisung Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel (giftig) DOCX, nicht barrierefrei, 70.7 KB
- Betriebsanweisung Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel (gesundheitsschädlich) DOCX, nicht barrierefrei, 80.4 KB
- Betriebsanweisung Schwefeldioxid DOCX, nicht barrierefrei, 101 KB
Während der Arbeiten im Weinberg leben und arbeiten viele Personen mit unterschiedlichen privaten Umfeldern und unterschiedlichster Herkunft eng zusammen. Das birgt ein erhöhtes Risiko für den Ausbruch von ansteckenden Krankheiten. Aus diesem Grund müssen die Maßnahmen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes angepasst werden.
Wir bieten eine Web-App mit mehrsprachigen Informationen zum sicheren und gesunden Arbeiten für Saisonarbeitskräfte an.
Umsturzgefahr
Durch die geringe Spurbreite von Schmalspurtraktorem besteht besonders im hängigen Gelände die Gefahr des Umstürzens. Durch die verschiedenen Anbaugeräte im Front-, Zwischenachs- oder Heckbereich kann es zu Gewichtsverlagerungen kommen, welche die Fahreigenschaften des Traktors nachteilig beeinflussen.
Sichtfeld eingeschränkt
Ebenso kann es zu Einschränkungen des Sichtfelds kommen, deshalb ist eine überlegte und besonnene Fahrweise nötig.
Bei Neukauf auf Sicherheitskabine achten
Beim Kauf eines Traktors wird aus Gründen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Wert darauf gelegt, dass eine geschlossene, klimatisierte Sicherheitskabine gem. EN 15695 (Kategorie II oder IV) vorhanden ist. Sie schützt den Fahrer nicht nur beim Umsturz und sonstigen äußeren Einflüssen, wie Lärm oder widrigen Witterungsverhältnissen, sondern auch bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln
Lärmschutz
Beim fahren mit Schmalspurtraktoren mit und ohne Kabine werden Auslösewerte erreicht, die Lärmschutzmaßnahmen erforderlich machen.
Mit Erreichen des unteren Auslösewertes von 80 dB(A) sind:
- Maßnahmen zur Minimierung der Lärmbelastung zu prüfen (Lärmminderungsprogramm)
- Mitarbeitende zu unterweisen (Gefährdungsbeurteilung)
- Gehörschutz zur Verfügung zu stellen
- bei Bedarf eine Beratung durch einen Arbeitsmediziner und ein Angebot zur Durchführung einer Vorsorgeuntersuchung veranlassen
Wird der obere Auslösewert von 85 dB(A) erreicht oder überschritten, sind folgende Maßnahmen verbindlich:
- Maßnahmen zur Minimierung der Lärmbelastung veranlassen (Lärmminderungsprogramm),
- ggf. Zutrittsbeschränkung in den Lärmbereich
- Tragepflicht für Gehörschutz
- Durchführung einer Vorsorgeuntersuchung (Pflichtvorsorge)
Im Weinbau treten insbesondere folgende Gefährdungen durch Lärm auf:
Arbeitsverfahren
Vorschneidegeräte
Hinweise
Rebenvorschneider und Rebholzentranker erleichtern und beschleunigen den Rebschnitt. Die gekürzten bzw. vom Drahtrahmen gelösten Rebruten lassen sich so weitgehend gefahrlos und mit geringem Aufwand herausziehen. Dadurch wird die Gefahr von Augenverletzungen gemindert.
Wir empfehlen, zum Schutz vor Augenverletzungen zusätzlich eine Schutzbrille zu tragen!
Pneumatische und elektrische Scheren
Anforderungen
Pneumatische und elektrische Scherenmüssen gegen unbeabsichtigtes Auslösen gesichert sein. Als Sicherungselemente können z. B. Schieberinge und Schutzbügel oder Schutzkragen dienen.
Bei pneumatischen Scheren muss je nach Abstand zum Kompressor Gehörschutz getragen werden.
Beim Herausziehen der geschnittenen Weinreben beugt eine Schutzbrille Verletzungen der Augen vor.
Rebholz häckseln und mulchen
Sicherheitstipps
Zur Zerkleinerung alten Rebholzes und des Aufwuchses in der Rebgasse sind Rebholzhäcksler und Mulchgeräte geeignet.
