Als technische Handelshemmnisse werden Behinderungen des grenzüberschreitenden Warenverkehrs bezeichnet. Der Grund dafür können unterschiedliche technische Vorschriften (Produktevorschriften), die unterschiedliche Anwendung solcher Vorschriften oder die Nichtanerkennung von im Ausland vorgenommenen Konformitätsbewertungen sein. Technische Vorschriften regeln beispielswiese die Beschaffenheit, Verpackung oder Herstellung von Produkten. Sie dienen einem öffentlichen Interesse, wie etwa dem Gesundheits- oder Umweltschutz.
Die Schweiz kennt drei Instrumente, um technische Handelshemmnisse abzubauen:
- Sie harmonisiert autonom die schweizerischen Vorschriften mit jenen ihrer wichtigsten Handelspartner,
- sie schliesst zu diesem Zweck staatsvertragliche Vereinbarungen ab und
- sie hat autonom das «Cassis-de-Dijon-Prinzip» eingeführt.
Die Grundlagen für alle drei Instrumente sind im Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG) verankert.
Die multilateralen Abkommen der WTO legen den internationalen Rahmen für das Verhindern und den Abbau technischer Handelshemmnisse fest (TBT- und SPS-Abkommen). Darüber hinaus strebt die Schweiz mittels bilateraler Freihandelsabkommen eine weitergehende Verringerung technischer Handelshemmnisse an.
Die Importplattform des SECO bietet eine Übersicht über die technischen Vorschriften der Schweiz und über mögliche Importerleichterungen aufgrund internationaler Vereinbarungen oder des «Cassis-de-Dijon-Prinzips».