Technische Handelshemmnisse

Als technische Handelshemmnisse werden Behinderungen des grenzüberschreitenden Warenverkehrs bezeichnet. Der Grund dafür können unterschiedliche technische Vorschriften (Produktevorschriften), die unterschiedliche Anwendung solcher Vorschriften oder die Nichtanerkennung von im Ausland vorgenommenen Konformitätsbewertungen sein. Technische Vorschriften regeln beispielswiese die Beschaffenheit, Verpackung oder Herstellung von Produkten. Sie dienen einem öffentlichen Interesse, wie etwa dem Gesundheits- oder Umweltschutz.

Die Schweiz kennt drei Instrumente, um technische Handelshemmnisse abzubauen:

  1. Sie harmonisiert autonom die schweizerischen Vorschriften mit jenen ihrer wichtigsten Handelspartner,
  2. sie schliesst zu diesem Zweck staatsvertragliche Vereinbarungen ab und
  3. sie hat autonom das «Cassis-de-Dijon-Prinzip» eingeführt.

Die Grundlagen für alle drei Instrumente sind im Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG) verankert.

Die multilateralen Abkommen der WTO legen den internationalen Rahmen für das Verhindern und den Abbau technischer Handelshemmnisse fest (TBT- und SPS-Abkommen). Darüber hinaus strebt die Schweiz mittels bilateraler Freihandelsabkommen eine weitergehende Verringerung technischer Handelshemmnisse an.

Die Importplattform des SECO bietet eine Übersicht über die technischen Vorschriften der Schweiz und über mögliche Importerleichterungen aufgrund internationaler Vereinbarungen oder des «Cassis-de-Dijon-Prinzips».

Staatsvertragliche Vereinbarungen (MRA)

Durch Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Englisch: Mutual Recognition Agreements [MRA]) verpflichtet sich der Importstaat, die im Exportstaat durchgeführten Konformitätsbewertungen unter bestimmten Voraussetzungen anzuerkennen.

Notifikation von technischen Vorschriften

Um Produkte im In- und Ausland auf den Markt zu bringen, sind die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Sollen im Ausland oder in der Schweiz technische Vorschriften erlassen oder geändert werden, so sind gemäss internationalen Übereinkommen die WTO- Mitglieder zu informieren. Diese Meldung wird als «Notifikation» bezeichnet. 

Importplattform

Die Importplattform unterstützt Personen und Unternehmen bei der Suche nach den anwendbaren Produktevorschriften für das Inverkehrbringen von Importwaren in der Schweiz. 

«Cassis-de-Dijon-Prinzip»

Gemäss dem «Cassis-de-Dijon-Prinzip» können Produkte, die in der EU bzw. im EWR rechtmässig in Verkehr sind, grundsätzlich auch in der Schweiz ohne vorgängige Kontrollen frei zirkulieren, wobei Ausnahmen möglich sind. 

Konformitätsbewertung – Akkreditierung

Um sicherzustellen, dass Produkte die anwendbaren technischen Vorschriften erfüllen, schreibt der Staat Konformitätsbewertungsverfahren vor, die das Einhalten der gesetzlichen Anforderungen nachweisen. Mittels Akkreditierung wird die Kompetenz von Konformitätsbewertungsstellen überprüft und formell bestätigt. 

Normung

Normen erleichtern den weltweiten Handel. An dieser Stelle werden das Zusammenspiel zwischen technischen Vorschriften und Normen sowie die Aufgaben der SNV erläutert. 

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Letzte Änderung 06.01.2023

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