LSV kompakt Ausgabe 2/2023
In der Ausgabe lesen Sie über die Sicherheit bei der Pflege von Dach- und Fassadenbegrünung, die Ergebnisse der Sozialwahl, das Symposium zur psychischen Gesundheit in der Grünen Branche und vieles mehr.
Vorwort
Liebe Leserinnen und Leser,
über psychische Erkrankungen in den Betrieben der Grünen Branche wird unter Landwirtinnen und Landwirten nicht gerne geredet. Doch nur, wenn wir das Thema enttabuisieren, können wir Lösungen finden. Bei unserem Symposium „Psychische Gesundheit in der Grünen Branche – wen interessiert’s?“ teilten Betroffene mit uns ihre Leidensgeschichte, aber auch ihren Weg aus der persönlichen Krise, den sie gemeinsam mit der SVLFG gemeistert haben. Vortragende aus Wissenschaft und Forschung stellten uns aktuelle Erkenntnisse vor. Sie alle ebneten den Grundstein für die Berliner Erklä-rung. Hier formulierten alle Teilnehmenden gemeinschaftlich Ideen, wie über psychische Erkrankungen weiter aufgeklärt und Gegenmaßnahmen etabliert werden können. Für die offene Diskussion und die Unterstützung durch Bundesminister Cem Özdemir, der die Schirmherrschaft für das Symposium übernommen hat, bin ich dankbar. Mehr dazu hier: >>>
Auch im Hinblick auf körperliche Erkrankungen können wir viel für unsere Gesundheit tun. Die auf Ihre Altersgruppe zugeschnittenen Vorsorgeuntersuchungen helfen Ihnen und Ihren Ärztinnen und Ärzten, Anzeichen für Erkrankungen zu erkennen, die möglicherweise lebensbedrohlich werden können. Deshalb raten wir Ihnen dringend: Nehmen Sie diese Möglichkeiten wahr – genauso wie Hartmut Otto. „Von Mann zu Mann“ erzählt unser SVLFG-Präventionsfachmann, welche Vorsorgeangebote er in Anspruch nimmt und warum ihm persönlich auch der Termin zur Darmspiegelung so wichtig war. >>>
Genauso unerlässlich für die eigene Gesundheit ist es, Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz einzurichten, die auf die jeweilige Tätigkeit abgestimmt sind. Das gilt bei der Arbeit am Boden genauso wie in der Höhe. Ein Beispiel für vorbildlichen Arbeitsschutz bei der Pflege von Dach- und Fassadenbegrünung stellen wir Ihnen hier vor >>>.
Inzwischen ist es soweit: Die Sozialwahl der SVLFG ist beendet. Somit steht die Zusammensetzung unserer neuen Vertreterversammlung fest, deren konstituierende Sitzung am 11. Oktober 2023 stattfindet. Das Wahlergebnis und weitere Hintergrundinformationen finden Sie hier >>>. Alle Mitglieder engagieren sich ehrenamtlich für die Weiterentwicklung der SVLFG zum Wohle aller Versicherten. Für ihren Einsatz danke ich ihnen und freue mich auf die Zusammenarbeit.
Kommen Sie sicher und gesund durch den Sommer.
Herzlich
Ihr Martin Empl
In Kürze
Verbandstag des LandFrauenverbandes Württemberg-Baden
Beim Verbandstag des LandFrauenverbandes Württemberg-Baden e. V. informierten unsere Fachleute über Maßnahmen zum UV- und Hautschutz und gaben Auskünfte zur Betriebs und Haushaltshilfe, zur Absicherung im Alter, zu Leistungen der Pflegekasse und zu unseren Gesundheitsangeboten. Im Sinne des Mottos der LandFrauen Miteinander Zukunft gestalten konnten wir die rund 1.200 LandFrauen für diese Themen begeistern und als Multiplikatorinnen gewinnen. Informationen zu den genannten Themen gibt es unter www.svlfg.de
Eine Zeckenkarte, die mehr kann
Mit der kostenlosen Abstandskarte prüfen Sie unkompliziert den einzuhaltenden Sicherheitsabstand zu arbeitenden Forstmaschinen.
Halten Sie die Karte in 45 cm Abstand mit Blick auf die Maschine vor ihr Auge. Sobald das entsprechende Farbfeld die Maschine überdeckt, passt der Sicherheitsabstand. Mit der Karte können außerdem Zecken entfernt werden.
Sie können die Karte bestellen unter:
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- Bestellung von Broschüren
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0561 785-10339 0561 785-219069
Der Umgang mit Akku-Geräten ist komfortabel. Unser Flyer F43 informiert, worauf Sie bei der Handhabung und Lagerung achten müssen. Unser Flyer F42 erklärt, wie Sie Neophyten sicher bekämpfen. Neophyten sind nicht-einheimische Pflanzen, die sich rasch ausbreiten und teilweise gesundheitsgefährdend sind. Die Flyer gibt es zum Anschauen oder Ausdrucken hier:
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- Bestellung von Broschüren
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0561 785-10339 0561 785-219069
Antrag bis 30. September stellen
Personen, die in der Land- und Forstwirtschaft rentenversicherungspflichtig beschäftigt waren, können bei der Zusatzversorgungskasse eine Ausgleichsleistung beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wird und am 1. Juli 2010 das 50. Lebensjahr vollendet war. Außerdem ist für die letzten 25 Jahre vor Rentenbeginn eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigungszeit von 180 Kalendermonaten (15 Jahren) in der Land- und Forstwirtschaft nachzuweisen. Personen aus den neuen Bundesländern müssen außerdem nach dem 31. Dezember 1994 mindestens sechs Monate in einem land- oder forstwirt-schaftlichen Betrieb rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben. Auch ehemalige Beschäftigte, die keinen Anspruch mehr auf die tarifvertragliche Beihilfe des Zusatzversorgungswerkes haben, können einen Antrag stellen. Die maximale Leistungshöhe beträgt 80 Euro monatlich für Verheiratete und 48 Euro für Ledige. Anträge sind bis zum 30. September 2023 zu stellen. Dies ist aber nur dann maßgebend, wenn bereits eine gesetzliche Rente vor dem 1. Juli 2023 bezogen wird. Wird der Antrag später gestellt, gehen nur die Leistungsansprüche vor dem 1. Juli 2023 verloren. Fragen beantwortet die Zusatzversorgungskasse
Kontakt
Zusatzversorgungskasse: Telefon: 0561 785-17900, Fax: 0561 785-217949, E-Mail: info[@]zla.de).
Weitere Informationen gibt es im Internet unter: www.zla.de
Sozialwahl
Vertreterversammlung gewählt
Das Ergebnis der Sozialwahl bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau liegt vor. Eine Wahl mit Wahlhandlung fand aus schließlich in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte statt.
Nach Ablauf des Wahltages am 31. Mai 2023 hat der Wahlausschuss der SVLFG die abgegebenen Stimmen zur Sozialwahl in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte ausgezählt. Die roten Wahlbriefe wurden geöffnet, die Wahlausweise und die grünen Stimmzettelumschläge entnommen, die Stimmzettelumschläge geöffnet und die Stimmzettel und abgegebenen Stimmen den zur Wahl stehenden Listen zugeordnet. Die ungültigen Stimmen wurden ebenfalls vom Wahlausschuss geprüft und als ungültig gekennzeichnet.
