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Förderperiode 2023–2027

Das Bild stellt das Initialzeichen für die ELER-Förderung in Sachsen dar (Abbildungen für die einzelnen Förderbereiche im Umriss des Freistaates Sachsen) © SMEKUL

Anders als bisher gibt es je Mitgliedsstaat für die Förderperiode 2023 - 2027 nur noch einen gemeinsamen GAP-Strategieplan (GAP-SP). Der GAP-SP ist die Grundlage für die EU-Förderung im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Er regelt die Förderung für die 1. und 2. Säule der GAP und ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Aktuell gilt Version 5.1 vom 22.10.2024.

Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), die zweite Säule der GAP, bleibt das zentrale Finanzierungsinstrument der EU für den Bereich der Förderung des ländlichen Raums. Durch den GAP-SP werden zukünftig Umwelt-, Natur- und Klimaziele stärker in die ELER-Förderung integriert. 

 

 

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