Vorsorgekuren
Sie haben gesundheitliche Beschwerden und möchten verhindern, dass Sie erkranken oder sich die Krankheit verschlimmert? Dann unterstützen wir Sie ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Dabei kommt vielleicht auch eine ambulante oder stationäre Vorsorgekur in Betracht.
Grundsätzlich gilt: ambulant vor stationär! Wir prüfen für Sie im Zweifelsfall auf Basis eines medizinischen Gutachtens, welche Form für Sie sinnvoll ist.
Ambulante Vorsorgekur
Mit einer ambulanten Vorsorgekur können wir Ihnen helfen, wenn für Sie die therapeutischen Angebote in Wohnortnähe (hierzu gehören zum Beispiel Heilmittel, andere Therapien, Medikamente sowie Facharztbesuche) nicht ausreichen oder wenn Sie diese aufgrund besonderer beruflicher oder familiärer Umstände nicht in Anspruch nehmen können.
Eine ambulante Kur dient der Vorsorge. Sie verringert bestehende Gesundheitsrisiken, die zum Beispiel durch Stress, Rauchen oder Übergewicht verursacht werden. Sie können frei entscheiden, an welchem staatlich anerkannten Kurort/Heilbad Sie sich behandeln lassen möchten. Die ambulante Vorsorgekur wird daher umgangssprachlich auch als freie oder offene Badekur bezeichnet.
Das Behandlungsprogramm besteht im Wesentlichen aus
- kurärztlicher Behandlung,
- Leistungen der Physikalischen Therapie gegebenenfalls unter Nutzung kurortspezifischer Heilmittel, wie zum Beispiel Moorbäder, Solebäder, Fangopackungen) sowie
- gesundheitsbildenden Maßnahmen
und wird auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.
Der Versichertenantrag steht nachfolgend zum Download bereit:
Haben Sie Fragen zur ambulanten Vorsorgekur?
Wenn wir die ambulante Vorsorgekur für Sie genehmigen können, erhalten Sie folgende Leistungen:
- Sie erhalten einen Kurarztschein für die kostenfreie kurärztliche Behandlung am Kurort.
- Wir übernehmen die vom Kurarzt verordneten Heilmittel. Wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen Sie zu den Kosten der Heilmittelanwendung eine Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten sowie zehn Euro je Verordnung leisten (s. Zuzahlungen).
- Wir zahlen einen Zuschuss von bis zu 16 Euro kalendertäglich zu den Kosten für Ihre Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe sowie An- und Abreise. Für chronisch kranke Kleinkinder wird ein Zuschuss von bis zu 25 Euro kalendertäglich gezahlt.
Kompaktkuren sind eine besondere Form ambulanter Vorsorgekuren, die gezielt auf bestimmte chronische Erkrankungen ausgerichtet sind.
Sie werden in Gruppen durchgeführt und orientieren sich an einem ganzheitlichen Ansatz. Das bedeutet: Der Kurarzt behandelt zum Beispiel nicht nur Ihre Schmerzen im Knie, sondern auch deren Ursachen, wie zum Beispiel falsche Bewegungsabläufe. Die Therapiemaßnahmen orientieren sich an denen einer ambulanten Kur. Die Therapiedichte ist dabei intensiver. Die psychologische Betreuung soll Ihnen helfen, Ihre Krankheit zu akzeptieren und sich damit auseinanderzusetzen.
Eine Kompaktkur wird regelmäßig zu festen Terminen angeboten.
Die Kur muss von Ihnen beantragt und von uns genehmigt werden. Den Antrag erhalten Sie bei uns. Sobald der Antrag vorliegt, überprüfen wir, ob wir diesen genehmigen können. Bei Bedarf unterstützt uns der Medizinische Dienst (MD) mit einem Gutachten bei der Entscheidung. Sobald die Entscheidung feststeht, melden wir uns bei Ihnen.
Stationäre Vorsorgekur
Stationäre Kuren kommen in Frage, wenn ambulante Behandlungen vor Ort sowie ambulante Kur- oder Rehamaßnahmen nicht ausreichen oder nicht sinnvoll sind. Wir können dann die Kosten einer Behandlung mit Unterkunft und Verpflegung in einer stationären Vorsorgeeinrichtung übernehmen. Diese wählen wir für Sie nach Ihren medizinischen Erfordernissen aus. Dabei werden die Belange pflegender Angehöriger besonders berücksichtigt. Die Vorsorgeeinrichtung stimmt die ärztliche Behandlung und Therapie individuell auf Ihre gesundheitliche Situation ab. Nach der Kur sollen Sie in der Lage sein, Ihre Gesundheit eigenverantwortlich zu stärken.
Der Versichertenantrag (der auch zur Beantragung einer stationären Vorsorgeleistung verwendet werden kann) steht nachfolgend zum Download bereit:
Haben Sie Fragen zur stationären Vorsorgekur?
Wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, entrichten Sie eine Zuzahlung von 10 Euro je Tag an die Vorsorgeeinrichtung.
Die Kur muss von Ihnen beantragt und von uns genehmigt werden. Den Antrag erhalten Sie bei uns. Sobald der Antrag vorliegt, überprüfen wir, ob wir diesen genehmigen können. Bei Bedarf unterstützt uns der Medizinische Dienst (MD) mit einem Gutachten bei der Entscheidung. Sobald die Entscheidung feststeht, melden wir uns bei Ihnen.
Vorsorgekuren für Mütter und Väter
Als Mutter oder Vater haben Sie viele Belastungen. Neben dem Haushalt und dem Beruf ist auch die Kindererziehung sehr anstrengend. Darunter kann Ihre Gesundheit leiden. Wir unterstützen Sie, gesund zu bleiben.
Für Mütter und Väter bestehen besondere Angebote im Rahmen von Vorsorgekuren. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass sie auch die besondere psychosoziale Problemsituation der Familie in den Blick nehmen.
Sie können auch gemeinsam mit Ihrem Kind oder Ihren Kindern an einer Mutter- / Vater-Kind-Maßnahme teilnehmen. Voraussetzung ist u. a., dass die Mitaufnahme des Kindes notwendig ist und dem Erfolg der Maßnahme nicht entgegensteht.
Sie können Ihr Kind mitnehmen, wenn dies notwendig ist und dem Erfolg der Maßnahme nicht entgegensteht. In der Regel besteht diese Möglichkeit für Kinder bis zwölf Jahre, in besonderen Fällen bis 14 Jahre. Für behinderte Kinder gelten keine Altersgrenzen.
Für die Verordnung stehen bundeseinheitliche Vordrucke zur Verfügung, diese erhalten Sie bei Ihrem behandelnden Arzt. Für Sie als Mutter oder Vater benötigen wir für die Beantragung der Maßnahme das Muster 64. Sollten Sie behandlungsbedürftige Kinder haben benötigen wir zusätzlich das Muster 65 für Ihr Kinder / Ihre Kinder. Zusätzlich zu dieser ärztlichen Verordnung benötigt die LKK einen Antrag der/des Versicherten. Dieser Versichertenantrag (der auch zur Beantragung einer stationären Vorsorgeleistung verwendet werden kann) steht im Mediencenter zur Verfügung.
Der Versichertenantrag steht nachfolgend zum Download bereit: