Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht beinhaltet die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber. Das Arbeitsrecht ist in mehreren Gesetzen geregelt – von zentraler Bedeutung sind insbesondere das Obligationenrecht (Einzelarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Normalarbeitsvertrag), das Arbeitsgesetz (allgemeiner Gesundheitsschutz, Arbeits- und Ruhezeit, Jugendliche, schwangere Frauen und stillende Mütter) und das Unfallversicherungsgesetz (Arbeitssicherheit).

Die folgenden Seiten enthalten Informationen, Hinweise und Links zu verschiedenen Bereichen des Arbeitsrechts im engeren und im weiteren Sinne.

Arbeitsstreitigkeiten

Die gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis sowie betreffend Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten werden kurz dargestellt. Ebenfalls kurz erläutert wird das in der Bundesverfassung statuierte Streikrecht.


Mitwirkung

Bundesgesetz über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben (Mitwirkungsgesetz).  Es ist auf alle privaten Betriebe in der Schweiz anwendbar, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, und zwar unabhängig von der Betriebsgrösse.


Letzte Änderung 29.02.2016

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