Die Förderprogramme der bayerischen Staatsregierung sind Anreize für eine leistungsfähige, umweltgerecht wirtschaftende bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft sowie einen starken Tourismus. Sie sollen eine qualitativ hochwertige Nahrungsmittelproduktion zu günstigen Preisen gewährleisten, die Gemeinwohlleistungen der landwirtschaftlichen Betriebe honorieren und die ländliche Entwicklung fördern. Die staatliche Förderung umfasst Entgelte für bestimmte extensive Bewirtschaftungsmaßnahmen und landeskulturelle Leistungen, Ausgleichszahlungen für erschwerte Produktionsbedingungen und für Bewirtschaftungsauflagen, Investitionsbeihilfen, Beihilfen für gesundheitsbewusste Ernährung an Schulen, Seilbahnen und öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen.
Unsere Schwerpunkte
Digitale Antragstellung für die Fördermaßnahmen Bienen - Standbesuche, Belegstellen und Probeimkern
Im Rahmen der Digitalisierung der Fördermaßnahmen für Bienen konnten die Maßnahmen "Standbesuche, Belegstellen und Probeimkern" auf digitale Antragstellung umgestellt werden. Wie die Antragstellung erfolgt und was es dabei zu beachten gilt wird in der Online-Informationsveranstaltung am 13. November um 17 Uhr erläutert. Die Beantwortung von Fragen der Teilnehmer steht im Mittelpunkt. Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist es erforderlich sich online anzumelden. Wenige Tage vor der Veranstaltung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Zugangslink zur Online-Informationsveranstaltung.
Zur Online-Anmeldung externer LinkAktuelles
Förderwegweiser
Der Förderwegweiser liefert einen Überblick und informiert zu allen Förderprogrammen und Ausgleichszahlungen in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie des Tourismus. Die Informationen zu den Förderprogrammen und die Möglichkeit, Merkblätter und Formulare abzurufen, können im Einzelfall das Beratungsgespräch nicht ersetzen.
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) wird durch die Mitgliedstaaten der EU vollzogen. Die Mitgliedstaaten nehmen diese Aufgabe durch zugelassene Zahlstellen wahr. In Bayern wird die Funktion der Zahlstelle von der Abteilung Förderung und Zahlstelle des StMELF umgesetzt. Im Rahmen der GAP sind alle Zahlstellen der EU angehalten, einen Verhaltenskodex zu verfassen und zu veröffentlichen. Der folgende Verhaltenskodex ist Ausdruck des Ziels der Zahlstelle, im Rahmen der Durchführung der EU-Agrarförderung, dem Gemeinwohl und dem öffentlichen Interesse zu dienen und das eigene Verhalten dabei an Standards zu Ethik und Integrität auszurichten.
Verhaltenskodex der Zahlstelle BayernWeitere Informationen zu Fördermöglichkeiten von EU, Bund oder dem Freistaat Bayern.
- Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) interner Link
- Diversifizierungsförderung (DIV) interner Link
- Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL) interner Link
- Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital) interner Link
- Förderung von Investitionen in Herdenschutzmaßnahmen gegen Übergriffe durch den Wolf interner Link
EIP-Agri ist ein neues Programm der EU, um den Informations- und Wissenstransfer zwischen Praxis und Wissenschaft zu stärken.
Europäische Innovationspartnerschaft (EIP-Agri)Bayerische Forstverwaltung
Finanzielle Förderung für Waldbesitzer - Waldbesitzer-PortalBayerisches Programm zur Stärkung des Weinbaus
Weiterentwicklung der bayerischen Weinanbaugebiete und der Vermarktung von Wein
Förderung der strukturellen Weiterentwicklung der bayerischen Weinanbaugebiete und der Infrastruktur zur Vermarktung von Wein (BaySTW)Bekämpfung von Wicklerarten im Wein- und Obstbau durch den Einsatz des Pheromonverfahrens
Gewährung von Zuwendungen zur Bekämpfung von Wicklerarten im Wein- und Obstbau durch den Einsatz des Pheromonverfahrens (BayWOP)Regional-Nahversorgungsförderrichtlinie
Regionale Projekte zur Nahversorgung "Aus dem Landkreis – für den Landkreis"Bayerisches Programm zur Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten
Maßnahmen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (VuVregio)Programm zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Land- und Ernährungswirtschaft:
- Fortbildung für Imker durch Vereine interner Link
- Nachwuchsgewinnung: Imkern auf Probe und Imkern an Schulen interner Link
- Ökoimkerei - Unterstützung der Zertifizierung interner Link
- Investitionen - Zuschüsse für Imkereigeräte interner Link
- Bienenbelegstellen und der Bienengesundheit interner Link
- Honiganalysen - Merkblätter zur Laboruntersuchung - Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. externer Link
Das Staatsministerium hält für Bildungsinteressenten in den Agrarberufen und der Hauswirtschaft ein umfassendes Bildungssystem vor. Dieses reicht von der beruflichen Aus- und Fortbildung über ein breit gefächertes Fachschulwesen bis zum systematisierten Qualifizierungskonzept zur Weiterbildung.