Trotz aller vorhandenen Schutzeinrichtungen können zerkleinerte Rebteile, Steine oder andere Fremdkörper mit hoher Energie herausgeschleudert werden.
Personen sind deshalb aus dem Arbeits- und Verkehrsbereich fernzuhalten.
Zum Schutz des Fahrzeugführenden empfehlen sich geschlossene Fahrerschutzkabinen.
Bei Fahrzeugen ohne Fahrerschutzkabine muss der Traktorfahrende Schutzbrille und Gehörschutz tragen.
Schutzvorrichtungen am Gerät, z. B. Klappen, Kettengehänge oder Schutztücher, verhindern das Herausschleudern von Gegenständen. Diese sind bei Bedarf zu ersetzen.
Laubschneidegeräte
Gefährdungen und Sicherheitstipps
Beim Laubschnitt gehen beim Betrieb von Reblaubschneidern Gefahren von den Schneidwerkzeugen und wegfliegendem Schnittgut aus.
Bei Einsatz von Geräten mit rotierenden Werkzeugen und Traktoren ohne Kabine ist vom Fahrenden eine Schutzbrille oder Vollsichtschutz zu tragen.
In der benachbarten Rebzeile darf sich während der Laubarbeiten niemand aufhalten.
Rotierende Schneidwerkzeuge sind regelmäßig auf Beschädigung zu prüfen. Bei schwerwiegenden Beschädigungen sind die Messer zu erneuern.
WARTUNG UND ENTSTÖRUNG
Bei Wartungs-, Kontroll- und Entstörungsarbeiten muss der Antrieb immer abgestellt werden.
Entlaubungsmaschinen
Die im Frontanbau arbeitenden Maschinen dienen zum Entblättern der Traubenzone.
Die vorhandenen Schutzeinrichtungen schützen dabei nicht etwa Personen, sondern lediglich die Trauben vor Beschädigungen. Daher ist vom Traktorfahrenden besondere Umsicht erforderlich.
Die Maschinen dürfen nur dann in Gang gesetzt werden, wenn keine Gefährdungen für Personen bestehen und wenn in Bewegung befindliche Werkzeuge (rotierende Messer oder Walzen) von der Laubwand abgedeckt sind.
Reinigungsarbeiten nur bei stillgesetztem Antrieb durchführen: Wir empfehlen Schutzhandschuhe zu verwenden. Ein Spachtel erleichtert die Reinigung und schützt ebenfalls die Hände.
Pflanzenschutzmittel (PSM) sind Gefahrstoffe und daher mit besonderer Sorgfalt zu handhaben. Es wird unterschieden, ob mit einem konzentrierten PSM, einem verdünnten oder einem getrockneten PSM umgegangen wird. Nach den Tätigkeiten wie zum Beispiel Anmischen, Ausbringen von PSM oder Wiederbegehung nach PSM-Anwendung unterscheiden sich die Anforderungen an die Persönliche Schutzausrüstung.
Weinlese von Hand
Hinweise zum Büttenhebereinsatz
Die Handlese hat nach wie vor dort ihren festen Platz im Weinbau, wo ein Einsatz von Maschinen nicht möglich oder die Ganztraubenverarbeitung gewünscht ist.
Ein versetztes Arbeiten an einer Rebzeile und Arbeitshandschuhe in Signalfarben helfen, Schnittverletzungen zu vermeiden.
Vielfach werden dabei Büttenheber für den Transport des Erntegutes eingesetzt. Während der Fahrt muss der Behälter abgesenkt sein.
Beim Anheben und Ausleeren des Büttenhebers ist auf ausreichende Standsicherheit (Kippgefahr) zu achten.
Weinlese mit Traubenvollernter
Hinweise zur maschinellen Ernte
Je nach Entleerungshöhe des Erntegutbehälters ist für Fahrerinnen und Fahrer in der Nähe von Freileitungen Vorsicht geboten.
Kipp- und Umsturzgefahren:
In Weinbergen mit Quergefälle (Seitenhang) sind Traubenvollernter mit Hang- und Niveauausgleich unerlässlich. Trotz aller Ausgleichseinrichtungen an selbstfahrenden Erntemaschinen besteht bei Bergfahrt und unangemessener Fahrweise die Gefahr des Kippens nach hinten.