Öffentliche Stimmauszählung
Von diesem Verfahren machten sich auch Besucher, die sich für die öffentliche Stimmauszählung der SVLFG in Berlin in angemieteten Räumen interessierten, ein Bild, so auch der Bundeswahlbeauftragte Peter Weiß und seine Stellvertreterin Doris Barnett. Sie informierten sich über die Behandlung der Wahlbriefe, die voraussichtliche Wahlbeteiligung und das Verfahren zur Ermittlung des Wahlergebnisses.
Wahlverfahren
Eine Wahl mit Wahlhandlung fand bei der SVLFG ausschließlich in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte statt. Über einen Fragebogen und Antrag auf Ausstellung eines Wahlausweises wurde im Vorfeld ermittelt, wer zur Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte gehört. Aus diesen Daten wurde ein Wählerverzeichnis erstellt und anschließend wurden für 227.194 Wahlberechtigte jeweils Wahlausweise ausgestellt und versendet. Diese Wahlberechtigten hatten nun die Möglichkeit, über die Zusammensetzung der Vertreterversammlung abzustimmen.
Wahlbeteiligung
Insgesamt haben 139.352 Wahlberechtigte ihre Stimme abgegeben. Die Wahlbeteiligung (Verhältnis der Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen zur Zahl der Wahlberechtigten, für die ein Wahlausweis ausgestellt wurde) betrug somit 61,3 Prozent. Leider mussten 25.210 abgegebene Stimmen als ungültig eingestuft werden. Zum weit überwiegenden Teil haben diese Wahlberechtigten vergessen, ihren Wahlausweis neben dem grünen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag zu stecken. Der mit den Unterlagen übersandte detaillierte bildliche und schriftliche Hinweis konnte dem nicht entgegenwirken. Bei den grünen Stimmzetteln waren nur wenige ungültig, weil zum Beispiel keine Liste oder mehrere Listen angekreuzt worden waren.
Höchstzahlenverfahren d`Hondt
Bei der Sozialwahl wird das Wahlergebnis nach dem Höchstzahlenverfahren d’Hondt ermittelt. Die Berechnung der Höchstzahlen und die Verteilung der zu vergebenden 20 Sitze ergab die nebenstehend dargestellte Sitzverteilung in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte. In den anderen beiden Gruppen der Arbeitgeber und der versicherten Arbeitnehmer war jeweils nur eine Liste zugelassen worden. Eine Wahl mit Wahlhandlung war daher nicht durchzuführen. Die Kandidatinnen und Kandidaten der jeweiligen Liste gelten mit Ablauf des Wahltags 31. Mai 2023 als gewählt. Die Bekanntmachung der Mitglieder und Stellvertreter in den Gruppen der Arbeitgeber und der versicherten Arbeitnehmer konnte daher bereits am 10. Februar 2023 durch den Wahlausschuss der SVLFG erfolgen.
Listenverbindung und Geschlechterquote
Die Listen der Bauernverbände sind wie bei der Sozialwahl 2017 eine Listenverbindung eingegangen. Diese erklärten sie – wie gesetzlich vorgesehen – vor der Entscheidung des Wahlausschusses zur Zulassung der Listen Ende 2022. Die Listenverbindung bewirkt, dass die verbundenen Listen, obwohl sie selbständig bleiben und jede für sich auf dem Stimmzettel aufgeführt wird, bei der Ermittlung des Wahlergebnisses im Verhältnis zu den anderen Listen als eine Liste behandelt werden. Ihre Stimmen werden zusammengezählt und die Sitzverteilung im Verhältnis zu den anderen Listen vorgenommen. Innerhalb der Listenverbindung erfolgt eine zweite Auszählung nach d`Hondt. In der Sozialwahl 2023 ist erstmals eine Geschlechterquote zu beachten. Die Listen sollen mindestens 40 Prozent weibliche und 40 Prozent männliche Bewerber enthalten. Diese Quoten wurden eingehalten bzw. es wurden die erforderlichen Begründungen für Abweichungen vorgelegt. Die neue Vertreterversammlung wird aus 23 Frauen und 37 Männer bestehen. In der letzten Wahlperiode nahmen 10 Frauen in der Vertreterversammlung ihr Amt wahr.
Vertreterversammlung gewählt
Somit steht nunmehr die Zusammensetzung der neuen 60 Mitglieder umfassenden Vertreterversammlung der SVLFG fest, deren konstituierende Sitzung am 11. Oktober 2023 stattfindet. In dieser Sitzung erfolgt unter anderem die Wahl des Vorstands, ebenfalls getrennt nach Gruppen über Vorschlagslisten. Auch hier ist die 40prozentige Geschlechterquote bei der Listenaufstellung zu beachten. Sofern Mitglieder der Vertreterversammlung in den Vorstand gewählt werden, werden die dann frei gewordenen Plätze auf Vorschlag der jeweiligen Listenträger wieder neu besetzt. Der Wahlausschuss der SVLFG wird anschließend – wie dies die Wahlordnung für die Sozialversicherung vorsieht – das endgültige Wahlergebnis feststellen. In der Dezember-Ausgabe von LSV kompakt wird abschließend über die personelle Zusammensetzung der neuen Selbstverwaltungsorgane berichtet. Der Wahlausschuss der SVLFG freut sich über die hohe Wahlbeteiligung und wünscht den Gewählten alles Gute und viel Erfolg für die Ausübung ihres verantwortungsvollen Amtes.
Wahlergebnis aus der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte
Liste 1 | Bayerischer Bauernverband | 22,42 | 6 |
Liste 2 | Waldbesitzerverbände | 23,68 | 5 |
Liste 3 | Bäuerinnen und Bauern in Baden-Württemberg | 13,29 | 3 |
Liste 4 | Aktionsbündnis Agrarsozialwahl 2023 | 4,50 | 0 |
Liste 5 | Bauern, Bäuerinnen, Winzer, Winzerinnen, Jungbauern, Jung- winzer und Waldbauern in Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland | 8,03 | 2 |
Liste 6 | Bauernverbände Niedersachsen und Schleswig-Holstein | 6,93 | 1 |
Liste 7 | Landwirtschaftsverbände NRW (WLF und RLV) | 6,79 | 1 |
Liste 8 | Land- und Forstwirte der neuen Bundesländer | 6,38 | 1 |
Liste 9 | Jäger | 7,99 | 1 |
SVLFG digital
Neuer Portalservice
Ihren Antrag auf eine Mutter/Vater-Kind-Vorsorge, egal ob stationär oder ambulant, können Sie jetzt auch bequem online und somit papierlos über Ihr Versichertenportal „Meine SVLFG“ stellen.
Für Mütter und Väter bestehen besondere Angebote im Rahmen von Vorsorgekuren, welche auch die psychosoziale Problemsituation der Familie in den Blick nehmen. Sie können auch gemeinsam mit Ihrem Kind an einer solchen Maßnahme teilnehmen, vorausgesetzt die Mitaufnahme ist notwendig und steht dem Erfolg nicht entgegen.
Tipp: Falls Sie beim Ausfüllen des Antrags benötigte Informationen gerade nicht zur Hand haben, können Sie das Ausfüllen des Antrags jederzeit unterbrechen. Ihre bisher eingegebenen Daten bleiben dabei in dem Formular 30 Tage zwischengespeichert und müssen nicht neu eingegeben werden.
Zudem können Sie die erforderlichen Nachweise auch nach dem Absenden des Antrags noch digital hochladen.