Der Hintergrund für die Einführung der Rahmenrichtlinie für investive Förderungen einschließlich Nebenbestimmungen (NBest-EU-Invest) ist, dass die EU in der neuen GAP nur noch wenige förderrechtliche Grundsätze vorgibt. Konkrete Vorgaben im Fördervollzug sind überwiegend national zu regeln. Dabei ist immer darauf zu achten, dass kein finanzielles Risiko für die EU-Fonds besteht. Diese Situation hat das StMELF zum Anlass genommen, eine für alle investiven Förderprogramme mit EU-Beteiligung gültige Rahmenrichtlinie zu erarbeiten. Dort sind grundlegende einheitliche Regelungen und Festlegungen z. B. zu Förderausschlüssen, Antragsverfahren, zum Bewilligungszeitraum oder zu Verwaltungssanktionen zusammengefasst.
- Gewährung von Zuwendungen zur Bekämpfung von Wicklerarten im Wein- und Obstbau durch den Einsatz des Pheromonverfahrens (BayWOP) interner Link
- Teilweiser Ausgleich von Schäden in der Landwirtschaft, Binnenfischerei und Aquakultur interner Link
- Hilfsprogramm Soforthilfe Hochwasser 2024 interner Link
- Aufbauhilfeprogramm Starkregen und Hochwasser 2021 (Ländliche Wege im Außenbereich von Gemeinden) interner Link
- Agrardieselvergütung interner Link
(Investitions-)Förderprogramme des Bundes: Energieeffizienz und Investitionsprogramm Landwirtschaft
Aus Mitteln der Bundesregierung werden aktuell drei investive Förderprogramme finanziert: Sie haben die Verbesserung der Energieeffizienz zum Ziel und gewähren Zuschüsse zu Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen bzw. bauliche Investitionen.
Bundesprogramm Energieeffizienz - BLE
Die Maßnahmenförderung setzt in zwei Bereichen an. Zum einen werden Beratungen und Wissenstransfer sowie Informationsmaßnahmen gefördert, um Informationsdefizite abzubauen und betriebsindividuelle Maßnahmen zur Steigerung des Energieeinsparpotenzials aufzuzeigen. Zum anderen werden Investitionen für langlebige Wirtschaftsgüter gefördert, die die CO2-Emissionen des Produktionsprozesses landwirtschaftlicher Primärerzeugnisse maßgeblich reduzieren.
Weitere Informationen - Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)Investitionsprogramm Landwirtschaft - Rentenbank
Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ab dem 11. Januar 2021 Zuschüsse zu Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen an. Das Programm ist auf 4 Jahre befristet (bis 31. Dezember 2024). Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Lohnunternehmen und gewerbliche Maschinenringe. Förderfähig sind Investitionen in umwelt- und ressourcenschonende Technik, beispielsweise Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft zur exakten Wirtschaftsdünger- und Pflanzenschutzmittelausbringung und zur mechanischen Unkrautbekämpfung sowie bauliche Anlagen zur emissionsarmen Lagerung von Wirtschaftsdüngern und Anlagen zur Gülleseparation gemäß Positivliste.
Weitere Informationen - Landwirtschaftliche RentenbankInvestitionsförderung für emissionsmindernde Maßnahmen zur Vergärung von Wirtschaftsdüngern - FNR
Mit dieser Förderung unterstützt der Bund Betreiber von bestehenden und neuen Biogasanlagen, um den Anteil an Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen im Sinne des Klimaschutzes deutlich zu erhöhen. Anträge für bauliche Maßnahmen können bei der Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe bis zum 31.12.2023 gestellt werden. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche und gewerbliche Unternehmen sowie kommunale Unternehmen, sofern sie selbständige Betriebe sind. Gefördert wird die Abdeckung von Gärrestlagern, die Umrüstung von Bestandsanlagen sowie die Anschaffung von spezifischen Anlagenteilen für Neuanlagen. Ebenfalls förderfähig sind investitionsbegleitende Maßnahmen. Eine sachkundige Förderbegleitung ist verpflichtend.
Weitere Informationen - Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR)Zahlungen aus den Europäischen Fonds für Landwirtschaft und Fischerei
Zentrales Internetportal der Bundesanstalt für Landwirtschaft und ErnährungFörderung von Selbsthilfeeinrichtungen sowie der Bildung und Beratung
Bayerisches Agrarwirtschaftsgesetz - gesetze-bayern.deRegelungen zum Subventionsbetrug
Zusammenfassung relevanter Rechtsvorschriften zum Subventionsbetrug