Bürgschaften für KMU

KMU-Politik Bürgschaften für KMU

Der Zugang zu Bankkrediten ist nicht immer leicht. Der Bund unterstützt verschiedene Bürgschaftsgenossenschaften, die für KMU von Nutzen sind.

Die Gründung oder Weiterentwicklung eines Unternehmens ist häufig mit einem hohen Kapitalbedarf verbunden. Um diese Gelder zu erhalten, können sich Unternehmerinnen und Unternehmer nicht nur auf die Suche nach externen Investoren begeben, sondern auch bei einer Bank einen Kredit aufnehmen.
Die vom Bund unterstützten Bürgschaftsgenossenschaften verschaffen den KMU einen leichteren Zugang zu Bankkrediten. Denn diese Organisationen können den Banken, die den Unternehmen das Geld leihen, Garantien bieten. Derzeit gibt es in der Schweiz drei regionale Bürgschaftsgenossenschaften sowie eine nationale, die speziell für Frauen gedacht ist:

Diese Genossenschaften bürgen für Kredite in Höhe von bis zu 1 Million Franken. Der Bund sichert ihr Verlustrisiko mit bis zu 65% ab. Zudem beteiligt sich der Bund an den Verwaltungskosten der Organisationen.

Bürgschaftsgesuche sind direkt an die zuständigen Bürgschaftsgenossenschaften zu richten:

Weitere Informationen

Medienmitteilungen

22.05.2019

Revidiertes Bundesgesetz über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen

Der Bundesrat hat am 22. Mai 2019 beschlossen, das revidierte Bundesgesetz über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen und die dazugehörige Verordnung per 1. Juli 2019 in Kraft zu setzen. Die eidgenössischen Räte hatten die Gesetzesrevision im Dezember 2018 angenommen. Dank dieser Änderung ist es neu möglich, KMU Bürgschaften in einer Höhe von bis zu 1 Million Franken zu gewähren.

14.02.2018

Höhere Bürgschaftslimite für KMU

Der Bundesrat hat am 14. Februar 2018 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen gutgeheissen. Mit der Änderung wird die von der Motion Comte geforderte Erhöhung der Bürgschaftslimite umgesetzt. Neu sollen Bürgschaften bis zu 1 Million Franken gewährt werden können.

05.04.2017

Vernehmlassung zum Bürgschaftswesen

Der Bundesrat hat am 5. April 2017 die Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes über die Finanzhilfe an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen sowie zur Aufhebung des Bundesgesetzes über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum eröffnet. Künftig sollen Bürgschaften im Rahmen des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens bis zu einer Million Franken gewährt werden können. Das Instrument der Bürgschaften und Zinskostenbeiträge im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum soll abgeschafft werden. Die Vernehmlassung dauert bis am 12. Juli 2017.

12.06.2015

Verordnung und Rahmenbedingungen des Bürgschaftswesens modernisiert

Der Bundesrat hat am 12. Juni 2015 die revidierte Verordnung über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen gutgeheissen. Mit der Revision werden die Verordnung, und somit die Rahmenbedingungen des Bürgschaftswesens, präzisiert und modernisiert. Die revidierten Bestimmungen treten am 1. Januar 2016 in Kraft.

20.11.2013

Bürgschaftswesen für KMU auf solider Grundlage

Das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen als Instrument zur Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) hat sich gut entwickelt und steht auf einer soliden Grundlage. Diese positive Bilanz zieht der Bundesrat in seinem Bericht vom 20. November 2013. Er will deshalb das bestehende System weiterführen.

Letzte Änderung 07.12.2023

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