Online-Gesundheitstraining
Mit unserem wissenschaftlich gestützten und evaluierten Gesundheitstraining können Sie nachweislich Ihr psychisches und körperliches Wohlbefinden verbessern – bequem von Zuhause aus, unkompliziert und anonym. Sie werden individuell durch erfahrene und qualifizierte Psychologinnen und Psychologen begleitet. Es bietet Hilfe bei seelischen Belastungen und Stress.
Aktuell
Berufsgenossenschaft verschickt Beitragsbescheide
Im Juli und August erhalten alle Mitglieder der LBG ihren Bescheid über den bis zum 15. September zu zahlenden Beitrag.
Mit dem Beitrag an die Berufsgenossenschaft werden die Ausgaben des Jahres 2022 umgelegt.
Das Umlagesoll sinkt auf 973 Millionen Euro und damit um 2,5 Prozent. Aufgrund gestiegener Präventionsaufwendungen erhöhen sich die Grundbeiträge in diesem Jahr um 3,4 Prozent.
Beitragsgrundlagen
Wie immer berücksichtigen die Beitragsberechnungen für rund 1,4 Millionen Mitglieder die Verhältnisse des vergangenen Jahres. Dazu gehören neben den Ausgaben der LBG auch die relevanten Flächen- und Tierbestände sowie die aktuellen Arbeitswerte und Lohnsummen. Ferner sind Veränderungen durch das Unfallgeschehen und die Leistungsausgaben des Jahres 2022 innerhalb der verschiedenen Risikogruppen und Produktionsverfahren zu beachten. Darüber hinaus werden die aktualisierten geschätzten Arbeitsbedarfe pro Hektar und Tier zugrunde gelegt.
Im Vergleich zum Vorjahr gelten laut Beschluss des Vorstandes der SVLFG folgende Eckwerte:
- 973 Millionen Euro Umlagesoll (- 2,5 Prozent )
- steigende Grundbeiträge
- ein gesunkener Hebesatz (6,54 Euro statt 6,83 Euro)
- eine etwas höhere Bundesmittelsenkungsquote (18,6 statt 17,9 Prozent)
Umlagesoll
Geringere Ausgaben in 2022 ermöglichen – trotz einer Zuführung zu den Betriebsmitteln in Höhe von 24 Millionen Euro zur Deckung von erwarteten höheren Leistungsaufwendungen in 2023 – eine Senkung der Umlagehöhe um 2,5 Prozent auf 973 Millionen Euro.
Grundbeiträge
Die Grundbeiträge haben sich in den letzten Jahren unterschiedlich entwickelt. Für 2022 ist – nach Senkung um 4,5 Prozent im vergangenen Jahr –eine Erhöhung um 3,4 Prozent erforderlich.
Dies gilt sowohl für den Mindest- als auch für den Höchstgrundbeitrag. Ursächlich hierfür sind höhere Aufwendungen für die Prävention. Die Grundbeiträge belaufen sich auf 89,79 Euro bis 359,14 Euro.
Wie sich die Grundbeiträge weiterentwickeln, wird vom Vorstand der SVLFG unverändert aufmerksam verfolgt. Fest steht aber, dass der Mindestgrundbeitrag schon vor Errichtung der SVLFG in einigen Bundesländern ein Niveau von über 100 Euro hatte.
Risikobeitrag
Zur Berechnung der risikobezogenen Beitragsteile sind darüber hinaus die Leistungsaufwendungen und die Berechnungseinheiten nach den Unternehmensverhältnissen des Jahres 2022 zu berücksichtigen. Die Entwicklung dieser Beitragsteile ist in den verschiedenen Produktionsverfahren unterschiedlich. Teilweise ist auch festzustellen, dass einer deutlichen Erhöhung/Senkung in diesem Jahr eine gegenläufige Entwicklung im vergangenen Jahr gegenübersteht.
Sinkt oder steigt der Beitrag?
Eine direkte Gegenüberstellung und damit eine allgemeine Antwort auf diese Frage sind schon deshalb nicht möglich, weil sich die meisten Unternehmen aus mehreren Risikogruppen und Produktionsverfahren zusammensetzen.
Die Bundesmittel wurden auf 99 Millionen Euro gesenkt (Vorjahr 100 Millionen Euro). Dennoch erhöht sich für die bundesmittelberechtigten Unternehmen aufgrund des geringeren Umlagesolls die Bundesmittelsenkungsquote auf bis zu 18,6 Prozent.
Die vom Strukturwandel betroffenen Unternehmen mit Bodenbewirtschaftung werden dadurch bei ihren Beiträgen unbürokratisch entlastet.
Fälligkeit: Darauf sollten Sie achten
Der Beitragsbescheid enthält den nach Abzug der gezahlten Vorschüsse verbleibenden Restbetrag. Dieser muss spätestens am 15. September 2023 auf dem Konto der LBG sein.
Ein eventuelles Guthaben wird auf künftige Beitragsforderungen angerechnet, außer Sie wünschen eine Erstattung. Der Bescheid setzt zudem die in 2024 zu zahlenden Vorschüsse für das Umlagejahr 2023 fest. Achten Sie bitte unbedingt auf die Fälligkeitstermine im Bescheid!
Einfacher und sicherer ist es, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen.
Berufsnachwuchs für Sonnenschutz begeistern
Wir unterstützten auch in diesem Jahr beim Berufswettkampf der jungen Landschaftsgärtnerinnen und -gärtner.
Am 14. April fand neben der Eröffnung der Bundesgartenschau in Mannheim der Landesentscheid für Baden-Württemberg statt. Wir verteilten an alle Teilnehmenden Taschen mit Sonnenschutzcremes, Trinkflaschen und weiteren Arbeitsschutzprodukten. Unser Ziel ist es, den Jugendlichen bereits in der Ausbildung bewusst zu machen, wie gefährlich zu viel natürliche UV-Strahlung für die Haut sein kann und wie man sich wirkungsvoll dagegen schützt. Solche speziellen Maßnahmen zum Sonnen- und Hitzeschutz während der Arbeit in den grünen Berufen beinhaltet die Sozialpartnervereinbarung zwischen der SVLFG, dem Bundesverband Garten-,Landschafts- und Sportplatzbau, dem Gesamtverband der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände und der Industriegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt.
Im neu gestalteten Spinelli-Park betreiben wir in der U-Halle „Wissen und Genuss“ im „Haus der Landschaft“ des Verbandes Garten- und Landschaftsbau Baden-Württemberg auf der Bundesgartenschau einen Gemeinschaftsstand mit der Gemeinnützigen Haftpflichtversicherungsanstalt Kassel.
Landesmeister wurden Lilli Chiara Manzke aus Heuchlingen und Jakob Wolf aus Ladenburg, die nun im September für ihr Bundesland bei den Deutschen Meisterschaften antreten werden. Sechs Zweier-Teams bekamen zur Aufgabe, in sieben Stunden jeweils einen kleinen Senkgarten anzulegen, die im Anschluss von einer Jury bewertet wurden.
Sicherheit
Getreide sicher ernten - Maschinenbrand vermeiden
Eingebaute Aerosol-Löschanlagen bekämpfen Entstehungsbrände in wenigen Sekunden.
