Förderungen
Hier finden Sie alle Informationen rund um Fördermöglichkeiten für unterschiedliche Zielgruppen und Branchen.
26 Ergebnisse
Bayern ist wie kaum eine andere Volkswirtschaft in der Weltwirtschaft verflochten. Der Export ist ein starkes Standbein der bayerischen Wirtschaft. Das Bayerische Wirtschaftsministerium entwickelt die bayerische Außenwirtschaftspolitik und lenkt und organisiert das Angebot der bayerischen Außenwirtschaft in enger Zusammenarbeit mit allen anderen Partnern der Außenwirtschaft in Bayern.
Für die temporäre Schließung einzelner Branchen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus im vierten Quartal 2020 (November- & Dezemberhilfe) gewährten die Bayerische Staatsregierung und die Bundesregierung betroffenen Unternehmen, Betrieben, Selbständigen, Vereinen und Einrichtungen außerordentliche Wirtschaftshilfen, um entstandene Belastungen abzufedern. Die Antragsfrist ist Ende Juli 2021 ausgelaufen.
Die Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen ergänzt die Entlastungspakete und den wirtschaftlichen Abwehrschirm des Bundes, um die Preissteigerungen bei Energie für KMU in Bayern abzufedern. Unternehmen und Selbständige, die aufgrund der Energiekrise außerordentliche Belastungen zu tragen haben und dadurch absehbar in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind (Härtefälle), können im Rahmen der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe unterstützt werden.
Der Freistaat Bayern unterstützt das Angebot für Beteiligungskapital – eine Alternative zu Fremdkapital – auf vielfältige Weise.
Mit der Förderrichtlinie BioMeth Bayern wird die Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz zur Nutzung im Verkehr sowie zur Erzeugung von Wärme und Strom (Power Purchase Agreement) aus Biomethan und Biogas gefördert. Konkret werden Biogasaufbereitungsanlagen sowie Biogas- bzw. Biomethanleitung mit Übergabestationen gefördert.
Die Bayerische Staatsregierung ebnet mit der Bioökonomiestrategie Zukunft.Bioökonomie.Bayern den Weg zu einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Wirtschaftsweise in Bayern. Ein Teil des umfangreichen Maßnahmenpakets ist das Förderprogramm "BayBioökonomie-Scale-Up".
Öffentliche Bürgschaften ermöglichen Unternehmen, die nicht über ausreichend bankmäßige Sicherheiten verfügen, die Aufnahme von Krediten. Im Freistaat Bayern steht hierfür ein umfassendes und wirkungsvolles Instrumentarium zur Verfügung:
Der Digitalbonus Bayern unterstützt kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Bayern, ihre Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern.
Mit dem Bayerischen Förderprogramm zum Aufbau einer Elektrolyseurinfrastruktur setzt die Bayerische Staatsregierung Investitionsanreize, um schnellstmöglich einen Ausbau der regionalen Wasserstoffproduktionskapazitäten in allen Teilen Bayerns zu erreichen.
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie bietet zahlreiche energierelevante Förderinstrumente.
Der Freistaat Bayern unterstützt Unternehmen bei der Entwicklung, Erprobung und Einführung neuer Technologien. So werden die Innovationsfähigkeit und Wirtschaftskraft der mittelständischen Unternehmen in Bayern gestärkt und nachhaltig Arbeitsplätze geschaffen.
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt in Bayern in der Förderperiode
2021 – 2027 das Programm „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ (IBW) und die „Interreg-Programme“ (Europäische Territoriale Zusammenarbeit). Daneben werden noch die Programme der Förderperiode 2014 – 2020 zu Ende geführt, sie laufen bis ins Jahr 2023 hinein.
Mit günstigen Darlehen, Risikoübernahmen sowie einem neutralen und professionellen Beratungsservice sorgt die LfA Förderbank Bayern für Investitionsanreize und gute Finanzierungsbedingungen.
Ziel der Initiative Gründerland Bayern ist es, Bayern zum Spitzenreiter in Sachen Existenzgründungen zu machen und dafür die Rahmenbedingungen zu schaffen. Dabei sollen sowohl innovative digitalbasierte oder technologieintensive Gründungen als auch Gründungen mit traditionellen Geschäftsmodellen unterstützt werden.
Für unmittelbar durch das Hochwasser geschädigte gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe, gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur, Privathaushalte sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe hat der Ministerrat Soforthilfen in Höhe von insgesamt 200 Millionen Euro beschlossen.
Der Innovationsgutschein unterstützt kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe aus Bayern bei externen Entwicklungsleistungen und wissenschaftlichen Beratungen.
Um den Markthochlauf der Elektromobilität weiter zu beschleunigen, ist der flächendeckende Ausbau der Ladeinfrastruktur in Bayern elementar. In Ergänzung zu den Maßnahmen der Bundesregierung hat sich die Bayerische Staatsregierung das Ziel gesetzt, mit einem eigenen Landesförderprogramm den Aufbau der Ladeinfrastruktur weiter voranzutreiben.
Das Bayerische Messebeteiligungsprogramm (Ausland) Das Messebeteiligungsprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung ...
Eine leistungsfähige digitale Infrastruktur – kabelgebunden wie mobil – ist die Basis für die Gigabit-Gesellschaft von morgen. Nur bei optimaler Versorgung in allen Landesteilen können bayernweit neue innovative Geschäftsmodelle und zukunftsfähige Arbeitsplätze entstehen.
Die Regionale Wirtschaftsförderung leistet einen maßgeblichen Anteil zur Zukunftssicherung des Wirtschaftsstandorts Bayern. Über 80 Prozent der bewilligten Fördermittel gehen in den ländlichen Raum.
Das Regionalmanagement leistet als Instrument der Landesentwicklung durch den Aufbau regionaler fachübergreifender Netzwerke in Landkreisen und kreisfreien Städten einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der regionalen Lebensqualität in Bayern.
Die Soforthilfen wurden in den ersten Monaten der Corona-Pandemie auf der Grundlage einer bei der Antragstellung getroffenen Prognose gewährt und sollten dazu dienen, die Verbindlichkeiten aus dem erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten zu begleichen. Aufgrund des Bewilligungsbescheides ist der Soforthilfe-Empfänger dazu verpflichtet zu überprüfen, ob diese Prognose auch tatsächlich eingetreten ist, oder ob die Soforthilfe – gegebenenfalls auch anteilig – zurückgezahlt werden muss. Hierzu läuft ein Rückmeldeverfahren, in dem das Ergebnis der Überprüfung mitgeteilt werden muss.
Der Ministerrat hat am 3. Dezember 2021 entschieden, die durch die kurzfristige Absage der Weihnachtsmärkte besonders betroffenen Marktkaufleute und Schausteller zu unterstützen.
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie fördert die Entwicklung technologisch neuer Produkte und Verfahren sowie die Anwendung neuer Technologien in technologieoffenen und technologiespezifischen Förderprogrammen.
Die Überbrückungshilfe ist ein Bundesprogramm zur Erstattung der betrieblichen Fixkosten bei Corona-bedingten Umsatzausfällen. Das Programm richtet sich an Unternehmen, einschließlich gemeinnütziger Unternehmen und Vereine, und im Haupterwerb tätige Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe aller Wirtschaftsbereiche. Die Überbrückungshilfe wird als Billigkeitsleistung ohne Rechtsanspruch im Rahmen der vom Bund zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel gewährt.