Wird beim Entleeren des Erntegutbehälters die notwendige Standsicherheit (ebener Untergrund) nicht beachtet, kann es, insbesondere beim talseitigen Ankippen der Behälter, ebenfalls zum Umsturz des Traubenvollernters kommen.
Zur Vermeidung von Umstürzen ist es unerlässlich, bereits bei der Beschaffung auf eine den topografischen Einsatzbedingungen angepasste Ausstattung Wert zu legen.
Traubenvollernter bieten dem Fahrzeugführenden nur eine eingeschränkte Sicht nach hinten. Deshalb ist besonders beim Rückwärtsfahren Vorsicht geboten. Abhilfe kann mit Hilfe eines Einweisers oder fest eingebauter Kameras geschaffen werden.
Selbsttätige, dauerhaft wirkende akustische Signale warnen vor gefahrbringenden Fahrbewegungen.
VORSICHT BEI ENTSTÖRARBEITEN
Selbst bei abgeschaltetem Antrieb laufen Werkzeuge, z. B. in den Laubgebläsen, noch beachtliche Zeit nach.
Deshalb ist bei Entstörarbeiten und vor Reparaturbeginn der Stillstand aller Aggregate abzuwarten. Der Motor ist dabei in jedem Fall abzustellen und (z. B. durch Abziehen des Zündschlüssels) gegen ungewolltes Ingangsetzen zu sichern!
Reinigungs- und Wartungsarbeiten
Zum sicheren Betrieb gehören auch die regelmäßigen Reinigungs- und Wartungsarbeiten. Traubenvollernter müssen mindestens einmal täglich gereinigt und abgeschmiert werden.
Der dabei auftretenden Gefahr von der Maschine zu stürzen kann z. B. durch Verwendung einer Zentralschmieranlage zumindest teilweise begegnet werden.
Werden die Arbeiten von Anlegeleitern aus durchgeführt, so sind diese gegen Abgleiten zu sichern. Besser sind jedoch Podeste oder verfahrbare Treppen.
Gezogene Traubenvollernter mit einem Leergewicht von mehr als 3 Tonnenbenötigen eine Betriebserlaubnis und müssen in jedem Fall mit einer Betriebsbremse ausgestattet sein.
Eine Betriebsbremse ist im Übrigen auch dann notwendig, wenn das Leergewicht des gezogenen Traubenvollernters größer als das Leergewicht des ziehenden Traktors ist.
Traubenannahmewannen
Anforderungen
Traubenannahmewannen müssen so konstruiert sein, dass die Förderschnecke nicht unbeabsichtigt berührt werden kann.
Durch eine geeignete und leicht bedienbare Schalteinrichtung, z. B. ein über die volle Breite gespanntes Not-Aus-Seil, muss sichergestellt sein, dass die Förderschnecke jederzeit stillgesetzt werden kann.
Sind Wannen im Boden versenkt, muss sichergestellt sein, dass Fahrzeuge nicht hineinstürzen können. Dies kann beispielsweise durch einen mindestens 30 cm hohen Anfahrsockel realisiert werden.
Umwehrungen, die Schutz gegen Hineinstürzen bieten, dürfen an den Ladestellen aufklappbar oder verschiebbar, jedoch nicht abnehmbar sein.
Zur Beseitigung von Erntegutbrücken in der Traubenannahmewanne sind geeignete Werkzeuge bereitzustellen.
Abbeermaschinen
Gefahren und Anforderungen
Beim Betrieb von Abbeermaschinen besteht die Gefahr des Einzugs.
Bei handbeschickten Abbeermaschinen ist eine Sicherung gegen direkten Zugriff in die umlaufende Trommel erforderlich. Dies ist z. B. dann gegeben, wenn sich die Oberkante des Einfülltrichters mindestens 120 Zentimeter über der Standfläche befindet.
Bei geöffneten oder entfernten Schutzeinrichtungen ist der Maschinenbetrieb nur mittels Tastschalter ohne Selbsthaltung (Totmannschalter) zulässig.
