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Informationen zur „ePA für alle" (ePA Opt-Out)

Ab 15.01.2025 beginnt für alle gesetzlich Krankenversicherte die Einrichtung der elektronischen Patientenakte für alle (ePA für alle).

Wir stellen Ihnen ab diesem Zeitpunkt eine ePA zur Verfügung – Sie müssen sich dafür um nichts kümmern. Wenn Sie dies nicht möchten, können Sie ganz einfach widersprechen. 

Die ePA bringt ganz wesentliche Vorteile. Sie wird den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten zwischen allen behandelnden Leistungserbringern verbessern und Ihre Behandlung unterstützen, indem die wesentlichen Unterlagen bei der Behandlung bereits vorhanden sind. So werden auf Doppeluntersuchungen vermieden.

Ihre Fragen zu den wichtigen Themen rund um die ePA beantworten wir hier:

Die "ePA für alle" Erklärvideo

Alle Informationen  im Überblick

Verbesserung der medizinischen Versorgung

Die ePA soll die medizinische Versorgung verbessern, indem sie einen sicheren und schnellen Austausch von Gesundheitsdaten zwischen Versicherten und Leistungserbringenden wie z. B. Arztpraxen, Krankenhäusern oder Apotheken ermöglicht. Näheres dazu erfahren Sie unter Der Nutzen der elektronischen Patientenakte (ePA) 

Die Nutzung der ePA ist freiwillig

Wenn Sie der ePA widersprechen und keine ePA nutzen, droht Ihnen keine Benachteiligung. Allerdings stehen Ihnen dann auch die Vorteile der ePA nicht zur Verfügung. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter Habe ich Nachteile, wenn ich der ePA widerspreche oder einzelnen Leistungserbringereinrichtungen den Zugriff auf meine ePA verwehre?

Widerspruch gegen die ePA 

Ein Widerspruch gegen die ePA ist jederzeit möglich und führt zu einer Löschung der ePA mit allen darin gespeicherten Daten. Einen getätigten Widerspruch können Sie jederzeit gegenüber Ihrer Krankenkasse widerrufen. Sie haben weitere Widerspruchsmöglichkeiten auch bei Nutzung einer ePA, z. B. gegen den Zugriff durch einzelne Leistungserbringende. Weitere Informationen zu den verschiedenen Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie im unter Die Möglichkeiten des Widerspruchs im Rahmen der elektronischen Patientenakte (ePA)

Verschiedene Dokumentenarten und Kategorien

Die ePA ist in verschiedene Dokumentenarten und Kategorien unterteilt, die die Daten von Leistungserbringenden, Krankenkassen, Versicherten und anderen enthalten. Mehr darüber erfahren Sie unter Die elektronische Patientenakte (ePA) im Detail 

Ihre ePA selbstständig zu verwalten

Die ePA-App ermöglicht es Ihnen, Ihre ePA selbstständig zu verwalten, Dokumente zu löschen oder zu verbergen, Zugriffsberechtigungen zu erteilen oder zu entziehen sowie Vertretungen zu benennen. Einen Überblick über alle Möglichkeiten erhalten Sie unter Die selbstständige Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) mit der ePA-App

Ombudsstelle

Sollten Sie keine ePA-App nutzen können oder wollen, steht Ihnen der Weg über die Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse offen, um z. B. den Zugriff einzelner Leistungserbringender auf die ePA steuern zu können oder Einsicht in die Protokolldaten Ihrer ePA zu erlangen. Alternativ dazu können Sie auch eine Person Ihres Vertrauens als Vertretung im Zusammenhang mit der ePA bestimmen. Weitere Informationen zur unterstützten Nutzung der ePA finden Sie unter Unterstützung bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA)

Daten von Leistungserbringereinrichtung

Leistungserbringereinrichtungen sind verpflichtet, bestimmte Daten in die ePA einzustellen, wenn Sie dem nicht widersprechen. Die Zugriffsberechtigungen und die Zugriffsdauer variieren je nach Art der Leistungserbringereinrichtung und der gespeicherten Daten. Sie können den Zugriff auf die ePA oder einzelne Dokumente einschränken oder erweitern. Mehr dazu erfahren Sie unter Die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) durch Leistungserbringende 

Die medizinischen Anwendungsfälle der elektronischen Patientenakte (ePA)

Die ePA kann unter anderem bestimmte medizinische Anwendungsfälle unterstützen, z. B. die elektronische Medikationsliste, den Medikationsprozess oder Laborbefunde. Mit Einführung der ePA steht Ihnen und Ihren Leistungserbringenden die elektronische Medikationsliste zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter Die medizinischen Anwendungsfälle der elektronischen Patientenakte (ePA)

Wechsel Ihrer Krankenkasse

Bei einem Wechsel Ihrer Krankenkasse übernimmt Ihre neue Krankenkasse Ihre ePA mit allen dort abgelegten Daten automatisch. Sollten Sie der Nutzung der ePA gegenüber Ihrer bisherigen Krankenkasse widersprochen haben, behält der Widerspruch beim Krankenkassenwechsel seine Gültigkeit. Näheres dazu erfahren Sie unter Der Wechsel der Krankenkasse und die elektronische Patientenakte (ePA)  

Datenschutz und Datensicherheit

Zum Schutz vor unbefugten Zugriffen und zur Sicherstellung der Datenintegrität nutzt die ePA unter anderem Verschlüsselungstechnologien und Zugriffskontrollen. Ausführliche Informationen finden Sie unter Datenschutz und Datensicherheit 

Forschungsdaten

Gesetzlich ist vorgesehen, dass ab dem 15. Juli 2025 in der ePA gespeicherte Daten zu gemeinwohlorientierten Zwecken wie z. B. der Forschung genutzt werden können. Die Bereitstellung der Daten erfolgt nur, wenn Sie dem nicht gesondert widersprechen und die Datenempfangenden die datenschutzrechtlichen Vorgaben einhalten. Den direkten Personenbezug anhand von Namen, Geburtsdatum etc. ersetzt die ePA durch ein Pseudonym. Dadurch wird Ihre Identität gegenüber den Datennutzenden verschleiert. Wenn Sie Ihre Daten nicht für gemeinwohlorientierte Zwecke zur Verfügung stellen wollen, können Sie dieser Datennutzung der ePA gesondert widersprechen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Die Nutzung der Daten der elektronischen Patientenakte (ePA) zu gemeinwohlorientierten Zwecken 

Möglichkeiten und Weiterentwicklung

Auch nach der Einführung der ePA zum 15. Januar 2025 entwickelt Ihre Krankenkasse die ePA weiter. Mehr dazu unter Zukünftige Möglichkeiten und Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA)

Widerspruch einlegen

Sollten Sie sich trotz der vielfältigen Vorteile gegen Ihre elektronische Patientenakte („ePA für alle“) oder gegen das Einstellen von Abrechnungsdaten Ihrer Krankenkasse entscheiden, können Sie hier Widerspruch einlegen: