In diesen Wochen findet die Wahl zur Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) statt. Die Wahlberechtigten in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte erhalten derzeit per Post ihre Wahlunterlagen. Der letzte Versand umfasste rund 25.000 Sendungen, die entweder schon zugestellt sind oder in Kürze eintreffen. Damit sind inzwischen circa 225.000 Wahlunterlagen an die Wahlberechtigten versandt worden. Bis zum 31. Mai 2023 müssen die Wahlbriefe bei der SVLFG, Wahlausschuss, 10499 Berlin eingegangen sein.
Es handelt sich ausschließlich um eine Briefwahl. Noch eintreffende Anträge auf Ausstellung eines Wahlausweises werden weiterhin bearbeitet und ggf. Wahlunterlagen versandt.
Nur bei korrekter Ausfüllung und Rücksendung ist die Stimme gültig. Nach diesem Termin darf die Stimme nicht mehr berücksichtigt werden. Daher ist die Postlaufzeit bei der Rücksendung zu bedenken.
Ein Erklärfilm zum Wahlverfahren und weitere Informationen finden sich auf www.svlfg.de/sozialwahl. Fragen beantwortet der Wählendenservice unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 589 2716 oder per E-Mail an fragen-sozialwahl@svlfg.de.