Navigation und Service

Justiz Online

Elektronischer Rechtsverkehr oder Handelsregister - Diese und weitere Dienste bietet Justiz-Online.

Letzte Aktualisierung: 18.11.2014

Elektronische Justiz

Informationen zu den Online-Diensten der Justiz, die Sie in Anspruch nehmen können: Automatisiertes Mahnverfahren, Betreuungsrecht, Elektronischer Rechtsverkehr, Grundbuch, Handelsregister, Insolvenzbekanntmachungen, Landesrechtsprechungsdatenbank, Prozesskostenhilfe, Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung.

Automatisiertes Mahnverfahren

In Schleswig-Holstein wird seit dem 16.09.2002 das automatisierte Mahnverfahren (AMV) im Datenträgeraustausch in landesweiter Zuständigkeit des Amtsgerichts Schleswig als zusätzliche Alternative mit erheblichen Vorteilen zum papiergestützten Verfahren angeboten.

Seit dem 1. November 2006 hat das zentrale Mahngericht Schleswig die alleinige landesweite Zuständigkeit für sämtliche Mahnverfahren der Amtsgerichte in Schleswig-Holstein. Hier werden alle elektronisch eingereichten Mahnverfahren für das gesamte Land Schleswig-Holstein bearbeitet (so genanntes "maschinelles Mahnverfahren").

Ausnahme: Mahnanträge, die die Arbeitsgerichtsbarkeit betreffen, müssen auch weiterhin an das jeweils zuständige Arbeitsgericht gerichtet werden. Diese werden dort nicht automatisiert bearbeitet, so dass der bisherige Durchschreibesatz für Mahnanträge in der Arbeitsgerichtsbarkeit weiterhin genutzt werden muss.

Broschüre: Maschinelle Bearbeitung der gerichtlichen Mahnverfahren  (PDF, 6MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Elektronischer Rechtsverkehr

Durch die Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften (ERVV SH 2007) wird seit 2007 schrittweise der elektronische Rechtsverkehr eröffnet.

Elektronischer Rechtsverkehr - Bekanntmachung gültig ab dem 01.02.2013 (PDF, 308KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Entscheidungssammlung

In der Landesrechtsprechungsdatenbank Schleswig-Holstein stehen Ihnen die Entscheidungen der Gerichte in Schleswig-Holstein im Volltext zur Verfügung.

Die Gerichte stellen veröffentlichungswürdige Entscheidung seit 2005 von besonderem Interesse nach eigenem Ermessen in die Datenbank ein. Die nicht gewerbliche Nutzung der Entscheidungstexte - das heißt die Verwendung für den privaten Gebrauch - ist kostenfrei (§ 4 Absatz 7 Justizverwaltungskostenordnung - JVKostO). Soweit einzelne Entscheidungen redaktionell aufbereitet sind - zum Beispiel durch Leitsätze oder Schlagworte - sind diese redaktionellen Bestandteile urheberrechtlich geschützt. Die gewerbliche Nutzung bedarf der Zustimmung des jeweiligen Gerichts.

Der Einzelabruf von Entscheidungen (das heißt deren Lesen am Bildschirm - "Browsen" - und das Ausdrucken dieser Entscheidungen, nicht aber deren Speicherung) zu gewerblichen Zwecken über die Internetsuchmaske ist derzeit kostenfrei. Für eine derartige Nutzung ist auch die Einholung einer Zustimmung des Gerichts nicht erforderlich.

Zulässig ist auch die Verlinkung auf die Seite, nicht aber die direkte Verlinkung zu einzelnen Entscheidungen aus der Datenbank. Diese zustimmungsfreie gewerbliche Nutzung der Datenbank steht aber unter der Bedingung, dass bei jeder Verwendung einer aus Landesrechtsprechungsdatenbank Schleswig-Holstein abgerufenen Entscheidung die Quellenangabe "erhältlich unter http://lrsh.juris.de" angefügt wird.

Abruf, Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von wesentlichen Teilen der Datenbank ohne vorherige Zustimmung der Gerichte sind in jedem Falle untersagt. Hierunter fallen auch wiederholte und systematische Abrufe, Vervielfältigungen, Verbreitungen oder öffentliche Wiedergaben von Einzelentscheidungen zu dem Zwecke der Aufbau gewerblicher Datenbanken oder zum Zwecke des Weiterverkaufs. Zuwiderhandlungen werden verfolgt.

