Stoag Logo
Hotline24-H-HOTLINE: 0800 6 50 40 30** gebührenfrei aus allen dt. Netzen
Lachende Frau steigt in den STOAG Bus

Mobilitätsgarantie

Zusatzservice der STOAG !

Wir erweitern unseren Service für Sie: Bus oder Straßenbahn der STOAG (einschließlich der Gemeinschaftslinien) haben an der Abfahrtshaltestelle eine Verspätung ab 20 Minuten und Sie haben keine Fahralternative mit dem ÖPNV? Dann übernehmen wir für Sie sofort die Taxikosten im Rahmen der Mobilitätsgarantie.*

Keine Taxikosten! Keine Antragsstellung!

Und so funktioniert es:

  • Servicenummer anrufen (24-Stunden-Hotline): 0208 835-8210
  • Standort und gewünschtes Ziel mitteilen. Der Service-Mitarbeiter prüft zunächst, ob es eine alternative Verbindung gibt.
  • Sollte es keine alternative Verbindung geben, wird der Service-Mitarbeiter Ihren Fall aufnehmen und für Sie ein Taxi rufen.
  • Liegen die erwarteten Taxikosten über dem Erstattungsbetrag, muss der Mehrbetrag von Ihnen im Taxi beglichen werden. Der Service-Mitarbeiter wird Sie ggf. darauf hinweisen.
  • Am Ziel angekommen, müssen Sie der Taxifahrerin/ dem Taxifahrer lediglich die Fahrt quittieren.

 

Sollte es zu Wartezeiten bei unserer Hotline kommen und Sie die Möglichkeit haben, die Taxikosten vorerst selbst zu übernehmen, können Sie selbstverständlich sofort eigenständig ein Taxi rufen. Wichtig: Lassen Sie sich eine Quittung ausstellen!

Hier können Sie ganz bequem von zu Hause den Antrag zur Erstattung der entstandenen Taxikosten einrichen:

Digitaler Erstattungsantrag

 

Alternativ können Sie auch diesen Erstattungantrag ausfüllen und mit Ihrer Taxiquittung oder Ihrem Zugticket im Original innerhalb von 14 Tagen in einem unserer drei KundenCenter einreichen. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen, auch wenn die Verspätung nicht in Oberhausen verursacht wurde.

ERSTATTUNGSANTRAG MOBILITÄTSGARANTIE

 

Die Mobilitätsgarantie

Was tun, wenn sich Bus oder Bahn enorm verspäten oder sogar ausfallen? Für diese Fälle gibt es die Mobilitätsgarantie NRW. Sobald sich die Abfahrt einer Bus- oder Bahnlinie um 20 Minuten verspätet, können Sie entweder einen Fernverkehrszug (IC/EC/ICE), ein Taxi oder ein Sharing-Angebot (z. B. Car-/Bike-/E-Tretroller-Sharing oder On-Demand-Verkehr) nutzen. Die zusätzlichen Kosten werden Ihnen später erstattet - im Fernverkehr komplett, beim Taxi oder Sharing-Angebot anteilig.

Tagsüber (5 - 20 Uhr) erhalten Sie eine Taxikosten- oder Sharing-Angebot-Erstattung bis zu 30 Euro pro Person, abends (20 - 5 Uhr) bis zu einer Höhe von 60 Euro pro Person erstattet.

Bei Fahrgemeinschaften gilt, jede Person kann Auslagen bis zu dieser Höhe erhalten, sofern jeweils eine eigene Quittung über den Teilbetrag vorliegt. Natürlich immer unter der Voraussetzung, dass es sich nicht um Verspätungen aus folgenden Gründen handelt:

  • Streik
  • Unwetter / Naturgewalten (nach Warnung des Deutschen Wetterdienstes)
  • Bombendrohungen und -entschärfungen
  • Verspätungen, die während der Fahrt aufgetreten sind

Wichtiger Hinweis für Sie:

Die 20-Minuten-Regel bezieht sich auf das einzelne benutzte Verkehrsmittel. Eine Wegekettengarantie kann damit noch nicht gewährleistet werden