Wenn alle Quetsch- und Scherstellen bei abgenommenen Schutzeinrichtungen gegen direkten Zugriff verdeckt sind, kann die Anbringung von Not-Aus-Schaltungen ausreichen.
Lagerung und Konservierung von Maische
Gefährdungen und Anforderungen
Bei Maischerührtanks besteht insbesondere bei Reinigungsarbeiten die Gefahr, dass Personen durch das umlaufende Werkzeug erfasst und verletzt werden, während sie sich in dem Behälter befinden oder sich durch das Mannloch in den Tank hineinbeugen.
Deswegen müssen alle Maischerührtanks, die nach dem 1. Januar 1995 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, an den Einstiegsöffnungen mit einer Kontaktschaltung ausgestattet sein. Die Kontaktschaltung hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass die Rührwelle bei geöffnetem Mannloch nicht in Betrieb gesetzt werden kann.
Ältere Rührtanks sind mit einer gleichwertigen Einrichtung nachzurüsten.
Weinpressen
Überprüfungsbedürftige Anlagen
Pneumatische Weinpressen unterliegen als überwachungsbedürftige Anlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS).
Neben der Prüfung am Aufstellungsort vor der ersten Inbetriebnahme sieht die Betriebssicherheitsverordnung, die folgenden Prüfzyklen für pneumatische Weinpressen vor:
- äußere Prüfung: spätestens nach 2 Jahren
- innere Prüfung: spätestens nach 5 Jahren
- Festigkeitsprüfung: spätestens nach 10 Jahren
Die wiederkehrende äußere Prüfung durch eine ZÜS kann entfallen, sofern die pneumatische Presse mindestens einmal jährlich von einer befähigten Person auf sichtbare Schäden geprüft wird. Werden dabei Schäden an druckbeanspruchten Teilen festgestellt oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, müssen innere Prüfungen und Festigkeitsprüfungen von einer ZÜS durchgeführt werden.
Darüber hinaus müssen die druckbeanspruchten Ausrüstungsteile nach 5 Jahren von einer ZÜS geprüft werden.
Die Ergebnisse der Prüfungen durch die befähigte Person beziehungsweise die ZÜS sind schriftlich zu dokumentieren (im Prüfbuch).
Filtereinrichtungen
Anforderungen
Filter werden zur Klärung von Most und Wein eingesetzt. Zum Einsatz kommen z. B. Plattenfilter. Der ebenfalls weitverbreitete Einsatz von Kieselgur- und Kerzenfiltern stellt besondere Anforderungen an die Betreibenden, um einen ungefährlichen Betrieb zu garantieren.
So dürfen derartige Filter zur Entleerung nur dann mit Druckgasen (z. B. Pressluft) beaufschlagt werden, wenn die Maschinen mit druckstabilen Verschlüssen ausgestattet sind, die gleichzeitig verhindern, dass die Filterglocke unter Druck geöffnet werden kann.
Die Anforderungen an Kieselgurfilter werden in der Technischen Information 2 "Kieselgurfilter für den Weinbau“ erläutert.
Beim Umgang mit dem Filtrierhilfsmittel Kieselgur besteht im Falle der längeren Exposition durch Einatmen die Gefahr ernsthafter irreversibler Gesundheitsschäden. Deshalb ist die Verwendung einer geeigneten Persönlichen Schutzausrüstung (insbesondere einer FFP2-Atemschutzmaske) unerlässlich.
Zum Schutz der Beschäftigten hat die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber als vorrangige Maßnahme zu prüfen, ob ein Ersatzstoff oder alternatives Arbeitsverfahren mit geringerem Gesundheitsrisiko eingesetzt werden kann. Hier bieten z. B. Filterhilfsmittel-Mischprodukte eine Alternative zu Kieselgur. Das Ergebnis der Prüfung von Substitutionsmöglichkeiten muss (in der GBU) dokumentiert und ein möglicher Verzicht begründet werden.
Flaschenabfüllung
Anforderungen und Gefährdungen
Müssen Leitbleche oder Flaschenführungen an Abfüllanlagen nachgestellt werden, dürfen zwischen den bewegten Teilen, z. B. den Sternrädern und den festen Führungen, keine Quetschstellen entstehen.
Wird ein Sicherheitsabstand von mindestens 25 Millimetern eingehalten, besteht für die Finger keine Gefahr mehr.
Anlagen müssen mit Not-Aus-Schaltung und an allen Türöffnungen mit Kontaktschaltern ausgestattet sein.
An Korkmaschinen ist der herabgehende Stößel oft Ursache für schwere Handverletzungen. Deshalb sollten neue Maschinen mit einem Kontaktschalter ausgestattet sein, der die Maschine beim Öffnen stillsetzt.
Besondere Vorsicht ist bei der Beseitigung von Störungen am Korkfallrohr geboten. Ebenso können beim Verkorken Flaschen zersplittern. Deshalb: Hände weg beim Korkvorgang!
Zur Entfernung von Glasscherben sind geeignete Handschuhe (EN 388 Schnittfestigkeit Stufe 5) zu tragen.
Lärmschutz: Ab 80 dB(A) ist Gehörschutz bereitzustellen, ab 85 dB(A) ist Gehörschutz zu tragen
Behälter
Hinweise
Die Lagerung von Most und Wein erfolgt in Behältern aus Holz, Edelstahl oder Kunststoff. Die Behälter sind standsicher und entsprechend der Montageanleitung des Herstellers aufzustellen.
Liegende Fässer sind durch Vorlegen von Keilen bzw. Schließen oder die Benutzung entsprechend profilierter Lager gegen Wegrollen zu sichern.
Nutzung von Leitern
Hinweise
Ungesicherte oder nicht sachgemäß aufgestellte Leitern sind immer wieder Auslöser schwerer Sturzunfälle.
Anlegeleitern sollten nur für Arbeiten geringen Umfangs und auch dann nur in Verbindung mit Einhängevorrichtungen verwendet werden. Diese können auch nachträglich am Lagertank befestigt werden.
Podestleitern ermöglichen die sichere Durchführung von Arbeiten an Lagerbehältern.
Alternativen zur Leiter
Bei Lagerbehältern mit erheblicher Höhe empfiehlt es sich, die notwendigen Armaturen (z. B. Anschluss zur Tankbefüllung oder zum Aufsetzen des Gärtrichters) in einen Bereich zu verlegen, wo eine Verwendung von Leitern nicht nötig ist.
Alternativ kommt bei Arbeiten an Großbehältern oder Großstapeln auch eine Verwendung von Laufstegen in Betracht.
Lagerung von Süßreserve und Sekt
Prüfungen der Drucktanks
Die Lagerung von Süßreserve oder Sekt erfolgt in Lagerbehältern, die als Druckbehälter ausgeführt sind.
Diese Drucktanks sind gemäß Betriebssicherheitsverordnung in regelmäßigen Abständen durch befähigte Personen oder zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) zu prüfen.
Nach der erstmaligen Prüfung, die auch die Aufstellungsbedingungen umfassen muss, sind wiederkehrende Prüfungen durch eine ZÜS nach spätestens 5 Jahren nötig.
Diese Prüfung kann entfallen, wenn jährliche Sichtprüfungen durch eine befähigte Person erfolgen. Werden dabei Schäden an druckbeanspruchten Teilen festgestellt, ist nach deren Behebung eine Prüfung durch eine ZÜS erforderlich.
Wird Licht in einem Behälter benötigt, dürfen wegen der erhöhten elektrischen Gefährdung nur Taschenlampen oder Handlampen mit Schutzkleinspannung (unter 50 Volt) verwendet werden. Diese Spannung gilt als ungefährlich für den Menschen. Der tragbare Transformator darf dabei nicht in die Feuchtbereiche (Fässer, Tanks und dergleichen) mitgenommen werden.
Stolperfalle Füllschläuche
Ungeordnet auf dem Kellerboden verlegte Füllschläuche werden häufig zu gefährlichen Stolperfallen. Fest verlegte Leitungen haben nicht nur arbeitstechnische und technologische Vorteile. Die Verkehrswege bleiben frei und können sicher befahren und begangen werden.
Wissen für Ihre Sicherheit zum Download
In unserer Broschüre B16 Weinbau haben unsere Fachleute ausführliche Informationen für Außen- und Innenwirtschaft zusammengestellt.