Entscheidungssammlung

Insolvenzbekanntmachungen

Auf der Seite "Insolvenzbekanntmachungen online", können unter anderem durch eine komfortable Suchabfrage die Insolvenzen bundesweit und aktuell abgefragt werden.

Insolvenzbekanntmachung

Handelsregister Online

Unter der Internetadresse www.handelsregister.de können sich Bürger, Notare und Unternehmen registrieren lassen und die von den Amtsgerichten geführten Register online einsehen. Der direkte Link auf der rechten Seite führt Sie zum Registerportal der Länder.

Schleswig-Holstein schafft damit die Möglichkeit, von jedem PC-Arbeitsplatz mit Internetanschluss aus rund um die Uhr online Einsicht in die von den Amtsgerichten geführten Register (Handels-, Genossenschafts-, Partnerschaftsgesellschafts und Vereinsregister) zu nehmen.

Über eine benutzerfreundliche Suchfunktion lassen sich alle eingetragenen Unternehmen auch ohne Kenntnis von Registernummer und genauer Firmierung finden. Teile der Firma reichen meist bereits aus, um das gesuchte Unternehmen in dem jeweiligen Register ausfindig zu machen. Der Registerinhalt wird unmittelbar auf dem Bildschirm angezeigt und kann bei Bedarf wahlweise in Form eines chronologischen, historischen oder aktuellen Ausdrucks als Datei im gängigen PDF-Format herunter geladen werden. Des Weiteren können Unternehmensträgerdaten (Anschrift und so weiter) und Informationen zu Vertretungsberechtigten und Prokuristen abgerufen werden. Die Aktualität der Einsichtnahme beziehungsweise des Ausdrucks ist dabei gewährleistet. Der Teilnehmer erhält authentische Daten aus dem amtlichen Register, da die Ergebnisse der Recherche aus dem Echtdatenbestand des Handels- und Vereinsregisters bereitgestellt werden.

Handelsregister Online

Grundbuch Online

Automatisiertes
Abrufverfahren

Zur Anmeldung

Grundbuchauszüge können entweder direkt beim Grundbuchamt oder über das automatisierte Abrufverfahren des Landes Schleswig-Holstein beantragt werden. Sofern Sie ein anderes Online-Portal zur Beantragung eines Grundbuchauszuges nutzen, handelt es sich hierbei um kostenauslösende Dienstleistungsangebote gewerblicher Drittanbieter. Diese fremden Kosten können zum Teil deutlich über der seitens des Gerichts erhobenen Gebühr von 10,00 € pro unbeglaubigtem Grundbuchauszug liegen.

Nutzungsvoraussetzung:

Das automatisierte Abrufverfahren kann ausschließlich von Personen oder Institutionen genutzt werden, die die gesetzliche Voraussetzungen für die Zulassung erfüllen. Sollten Sie keine Zulassung zur Nutzung des Verfahrens haben, erhalten Sie weiterhin Grundbuchauszüge über die jeweils zuständigen Grundbuchämter, entweder schriftlich oder persönlich während der dortigen Geschäftszeiten.

Zulassung zum Automatisierten Abrufverfahren

  1. Zulassungsverfahren
  2. Technische Voraussetzungen
  3. Kosten im Automatisierten Abrufverfahren
  4. Antrag auf Zulassung
  5. Anforderung von Mitarbeiterkennungen (Für bereits zugelassene Teilnehmer/innen)

Kontakt und Support

Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich gerne an das Amtsgericht Kiel,
Grundbuchabrufstelle:
0431/6042073
grundbuchabruf@ag-kiel.landsh.de

  1. Kontakt Amtsgerichte
  2. Auskunft über Grundbucheinsichtnahmen (Für Eigentümer)

Prozesskostenhilfe

"Guter Rat ist nicht teuer" - Heute soll niemand mehr aus finanzieller Not auf sein Recht verzichten. Das Beratungshilfegesetz sichert Menschen mit niedrigem Einkommen gegen eine geringe Eigenleistung Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens zu.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Antrag auf Prozesskostenhilfe

Zwangsvollstreckungen

Die Zwangsvollstreckung ist das staatliche Verfahren, mit dem man Ansprüche gegen den Schuldner durchsetzen kann.

Gemeinsames Vollstreckungsportal des Bundes und der Länder

Zwangsversteigerung

Zwangsversteigerung ist eine Art der Zwangsvollstreckung in Grundstücke und eingetragene Schiffe und Schiffsbauwerke, durchgeführt vom Amtsgericht als Vollstreckungsgericht, geregelt im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung.

Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerungen  (PDF, 74KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen