Diese Website verwendet Cookies, die für die Funktionalität der Site notwendig sind. Wenn Sie mehr über die genutzten Cookies erfahren möchten, lesen Sie sich bitte unsere Ausführungen zu Cookies in unserer Datenschutzerklärung durch.

Indem Sie dieses Banner schließen, die Seite nach unten scrollen, einen Link anklicken oder Ihre Recherche auf andere Weise fortsetzen, erklären Sie sich mit dem Gebrauch von Cookies auf unserer Site einverstanden.

Vorsorgekuren

Sie haben gesundheitliche Beschwerden und möchten verhindern, dass Sie erkranken oder sich die Krankheit verschlimmert? Dann unterstützen wir Sie ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Dabei kommt vielleicht auch eine ambulante oder stationäre Vorsorgekur in Betracht.

Grundsätzlich gilt: ambulant vor stationär! Wir prüfen für Sie im Zweifelsfall auf Basis eines medizinischen Gutachtens, welche Form für Sie sinnvoll ist.   

Ambulante Vorsorgekur

Vergrößerung des Bildes für Frau beim Joggen am Meer.

Mit einer ambulanten Vorsorgekur können wir Ihnen helfen, wenn für Sie die therapeutischen Angebote in Wohnortnähe (hierzu gehören zum Beispiel Heilmittel, andere Therapien, Medikamente sowie Facharztbesuche) nicht ausreichen oder wenn Sie diese aufgrund besonderer beruflicher oder familiärer Umstände nicht in Anspruch nehmen können.

Eine ambulante Kur dient der Vorsorge. Sie verringert bestehende Gesundheitsrisiken, die zum Beispiel durch Stress, Rauchen oder Übergewicht verursacht werden. Sie können frei entscheiden, an welchem staatlich anerkannten Kurort/Heilbad Sie sich behandeln lassen möchten. Die ambulante Vorsorgekur wird daher umgangssprachlich auch als freie oder offene Badekur bezeichnet.

Das Behandlungsprogramm besteht im Wesentlichen aus

  • kurärztlicher Behandlung,
  • Leistungen der Physikalischen Therapie gegebenenfalls unter Nutzung kurortspezifischer Heilmittel, wie zum Beispiel Moorbäder, Solebäder, Fangopackungen) sowie
  • gesundheitsbildenden Maßnahmen

und wird auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.

Der Versichertenantrag steht nachfolgend zum Download bereit:

Haben Sie Fragen zur ambulanten Vorsorgekur?

Stationäre Vorsorgekur

Stationäre Kuren kommen in Frage, wenn ambulante Behandlungen vor Ort sowie ambulante Kur- oder Rehamaßnahmen nicht ausreichen oder nicht sinnvoll sind. Wir können dann die Kosten einer Behandlung mit Unterkunft und Verpflegung in einer stationären Vorsorgeeinrichtung übernehmen. Diese wählen wir für Sie nach Ihren medizinischen Erfordernissen aus. Dabei werden die Belange pflegender Angehöriger besonders berücksichtigt. Die Vorsorgeeinrichtung stimmt die ärztliche Behandlung und Therapie individuell auf Ihre gesundheitliche Situation ab. Nach der Kur sollen Sie in der Lage sein, Ihre Gesundheit eigenverantwortlich zu stärken.

Der Versichertenantrag (der auch zur Beantragung einer stationären Vorsorgeleistung verwendet werden kann) steht nachfolgend zum Download bereit:

Haben Sie Fragen zur stationären Vorsorgekur?

Vorsorgekuren für Mütter und Väter

Als Mutter oder Vater haben Sie viele Belastungen. Neben dem Haushalt und dem Beruf ist auch die Kindererziehung sehr anstrengend. Darunter kann Ihre Gesundheit leiden. Wir unterstützen Sie, gesund zu bleiben.


Für Mütter und Väter bestehen besondere Angebote im Rahmen von Vorsorgekuren. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass sie auch die besondere psychosoziale Problemsituation der Familie in den Blick nehmen.

Sie können auch gemeinsam mit Ihrem Kind oder Ihren Kindern an einer Mutter- / Vater-Kind-Maßnahme teilnehmen. Voraussetzung ist u. a., dass die Mitaufnahme des Kindes notwendig ist und dem Erfolg der Maßnahme nicht entgegensteht.

Sie können Ihr Kind mitnehmen, wenn dies notwendig ist und dem Erfolg der Maßnahme nicht entgegensteht. In der Regel besteht diese Möglichkeit für Kinder bis zwölf Jahre, in besonderen Fällen bis 14 Jahre. Für behinderte Kinder gelten keine Altersgrenzen.

Für die Verordnung stehen bundeseinheitliche Vordrucke zur Verfügung, diese erhalten Sie bei Ihrem behandelnden Arzt. Für Sie als Mutter oder Vater benötigen wir für die Beantragung der Maßnahme das Muster 64. Sollten Sie behandlungsbedürftige Kinder haben benötigen wir zusätzlich das Muster 65 für Ihr Kinder / Ihre Kinder. Zusätzlich zu dieser ärztlichen Verordnung benötigt die LKK einen Antrag der/des Versicherten. Dieser Versichertenantrag (der auch zur Beantragung einer stationären Vorsorgeleistung verwendet werden kann) steht im Mediencenter zur Verfügung.

Der Versichertenantrag steht nachfolgend zum Download bereit: