Osteopathie
Osteopathie versteht sich als alternative Medizin, die jeden Patienten als Individuum wahrnimmt und ihn in seiner Gesamtheit behandelt.
Dazu nutzt sie eigene Techniken, die mit den Händen ausgeführt werden. Der Osteopath behandelt nicht einzelne Symptome, sondern versucht grundsätzlich die Ursachen von Beschwerden aufzuspüren und zu behandeln. Ziel einer Osteopathiebehandlung ist es, krankheitsverursachende oder -begünstigende Funktionsstörungen und Blockaden zu lösen und so dem Körper zu helfen, Gesundheit wiederzuerlangen.
Die heilende Kraft der Hände
Die osteopathische Behandlung soll den Körper wieder in Balance bringen. Verspannungen, Einschränkungen bei der Organbeweglichkeit oder dem Bewegungsapparat werden auf sanfte Weise beseitigt und damit eine ganzheitliche Entspannung von Körper und Geist hervorgerufen. Auf diese Weise können unter anderem Folgen von Unfallverletzungen,Traumata von Säuglingen nach der Geburt sowie Schreikinder behandelt werden.
Welche Kosten übernimmt die LKK für Osteopathie?
Die Landwirtschaftliche Krankenkasse hat das Potential der Osteopathie erkannt und eröffnet Ihnen die Möglichkeit, von dieser Leistung zu profitieren.
Wir beteiligen uns an Ihren Kosten für eine osteopathische Behandlung und erstatten Ihnen:
- 80 Prozent der aufgewendeten Behandlungskosten pro Sitzung
- maximal 80 Euro pro Sitzung
- maximal 250 Euro pro Kalenderjahr
Wann bezahlt die LKK die Behandlung?
Der Anspruch setzt voraus, dass die Behandlung entweder durch einen Vertragsarzt oder auf ärztliche Verordnung hin durch einen nach § 124 SGB V zugelassenen Physiotherapeuten (Kassenzulassung) erbracht wird.
Der Leistungserbringer muss dabei eine osteopathische Ausbildung in den Bereichen parietale, viszerale und craniale Osteopathie mit einer erfolgreichen Abschlussprüfung absolviert haben und Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen sein oder aufgrund seiner Ausbildung zum Beitritt in einem Verband der Osteopathen berechtigt sein.