Vorhabenauswahlkriterien
ELER-Vorhabenauswahlkriterien im Freistaat Sachsen in der Förderperiode 2023–2027
Durch die Anwendung von Auswahlkriterien soll gewährleistet werden, dass aus dem ELER Vorhaben gefördert werden, die besonderen qualitativen Anforderungen genügen. So werden die ELER-Mittel besonders zielgerichtet eingesetzt und die Gleichbehandlung der Antragsteller sichergestellt. Die Auswahlkriterien werden von der regionalen Verwaltungsbehörde nach Beteiligung des regionalen Begleitausschusses festgelegt und sind während der gesamten Förderperiode 2023–2027 anzuwenden.