Bestellung von Broschüren
Hier können Sie die Broschüre als Printexemplar kostenlos anfordern. Benutzen Sie dafür einfach das Bestellformular.
Kurz und knapp
Unsere Flyer informieren Sie zu ausgewählten Themen des Weinbaus. Die Downloads sind kostenlos.
Vorschriften
Die Unfallverhütungsvorschriften der SVLFG heißen Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG). Sie sind für alle Versicherten bindend.
- VSG 1.4 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel PDF, nicht barrierefrei, 95.9 KB
- VSG 2.5 Weinberganlagen PDF, nicht barrierefrei, 51.3 KB
- VSG 3.1 Technische Arbeitsmittel PDF, nicht barrierefrei, 260 KB
- VSG 4.5 Gefahrstoffe PDF, nicht barrierefrei, 88.3 KB
- LSV-Information T06 - Auswahl und Betrieb von Steillagenmechanisierungssystemen (SMS) und Raupenmechanisierungssystemen (RMS) im Weinbau PDF, nicht barrierefrei, 226 KB
- Artikel " Sicher und gesund arbeiten im Weinberg" aus LSV kompakt 3/2017 PDF, nicht barrierefrei, 136 KB
- Artikel "Aus dem Unfallgeschehen im Weinbau" aus LSV kompakt 1/2018 PDF, nicht barrierefrei, 132 KB
- Artikel "Achtung Unfallgefahr - Fahren im Weinberg" aus LSV kompakt 2/2017 PDF, nicht barrierefrei, 117 KB
- Artikel "Kellerwirtschaft im Weinbau - Unfälle durch Stürze und Gase" aus LSV kompakt 1/2016 PDF, nicht barrierefrei, 112 KB
- Fachartikel: Raupenmechanisierungssysteme (RMS) - Mit der Raupe im Steilhang PDF, nicht barrierefrei, 107 KB
- Sicher arbeiten im Weinkeller - Innenwirtschaft PDF, nicht barrierefrei, 219 KB
- Fachartikel Arbeitssicherheit im Weinbau vom 21.10.2015 PDF, nicht barrierefrei, 109 KB
- Fachartikel Sicher und gesund arbeiten im Weinberg PDF, nicht barrierefrei, 265 KB
Informationen für Arbeitgeber
Es sind nicht nur rechtliche Rahmenbedingungen, die Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin erfüllen müssen. Sie tragen auch eine besondere Verantwortung für die Sicherheit und den Schutz Ihrer Mitarbeitenden. Auch für die Arbeiten im Weinbau. Sowohl in der Außenwirtschaft als auch in der Kellerwirtschaft sind die Gefährdungen zu beurteilen und Maßnahmen für sicheres und gesundes Arbeiten abzuleiten.
Wir unterstützen Sie dabei zum Beispiel mit Mustergefährdungsbeurteilungen, Unterweisungshilfen und Betriebsanweisungen zum Thema Weinbau. Die Muster können Sie auf die konkreten Bedingungen in Ihrem Unternehmen anpassen. Der Download ist für Sie kostenlos.
- Gefährdungsbeurteilung Weinbau Außenwirtschaft DOCX, nicht barrierefrei, 38.7 KB
- Gefährdungsbeurteilung Weinbau Innenwirtschaft DOCX, nicht barrierefrei, 49.3 KB
- Gefährdungsbeurteilung Bauliche Anlagen - Allgemein DOCX, nicht barrierefrei, 45.8 KB
- Gefährdungsbeurteilung Biostoffe DOC, nicht barrierefrei, 233 KB
- Gefährdungsbeurteilung Fahrzeuge, Maschinen und Geräte DOCX, nicht barrierefrei, 145 KB
- Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe DOCX, nicht barrierefrei, 66.2 KB
- Gefährdungsbeurteilung Lärm und Vibration DOCX, nicht barrierefrei, 410 KB
- Gefährdungsbeurteilung Bürotätigkeiten DOCX, nicht barrierefrei, 34 KB
- Leitfaden zur GBU Psychische Belastung PDF, nicht barrierefrei, 1.1 MB
-
1.7 Anleitung: Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung
Die Anleitung beschreibt die GBU Psychische Belastung.
PDF, nicht barrierefrei, 173 KB