Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung weisen Sie nach, dass die im Unternehmen tätigen Personen gegen Arbeitsunfälle nach Maßgabe des Siebten Buches Sozialgesetzbuch durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) versichert sind und dass Ihr Unternehmen der Beitragsverpflichtung zur gesetzlichen Unfallversicherung laufend nachkommt.
Auf Wunsch ist die Erstellung einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung möglich, diese enthält zusätzlich Angaben über die Höhe der gemeldeten Jahresarbeitsentgelte.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung fordern Sie am einfachsten online unter