Es reicht ein Stein, der einen Funken schlägt und schon können Mähdrescher oder andere Erntemaschinen, zum Beispiel Ballenpressen, bei sommerlichen Temperaturen in Brand geraten. „Weitere Brandursachen können defekte Kugellager sein, die aufgrund eines Lagerschadens heiß laufen, oder Keilriemen, die wegen zu geringer Spannung anfangen zu rutschen. Dabei erhitzen sie sich stark. Legen sich Staub, Spreu und kurz gehäckseltes Stroh an heiße Maschinenteile, etwa an den Abgaskrümmer, entstehen ebenfalls mitunter Brandherde“, zählt Robert Höfer, SVLFG-Präventionsfachmann und Moderator des Deutschen Verkehrssicherheitsrates, Gründe auf, warum landwirtschaftliche Erntemaschinen immer wieder in Flammen aufgehen.
Brand wird zu spät entdeckt
„Die Staubbelastung bei Erntearbeiten ist extrem hoch. Die Abmessungen der Maschinen sind so groß, dass ein Rundumblick für die Fahrerinnen und Fahrer in den geschlossenen Kabinen kaum möglich ist. Außerdem konzentrieren sie sich auf ihre Arbeit“, so Höfer. Kein Wunder also, dass Fahrzeugbrände häufig erst spät entdeckt werden. Löscharbeiten werden dadurch erschwert. Höfer betont, dass in jedem Fall der Eigenschutz grundsätzlich vor den Schutz der Maschine geht. „Handelt es sich um mehr als einen Entstehungsbrand, dann alarmieren Sie die Feuerwehr und halten Sie Abstand“, so der Präventionsfachmann.
Vorsorge treffen – Brandursachen vermeiden
Um Brände bei der Ernte zu vermeiden, rät Robert Höfer, die Maschinen mindestens einmal am Tag an den kritischen Stellen zu reinigen. Gerade bei Reinigungsarbeiten auf dem Feld leisten akkubetriebene Laubbläser gute Dienste. „Stäube beeinträchtigen die Gesundheit. Nutzen Sie deshalb Schutzausrüstung gegen Staub bei diesen Tätigkeiten“, so Höfer. Neben diesen regelmäßigen Reinigungsarbeiten sollten einmal jährlich eine intensive Grundreinigung sowie ein Vor und Nacherntecheck in der Fachwerkstatt erfolgen. Beim Dreschen und Mähen, beim Ballenpressen, beim Strohtransport und natürlich beim Betanken gilt absolutes Rauchverbot, auch in geschlossenen Fahrzeugkabinen.
Brandbekämpfung
Zur Bekämpfung eines Entstehungsbrandes muss mindestens ein 6 kgPulverlöscher auf Landmaschinen und Traktoren mitgeführt werden. Bei Mähdreschern und anderen großen Erntemaschinen empfiehlt es sich, zwei 6 kg oder einen 12 kg-Pulverlöscher dabei zu haben. Mit Wasser gefüllte Güllefässer am Feldrand oder zumindest abholbereit im Hofbereich sorgen im Brandfall für Löschwasser.
Sehr wirkungsvoll wird die Brandbekämpfung durch die Installation einer Löschanlage. Eingebaute Aerosol-Löschanlagen melden dem Fahrer einen Brand, wenn der Temperaturfühler eine zu große Hitzeentwicklung feststellt. Die Löschpatronen werden automatisch tätig. Laut Hersteller ist das Feuer in der Regel in zehn bis 20 Sekunden gelöscht. Das ausgestoßene Pulver ist ungiftig und kann leicht entfernt werden. Aerosol-Löschanlagen können auch nachgerüstet werden.
LUV-Modell Aufbauseminar Forst - Chefsache Arbeitssicherheit
Dank LUV-Aufbauseminar erkennt Stefan Schlegel Gefährdungen im Arbeitsalltag jetzt schneller und kann seine Beschäftigten besser unterweisen.
Um die Arbeitssicherheit bei der Waldarbeit ging es beim LUV-Aufbauseminar Forst in Bad Staffelstein/Oberfranken. Unsere Präventionsfachleute informierten über besondere Gefährdungen, etwa beim Rücken von Fixlängen. Sie stellten die Königsbronner Anschlagtechnik vor und zeigten den Einsatz von funkferngesteuerten Fällkeilen.
Die Teilnehmenden erstellten beispielhaft eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) für die motormanuelle Fällung mit Kranunterstützung.
Anregungen für die Praxis
Stefan Schlegel aus Fleisnitz/Oberfranken bietet die maschinelle Holzernte im Privatwald sowie im Forst von Kommunen und Kirchen an. Er beschäftigt fünf Arbeitnehmer und setzt Harvester und Rückezüge ein. „Als Chef habe ich mir die Arbeitssicherheit auf meine Fahne geschrieben. Das möchte ich nicht delegieren. Deshalb habe ich am LUV-Grundseminar und jetzt am Aufbauseminar teilgenommen“, sagt er. Schlegel arbeitet im Wald Seite an Seite mit seinen Beschäftigten. Die Inhalte des Aufbauseminars kann er direkt in seine tägliche Arbeit einfließen lassen. „Das Seminar war sehr praxisnah.“
Über den Tellerrand schauen
Auch wenn motormanuelle Fällungen nicht in das Arbeitsgebiet von Schlegel fallen, waren die Vorführungen im Bereich der seilwindenunterstützten Fällung für ihn sehr aufschlussreich. „Ich möchte in Bezug auf motormanuelle Fälltechniken informiert bleiben, auch wenn ich selber anders arbeite. Die gezeigte Stütz-/Haltebandtechnik oder auch Sicherheitsfälltechnik war für mich völlig neu. So habe ich das noch nicht gesehen. Auch die Vorführung des funkferngesteuerten Fällkeils war beeindruckend“, so Schlegel. Gestaunt hat der Unternehmer bei der Vorführung des sogenannten „Fixlängenkatapults“ beim Rücken von Kurzholz. „Es war mir nicht bewusst, wie wenig Energie ausreicht, dass die schweren Stammstücke sich beim Beiziehen plötzlich aufrichten und unkontrolliert zur Seite ausschlagen. Das hätte ich anders eingeschätzt“, ergänzt er.
Besonders hilfreich: Handlungshilfe für die eigene GBU
„Bislang gab es keine Handlungshilfen für Rückezug und Harvester. Für mich war es wirklich herausfordernd, eine passende Gefährdungsbeurteilung Eine gewisse Unsicherheit ist immer geblieben. Mit den Unterlagen, die wir im Seminar bekommen haben, wird das für mich viel einfacher und damit auch sicherer“, so Schlegel.
Eigenes Vorgehen bestätigt
Im Theorieteil des Seminars wurde unter anderem auch die GBU für die motormanuelle Fällung mit Kranunterstützung thematisiert. Schlegel ist diese Art der Baumfällung geläufig. „Wir arbeiten dafür mit einem Subunternehmer zusammen. Arbeitssicherheit hat für uns beide oberste Priorität bei diesem nicht alltäglichen Vorgehen“, betont Schlegel.
Beruhigt hat den Unternehmer, dass das von ihm gewählte Vorgehen auch aus Sicht der Präventionsfachleute ein hohes Maß an Arbeitssicherheit bietet. „Uns war schon vor dem Seminar bewusst, dass die Maschine kippsicher stehen muss und dass der Kran beim Zufallbringen nicht seitlich positioniert werden darf.“ Der Kran muss direkt von vorne positioniert werden. Nur dann ist gewährleistet, dass die Maschine nicht kippt und ausreichend Kraft vorhanden ist.
Sicherheitsgurte in Traktoren
Ein Sicherheitsgurt hielt Thomas Frank bei einem Traktorumsturz auf dem Fahrersitz. Er überlebte nahezu unverletzt.
Sicherheitsgurte in Traktoren und Arbeitsmaschinen werden leider, insbesondere bei kurzen Fahrten, nicht immer genutzt. Das führt immer wieder zu schweren Arbeitsunfällen. Unser Versicherter Thomas Frank aus BadenWürttemberg erlebte, was es heißt, in einem umstürzenden Traktor zu sitzen. Er ist sicher, dass sein Arbeitsunfall ohne Gurt nicht so glimpflich verlaufen wäre. „Ich musste am Hang mulchen“, erklärt er. Dazu wurde ein Schmalspurtraktor mit hinten angebrachter Umsturzschutzvorrichtung eingesetzt. „Ich bin es vom Autofahren gewohnt, den Gurt anzulegen. So war es für mich normal, den Gurt auch im Schmalspurtraktor zu benutzen“, erzählt der 47Jährige.
Am Hang umgekippt
An einer Böschung kam der Traktor ins Rutschen „Ich fuhr zum Wenden rückwärts den Hang hinunter. Plötzlich konnte ich nicht mehr bremsen.“ Die Situation spitzte sich zu, weil Frank das Lenkrad eingeschlagen hatte. Der Traktor kippte abwärts. „Ich war in dem Moment sicher, dass ich sterbe. Ich hatte Angst, dass ich unter das Fahrzeug komme“, sagt er. „Aus Reflex wollte ich abspringen. Der Gurt hat das verhindert. Ich wäre in die falsche Richtung gesprungen.“ Frank hielt sich am Umsturzbügel und am Lenkrad fest. „Alles hat sich gedreht, der Umsturzbügel hat sich beim Aufprall verbogen und ins Erdreich gegraben. Ich war mit dem Kopf am Boden und insgesamt eingeklemmt.“ Frank konnte sich aus dem liegenden Traktor befreien, stand aber unter Schock. Nur bruchstückhaft kann er sich daran erinnern. Sicher weiß Frank aber, dass er dank Sicherheitsgurt und Umsturzbügel überlebt hat. „Ich hatte zum Glück nur Prellungen und Kratzer, mehr nicht.“ Auch sein Arbeitgeber war erleichtert, dass sich Frank nicht schwer verletzt hatte. Seitdem legt der Unternehmer noch mehr Wert darauf, dass eingebaute Gurte auf Traktoren oder auch Maschinen verwendet werden. „Darauf weist er bei allen Unterweisungen ausdrücklich hin“, sagt Frank.
Schwere Verletzungen
Umstürzende Fahrzeuge sind ein Unfallschwerpunkt unter den Maschinenunfällen. Die Betroffenen werden oft aus den Fahrzeugen geschleudert, weil sie nicht angeschnallt sind. Die Betriebsanleitungen der Fahrzeuge und die Gefährdungsbeurteilungen regeln, dass Gurte bei jeder Fahrt zu benutzen sind. Leider sind die vorhandenen Gurtsysteme starr und werden während der Nutzung immer enger. Damit sind sie nicht komfortabel. Mit einer Umrüstung auf ELR-Gurtsysteme schaffen sie einen Anreiz zur Nutzung. Diese ergonomischen Rückhaltesysteme blockieren erst ab einer bestimmten Neigung beziehungsweise Beschleunigung. Damit lässt der Gurt Bewegungsfreiheit beim Fahren und greift erst im Notfall ein.
Aus dem Unfallgeschehen
Unfall bei Arbeiten auf dem Dach
Der Sohn des Unternehmers wollte die Photovoltaikanlage von Staub befreien und stieg hierzu über eine Anlegeleiter auf das 30° geneigte Dach der Maschinenhalle. Beim Arbeiten mit einem Laubbläser auf dem Dach rutschte er aus ungeklärten Gründen aus und stürzte an der Traufseite der Halle fünf Meter tief auf die betonierte Hoffläche. Hierbei zog er sich multiple Frakturen im Becken- und Beinbereich zu.
Unfallursache: Die Arbeiten wurden ohne jede Sicherungsmaßnahme durchgeführt. Es hätte entweder ein Gerüst als Absturzsicherung genutzt werden müssen oder die Arbeiten hätten aus einer Hubarbeitsbühne oder einem Arbeitskorb ausgeführt werden müssen. Falls ein sicherer Anschlagpunkt vorhanden gewesen wäre, hätte auch eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz verwendet werden können. Abgesehen von diesen Maßnahmen hätte im Vorfeld hinterfragt werden müssen, ob die durch die Verschmutzung geminderte Stromausbeute ein solches Risiko rechtfertigt.
Unfall auf Fahrsilo
Beim Einlagern von Maissilage waren auf dem Fahrsilo zwei Traktor mit Verdichterwalzen mit dem Festfahren der angelieferten Maissilage beschäftigt. Aus ungeklärten Gründen betrat der Unternehmer den Silohaufen und wurde von einem der Fahrzeuge überfahren. Er verstarb noch am Unfallort.
Unfallursache: Bei solchen Tätigkeiten mit Großmaschinen müssen klare Absprachen getroffen werden. Während der Arbeit ist das Betreten des Gefahrenbereichs verboten. Der Unternehmer hätte vor dem Betreten auf sich aufmerksam machen müssen und der Traktorfahrer daraufhin sein Gefährt stillsetzen müssen, um ein gefahrloses Betreten zu ermöglichen.
Unfall beim Mähen mit den Freischneider
Beim Mähen mit dem Freischneider auf dem Mittelstreifen einer vierspurigen Straße im Ortsbereich wurde der Mitarbeiter einer Garten- und Landschaftsbau- Firma von einem dicht vorbeifahrenden LKW erfasst und dabei tödlich verletzt.
Unfallursache: Die Maßnahmen zur Sicherung der Baustelle waren unzureichend. Es war lediglich in 100 Meter Entfernung ein in der Höhe ungeeignetes Schild „Vorsicht Mäharbeiten“ aufgestellt worden. Bei den Arbeiten hätte der Bereich halbseitig gesperrt werden müssen, um das sichere Arbeiten zu gewährleisten.
Unfall bei der Weizenernte
Bei der Weizenernte war der Mitarbeiter eines landwirtschaftlichen Unternehmens beauftragt, das Getreide vom Feld zur Hofstätte zu fahren. Auf dem Weg dahin kam er auf der Landstraße mit den Reifen des Anhängers auf den Randstreifen und dadurch ins Schleudern. Das Gespann aus Traktor und Anhänger fuhr in den Graben und stürzte seitlich um. Der Fahrer wurde aus der Kabine geschleudert und vom Traktor begraben. Er verstarb noch am Unfallort.
Unfallursache: Die Ermittlungen ergaben, dass die Geschwindigkeit nicht angepasst war und der Fahrer wohl zum Unfallzeitpunkt durch einen Handyanruf abgelenkt war. Hierdurch kam er auf den Randstreifen, was den Unfall auslöste. Die Unfallfolgen wären allerdings erheblich geringer ausgefallen, hätte der Fahrer den vorhandenen Sicherheitsgurt angelegt. Dadurch hätte er den Unfall höchstwahrscheinlich überleben können.
Gesundheit
Lass dich nicht verbrennen
Zu viel natürliche UV-Strahlung schädigt die Haut und erhöht das Hautkrebsrisiko. In Deutschland erkranken pro Jahr etwa 200.000 Personen neu an Hautkrebs. Dabei können schon wenige einfache Schutzmaßnahmen bei der Arbeit und in der Freizeit helfen, das Risiko einer Erkrankung zu verringern.
