Seit 2023 erfolgt die Ausgestaltung der ELER-Förderung nicht mehr auf Ebene der Bundesländer, sondern innerhalb des einzigen „Nationalen Strategieplan der Bundesrepublik Deutschland“ (GAP-Strategieplan). Dieser fasst neuerdings sowohl den EGFL mit Direktzahlungen inkl. Ökoregelungen, mit den Sektorprogrammen Obst und Gemüse, Bienenzuchterzeugnisse, Wein und Hopfen als auch den ELER als die 2. Säule der GAP in einen gemeinsamen Planungsansatz zusammen. Ausführliche Informationen dazu sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zu finden.
GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland (BMEL) externer LinkELER 2023 – 2027
Innerhalb des Strategieplans legen die Bundesländer ihre Unterstützung des ländlichen Raums durch den ELER fest. Dabei sollen mithilfe des Fonds auch die Ziele des Green Deal zum Schutz der natürlichen Ressourcen umgesetzt werden.
Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) einschließlich ökologischer Landbau und Vertragsnaturschutzprogramm inklusive Erschwernisausgleich (VNP)
Einzelbetriebliche Investitionsförderung: Diversifizierungsförderung (DIV) und Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)
Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ)
Förderung von Mehrgefahrenversicherungen in der bayerischen Landwirtschaft (MGV)
Europäische Innovationspartnerschaft (EIP-Agri)
Integrierte Ländliche Entwicklung /Dorferneuerung
LEADER
Marktstrukturförderung
Informationen zu den verschiedenen Förderprogrammen sind im Förderwegweiser zu finden.
FörderwegweiserNationaler und regionaler Begleitausschuss
Mit der Bündelung der Gesamtzuständigkeit auf Bundesebene hat der Begleitausschuss auf nationaler Ebene wichtige Aufgaben zur Steuerung und Begleitung der Umsetzung des GAP-Strategieplans in der Förderperiode 2023 – 2027 erhalten. Auch der Aufgabenbereich des regionalen Begleitausschusses hat sich erweitert. Dies betrifft insbesondere die Erarbeitung von Stellungnahmen zu Auswahlmethoden und -kriterien von Fördervorhaben im Bereich des ELER.
ELER 2014 – 2022
Die bisherige ELER-Förderung ist mit dem Jahr 2023 in eine dreijährige Übergangsphase eingetreten. Sie dient im Wesentlichen der Ausfinanzierung noch laufender Fördermaßnahmen der alten Förderperiode bis zum Jahr 2025.