"Alles SVLFG" 2/2024
Das Mitgliedermagazin - von uns für Sie!
Lesen Sie die neuesten Informationen zur richtigen Ladungssicherung, unfallfreiem Arbeiten in Gruben und Gräben, Berufskrankheit Parkinson, der Sozioökonomische Beratung und Mediation und und vieles mehr. In dieser Online-Ausgabe gibt es jetzt noch mehr Hintergründe, Tipps und Wissenswertes.
Titelthema
Ladungssicherung: So kommt die Ernte gut ans Ziel
Gut befestigte Güter verrutschen oder lösen sich auch in brisanten Verkehrssituationen nicht.
Wir geben Tipps, worauf Sie achten müssen.
Die richtige Ladungssicherung kann darüber entscheiden, ob die Ernte gesund und unfallfrei verläuft. Wer die Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz einhält, sorgt für Betriebs- und Verkehrssicherheit. Führungskräfte müssen während dieser Zeit einen kühlen Kopf bewahren. Dabei hilft Ihnen ein guter Zeitplan und eine entsprechende Risikoeinschätzung. Arbeitgeberbetriebe müssen zu diesem Zweck eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Wir raten: Organisieren Sie den Arbeitsablauf rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten. Teilen Sie die Fahrerinnen und Fahrer ein und unterweisen Sie alle Beschäftigten in Ruhe. Unternehmer, Fahrzeughalter, Fahrer und Verlader sind für die Ladungssicherung verantwortlich. Wenn nur der Verlader den Zustand der Ladung kennt, trägt er die Verantwortung.
Das heißt: Die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter stellen geeignete, gut gewartete Fahrzeuge zur Verfügung, die zur Art der Ladung passen, und statten sie mit geeigneten Hilfsmitteln aus. Dazu zählen zum Beispiel Zurrgurte, Ketten, Netze, Planen und Antirutschmatten. Alle Hilfsmittel müssen funktionieren. Das heißt, sie dürfen nicht verschlissen sein und keine Beschädigungen aufweisen, die eine Verwendung ausschließen. Welche davon in Frage kommen, ist abhängig von der Art der geladenen Güter. Das Verladepersonal belädt die Fahrzeuge ordnungsgemäß und nutzt geeignete Sicherungsmittel. Diese müssen zur Art, zum Gewicht und zu den Abmessungen der Güter passen. Wichtig ist zum Beispiel, die richtige Anzahl an Zurrgurten zu verwenden und diese nur an den definierten Zurrpunkten zu befestigen. Kantenschoner schützen die Zurrgurte vor Verschleiß. Fahrerinnen und Fahrer dürfen nur mit geeigneten Fahrzeugen fahren. Im Zweifel ist es klüger, eine Fahrt abzulehnen, als Risiken einzugehen. Bevor es losgeht, stellen sie sicher, dass Abmessungen, Gesamtgewicht und Achslasten den Grenzwerten entsprechen. Die richtige Lastverteilung erkennen sie anhand des Lastverteilungsplans. Nach Fahrtantritt prüft der Fahrer oder die Fahrerin, ob sich Zurrgurte gelockert haben, und zurrt gegebenenfalls nach. Auch wenn es eilt: Die Fahrweise muss zur Ladung passen. Sonst kommt das Fahrzeug ins Schlingern oder kippt.
Alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ladungssicherung erfordern Wissen und Erfahrung. Sie gehört ausschließlich in die Hände von sachkundigen Personen. Besonders anspruchsvoll ist es, wenn eine Fahrerin oder ein Fahrer auch die Arbeiten des Verladepersonals übernimmt.
HIER WIRD ES GEFÄHRLICH
Wer weiß, wie sein beladenes Fahrzeuggespann in extremen Fahrsituationen reagiert, lebt sicherer. Knifflig wird es:
- bei Vollbremsung und ruckartiger Beschleunigung
- auf schlechter, nasser, geneigter oder unebener Fahrbahn
- beim Einbiegen vom Feld auf die Straße
- bei Kurvenfahrten und im Kreisverkehr
- bei Abbiege- und Ausweichmanövern
Ballen und Schüttgut
Fahrzeuge mit ladungshohen Bordwänden oder Ladegattern eignen sich gut für den Transport von Ballen. Auf Plattform-Anhängern sichern stabile, hohe Bordwände oder Rungen vorn und hinten diese Fracht. Wichtig ist das formschlüssige, lückenlose Stapeln gegen die Bordwände und Rungen. Zusätzlich kommen Zurrgurte zum Einsatz. Sie werden kraftschlüssig angezogen. Jeder Ballenstapel bekommt in der Regel zwei davon. Benötigen Quaderballen mehrere Zurrmittel, werden die Ratschen idealerweise wechselseitig rechts und links angeordnet. Achten Sie beim Niederzurren auf die Feuchtigkeit und Pressdichte der Ballen. Beides hat Einfluss auf die Reibung und den Kraftschluss. Füllen Sie Schüttgut nicht bis an die Oberkante der Bordwände. Aufsatzbretter, Planen oder Klappen sichern diese Ernteerzeugnisse während des Transports. Wer schwimmende Güter wie Körnermais oder Getreide transportiert, muss besonders vorsichtig fahren, damit sich der Schwerpunkt der Ladung nicht ungünstig verändert. Kartoffeln oder Rüben bilden beim Aufladen Schüttkegel. Wer diese abflacht, verhindert, dass die Ladung unbeabsichtigt auf die Straße rollt.
Intro
Um die Gesundheit von Saisonarbeitskräften zu fördern, organisieren viele Betriebe Gesundheitstage. Wir unterstützen Sie dabei kostenlos mit Hilfe eines externen Dienstleisters. Der Service beinhaltet unter anderem Tipps zum Schutz vor Sonne und Hitze sowie die Beratung in verschiedenen Sprachen. Interessierte Unternehmen können sich gerne an uns wenden unter:
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- Unterstützung bei Gesundheitstagen
Unter www.organspende-register.de gibt es seit März ein Online-Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende. Damit besteht die Möglichkeit, solche Erklärungen zu dokumentieren. Das erleichtert es Medizinern, die Spendenbereitschaft eines potenziellen Organspenders schnell und verlässlich zu klären. Es entlastet auch Angehörige von einer schweren Entscheidung. Der Eintrag ist freiwillig und kostenfrei. Außerdem kann der Eintrag jederzeit geändert oder widerrufen werden. Weitere Infos gibt es unter:
Die Universität Göttingen sucht für ihre deutschlandweite Studie zur häuslichen Pflege und zum Leben auf landwirtschaftlichen Betrieben
Interviewpartnerinnen. Geeignet sind:
- Betriebsleiterinnen, die Eltern oder Schwiegereltern im häuslichen Umfeld seit mindestens sechs Monaten pflegen
- Frauen, die entgegen des Wunsches der Familie oder eventuell bestehender Vereinbarungen im Hofübergabevertrag die Pflege der Altenteiler nicht übernommen oder nach kurzer Zeit wieder abgegeben haben
- Frauen, die sich die Pflege der Alternteiler mit ihrem(Ehe-)Partner aufteilen, oder die regelmäßig bei der Pflege durch ihren Partner unterstützt werden
Das Interview dauert etwa zwei Stunden und findet vor Ort bei Ihnen statt. Alle persönlichen Daten werden anonymisiert.