Schutzmaßnahmen
- Sonnencreme
mit einem Lichtschutzfaktor 30 oder höher schützt Hautstellen, die nicht von Kleidung bedeckt werden. Nachcremen ist wichtig. Es verlängert aber die Schutzwirkung nicht.
Kopfbeckung
Ein breitkrempiger Hut oder eine Kappe mit Nackenschutz schützen Kopf, Gesicht, Ohren und Nacken.Viel Wasser trinken
Sonnenbrillen
nach EN 166 und EN 172, die auch seitliche Einstrahlung abschirmen, schützen die Augen.Langärmlige Shirts
aus Funktionsmaterialien, Leinen oder Baumwolle schützen die Haut vor UV-Strahlen.Atmungsaktive, lange Arbeitshosen
aus leichtem Material mit Lüftungsschlitzen sorgen für eine gute Luftzirkulation und beugen Stauwärme vor.
Informationen sowie ein Plakat als Unterweisungshilfe gibt es unter:
Pack´s leichter an
Ergonomische Arbeitsgeräte machen die Arbeit leichter, sicherer und schonen die Gesundheit. Im zweiten Teil unserer Serie stellen wir eine akkubetriebene Rasenwalze und einen Rollrasenleger vor.
1. Akkuwalze
Walzen ohne Antrieb werden gezogen oder geschoben. Dabei wirken hohe Kräfte auf Wirbelsäule, Hüft- und Kniegelenke sowie auf Hand, Arm und Schulter der Person, die das schwere Gerät bewegen muss.
Die Muskeln ermüden, Sehnen und Bänder werden fehl- und überbelastet. Dies kann zu schmerzhaften funktionellen Einschränkungen des gesamten Stütz- und Bewegungsapparates führen.
Bei batteriebetriebenen Walzen ist das anders. „Die akkubetriebene Walze erleichtert mir die Arbeit sehr“, sagt Hans Georg Wilmers Inhaber von Wilmers Baumpflege, Garten-& Landschaftsbau. „Ich kann die Geschwindigkeit stufenlos einstellen und muss nur noch lenken. Das ist einfach und vor allem rückenschonend. Außerdem arbeitet sie leise und emissionsfrei.“
Bei der Rasenwalze kann ein Säaggregat vorgespannt werden. Die Samen werden in einem Arbeitsgang ausgebracht, in den Boden eingearbeitet und angewalzt.
Für den Gartenbaumeister ist es außerdem wichtig, dass er mit Akkugeräten problemlos in lärmsensiblen Gegenden arbeiten kann. Achten Sie beim Kauf von Akkugeräten auf Sicherheitseinrichtungen und ergonomische Handhabung. Die Akkuwalze muss über eine Totmannschaltung oder einen ähnlichen Sicherungsmechanismus verfügen.
2. Rollrasenleger
Heinz Ziegler aus Wegscheid/ Bayern war es leid, Rollrasen zu Lasten seines Rückens und seiner Knie zu verlegen. „Tonnenschwer lasteten die Rasenrollen auf meinen Gelenken“, sagt der Gartenbaumeister. Mit Hilfe eines Rollrasenlegers, seiner eigenen Erfindung, schont er jetzt sein MuskelSkelettSystem. „Fast alle Arbeitsgänge kann ich nun in aufrechter Körperhaltung ausführen, auch das Zuschneiden“, erklärt er. Der Rollrasen wird mit dem Rollrasenleger durch Ziehen, Drücken und Schieben in die richtige Position gebracht. Der Zuschnitt der Soden erfolgt traditionell von Hand im Knien. Handgelenke und Sehnen werden dadurch sehr belastet. Dank der Schneideflügel am Rollrasenleger entfällt auch diese Belastung. Die Arbeit ist zudem schneller erledigt.
Darmkrebsvorsorge nicht vergessen - Von Mann zu Mann
Niemand kann sich für Darmspiegelungen begeistern. Hartmut Otto, Präventionsfachmann, Nebenerwerbslandwirt und Mitglied der LSV kompakt- Redaktion, erklärt, warum er trotzdem zur Darmkrebsvorsorge geht.
Hartmut Otto weiß, dass Darmkrebs sehr gut heilbar ist, wenn er frühzeitig erkannt wird, dass er aber unbeherrschbar wird, wenn die Diagnose erst bei Beschwerden gestellt wird. „Im Verwandtenund Freundeskreis sind Menschen an Darmkrebs verstorben. Einem Freund wurden Teile des Darms entfernt. Keiner hatte vor der Diagnose Beschwerden“, sagt er. Deshalb geht er zur Krebsvorsorge.
Untersuchung ist kein Problem
Hartmut Otto findet Vorsorgeuntersuchungen generell sehr sinnvoll. „Ich gehe auch alle drei Jahre zum Check-Up 35“, sagt er. Der Check- Up 35 ist eine Untersuchung zur Früherkennung von Herz-Kreislauf sowie Nierenerkrankungen. Besonders schätzt Otto das sorglose Gefühl vor und nach den Untersuchungen. „Davor bin ich entspannt, denn ich gehe davon aus, dass alles in Ordnung ist, und danach bin ich beruhigt, weil ich die Gewissheit habe.“ Die Darmspiegelung selbst empfand Otto bislang als problemlos. „Davon bekommt man ja wegen der Beruhigungsmittel nichts mit. Auch danach hatte ich noch nie Beschwerden. Das Unangenehmste war die Vorbereitung, weil ich das Getränk zur Darmreinigung nicht mag. Aber das ist doch Pillepalle“, sagt Otto. Froh ist er, dass es sich nur um zweimal einen halben Liter Flüssigkeit handelt und nicht mehr wie früher um fünf Liter Glaubersalzlösung.
Guten Facharzt gefunden
Auch dank der umfassenden Aufklärung vor und dem ausführlichen Gespräch nach der Untersuchung fühlt sich Otto bei seinem Facharzt gut aufgehoben. „Im Vorgespräch habe ich erfahren, wie eine Darmspiegelung abläuft. Polypen oder verdächtige Veränderungen der Darmschleimhaut werden während der Untersuchung gleich entfernt. Ich fand das hochinteressant“, sagt Otto. „In der Nachbesprechung hat der Arzt meine Fragen beantwortet und alles sehr verständlich erklärt“, so Otto. Ihm ist das wichtig, schließlich geht es um seine Gesundheit.
Alles in bester Ordnung
Bei Hartmut Otto zeigte die Koloskopie (Darmspiegelung) keine Auffälligkeiten. Die nächste Vorsorgeuntersuchung steht erst wieder in zehn Jahren an. „Bei einem Bekannten haben die Ärzte Polypen entdeckt. Ihm empfehlen sie nun einen Zwei-Jahres-Rhythmus. Ich wusste gar nicht, dass es den verkürzten Kontrollzyklus bei Bedarf auch gibt.“
Verantwortung tragen
Die Gesundheitsvorsorge schleifen zu lassen kommt für Hartmut Otto nicht in Frage. Otto kommt aus der Landwirtschaft und führt einen Betrieb im Nebenerwerb. Seine Kinder stecken noch im Studium. An ihm „hängt viel dran“. Seine Familie, sein Betrieb und sein Arbeitgeber brauchen ihn. Auch deshalb nimmt er die Vorsorgeangebote der Krankenkasse wahr. „Bei Vollerwerbslandwirten und bei Selbständigen in anderen Branchen ist die Situation noch viel existenzieller als bei mir. Wir erleben es ja immer wieder: Wenn die Unternehmerin oder der Unternehmer ausfällt, brechen Betriebe zusammen. Vor allem, wenn im Krankheitsfall die Nachfolge nicht geklärt ist oder wenn potentielle Nachfolger noch zu jung beziehungsweise überfordert sind.“
Selbstverantwortung, aber auch mit Blick auf die Unternehmen, die Familien und die Beschäftigten rät er allen, insbesondere aber den Männern, die Darmkrebsvorsorge unbedingt zu nutzen. „Ausreden gibt es immer, nicht zum Arzt zu gehen. Stichhaltige Gründe gibt es kaum. Das sollte sich jeder bei seiner Entscheidung für oder gegen die Untersuchung bewusst machen.“ Männer haben im Vergleich zu Frauen ein höheres Risiko, an Darmkrebs zu erkranken. Während Frauen ab einem Alter von 55 Jahren eine Darmspiegelung in Anspruch nehmen können, erhalten Männer diesesAngebot bereits ab 50.
KOSTENLOSE VORSORGEANGEBOTE: WER? AB WANN? WIE OFT?
Alter | Turnus | Untersuchung |
---|---|---|
ab 18 Jahre | zwischen 18 und 35 einmalig; ab dem 35. Geburtstag alle 3 Jahre | Gesundheits-Check für Frauen und Männer mit Schwerpunkt Früherkennung von gesundheitlichen Risiken und Belastungen und von häufigen Krankheiten mit präventionsorientierter Beratung und Überprüfung des Impfstatus |
20 bis 24 Jahre | jährlich | Krebsfrüherkennung für Frauen: gezielte Anamnese, Abstrich vom Gebärmutterhals, Untersuchung der inneren und äußeren Geschlechtsorgane |
ab 35 Jahre | alle 3 Jahre | Krebsfrüherkennung für Frauen: gezielte Anamnese, Abstrich vom Gebärmutterhals in Kombination mit einem Test auf Infektion mit Humanen Papillomviren (HPV), Untersuchung der inneren und äußeren Geschlechtsorgane |
bis 25 Jahre | jährlich | Chlamydien-Screening: Untersuchung auf genitale Chlamydia trachomatis-Infektionen bei Mädchen und jungen Frauen ab erstem Geschlechtsverkehr bis zum vollendeten 25. Lebensjahr |
ab 30 Jahre | jährlich | Erweiterte Krebsfrüherkennung für Frauen: Fragen nach einer Veränderung von Haut oder Brust, zusätzliches Abtasten von Brust und Achselhöhlen, Anleitung zur regelmäßigen Selbstuntersuchung der Brust |
ab 35 Jahre | alle 2 Jahre | Hautkrebs-Screening für Frauen und Männer |
ab 35 Jahre | einmalig | Screening auf Hepatitis B und Hepatitis C für Frauen und Männer |
ab 45 Jahre | jährlich | Krebsfrüherkennung für Männer: gezielte Anamnese, Tastuntersuchung der Prostata, der regionären Lymphknoten und der äußeren Genitale |
50 bis 69 Jahre | alle 2 Jahre | Brustkrebsfrüherkennung für Frauen durch das Mammographie-Screening: Einladung zum Screening in einer zertifizierten medizinischen Einrichtung, Röntgen der Brüste durch Mammographie |
ab 50 Jahre | jährlich, alternativ für Männer: alle 10 Jahre | Darmkrebsfrüherkennung: Männer von 50 bis 54 Jahren können zwischen einem jährlichen Test auf occultes Blut im Stuhl und einer Darmspiegelung (Koloskopie) entscheiden. (Männer können ab dem Alter von 50 Jahren zweimal eine Darmspiegelung (Koloskopie) machen lassen. Die zweite Darmspiegelung wird frühestens 10 Jahre nach der ersten angeboten, sofern bei der ersten Darmspiegelung keine Auffälligkeiten gefunden wurden.) Frauen von 50 bis 54 Jahren können einen jährlichen Test auf occultes Blut im Stuhl machen. |
ab 55 Jahre | alle 2 Jahre, alternativ: alle 10 Jahre | Darmkrebsfrüherkennung: Frauen und Männer ab 55 Jahren können zwischen einem Test auf occultes Blut im Stuhl, der alle 2 Jahre durchgeführt wird, und maximal 2 Früherkennungs-Darmspiegelungen (Koloskopien) im Abstand von 10 Jahren entscheiden. Frauen können ab dem Alter von 55 Jahren zweimal eine Darmspiegelung (Koloskopie) machen lassen. Die zweite Darmspiegelung wird frühestens 10 Jahre nach der ersten angeboten, sofern bei der ersten Darmspiegelung keine Auffälligkeiten gefunden wurden. |
ab 65 Jahre | einmalig | Ultraschalluntersuchung für Männer auf Bauchaortenaneurysma |
Im Fokus
Sicher arbeiten in der Vertikalen
Die Pflege von Dach- und Fassadenbegrünung erfordert besondere Schutzmaßnahmen. Der Düsseldorfer KÖ-Bogen II ist ein Beispiel für vorbildlichen Arbeitsschutz unter diesen Gegebenheiten.
Der KöBogen II ist ein innovatives Gebäude, dessen Fassaden- und Dachfläche mit 30.000 Hainbuchen begrünt wurde. Bereits bei der Planung, aber auch beim Bau und bei der späteren Unterhaltung und Pflege der Bepflanzung ist gärtnerisches Know-how gefragt. Die Pflanzenvitalität bedarf der Versorgung mit Wasser und Nährstoffen, fachkundiger Kontrolle und Schnittmaßnahmen. Für den Arbeitsschutz ergeben sich aus dem außergewöhnlichen Arbeitsumfeld besondere Herausforderungen. Wirksame Schutzmaßnahmen müssen mit der Gefährdungsbeurteilung bereits in einer frühen Planungsphase ermittelt, festgelegt und im weiteren Verlauf realisiert werden. Bauherr, Architekt, die ausführenden Fachfirmen und unsere Präventionsexperten haben beim Bau des KÖBogens II über viele Wochen intensiv kooperiert. Alle Arbeitsschutzvorgaben wurden berücksichtig. Die Pflege der Fassaden und Dachbegrünung kann auf Dauer sicher ausgeführt werden.
TOP – so geht Arbeitsschutz
Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen (TOP Prinzip) gewährleisten auch in der Vertikalen die Arbeitssicherheit. Technische Schutzmaßnahmen, wie etwa Geländer an Absturzkanten, haben immer Vorrang gegenüber organisatorischen oder individuell wirkenden Maßnahmen, wie zum Beispiel der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). Gerade bei der Verwendung der PSAgA bleiben immer Restrisiken, auch wenn diese bestimmungsgemäß eingesetzt wird. Nur dafür befähigte Beschäftigte dürfen mit Arbeiten, die eine PSAgA erfordern, betraut werden. Am Bauwerk angebrachte Geländer hingegen wirken als kollektive Maßnahme. Sie schützen jede Person gleichermaßen zuverlässig.
