Der Zugang zu Bankkrediten ist nicht immer leicht. Der Bund unterstützt verschiedene Bürgschaftsgenossenschaften, die für KMU von Nutzen sind.
Die Gründung oder Weiterentwicklung eines Unternehmens ist häufig mit einem hohen Kapitalbedarf verbunden. Um diese Gelder zu erhalten, können sich Unternehmerinnen und Unternehmer nicht nur auf die Suche nach externen Investoren begeben, sondern auch bei einer Bank einen Kredit aufnehmen.
Die vom Bund unterstützten Bürgschaftsgenossenschaften verschaffen den KMU einen leichteren Zugang zu Bankkrediten. Denn diese Organisationen können den Banken, die den Unternehmen das Geld leihen, Garantien bieten. Derzeit gibt es in der Schweiz drei regionale Bürgschaftsgenossenschaften sowie eine nationale, die speziell für Frauen gedacht ist:
Diese Genossenschaften bürgen für Kredite in Höhe von bis zu 1 Million Franken. Der Bund sichert ihr Verlustrisiko mit bis zu 65% ab. Zudem beteiligt sich der Bund an den Verwaltungskosten der Organisationen.
Bürgschaftsgesuche sind direkt an die zuständigen Bürgschaftsgenossenschaften zu richten:
Weitere Informationen
Gesamtschau des Bundesrates über das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen (PDF, 397 kB, 14.01.2014)Artikel von Samuel Turcati in "Die Volkswirtschaft" 12-2013
Medienmitteilungen
Rechtliche Grundlagen
Berichte
Das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen (PDF, 1 MB, 20.11.2013)Bericht des Bundesrates
Archiv
Wichtige Informationen die eine historische Relevanz haben:
Parlamentarische Initiative Bürgschaftswesen WAK-N (PDF, 474 kB, 10.03.2006)Stellungnahme des Bundesrates
Letzte Änderung 07.12.2023