Bei Interesse melden Sie sich bitte per E-Mail bei
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- Frau Dr. Niens
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Uni Göttingen
Bei Bauarbeiten ist der richtige Versicherungsschutz wichtig. Baut ein Landwirt für den Wirtschaftsbetrieb, ist die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) für den Unfallversicherungsschutz zuständig. Eine vorherige Anmeldung der Baumaßnahmen bei der LBG gewährleistet den Versicherungsschutz. Der Beitrag erhöht sich dadurch nicht. Versicherte Arbeiten sind Neubauten, Umbauten und Reparaturen von Betriebsgebäuden sowie Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten.
Sicherheit
Betriebe müssen die Beschäftigten insbesondere vor einstürzenden Wänden und herabfallenden Gegenständen schützen. Wir geben Tipps, wie Sie Unfallrisiken im Tiefbau minimieren.
Wenn sich Unfälle bei Arbeiten unter der Erdgleiche ereignen, werden die Personen meistens verschüttet. Bereits erstaunlich geringe Tiefen reichen dafür aus, wenn ungesicherte Wände einbrechen und Geröll und Erdmassen Unfallopfer ganz oder teilweise unter sich begraben.
Typische Unfallbeispiele
Immer wieder stürzen Personen in ungesicherte Gruben oder verletzen sich aufgrund herabfallender Gegenstände. Besonders gefährlich und deshalb verboten ist es, Gebäudeteile ohne ausreichende Sicherung zu untergraben. Unfälle ereignen sich sowohl beim Anlegen von Gruben oder Gräben, als auch beim Arbeiten darin. Jedes Jahr kommen so zum Beispiel Landwirte im eigenen Betrieb zu Schaden, weil sie Pump-Leitungen verlegen, Beschäftigte im Gartenbau, weil sie Keller freilegen und Entwässerungsleitungen anlegen oder Kommunalarbeiter, wenn sie bei Erdbestattungen auf Friedhöfen tätig sind. Unsere Unfallermittlungen zeigen, dass immer wieder notwendige Sicherheitsregeln und Mindestabstände zu Gruben nicht eingehalten werden. Sehr oft unterschätzen die Verantwortlichen den Boden und die zu erwartenden Gewichte. Machen Sie es besser!
10 Regeln für mehr Sicherheit
- Fachkundige Baustellenleitung benennen. Sie trägt die Verantwortung für die Arbeitssicherheit vor Ort, erstellt die Gefährdungsbeurteilung und unterweist die Beschäftigten.
- Mindestabstände zum Verbau einhalten
- Materiallager: 60 cm,
- Erdbaumaschinen bis 12 Tonnen: 60 cm, bis 18 Tonnen: 100 cm,
- Erdbaumaschinen zum Abböschen bis 12 Tonnen: 100 cm, bis 40 Tonnen: 200 cm Seitenwände der Gräben sichern. Bauwerke an der Abbruchkante sichern und nicht unterhöhlen.
Spätestens ab 125 cm Grabentiefe abböschen oder verbauen, bei nicht standsicherem Boden oder bei Bodenstörungen bereits früher
Abbruchkanten kenntlich machen und gegen das Hineinstürzen von Personen sichern
Sichere Übergänge schaffen und kenntlich machen
Geeigneten, vollflächigen Verbau einsetzen, der dem zu erwartenden Druck der Seitenwände standhält
Verkehrssichernde Maßnahmen treffen
Persönliche Schutzausrüstung bereitstellen und deren Nutzung kontrollieren
Hohllinsen hinter Verbauwänden verfüllen, sonst rutschen Erdmassen unkontrolliert nach
Häcksler, Drescher und Transportfahrzeuge werden technisch immer mehr aufgerüstet, trotzdem stehen Ernteunfälle in der Statistik weit vorne. Mit diesen Tipps vermeiden Sie Unfälle bei Entstörarbeiten.
Die Arbeit mit Landmaschinen kann gefährlich sein. Ein Blick in die Unfallstatistik der SVLFG zeigt, dass die Erntezeit im Sommer einen Unfallschwerpunkt bildet. Jedes Jahr ereignen sich etwa 300 Unfälle, immer wieder auch mit schweren Folgen wie Schnittwunden, Frakturen bis hin zu Amputationen. Im Mittelwert der letzten fünf Jahre sterben jährlich zwei Menschen infolge von Maschinenunfällen bei der Ernte.
Ungünstige Arbeitsbedingungen, wie zum Beispiel schlechtes Wetter, falscher Reifegrad des Erntegutes, Beikräuter im Bestand, aber auch unpassende Maschineneinstellungen und mangelhafter Service und Wartung können zu Störungen an Landmaschinen führen. Auf die Einflüsse durch die Umwelt kann man in vielen Fällen nur mit Geduld und Ruhe reagieren. Die richtige Maschineneinstellung sowie Reparatur- und Wartungsarbeiten liegen hingegen in Ihrer Hand. Treffen Sie rechtzeitig Absprachen mit Ihren Landtechnikpartnern. So verbessern Sie die Einsatzsicherheit der Maschinen deutlich. Eine weitere Voraussetzung für sicheres Arbeiten an Maschinen ist immer die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.
Wissen, wie es richtig geht
Kommt es zu einer Störung, sind Fachwissen und Ruhe gefragt. Die Grundregel lautet: Zuerst den Gesamtantrieb der Maschine abstellen und dessen Stillstand abwarten. Damit sich die Maschine nicht irrtümlich ingangsetzt und ungewollt bewegt, sind geeignete Maßnahmen zu treffen. Das gilt insbesondere für die Kraftübertragung durch Gelenkwellen, Hydraulik, Pneumatik oder auch automatisierte Maschinenfunktionen. Hinweise zur richtigen Vorgangsweise finden Sie in den Bedienungsanleitungen der ententsprechenden Maschinen. Unterweisen Sie Beschäftigte mindestens einmal jährlich zum Thema und dokumentieren Sie dies schriftlich. Wenn Sie Störungen beseitigen, kommt es auch auf die richtige Ausrüstung an. Habe ich alle erforderlichen Werkzeuge vor Ort parat und wie muss ich mich selber schützen?
Schnittverletzungen an den Händen sind die häufigsten Unfallfolgen. Halten Sie auf den Maschinen immer Handschuhe griffbereit. Tragen Sie grundsätzlich, insbesondere aber in der Nähe von Schneidwerkzeugen, Handschuhe mit mindestens der Schnittschutzklasse C. Auch Schutzbrillen oder Atemschutzmasken können erforderlich sein. In der Praxis ist es oft so, dass es nicht bei einer Entstörung am Tag bleibt. Vielfach muss kurz nacheinander und mehrfach der müßige Entstörungsvorgang durchgeführt werden. Wichtig ist, nicht nachlässig zu werden und bei einer vermeintlichen Zeitersparnis nicht die Grundsätze der Arbeitssicherheit auszublenden. Um die Ursache der Störung längerfristig zu beseitigen, können der Rat eines Fachmannes und eine Reparatur lohnend sowie sehr zeitersparend sein.
Die Ansprache des Gesundheitszustandes bei der Baumbeurteilung zeigt, ob und wie der Baum sicher zu Fall gebracht werden kann. Mit diesen Anhaltspunkten schätzen Sie die Gesundheit von Bäumen besser ein.
Gesundheitsmerkmale und Anzeichen von Pilzbefall geben Aufschluss über den Baumzustand. Nadelbäume sind einfacher zu beurteilen. Sind diese gesund, besitzen sie mehrere Nadeljahrgänge und der Stamm zeigt keine auffälligen Veränderungen wie Rindennarben oder Verdickungen. Ein Stamm mit flaschenartiger Verdickung oder sichtbare Pilzkonsolen, wie sie auch der Gemeine Wurzelschwamm verursacht, stellen dagegen stark ausgeprägte Fäulemerkmale dar. Die flaschenartige Stammverdickung findet sich zum Beispiel bei der Fichte im Zustand stärkerer Fäule unten im Erdstammstück. Das schließt aber nicht aus, dass sie noch mehrere Nadeljahrgänge haben kann. Auch wenn innerhalb kurzer Zeit beispielsweise durch Borkenkäferbefall alle Nadeln rot werden und abfallen, ist das Holz in der Regel noch fest. Diese Bäume lassen sich dann fachgerecht bearbeiten oder fällen. Jedoch wird durch den nun tiefliegenden Baumschwerpunkt das Zufallbringen aufwändiger.
Wenn Laubbäume im Winter keine Blätter tragen oder wenn Fäuleanzeichen, wie etwa Pilzkonsolen, fehlen, wird die Beurteilung schwieriger. Dann geben der Anteil dünner Zweige und der Trieblängenzuwachs Hinweise auf die Baumvitalität.
Hier sollte vor der Fällung der untere Stammbereich auf Fäuleanzeichen wie Schleimfluss oder schwarze Nekrosen begutachtet werden. Im Gegensatz dazu ist ein Baum mit deutlichem Längenzuwachs fast immer gesund. Das zeigt sich beim Rückschnitt von Laubholzkronen.
Ein zurückgeschnittener Baum, der mit „Wasserschossen“ wieder stark ausschlägt, gleicht den Rückschnitt vital aus. Seine Wurzelkraft ist damit hoch. Kann er den Rückschnitt kaum ausgleichen, sind die Wurzeln schwach und damit der Baum wenig vital. Wie wichtig Kenntnisse zur Baumvitalität sind, zeigt sich am Beispiel des Eschentriebsterbens.
Hier ist erschütterungsarmes und fachkundiges Arbeiten auf Profiniveau das A und O der Unfallverhütung. Ohne den Einsatz passender Technik, wie einer Forstseilwinde oder einem Harvester, ist das Unfallrisiko zu hoch.
KI-gestützte Kamerasysteme machen die grünen Berufe sicherer. Sie erkennen Personen im toten Winkel und warnen optisch und akustisch. Im bayerischen Falkenberg rettete ein solches System einem Kind das Leben.
KI-gesteuerte Kamerasysteme können mehr! Anders als Modelle ohne KI-Unterstützung unterscheiden sie Menschen von Tieren oder Gegenständen. Sie warnen nur dann optisch und mit einem Signalton, wenn sich Menschen im Gefahrenbereich aufhalten.
Kamera rettet Menschenleben
Wie zuverlässig das klappt, wissen Stefan und Theresa Bloos aus Falkenberg in Niederbayern. Ihre zweijährige Tochter hatte sich unbemerkt hinter einem rangierenden Hoflader aufgehalten. Dank Warnton stoppte der Fahrer rechtzeitig. Das Fahrzeug hat dem Kind kein Haar gekrümmt. Hinter dem Steuer saß der erst 17-jährige Auszubildende Julian Aigner. Zeitgleich mit dem Warnton erkannte Elisabeths Vater, dass sie nicht mehr im Sandkasten spielte. „Ich bin sofort zum Lader gerannt“, erinnert er sich an diesen furchtbaren Augenblick. Dort angekommen sah er, dass Julian bereits bei dem unverletzten Kind war. Ein Stein fiel ihm vom Herzen. Julian Aigner hat vorbildlich gehandelt, doch der Schreck steckt ihm immer noch in den Knochen. Erst Stunden nach dem Beinahe-Unfall realisierte er: „Selbst wenn ich beim Rückwärtsfahren nach hinten oder in den Spiegel geschaut hätte, ich hätte Elisabeth nicht gesehen, sie war zu nah am Fahrzeug. Ohne den Warnton hätte ich sie überfahren. Ich hätte mir ein Leben lang Vorwürfe gemacht.“ Der Auszubildende ist sehr glücklich, dass sein Chef die Kamera mit Personenerkennung auf dem Hoflader eingebaut hat. Die Situation macht die Vorteile eines Fahrassistenzsystems mit Personenerkennung überdeutlich.
WELCHE KAMERAS EMPFEHLEN WIR?
Tote Winkel und schlechte direkte Sicht beim Maschineneinsatz erhöhen die Unfallgefahren. Kameras mit Personenerkennung machen die Arbeit sicherer und Sie behalten den Überblick. Qualitätsgeprüfte Fahrassistenzsysteme erkennen Sie an der Kennzeichnung nach dem Prüfgrundsatz GS BAU 71.
Informieren Sie sich dazu: Kameras mit Personenerkennung
Unfallgeschehen
Richtig sicher
2023 ereigneten sich 57.608 meldepflichtige* Arbeits- und Wegeunfälle im Zuständigkeitsgebiet der SVLFG. Wir stellen Unglücksfälle aus der Praxis vor und erklären, wie Sie solche Situationen sicher meistern.
*Meldepflichtig sind tödliche Unfälle und solche, die mehr als drei Tage Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben.
Bei der Kontrolldurchsicht vor der Ernte bemerkte der Unternehmer, dass die Ladelufttemperatur zu hoch war. Er schaltete daraufhin den Drescher ab und kontrollierte die Luftzufuhr zum Motor. Der Kühlerkorb war mit Stroh verstopft und deshalb wurde kaum Luft zugeführt. Nachdem er die Verstopfung beseitigt hatte, startete der Unternehmer den Mähdrescher, um das Luftansaugen erneut zu kontrollieren. Er öffnete die Wartungsklappe und hielt seine Hand vor den Lüfter. Dabei wurde die Hand in das Gebläse eingezogen und er brach sich vier Finger.
An einem bis 50 Prozent geneigten Hang arbeitete ein Mitarbeiter eines Grünpflegeunternehmens mit einem funkferngesteuerten Mulchgerät. Die Maschine rutschte aufgrund des durchnässten Untergrunds ab und überrollte den unter der Maschine Stehenden. Er zog sich schwere Schnittverletzungen durch das laufende Mulchgerät zu.
Ein Jäger war zur Jagdausübung unterwegs. Zum Standortwechsel ging er zu seinem Auto, legte seine Waffe auf den Rücksitz und fuhr zum nächsten Ort. Als er die Jagdwaffe am Lauf aus dem Wagen zog, löste sich ein Schuss und traf ihn im Unterleib. Er zog sich schwere Verletzungen mit starken Blutungen zu. Weil er selbst die Rettungskette auslösen konnte, kam er noch rechtzeitig ins Krankenhaus.
Nach Regentagen sollte endlich Weizen gedroschen werden. Am Morgen herrschte auf dem Betriebsgelände geschäftiges Treiben. Es hielten sich mehrere Personen dort auf. Beim Rückwärtsfahren aus der Maschinenhalle sah der Fahrer einen Kollegen nicht und überfuhr ihn mit dem Mähdrescher. Aufgrund der schweren Verletzungen verstarb dieser einen Tag später im Krankenhaus.
Wie konnte das passieren?
Erntemaschinen haben einen toten Winkel beim Rückwärtsfahren. Deshalb kann der Fahrer den Gefahrenbereich nicht einsehen. Ein Einweiser oder eine Rückfahrkamera mit Personenerkennung hätten für Sicherheit gesorgt und den Unfall verhindert. Außerdem müssen Führungskräfte die Beschäftigten darin unterweisen, dass sie sich nicht hinter laufenden Fahrzeugen aufhalten dürfen.
Gesundheit
Mit vier selbstfahrenden Transportraupen hat das Weingut Markgraf von Baden in den Steillagen effiziente „Erntehelfer“ im Einsatz.
Bei der händischen Weinlese mussten noch vor fünf Jahren die 20 kg schweren Butten zum Entladen auf dem Rücken die steilen Weinberge hinaufgetragen werden. Heute übernehmen Transportraupen die schwere Arbeit. „Die Saisonarbeitskräfte sind froh, dass das Vergangenheit ist“, sagt Elmar Knisel, Außenbetriebsleiter des Weingutes Markgraf von Baden. Auf 120 Hektar Rebfläche am Bodensee und in der Ortenau baut das Weingut jährlich eine Million Liter Wein aus. Mit der Anschaffung der vier selbstfahrenden akkubetriebenen Transportraupen der Firma Windegger wurde die Handlese im wahrsten Sinne des Wortes leichter und auch wirtschaftlicher. „Das erste Einsatzjahr war ein nasses Jahr. Auf den Flächen hätte kein Traktor fahren können. Die neuen Raupen transportierten die Erntekisten in die Nähe der Arbeitskräfte. Alle waren begeistert, dass sie die Trauben nicht mehr bergan schleppen mussten“, erinnert sich Knisel, der seit 2000 im Betrieb arbeitet. Es war nicht nur eine Investition in die Gesundheit der Erntehelfenden, sondern lohnte sich auch wirtschaftlich. Wo vorher drei Traktoren und drei Fahrer zum Transport benötigt wurden, reichen jetzt ein Fahrzeug und ein Fahrer. Heute läuft die Handlese so ab: Jeweils neun Arbeitskräfte arbeiten mit einer Raupe, die im Hang mitfährt und beladen wird. Eine eingewiesene Person steuert die selbstfahrende Raupe mittels Fernbedienung und kontrolliert die Traubenqualität, während acht Personen lesen und die Traubenbox befüllen. Volle Boxen kann die Raupe selbst absetzen. Die Akkuleistung ermöglicht kontinuierliches Arbeiten über den ganzen Tag. Die Raupe wird auf einem als Ladestation umgebauten Hänger transportiert und über Nacht auf dem Betriebshof geladen. In den Einsatzjahren gab es nicht einen Arbeitsunfall.
VORTEILE DER TRANSPORTRAUPE
- Geeignet für Obst- und Weinbau
- Hangausgleich von bis zu 50 Prozent Ergonomisches und schnelles Arbeiten, da sich die Raupe mit den Lesenden mitbewegt und von allen Seiten befüllt werden kann
- Einfache Bedienung durch Fernsteuerung (bis 15 m)
- Abgasfrei durch Akkubetrieb
- Geräuschärmer als Traktoren
Im Workshop „Unterwegs gesund verpflegt“ geben wir Tipps und Impulse für die ausgewogene Ernährung am Arbeitsplatz und zeigen, wie Sie Ihre Pausenmahlzeiten gesund und leistungssteigernd gestalten.
Der Workshop ist ein kostenfreies Angebot für versicherte Betriebe und Teil unserer Schulungsreihe gesundernährt@work. Vor Ort auf dem Betrieb vermitteln wir Beschäftigten der Grünen Branche in zwei bis drei Stunden praktische Informationen für eine ausgewogene Pausenverpflegung. Die Teilnehmenden lernen gemeinsam, welche Mahlzeiten sich am Arbeitsplatz eignen und wie sie diese optimal zusammenstellen, aufbewahren und transportieren. Zudem verraten wir, welche Snacks sinnvoll sind und als Reserve oder „Notlösung“ in jedes Handschuhfach passen.
Wichtig: Eigenmotivation
„In unseren Baustellenfahrzeugen sehen wir immer wieder, was unsere Beschäftigten am Tag essen und trinken. Darunter befinden sich oft zuckerhaltige Getränke und Fertigprodukte. Als Triathlet weiß ich aber: Die Konzentration und die Energie lassen nach, wenn der Zuckerspiegel sinkt. Daher ist es wichtig zu wissen, was einem guttut und schmeckt“, erzählt Marius Wichmann. Er führt einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb und ist Arbeitgeber von 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Von dem Workshop „Unterwegs gesund verpflegt“ hat er auf einem Gesundheits- und Sicherheitstag erfahren. Die Organisation des Workshops verlief unkompliziert. Dass der 27-jährige Unternehmer den Workshop in der Maschinenhalle des Betriebes anbieten konnte, erleichterte die Umsetzung.
Mit der Referentin Maria Horn aus Hamm erarbeiteten die Beschäftigten Möglichkeiten, sich auf der Baustelle kostengünstig und nachhaltig leistungssteigernd zu ernähren. Die Gruppe tauschte Erfahrungen aus. Dadurch entstand eine offene Diskussion. „Wer sich für eine gesunde und ausgewogene Ernährung nicht interessiert und nicht motiviert ist, dem hilft natürlich auch kein Ernährungsworkshop. Durch den Workshop hoffen wir, die Eigenmotivation der Mitarbeitenden zu steigern“, stellt Marius Wichmann fest. „Als Arbeitgeber können wir aber den Raum für Gespräche schaffen. Zufriedene und langfristig gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind wichtig – für alle Beteiligten.“
Weitere Themen
Neben „Unterwegs gesund verpflegt“ bieten wir mit „Energiebedarf – Im Alltag muss der Motor laufen“ sowie „Auftanken schafft Leistungskraft – So trinken Sie sich fit“ zwei weitere Workshops an. Sie interessieren sich für gesund-ernährt@work? Nehmen Sie Kontakt auf und melden Sie sich an:
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- Gesunde Arbeit
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0561 785 10010 0561 785-219070
Eine Blutvergiftung (Sepsis) endet unbehandelt tödlich. Wir erklären, wie Sie die Erkrankung erkennen und dieser vorbeugen können.
Zehntausende Menschen sterben hierzulande jährlich an einer Blutvergiftung. „Die meisten dieser Todesfälle wären durch Vorbeugung, Früherkennung und durch eine Notfallbehandlung vermeidbar“, so Prof. Konrad Reinhart, Vorstandsvorsitzender der Sepsis-Stiftung. „Doch auch wer die Erkrankung übersteht, leidet oft lebenslang an den Folgen“, fügt er hinzu. Dazu zählen Müdigkeit, Depression, chronische Schmerzen, Gleichgewichtsprobleme und eine verminderte Leistungsfähigkeit. 75 Prozent der Betroffenen haben durch die Sepsis Gliedmaßen verloren. Viele können nicht mehr arbeiten, fast ein Drittel bleibt pflegebedürftig.
Auf der Homepage der Sepsis-Stiftung gibt eine Checkliste einen Überblick über Risikofaktoren, Verdachtszeichen einer Infektion und Anzeichen für eine Blutvergiftung. Dort finden sich zudem Handlungsempfehlungen. Mit diesem Wissen erkennen medizinische Laien eine Sepsis schneller und können angemessen reagieren.
Sepsis ist die schwerste Verlaufsform einer Infektion. Typische Auslöser sind zum Beispiel Atemwegsinfekte oder Blasenentzündungen, in selteneren Fällen offene Wunden.
Typische Symptome
Wer mindestens eines der folgenden Symptome an sich feststellt, sollte sich umgehend in ärztliche Behandlung begeben:
- Ein nie gekanntes Krankheitsgefühl
- Verwirrtheit, Wesensänderung, Apathie
- Schwere, schnelle Atmung
- Veränderter Puls unter 50 oder über 120/min
- Feuchtkalte oder marmoriert aussehende Haut
- Starke Schmerzen
Wichtig: Auch ohne Fieber, Schüttelfrost oder typische Infektionsanzeichen wie Husten, Schnupfen oder Halsschmerzen können ein Infekt und eine Sepsis vorliegen. Eine schnellstmögliche Therapie ist bei einer Sepsis entscheidend. In der Regel erhalten Patientinnen und Patienten zu Beginn schnell Antibiotika, um die Erreger frühzeitig in den Griff zu bekommen.
Sepsis kann jeden treffen. Ältere Menschen, Früh- und Neugeborene sowie Patientinnen und Patienten mit bestimmten Vorerkrankungen, etwa Diabetes oder Krebs, haben ein erhöhtes Krankheitsrisiko. Sie sollten sich deshalb besonders gut schützen. Wer sich regelmäßig ärztlich beraten lässt, welche Schutzimpfungen für ihn geeignet sind, geht einen ersten wichtigen Schritt, um gefährlichen Infekten wie zum Beispiel Grippe oder FSME vorzubeugen. Wir bezahlen für-LKKVersicherte alle Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission empfohlen werden. Mehr dazu unter: www.svlfg.de/impfungen
Generell helfen eine gesunde Lebensweise, gründliches Händewaschen und weitere Hygienemaßnahmen, Krankheiten vorzubeugen. Leiden Sie bereits an einem Infekt, ist es wichtig, diesen nachhaltig auszuheilen. Chronische Erkrankungen schwächen das Immunsystem. Deren konsequente medizinische Behandlung hilft, die Krankheitserreger in Schach zu halten. Schlecht heilende, offene Wunden sind ein weiterer potentieller Entstehungsherd für Infektionen und Sepsis. Sie müssen gut beobachtet und gepflegt werden.
Bisher haben wir für LKK-Versicherte zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre die Kosten für ein Mammographie-Screening übernommen. Seit Juli steht das Angebot auch Frauen zwischen 70 und 75 Jahren offen.
Das Mammakarzinom ist bundesweit die häufigste Krebskrankheit bei Frauen. Vorsorgeuntersuchungen erhöhen die Heilungschancen. Etwa zehn Prozent aller Frauen erkranken an dieser bösartigen Form eines Tumors in der Brust, so die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Meist sind ältere Frauen betroffen. Bei dem Mammographie-Screening handelt es sich um eine Röntgenuntersuchung der Brust. Anhand der Aufnahmen können Ärzte Krebs und dessen Vorstufen früher erkennen und in der Folge schonender therapieren. Die Chance auf eine vollständige Heilung steigt. Die Reihenuntersuchungen werden in Mammographie-Zentren angeboten. Dort beurteilen speziell geschulte, erfahrene Gynäkologinnen oder Gynäkologen, Röntgenärzte oder -ärztinnen jedes Jahr mehrere Tausend Aufnahmen. Frauen zwischen 50 und 69 Jahren erhalten alle zwei Jahre eine Einladung zur kostenlosen Untersuchung in einem Mammographie-Zentrum. Wer teilnehmen möchte, bestätigt den Termin. Frauen zwischen 70 und 75 Jahren erhalten vorerst keine Einladung. Sie können sich bei Interesse selbst bei einem der regionalen Zentren anmelden.
Vier Augen sehen mehr
Vor der Untersuchung berät ein Arzt oder eine Ärztin die Patientin auf Wunsch. Anschließend wird jede Brust geröntgt. Zwei spezialisierte Fachärzte oder -ärztinnen begutachten die Bilder. Ist das Ergebnis unklar, beurteilt ein weiterer Arzt die Aufnahmen. Nach etwa einer Woche kommt das Ergebnis per Post. Im besten Fall ist alles in Ordnung. Bekommt eine Frau eine Einladung zu einem zweiten Termin, heißt das nicht unbedingt, dass sie an Brustkrebs erkrankt ist. Die weiteren Röntgen- und Ultraschallaufnahmen oder Gewebeproben sollen vielmehr zu einem tragfähigen Befund führen. Im Anschluss stimmen Arzt und Patientin das weitere Vorgehen ab.
NEU: SCREENING FÜR FRAUEN VON 70 BIS 75
70- bis 75-Jährige haben einen Screening-Anspruch, wenn die letzte Früherkennungs-Mammographie mindestens 22 Monate her ist und innerhalb der letzten zwölf Monate keine solche Untersuchung aus anderen Gründen durchgeführt wurde. Der Anspruch endet mit dem 76. Geburtstag.
Kontaktdaten zur Terminvereinbarung finden Sie unter: https://mammo-programm.de/de/termin
Informationen zur Mammographie gibt es unter:
www.g-ba.de/downloads/17-98-5640/2023-09-21_G-BA_Infoblatt_Mammographie_bf.pdf sowie unter
www.g-ba.de/mammographie-screening-70plus
Wurde eine Parkinsonerkrankung durch die Arbeit mit chemischen Pflanzenschutzmitteln verursacht, kann sie als Berufskrankheit anerkannt werden.
Auch wenn die Ursachen der Parkinsonkrankheit bisher nicht völlig geklärt werden konnten, bestätigte der unabhängige Ärztliche Sachverständigenbeirat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nach jahrelanger Prüfung den Verdacht, dass der Umgang mit bestimmten chemischen Pflanzenschutzmitteln ein Parkinson-Syndrom auslösen kann.
Damit die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) die Berufskrankheit anerkennen kann, darf die Erkrankung nicht Folge einer anderen Grunderkrankung sein. Zudem muss die oder der Betroffene im Berufsleben langjährig und häufig mit Herbiziden, Insektiziden oder Fungiziden gearbeitet haben. Hierbei werden nur Pestizide mit einer neurotoxischen Wirkung berücksichtigt, also solche, die nachweislich das Nervensystem schädigen. Diese Mittel müssen die Erkrankten an mindestens 100 Tagen innerhalb einer Funktionsgruppe (Insektizide, Herbizide, Fungizide) angewandt haben. Eine Addition der Tage über unterschiedliche Pestizide erfolgt dabei nicht. Es wird jeder Tag gewertet, an dem die versicherte Person – unabhängig von der Tätigkeitsdauer an diesem Tag – Vor- oder Nachbereitung, Störungsbeseitigung im Rahmen der Pestizidanwendung oder Ausbringung der Pestizide selbst vorgenommen hat.
7.000 Versicherte betroffen
Inzwischen wurden über 7.000 Versicherte der Landwirtschaftlichen Krankenkasse angeschrieben, die in den vergangenen Jahren aufgrund einer Parkinsondiagnose behandelt wurden, und so die Prüfungen möglicher Berufskrankheiten eingeleitet. Anhand der zurückgegebenen Fragebögen stellt die LBG in jedem Einzelfall fest, ob die Voraussetzungen einer Berufskrankheit vorliegen. Sie ermittelt den Sachverhalt und klärt sowohl die Krankheitsvorgeschichte als auch die Arbeitshistorie über das gesamte Berufsleben hinweg. Die Befragung zur Arbeitsvorgeschichte führt ein Mitarbeiter der LBG im persönlichen Gespräch vor Ort oder telefonisch durch. Zusätzlich sichtet die LBG Berichte der behandelnden Ärzte. Zudem können fachärztliche Zusammenhangsgutachten durch externe Sachverständige eingeholt werden. Die zuständigen Gewerbeärzte der jeweiligen Bundesländer können ebenfalls konsultiert werden.
Betroffene, die kein Anschreiben erhalten haben, können auch selbst oder über ihren behandelnden Arzt bei Anhaltspunkten eine „Anzeige auf eine Berufskrankheit" abgeben. Aufgrund der hohen Anzahl zu überprüfender Verdachtsfälle gehen wir davon aus, dass die Bearbeitung längere Zeit in Anspruch nimmt.
PARKINSON ALS BERUFSKRANKHEIT
Das Formular „Anzeige bei Anhaltspunkten für eine Berufskrankheit“ finden Sie unter:
www.svlfg.de/formulare-und-dokumente
Die SVLFG bietet eine Servicenummer für Fragen zum Thema an. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: 0561 785-10350
Leben
Wenn ein Wort das andere gibt, entwickelt sich ein harmloser Disput leicht zum explosiven Streit. Bei unserem Deeskalationstraining lernen Sie, solche Situationen zu entschärfen.
Andrea Bott aus Schwalmtal hat das dreitägige Seminar „Cool bleiben, wenn´s brenzlig wird“ besucht. Sie ist im Gartenbaubetrieb der Familie ein wichtiges Bindeglied zwischen verschiedensten Menschen und vermittelt oft bei Missverständnissen. „Meine Aufgabe ist unter anderem die Kommunikation mit den Beschäftigten, den Saisonarbeitskräften, den Geschäftspartnern und den Kunden“, erklärt sie. Dazu kommt: In einem Familienbetrieb vermischen sich Arbeit und Privatleben. Deshalb braucht sie Fähigkeiten, die ihr in konfliktreichen Situationen helfen. „Während der Saison stehen alle unter Zeitdruck. Dann ist es besonders wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren“, beschreibt Andrea Bott ihre Motivation, unser Deeskalationstraining zu besuchen. Sie will Menschen und ihr Verhalten schneller und besser einordnen können und bei unangenehmen Gesprächen gelassener reagieren. Die im Deeskalationstraining vermittelten Strategien helfen ihr bei Gesprächen mit Beschäftigten und Familienmitgliedern. „Der Seminarleiter hat erklärt, dass es in jedem Gespräch um Menschen, ihre Bedürfnisse und ihre Ängste geht, egal, welchen Beruf sie ausüben oder wo sie herkommen“, so Bott. Im Seminar lernte sie, den Moment zu erkennen, in dem sie eine angespannte Situation noch gut entschärfen kann, um Diskussionen auf eine Sachebene zurückzubringen.
So klappt Deeskalation
„Grundsätzlich sollten keine brenzligen Situationen aufkommen. Wenn aber doch, atme ich bewusst tief durch, bevor ich antworte. Es entsteht dadurch ein Moment der Stille. Jeder gewinnt Zeit, sich zu beruhigen.“ Professionelle Langsamkeit nennt sie dieses Vorgehen. „In Gesprächen mit Beschäftigten bin ich wertschätzend und verbindlich, aber auch sehr klar. Alle wissen, dass meine Anweisungen nicht zur Diskussion stehen.“ Das sei vor allem zum Saisonstart wichtig. „Da bleibt keine Zeit für Debatten. Der Arbeitsablauf muss reibungslos funktionieren.“ Vermutet Bott, dass Aufträge falsch verstanden wurden, klärt sie offene Fragen sofort. „So vermeide ich Fehler. Aus Fehlern entsteht Stress. Stress ist der Nährboden für Streit.“ Fehlt bei den Saisonarbeitskräften das Vokabular, führt Bott den richtigen Arbeitsablauf so lange vor, bis es klappt. „Körpersprache hilft in der Kommunikation sehr gut“, sagt sie.
Im Seminar profitierte Bott vom Austausch unter den Teilnehmenden. Die Gespräche waren offen und vertrauensvoll. Die Gemeinsamkeiten verbinden. Andrea Bott empfiehlt das Deeskalationstraining der SVLFG gerne weiter. „Konflikte schwelen zu lassen, ist die schlechteste Lösung. Ich fühle mich jetzt sicherer. Es fällt mir leichter, Probleme anzusprechen“, fasst sie zusammen.
Bei wirtschaftlichen Problemen kann die „Sozioökonomische Beratung und Mediation" helfen, betrieblich und seelisch wieder auf einen guten Weg zu kommen. Wir sprachen mit drei Mediatoren und Beratern.
In welchen betrieblichen und persönlichen Situationen wenden sich die Menschen an Sie?
Sönke Harders: In finanziellen Überlastungssituationen und unklaren Zukunftsperspektiven. Wachstumsorientierte Betriebe wenden sich bei Problemen mit der Arbeitswirtschaft an uns oder bei ungeklärten Fragen zu Hofübergabe oder Konflikten.
Isidor Schelle: Aus betrieblicher Sicht: „Wie geht es mit dem Betrieb weiter?" Es ist eine existenzielle Frage, wenn Perspektiven und Sinnhaftigkeit der Arbeit verloren gehen. Durch ständige Arbeitsüberlastung und dem Gefühl „Wir schaffen es nicht mehr“. Ungeklärte Nachfolgesituationen machen sehr zu schaffen und belasten die Gesundheit aller Beteiligten. Aus persönlicher Sicht sind es häufig zwischenmenschliche Konflikte, die oft verdrängt werden und für schlaflose Nächte sorgen.
Anne Dirksen: Oft bei finanziellen Belastungen und Fragen rund um den Generationswechsel. Bei festgefahrenen familiären Konflikten, zu viel Arbeit und psychischen Belastungen. Die rechtliche und soziale Absicherung der gesamten Familie ist oft ein Thema.
Berichten Hilfesuchende über einen gewissen Zeitpunkt, Impuls oder ein Gefühl, die sie veranlassen, endlich Hilfe zu suchen?
Schelle: Das Gefühl der Sinnlosigkeit, nicht mehr schlafen, nicht mehr mit Familie oder der Bank reden zu können - Hilflosigkeit. Auch die Empfehlung Betroffener, die mit der Beratung gute Erfahrungen machten. Leider auch Extremsituationen wie Todesfälle, Unfälle und schwere Krankheiten.
Harders: Oft berichten sie über Impulse von außen – die Familie ist über Empfehlung, Flyer oder einen Artikel auf das Angebot aufmerksam geworden. Die Bereitschaft, sich schwierigen Themen zu stellen, muss erst reifen.
Dirksen: Auslöser sind oft Krankheit, ein Unfall, defekte Maschinen, kranke Tiere, auch Kontakte mit dem Landwirtschaftlichen Sorgentelefon oder ein Seminar der SVLFG. Das Gefühl des „letzten Tropfens“ und der Gedanke „So kann es nicht weitergehen“ führen dazu, sich an die Beratung zu wenden.
Wie kann man sich so eine Beratung vorstellen?
Harders: Im telefonischen Erstkontakt wird das Thema deutlich, dann folgt ein erstes persönliches Gespräch mit gezielten Fragen. Bei schwierigen Situationen und Entscheidungen beraten wir oft zu zweit. Dabei ist es nach unserer Erfahrung hilfreich, wenn jüngere und ältere, weibliche und männliche Beratungskräfte zusammenarbeiten.
Dirksen: Oft weisen wir zu Beginn auch auf das Einzelfallcoaching der SVLFG hin, wichtigster Netzwerkpartner bei psychisch Belasteten. Wir analysieren gemeinsam die Situation und legen die nächsten Schritte fest. Die Begleitung, meist über einen längeren Zeitraum, findet am Wunschort der Betroffenen statt.
Schelle: Eine Beratung teilt sich meist in mehrere Phasen: Kontakt- und Beratungsphase, Intensiv-Beratungsphase, Umsetzungs- und Nachlaufphase. Es geht darum, wertschätzend, offen und ehrlich mit sich und anderen umzugehen. Wir machen zusammen immer den Realitätscheck: Was geht und was geht nicht? Was passt zu den einzelnen Menschen?
Welche Möglichkeiten sehen Sie, Hilfsangebote für Menschen in der Landwirtschaft bekannter zu machen?
Dirksen: Darüber zerbrechen wir uns immer wieder den Kopf! Ich bin überzeugt, dass „steter Tropfen“ das Mittel der Wahl ist: von allen Seiten immer wieder auf dieses Angebot hinweisen. Ich finde, Berichte von Betroffenen helfen, die Hemmschwelle zu senken.
Harders: Multiplikatoren wie zum Beispiel Beratungsringe oder Steuerberater müssen unser Angebot kennen. Den Betroffenen können erfolgreiche Beispiele aus der Praxis helfen, schneller Hilfe zu suchen.
Schelle: „Tue Gutes und rede darüber.“ Bei jeder Gelegenheit sollte über positive Erfahrungen von Betroffenen berichtet werden. Das ist authentisch und vertrauensbildend. Zu wissen, dass man nicht alleine mit den Herausforderungen ist, hilft. Wichtig ist ein niederschwelliger Zugang zur Beratung. Informationsveranstaltungen, Fachmedien, Bildungseinrichtungen, Seminarangebote sowie konkrete Beratungsangebote. Es ist keine Schwäche, sondern eine Stärke, wenn man möglichst zeitig professionelle Beratung und Hilfe von außen holt.
Was würden Sie allen Betroffenen gerne sagen – in einem Satz?
Schelle: Es finden sich Lösungen für Herausforderungen, die zunächst unlösbar erscheinen. Lösungen ergeben sich, wenn alle Beteiligten nach Gemeinsamkeiten und gemeinsamen Nennern Ausschau halten.
Dirksen: Je früher Sie sich an die Beratung wenden, um so früher tritt die Entlastung ein!
Harders: Melden Sie sich, sobald Sie spüren, dass es Ihnen in der jetzigen Situation, aus welchem Grund auch immer, nicht gut geht.
360 Grad
Wenn Ihnen die gesetzlichen Leistungen im Falle eines Arbeitsunfalls nicht ausreichen, können Sie diese gegen einen zusätzlichen Beitrag an die LBG erhöhen.
Gerade bei schweren Unfallfolgen, durch die Sie länger oder dauerhaft im Beruf ausfallen könnten, ist eine Zusatzversicherung sinnvoll. Geldleistungen fallen dadurch höher aus und können geringere Betriebseinnahmen ausgleichen. Für Arbeitnehmer, die Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten erleiden, können wir die finanziellen Folgen weitestgehend auffangen. Die Geldleistungen an Unternehmer, deren Ehegatten oder mitarbeitende Familienangehörige hingegen stellen lediglich eine Grundsicherung dar. Dies vermeidet höhere Pflichtbeiträge. Zudem sind Selbständige durch ihr Unternehmen abgesichert. Der Unternehmer muss daher selbst entscheiden, ob die Leistungen für ihn ausreichend sind oder er eine Zusatzversicherung abschließt.
Das Mehr an Leistung
Das Verletztengeld gleicht den durch den Unfall erlittenen Arbeitseinkommensverlust aus. Es beträgt pro Tag 21,56 Euro (34,07 Euro für Unternehmen ohne Bodenbewirtschaftung, zum Beispiel Gartenlandschaftsbaubetriebe oder Lohnunternehmen). Eine Zusatzversicherung kann dies dem tatsächlichen Einkommensverlust anpassen. Beispielsweise erhöht es sich auf 77,12 Euro täglich durch eine zusätzlich vereinbarte Versicherungssumme von 25.000 Euro. Mit der Höchstgrenze von 50.000 Euro wird ein Verletztengeld von 132,67 Euro erreicht. Eine Verletztenrente der LBG beträgt – bei einer angenommenen Minderung der Erwerbsfähigkeit von 80 Prozent durch einen Arbeitsunfall – monatlich 681,41 Euro. Bei einer zusätzlichen Versicherungssumme von 25.000 Euro beträgt diese 1.792,52 Euro. Eine Hinterbliebenenrente beläuft sich bei dieser zusätzlichen Summe auf 1.344,39 Euro – der gesetzliche Anspruch hingegen beträgt 511,06 Euro.
Flexible Höhe und Laufzeit
Für alle Leistungen – ob nach dem Gesetz oder aus der Zusatzversicherung – gelten die gleichen Voraussetzungen und Laufzeiten. Sie müssen nicht beantragt werden, denn die Auszahlung erfolgt „von Amts wegen“. Sie können als zusätzliche Versicherungssumme zwischen 2.500 und 50.000 Euro vereinbaren. Die Zusatzversicherung kann im laufenden Jahr oder zum Jahresende angepasst werden. Eine Kündigung ist jeweils mit einer Frist von einem Monat zum Jahresende möglich. Der Beitrag wird jährlich nachträglich erhoben. Für die beispielhaft aufgeführte zusätzliche Versicherungssumme von 25.000 Euro ist ein Jahresbeitrag von 460,74 Euro zu zahlen.
Im Juli/August erhalten alle Mitglieder der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ihren Bescheid über den bis zum 15. September zu zahlenden Beitrag. Auswirkungen auf dessen Höhe hat insbesondere die neue Berufskrankheit Parkinson.
Mit dem Beitrag an die Berufsgenossenschaft (LBG) werden die Ausgaben des Jahres 2023 umgelegt. Das Umlagesoll steigt auf 1,133 Milliarden Euro und damit um 16,4 Prozent. Aufgrund gesunkener Verwaltungskosten sinken die Grundbeiträge in diesem Jahr um circa 5,4 Prozent.
Wesentlich für das gestiegene Umlagesoll ist eine Betriebsmittelzuführung in Höhe von 136 Millionen Euro, die zur Finanzierung von erwarteten höheren Kosten in 2025 erforderlich ist. Ursächlich hierfür sind steigende Präventions- und Leistungsausgaben, mit einem Anteil von 100 Millionen Euro, vor allem aber Leistungsaufwendungen für die neue Berufskrankheit Parkinson. In wie viel Fällen die neue Berufskrankheit anzuerkennen sein wird und welche Leistungsansprüche daraus erwachsen, lässt sich aktuell nicht verlässlich einschätzen. Die Zuführung von 100 Millionen Euro wird jedoch deren Finanzierung in 2025 sicherstellen.
Grundlage für die Beitragsberechnungen für die rund 1,4 Millionen Mitglieder sind die Verhältnisse des vergangenen Jahres. Dazu gehören neben den Ausgaben auch die Flächen- und Tierbestände sowie die aktuellen Arbeitswerte und Lohnsummen. Ferner sind das Unfallgeschehen und die Leistungsausgaben des Jahres 2023 innerhalb der Risikogruppen und Produktionsverfahren zu beachten.
Im Vergleich zum Vorjahr liegt den Beitragsrechnungen laut Beschluss des SVLFG-Vorstandes Folgendes zugrunde:
- 1,133 Milliarden Euro Umlagesoll (+16,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr)
- sinkende Grundbeiträge (-5,4 Prozent)
- ein deutlich steigender Hebesatz (7,83 statt 6,54 Euro)
- bei unveränderten Bundesmitteln von 99 Millionen Euro eine geringere Bundesmittelsenkungsquote (15,45 statt 18,60 Prozent) aufgrund des gestiegenen Umlagesolls
Im Leistungsbereich gab es 2023 Kostensteigerungen, zum Beispiel bei der ambulanten und sonstigen Heilbehandlung sowie stationären Behandlung und beim Verletztengeld. Hier ist demzufolge auch in 2024 mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen. Die Grundbeiträge haben sich in den letzten Jahren unterschiedlich entwickelt. Nach der Erhöhung um 3,5 Prozent im vergangenen Jahr werden sie diesmal um 5,4 Prozent gesenkt. Dies gilt sowohl für den Mindest- als auch für den Höchstgrundbeitrag. Ursächlich hierfür sind gesunkene Verwaltungsausgaben. Die Grundbeiträge belaufen sich auf 84,96 bis 339,82 Euro. Zur Berechnung der risikobezogenen Beitragsteile sind darüber hinaus die Leistungsaufwendungen und die Berechnungseinheiten nach den Unternehmensverhältnissen des Jahres 2023 zu berücksichtigen. Die Entwicklung dieser Beitragsteile ist in den verschiedenen Produktionsverfahren unterschiedlich.
Wie teuer wird es denn?
Eine allgemeine Antwort auf diese Frage ist auch dieses Jahr schwer, weil sich die Unternehmen überwiegend aus mehreren Risikogruppen und Produktionsverfahren zusammensetzen. Aufgrund der erforderlichen Betriebsmittelzuführung ist für die meisten Mitglieder jedoch eine Beitragserhöhung um etwa 20 Prozent nicht zu vermeiden.
Nur für kleinere Unternehmen kann diese durch den gesunkenen Mindestgrundbeitrag zumindest teilweise ausgeglichen werden.
DARAUF SOLLTEN SIE ACHTEN!
Der Beitragsbescheid weist den nach Abzug der gezahlten Vorschüsse verbleibenden Restbetrag aus. Dieser muss spätestens am 16. September 2024 auf dem Konto der LBG sein. Ein Guthaben wird auf künftige Beitragsforderungen angerechnet, außer Sie wünschen eine Erstattung. Der Bescheid setzt zudem die in 2025 zu zahlenden Vorschüsse für das Umlagejahr 2024 fest. Beachten Sie bitte die Fälligkeitstermine im Bescheid! Einfacher und sicherer ist es, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen.
Mit der BundID* hat die Bundesregierung einen digitalen Identitätsnachweis für alle Bürgerinnen und Bürger geschaffen. Hierüber können Sie sich gegenüber Behörden und anderen Institutionen authentifizieren und elektronische Dienste nutzen. Ab sofort können Sie sich auf diesem Weg auch beim „Versichertenportal Meine SVLFG“ registrieren bzw. anmelden.
Ihr Vorteil ist, dass Sie nicht mit verschiedenen Benutzernamen und Passwörtern hantieren müssen. Für alle Online-Behördengänge ist nur noch ein Anmeldeverfahren über BundID notwendig. Das spart Zeit und Aufwand. Außerdem können Sie die Post der verschiedenen Behörden über das integrierte Postfach an einer zentralen Stelle empfangen und müssen sich nicht mehr an verschiedenen Portalen anmelden. In diesem Posteingang landen dann sämtliche Behördenschreiben.
BundID bietet Ihnen also eine benutzerfreundliche und sichere Anmeldemöglichkeit. Um diese Registrierung nutzen zu können, müssen Sie sich mit Ihrem Online-Personalausweis registrieren.
ZUSATZVERSORGUNG BEANTRAGEN
Wer in der Land- und Forstwirtschaft rentenversicherungspflichtig beschäftigt war, kann bei der Zusatzversorgungskasse eine Ausgleichsleistung beantragen – vorausgesetzt es wird eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen und das 50. Lebensjahr war am 1. Juli 2010 vollendet. Zudem muss für die letzten 25 Jahre vor Rentenbeginn eine rentenversicherungs-pflichtige Beschäftigungszeit von 180 Kalendermonaten (15 Jahren) in der Land- und Forstwirtschaft bestanden haben. Personen aus den neuen Bundesländern müssen außerdem nach dem 31. Dezember 1994 mindestens sechs Monate in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben. Auch ehemalige Beschäftigte, die keinen Anspruch mehr auf die tarifvertragliche Beihilfe des Zusatzversorgungswerkes haben, können einen Antrag stellen. Die maximale Leistung beträgt monatlich 80 Euro für Verheiratete und 48 Euro für Ledige. Anträge können bis zum 30. September 2024 gestellt werden. Dies ist aber nur dann maßgebend, wenn bereits eine gesetzliche Rente vor dem 1. Juli 2024 bezogen wurde. Wird der Antrag später gestellt, gehen die Leistungsansprüche vor dem 1. Juli 2024 verloren.
Fragen beantwortet die Zusatzversorgungskasse (Telefon: 0561 785-17900, Fax: 0561 785-217949, E-Mail: info@zla.de). Informationen gibt es online unter: www.zla.de
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