Wichtigste Maßnahme: Absturzsicherung
An Bauwerken, wie hier an der Grünfassade, müssen bereits ab einer Absturzhöhe von mehr als zwei Metern Maßnahmen gegen Absturz ergriffen werden. Bei Arbeiten auf Dächern gilt diese Anforderung ab einer Absturzhöhe von mehr als drei Metern. Entlang der Fassade des KöBogens II bewegen sich die Personen über Laufroste und mit Hilfe von Befahranlagen, die dauerhaft am Gebäudekörper angebracht sind. Bei Befahranlagen handelt es sich um Personenkörbe, die auf Schienen laufen und aus dem Korb heraus manuell bewegt werden. Laufroste und Befahranlagen müssen sicher erreichbar und verwendbar sein. Beim KöBogen II ist dies durch Geländer und Tore gegeben. Ordnungsgemäße Auf- und Überstiege schützen die Beschäftigten vor einem Absturz. Die schienengebundenen Personenkörbe laufen zwischen den Hecken und haben ebenfalls Geländer. Personen betreten die Befahranlagen an gesicherten Stellen. Die Betriebssicherheit der Befahranlagen wird regelmäßig gemäß Herstellerangaben von befähigten Personen überprüft, das Ergebnis über die gesamte Nutzungsdauer hinweg schriftlich dokumentiert. Mitarbeitende, die Befahranlagen nutzen, benötigen vor der erstmaligen Aufnahme der Arbeit und danach mindestens einmal jährlich eine Unterweisung in die bestimmungsgemäße Verwendung. Verständliche Betriebsanweisungen helfen, Unfälle zu vermeiden. Sie sind Bestandteil der Mitarbeiterunterweisung und werden vom Arbeitgeber individuell erstellt.
Weitere Gefahren und Belastungen
Insbesondere wenn Erste Hilfe geleistet werden muss, etwa bei einer Schnittverletzung mit einer Heckenschere, zählt jede Minute. Dann müssen die Voraussetzungen gegeben sein, dass die verletzte oder bewusstlose Person ohne Zeitverzug erreicht werden kann. Besonders anspruchsvoll ist die Bergung einer bewusstlosen Person, die im Auffanggurt unterhalb der Absturzkante der Fassade hängt. Dieses Beispiel zeigt eindringlich, dass die alleinige Verwendung einer PSAgA nicht ausreichend schützt und durch weitere Maßnahmen begleitet werden muss.
Anschlagpunkte sicher ausführen
Zur Befestigung der PSAgA bedarf es definierter, gut gekennzeichneter Anschlagpunkte, die besondere Anforderungen erfüllen müssen. Insbesondere die Erreichbarkeit und Belastbarkeit der Anschlagpunkte sind zu berücksichtigen. Der Zustand der Anschlagpunkte muss regelmäßig gemäß Herstellerangaben überprüft werden.
Digitale Technik nutzen
Gärtnerinnen und Gärtner scannen bei Kontrollgängen die QR-Codes der Pflanzkübel. Etwaige Probleme werden mit Hilfe dieses Verfahrens unkompliziert lokalisiert und dokumentiert.
Die besondere Verantwortung des Bauherrn
Zum Schutz der Beschäftigten schreibt die Baustellenverordnung (BaustellV) bei der Errichtung eines Bauwerkes, bei dem mehr als ein Gewerk auf der Baustelle tätig ist, einen Sicherheits und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) beziehungsweise eine -koordinatorin vor. Die dafür bestellte Person koordiniert die Schutzmaßnahmen aller am Bauvorhaben beteiligten Gewerke sowie die gemeinsame Verwendung von Einrichtungen, wie etwa des Schutzgerüstes. Darüber hinaus dokumentiert sie alle einzuleitenden Schutzmaßnahmen für Arbeiten, die zu einem späteren Zeitpunkt am Bauwerk anfallen. Zwingend notwendiger Teil dieser Dokumentation sind auch die Instandhaltungs und Pflegearbeiten an der Dach und Fassadenbegrünung.
Psychische Gesundheit in der Grünen Branche – wen interessiert`s?
Unter diesem Titel fand im Mai ein Symposium der SVLFG in Berlin unter der Schirmherrschaft von Bundesminister Cem Özdemir statt. Es rückt die seelische Gesundheit und die psychischen Belastungen der Branche in den Mittelpunkt. Und es interessierte viele ...
Warum eine solche Veranstaltung? Derzeit wird der Begriff „Transformation in der Landwirtschaft“ oft genannt. Unter einer Transformation wird ein grundlegender Wandel verstanden. Aus gesellschaftlicher, aber auch betriebswirtschaftlicher Sicht können das gravierende und schnelle Veränderungen sein. Aber was macht das mit den Menschen in der Grünen Branche? Welche Herausforderungen sind das und wie kann die SVLFG mithelfen, seelisch und körperlich belastende Auswirkungen entgegen zu wirken? Es ist wichtig, dass sich eine übergreifende Kampagne zur Enttabuisierung psychischer Erkrankungen in der Landwirtschaft entwickelt.
Schon seit Jahren Hilfsangebote für Betroffene
Wir entwickeln bereits seit Jahren passgenaue Gesundheitsangebote im Bereich psychische Gesundheit für ihre Versicherten. Es ist aber nach wie vor leider so, dass viele Betroffene oft erst nach jahrelangem Leidensdruck Hilfe suchen. Nun kommt es darauf an, dass unsere Angebote noch bekannter werden, seelische Belastungen kein Tabuthema mehr sind und wir uns mit anderen Institutionen, die helfen können, vernetzen.
Ein Marktplatz der seelischen Gesundheit
Im Haus der Land-und Ernährungswirtschaft wurde beim Symposium ein regelrechter Marktplatz in Form von verschiedenen Marktständen aufgebaut, auf dem wir und unsere Netzwerkpartner über ihre Angebote informierten. Im sogenannten „World- Cafe`“ wurden Ideen und mögliche Lösungen von den Teilnehmenden gesammelt. Eingeladen waren Landwirtinnen und Landwirte, Netzwerkpartner, Vertreter aus Politik und Wissenschaft sowie verschiedene Beratungsorganisationen und Medienvertreter.
Erklärung verabschiedet
Die Menschen der Grünen Branche sollen nachhaltig unterstützt werden. Daher haben die Teilnehmenden des Symposiums eine Berliner Erklärung verabschiedet, in der weitreichende Ziele formuliert werden. „Wir müssen den Menschen in den Mittelpunkt stellen“, betonte Vorstandsvorsitzender der SVLFG Walter Heidl in seiner Rede.
Bei der Transformation der Grünen Branche muss die psychosoziale Dimension in den Fokus gerückt werden. Alle Menschen in der Grünen Branche, die psychisch belastet sind, müssen frühzeitig niederschwellig Rat und Hilfe erhalten. Sie sollen von evaluierten, speziell auf ihre Branche ausgerichteten gesundheitsfördernden Maßnahmen aus dem agrarsozialen Sicherungssystem profitieren können – unabhängig von ihrer Stellung im Betrieb, von der Betriebsform (Voll-, Zu- oder Nebenerwerb), der Betriebsausrichtung und der Schwere der Belastung.
Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft und Schirmherr des Symposiums Cem Özdemir sagte in seiner Begrüßungs-Videobotschaft: „Viele wissen gar nicht, dass und wo sie Hilfe bekommen können. Das muss sich ändern.“ Dafür setzen wir uns mit unseren Verbündeten ein.
Weitere Informationen zum SVLFG-Symposium „Psychische Gesundheit in der Grünen Branche – wen interessiert’s?“ sowie die „Berliner Erklärung“ finden Sie hier: