Leitern
Arbeiten auf Leitern bergen ein erhöhtes Unfallrisiko. Jahr für Jahr verunglücken mehrere Tausend Menschen allein in Landwirtschaft und Gartenbau, vielfach mit schweren Verletzungen und einige sogar tödlich.
Unfallschwerpunkt Leiter
Einen Unfallschwerpunkt bildet die Anlegeleiter. Ca. 75 Prozent der Unfälle mit Leitern ereignen sich beim Arbeiten mit der Anlegeleiter.
Durch Einhaltung berufsgenossenschaftlicher Regeln, Beachtung der Bedienungsanleitung und der bestimmungsgemäßen Verwendung wird Unfällen vorgebeugt.
Allgemeine Empfehlungen
...für den Kauf einer Leiter
- die Leiter entsprechend dem Verwendungszweck auswählen
- auf das GS-Zeichen achten; das GS-Zeichen bedeutet „Geprüfte Sicherheit”; die so gekennzeichnete Leiter wurde von Sachverständigen einer zugelassenen Prüfstelle geprüft
- sachkundige Beratung im Fachhandel in Anspruch nehmen
- auf Kennzeichnung EN 131 (Leitern - Teil 1: Benennungen, Bauarten, Funktionsmaße), DIN 4567-1 (Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch - Obstbaumleitern aus Holz und Aluminium) achten
..für die Verwendung der Leiter
- die Leiter nur zu Zwecken benutzen, für die sie nach ihrer Bauart bestimmungsgemäß vorgesehen ist
- die Leiter sicher – entsprechend der Gebrauchsanleitung – zusammenbauen und aufstellen
- die Leiter regelmäßig und vor jedem Einsatz auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen (Sichtkontrolle)
- beschädigte Leitern der Benutzung entziehen, fachgerecht reparieren oder entsorgen
Wichtige Regeln
Leitern sind in unterschiedlichsten Ausführungen erhältlich. Im folgenden haben wir einige wichtige Regeln für Sie zusammengestellt.
Anlegeleitern sind ein-, zwei- oder dreiteilige Leitern. Sie werden von Hand oder mit Hilfe eines Seilzugs auf die erforderliche Länge eingestellt und am Objekt angelehnt oder eingehängt.
Anlegeleitern dürfen nur für Arbeiten geringen Umfangs an und in baulichen Anlagen oder zur Grünpflege verwendet werden.
Die Leiter ist in einem Winkel zwischen 65° und 75° anzulehnen. Gewissheit bringt die Ellenbogen-Probe.
Der Leiterfuß ist entsprechend der Aufstellfläche auszuwählen.
Auf festem Untergrund, wie Fliesen, Pflaster, Beton und Asphalt, sind Leitern mit rutschhemmenden Gummifüßen geeignet.
Auf natürlichem, unbefestigtem Erdboden/Grünflächen etc. sind Leitern mit mindestens 7 cm langen Metallspitzen geeignet.
Steigleitern sind senkrecht an baulichen Anlagen fest angebrachte Leitern.
Steigleitern dienen dem Zugang zu baulichen Anlagen und deren Einrichtungen, wie Dachflächen, Silos oder auch dem Einstieg in Schächte.
Sie sind nur dann zulässig, wenn der Einbau einer Treppe aus betrieblichen Gründen nicht möglich oder aufgrund der geringen Benutzung bzw. Unfallgefahr nicht notwendig ist.
Bei Verwendung einer Steigschutzeinrichtung ist ein Sichern ab ebener Erde erforderlich, nur hier kann man sich gefahrlos einhängen.
Steigleitern und Stege, z. B. an Silos oder baulichen Anlagen, sind so zu gestalten, dass der Zugang zu Standflächen zur Ausführung von Wartungs-, Instandsetzungs-, Kontroll- oder Reinigungsarbeiten gefahrlos möglich ist.
Bei einer Höhe von mehr als 5 m sind Absturzsicherungen vorzusehen. Diese können als Rückenschutz oder Steigschutzeinrichtung (mitlaufendes Auffanggerät) ausgeführt werden.
In der Regel beginnt der Rückenschutz in 3 m Höhe.
Es ist für ein sicheres Ein- und Aussteigen von der Steigleiter zu sorgen. Ein sicheres Ein- und Aussteigen wird gewährleistet, wenn:
- die Leiter die Ein- und Ausstiegstelle um mindestens 1,00 m, besser 1,10 m, überragt oder
- die Holmenden der Leiter die Ein- und Ausstiegstelle um mindestens 1,00 m überragen
- Für Brunnen und Schächte bietet sich als Ein- und Ausstieghilfe eine mittig angeordnete versenkbare Haltestange an, die die Ausstiegöffnung um mindestens 1,00 m überragt.
Stehleitern sind zwei-schenkelige freistehende Leitern mit Stufen oder Sprossen. Die Leiterschenkel sind durch Gelenke verbunden und müssen gegen Auseinandergleiten gesichert sein (Spreizsicherung). Die Standsicherheit wird durch Konizität (nach unten breiter werdende Schenkel) oder Quertraversen sichergestellt. Stehleitern können ein- oder beidseitig begehbar sein.
Die Stehleiter ist eine freistehend zu verwendende Leiter. Sie kann dort eingesetzt werden, wo keine geeigneten Anlegepunkte vorhanden sind.
Übliche Stehleitern dürfen nicht als Anlegeleitern benutzt werden.
Die Stehleiter kann für Arbeiten geringen Umfangs auf ebenem, befestigten Untergrund eingesetzt werden.
Für den Einsatz auf natürlichem unbefestigtem Boden sind Stehleitern üblicherweise aufgrund der Kippgefährdung durch Versinken der Leiterfüße ungeeignet.
Ohne die Möglichkeit des Niveau-ausgleichs, Holmverlängerung oder Bogentraverse, sind sie nur auf ebenem Boden zu benutzen.
Der erforderliche Kraftaufwand beim Arbeiten von der Leiter aus darf die Standsicherheit der Leiter nicht gefährden.
Beim Aufstellen der Stehleiter darauf achten, dass die vorhandenen Spreiz- und Drucksicherungen gespannt und eingelegt sind.
Die oberste Sprosse oder Stufe darf nur bestiegen werden, wenn sie dafür eingerichtet ist (Plattform, Haltevorrichtung). Beim Übergrätschen sollten die obersten zwei Sprossenpaare freigehalten werden. In jedem Fall ist der Stand auf dem obersten Sprossen-/Stufenpaar wegen unzureichendem Halt nicht gestattet.
Mehrzweckleitern sind spezielle Leitern, die je nach dem erforderlichen Verwendungszweck mit wenigen Handgriffen als ein- oder mehrteilige Anlegeleiter, als Stehleiter oder als Stehleiter mit Schiebeleiterteil verwendbar sind.
Es ist darauf zu achten, dass die Spreiz- und vorhandenen Drucksicherungen gespannt und eingelegt sind.
Bei Verwendung einer Mehrzweckleiter als Stehleiter mit aufgesetzter Schiebeleiter dürfen die vier obersten Sprossen nicht bestiegen werden.
Das Schiebeleiterteil ist gegen ungewolltes Ausheben zu sichern.
Die Obstbaumleiter nach DIN 4567-1 aus Holz oder aus Aluminium ist eine ein- oder mehrteilige Sprossenleiter. Die Leitern sind besonders leicht und haben eine Tragfähigkeit von max. 120 kg.
Zur Gewährleistung der Standsicherheit kann die Obstbaumleiter mit einer oder zwei Stützen ausgerüstet sein. Zur Anpassung an unebenes Gelände können die Stützen längenverstellbar sein.
Obstbaumleitern sind ausschließlich für die Pflege und Ernte an Obstbäumen bestimmt.
Die Leiterholme und -stützen der Obstbaumleiter sind immer mit mindestens 7 cm langen Metallspitzen ausgerüstet, da die Obstbaumleiter nur auf unbefestigtem Untergrund, wie Wiesen, eingesetzt wird. Eine Benutzung auf befestigten Böden, wie Stein- oder Pflasterböden, ist nicht zulässig. Verschiedene Varianten der Obstbaumleiter sind oben in der Grafik dargestellt.
Einholmleitern sind Leitern mit nur einem Holm, an dem rechts und links auf gleicher Höhe Sprossen angebracht sind. Die Bauart der Leiter erlaubt dem Nutzer, sich so zu sichern, dass beide Hände frei sind. Einholmleitern sind für den Einsatz am Baum bestimmt.
Die Einholmleiter hat einen beweglichen Fuß und kann deshalb auch auf unebenem Boden aufgestellt werden. Der Fuß muss für unbefestigte Böden mit Spitzen, für befestigte Böden mit Gummifüßen ausgerüstet sein. Die Leiter wird mit dem oberen sprossenfreien Holm in eine tragfähige Astgabel gelegt. Für die Arbeit am Stamm ist z. B. eine V-förmige Stammgabel zu verwenden.
Alternativen zur Leiter
Bei großer Höhe, erheblichem Arbeitsumfang oder sonstigen Erschwernissen sollten keine Leitern verwendet werden.
Besser sind sichere, die Arbeit erleichternde Geräte bzw. Einrichtungen, z. B. Treppen, Gerüste, Arbeitsplattformen (zum Anbau an Traktoren), Arbeitskörbe für Gabelstapler, Hubarbeitsbühnen usw.
Checkliste für Leitern
- Sind die Mitarbeiter über die vorschriftsmäßige Verwendung der Leitern und ihre Gefahren unterrichtet worden? (mindestens einmal jährlich)
- Lässt sich die Leiter durch andere Aufstiege, z. B. fahrbare Gerüste oder Hubarbeitsbühnen, ersetzen? Wurden solche Möglichkeiten ausreichend geprüft?
- Sind genügend Leitern der erforderlichen Art vorhanden?
- Sind Gebrauchsanleitungen oder Betriebsanweisungen vorhanden?
- Werden die Leitern jährlich überprüft und das Ergebnis schriftlich festgehalten?
- Wird vor der Benutzung eine Sichtkontrolle durchgeführt?
- Sind die Holme unbeschädigt?
- Sind die Verbindungen der Holme mit den Stufen oder Sprossen fest?
- Sind die Sprossen unbeschädigt?
- Sind die Leiterfüße sicher?
Sind Leitern gegen Kippen und Umkanten z. B. durch breite und ggf. verstellbare Traversen am Leiterfuß gesichert?
Sind die Leitern, z. B. durch Spitzen auf Erdboden und durch höhenverstellbare Füße oder Holme bei Bodenunebenheiten, für die jeweilige Standfläche eingerichtet?
Sind die Trittflächen der Stufen oder Sprossen rutschhemmend?
Sind alle Holzleitern ohne deckenden Anstrich?
Werden schadhafte Leitern einer Nutzung sicher entzogen?
Werden Leitern in Verkehrswegen ausreichend gesichert, z. B. durch Warnposten, Absperrungen?
Werden Leitern nur mit festen Schuhen bestiegen?
- Werden die Leitern richtig aufgestellt und der Anstellwinkel zwischen 65° und 75° (bei Obstbaumleitern mind. 75°) eingehalten?
- Haben die Leitern eine ausreichende Länge (1 m länger als die zu besteigende Stelle)?
- Können die Leitern am Leiterkopf gegen Abrutschen gesichert werden, z. B. bei Baumarbeiten?
- Sind an den Holmenden unbeschädigte Abrutschsicherungen, z. B. Gummifüße oder Metallspitzen, vorhanden?
- Stehen die Stufen der Stufenanlegeleitern in Gebrauchsstellung waagerecht?
- Wird die Leiter bestimmungsgemäß genutzt, d. h. nicht zum Überstieg und nicht als Ersatz für eine Anlegeleiter?
- Sind die Spreizsicherungen einwandfrei, gleich lang und fest verbunden?
- Sind die Gelenke zwischen den Leiterteilen einwandfrei und rasten sicher ein?
- Ist der Brückenheber ohne Mängel, z. B. fehlende Muttern oder gebrochener Bügel?
- Liegt die Sicherheitsbrücke bei ausgestellter Leiter auf der Querstrebe des Stützschenkels auf?