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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei der Ferkelkastration 

Ab dem 1. Januar 2021 ist die betäubungslose Ferkelkastration nicht mehr zulässig und es müssen Alternativmethoden genutzt werden. Hier gilt es individuell für jeden Betrieb zu prüfen, welche Methode – auch aus Gründen des Arbeit- und Gesundheitsschutzes – in Frage kommt. 

Vergrößerung des Bildes für Mehrere Ferkel in einem Stall.

Aktuell sind verschiedene Alternativmethoden praxisrelevant:

  • die Jungebermast mit und ohne Impfung gegen den Ebergeruch 
  • die Kastration unter Vollnarkose mit Isofluran 
  • die Injektionsnarkose. 


Alternativmethode muss zum Unternehmen passen

Es gibt keinen Königsweg als Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration. Jeder Betrieb muss sich mit den zur Verfügung stehenden Methoden beschäftigen und die für ihn passende auswählen. Auf die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) wird verwiesen.

Arbeitsschutz beachten

Im Arbeitsschutz gilt die Rangfolge der Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip:

  • Substitution (Verzicht auf die Kastration oder Wahl einer Methode ohne Einsatz eines Gefahrstoffes),
  • Technische/bauliche Maßnahmen,
  • Organisatorische einschließlich hygienischer Maßnahmen
  • Persönliche Schutzmaßnahmen und -ausrüstungen

Isofluran-Narkose 

Gefährdungsbeurteilung trotz Sachkunde notwendig

Durch den Erwerb einer Sachkunde nach Ferkelbetäubungs-Sachkundeverordnung (FerkBetSachkV) wird der Landwirt ermächtigt, die Narkose mittels Isofluran selbst durchzuführen. Der Sachkundenachweis für Ferkelerzeuger ersetzt jedoch die betriebliche Risikobeurteilung nicht. Auf die Pressemitteilung vom 05.06.2020 wird verwiesen.

Bei der Kastration unter Narkose durch den Landwirt müssen Maßnahmen getroffen werden, welche die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz gewährleisten und eine angemessene Überwachung der gesamten Verfahrenstechnik sicherstellen. Diese Maßnahmen sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach dem ArbSchG zu ermitteln. 

Risiken minimieren

Zur Minimierung der Risiken beim Einsatz der Isofluran-Narkose stellt die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft drei Anlagen zum Herunterladen zur Verfügung:

  • Checkliste
    Anhand der Checkliste erfolgt die Unterstützung des Unternehmers bei der Gefährdungsbeurteilung nach dem ArbSchG.
  • Muster-Betriebsanweisung
    Mit einer Muster-Betriebsanweisung „Isofluran“ der SVLFG erhält der Unternehmer eine Vorlage, die er betriebsspezifisch modifiziert für die Unterweisung verwenden kann.
    Die Muster-Betriebsanweisung ist auch in Bulgarisch, Englisch, Polnisch, Rumänisch und Russisch verfügbar.
  • Lagerbedingungen und Entsorgung von Isofluran
    Die Anlage enthält Hinweise zu Lagerbedingungen und zur Entsorgung von Isofluran.