Am 1. Juni 2002 sind das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) sowie das Abkommen zur Änderung des Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) in Kraft getreten. Im selben Jahr wurde das „Observatorium zum Personenfreizügigkeitsabkommen Schweiz-EU“ ins Leben gerufen. Das Observatorium zum Freizügigkeitsabkommen hat den Auftrag, die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Arbeitsmarkt auf nationaler Ebene und in den Grossregionen unseres Landes zu beurteilen.
Dazu soll das Observatorium:
- als Plattform der Bundesverwaltung für den Austausch von Informationen dienen;
- periodisch die wissenschaftlichen Arbeiten oder die von den verschiedenen betroffenen Ämtern durchgeführten Analysen zusammenfassen und auf dieser Grundlage die Probleme identifizieren, welche durch den freien Personenverkehr entstehen können;
- wo angezeigt mittel- oder langfristig wissenschaftliche Studien initiieren und begleiten;
- gegebenenfalls die umfassenden politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Konsequenzen aufzeigen und entsprechende Vorschläge machen;
- einen periodischen Bericht über die Entwicklung der Wanderungsströme zwischen der Schweiz und dem Ausland sowie die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Arbeitsmarkt verfassen. Seit 2010 werden im Rahmen des Berichts zusätzlich die Auswirkungen auf die Sozialversicherungen thematisiert.
Das Observatorium zum Freizügigkeitsabkommen wird von einer interdepartementalen Arbeitsgruppe getragen, welche sich aus Vertretern des Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), des Bundesamtes für Statistik (BFS), das Staatssekretariats für Migration (SEM) sowie des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) zusammensetzt; die Leitung obliegt dem SECO.