Die wechselvolle und verschlungene Geschichte Schleswig-Holsteins weist bei aller Vielfalt eine Reihe wiederkehrender Grundthemen auf. Dazu gehört das deutsch-dänische Verhältnis und das im Ripener Freiheitsbrief festgehaltene Bekenntnis: "Dat se bliven ewich tosamende ungedeelt".
Letzte Aktualisierung: 24.03.2023
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Wikinger in Haithabu
Schleswig-Holstein war schon in der frühen Vorzeit besiedelt, davon zeugen unter anderem zahlreiche Megalithgräber sowie bedeutende Funde in den Mooren von Nydam und Thorsberg. Im 9. Jahrhundert entstand in Haithabu an der Schlei einer der größten Wikingersiedlungsplätze Nordeuropas, von dem noch heute ein mächtiger Halbkreiswall zu sehen ist. Haithabu war eingebunden in das Befestigungssystem des Danewerks, bestehend aus mehreren Verteidigungsanlagen an der Schleswigschen Landenge.
Die ersten großen Städte
Nachdem sich Schleswig in der Mitte des 13. Jahrhunderts als Herzogtum zwischen Eider und Königsau herausgebildet hatte, einigten sich Dänen und Deutsche im Jahre 1386, das dänische Herzogtum Schleswig mit der deutschen Grafschaft Holstein unter einem Landesherrn zu vereinigen. Die deutschen Grafen von Schauenburg regierten beide Landesteile bis zum Aussterben der Familie 1460. In dieser Zeit entstanden auch die ersten größeren Städte, von denen Lübeck als Hansestadt zu den bedeutendsten Metropolen Europas aufstieg.
Den Schauenburgern folgte König Christian I. von Dänemark, der 1460 den Ripener Freiheitsbrief verfasste. Diese berühmteste Urkunde Schleswig-Holsteins hat ihre Gültigkeit bis auf den heutigen Tag behalten. Die berühmte Passage "ewich tosamende ungedeelt" galt lange als Bekenntnis zur Unteilbarkeit des Landes. Nach jüngerer Geschichtsschreibung drückt sie lediglich den Wunsch nach innerem Frieden aus und nicht den Anspruch auf die Eigenstaatlichkeit Schleswig-Holsteins. Noch zur Regierungszeit Christians I. erhob der römisch-deutsche Kaiser Holstein 1474 zum Herzogtum. Christian I. war somit in Personalunion dänischer König sowie Herzog in Schleswig und Holstein. Während er Schleswig als dänisches Lehen regierte, fungierte er in Holstein als Vasall des römisch-deutschen Kaisers.
Die Zeit der Landesteilungen
1544 wurden die Herzogtümer zwischen König Christian III. und seinen beiden Halbbrüdern Johann dem Älteren und Adolf I. in mehrere Anteile aufgeteilt. Adolf I. wurde zum Begründer des Hauses Schleswig-Holstein-Gottorf, unter dem sich Gottorf zu einem kulturellen Zentrum Nordeuropas entwickelte. Auch die Gründung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel geht auf die Gottorfer zurück.
Schleswig-Holstein im dänischen Gesamtstaat
Die Zeit der Landesteilungen fand erst mit dem Vertrag von Zarskoje Selo 1773 seinen Abschluss, mit dem die Herrschaft über die Herzogtümer wieder allein dem dänischen König zufiel. In der Folge nahmen die Herzogtümer einen großen wirtschaftlichen und politischen Aufschwung: Mit dem Eiderkanal, dem Vorläufer des jetzigen Nord-Ostsee-Kanals, entstand die wichtigste Wasserstraße zwischen Nord- und Ostsee. Die Abschaffung der Leibeigenschaft leitete eine Agrarreform ein.
Mit dem europaweiten Aufkommen nationalliberaler Strömungen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts bildete sich auch in Schleswig-Holstein ein nationalpolitischer Gegensatz zwischen einer deutschen und dänischen Partei heraus, der 1848 zu einem dreijährigen Bürgerkrieg führte. In der sogenannten "Schleswig-Holsteinischen Erhebung" forderte die schleswig-holsteinische Bewegung die Aufnahme eines vereinigten Schleswig-Holsteins in den Deutschen Bund, während zugleich dänische Nationalliberale die Aufnahme des Herzogtums Schleswig in das Königreich Dänemark forderten. Beide Bewegungen entsprachen sich in ihrem Anspruch auf eine Verfassung und liberale Grundrechte, standen sich in der Frage nach der nationalen Zugehörigkeit Schleswigs jedoch feindlich gegenüber.
Die Schleswig-Holsteinische Erhebung scheiterte letztlich an der militärischen Übermacht Dänemarks und den politischen Zwängen der europäischen Großmächte. Mit dem Londoner Protokoll von 1852 wurde der dänische Gesamtstaat von den Großmächten garantiert, zugleich verpflichtete sich Dänemark aber auch, Schleswig nicht näher als Holstein an das Königreich Dänemark zu binden.
Der deutsch-dänische Konflikt konnte jedoch auf Dauer nicht beigelegt werden und führte 1864 zum Deutsch-Dänischen Krieg. Die Entscheidung fiel bei der Düppeler Schlacht am 18. April 1864. Nach der über einen Monat anhaltenden Belagerung preußisch-österreichischer Truppen vor den Düppeler Schanzen kam es zur Entscheidungsschlacht. Beide Seiten hatten schwere Verluste erlitten. Dänemark musste nach der Niederlage das Herzogtum Schleswig an Preußen und das Herzogtum Holstein an Österreich abtreten. 1866 besetzten preußische Truppen auch Holstein und machten beide Herzogtümer zu einer Provinz des Königreichs Preußen. Schleswig-Holstein als eigenständigen deutschen Bundesstaat lehnte Preußen ab. Der Verwaltungssitz der Provinz war Schleswig. 1876 wurde die Provinz um das Herzogtum Lauenburg erweitert.
Anfang des 20. Jahrhunderts gingen wichtige politische Impulse von Schleswig-Holstein aus: Der Kieler Matrosenaufstand leitete die Novemberrevolution von 1918 ein und damit das Ende des Ersten Weltkriegs in Deutschland. Als Folge des Versailler Vertrags entschied sich der nördliche Teil der Bevölkerung Schleswigs in einer Volksabstimmung 1920 für die Vereinigung mit Dänemark. In der südlichen Zone sprachen sich 80 Prozent der Bevölkerung für den Verbleib beim Deutschen Reich aus. Seither bildet die Grenze zwischen beiden Abstimmungsgebieten die Staatsgrenze zwischen Deutschland und Dänemark, mit nationalen Minderheiten beiderseits der Grenze.
Deutsch-dänische Entspannung
Nach Ende des Zweiten Weltkrieges schafften die "Kieler Erklärung von 1949" des Schleswig-Holsteinischen Landtages und die "Bonn-Kopenhagener Erklärungen" von 1955 die Grundlagen für eine kontinuierliche Verbesserung des deutsch-dänischen Verhältnisses. Sie beinhalten das Prinzip der "Bekenntnisfreiheit", also das Recht, sich zu einer nationalen Minderheit zu bekennen, ohne dass dies von Amts wegen nachgeprüft werden darf. Aus den Konflikten zwischen Deutschen und Dänen hat sich seitdem ein enges Miteinander von Mehrheit und Minderheit entwickelt. Der Schutz der nationalen Minderheiten hat in Schleswig-Holstein inzwischen auch Verfassungsrang.
Kooperation mit Dänemark
Angesichts dieser wechselvollen, konfliktreichen Geschichte mit Dänemark ist die regionale Zusammenarbeit mit Süddänemark und die Förderung der Grenzregion zentrale Anliegen der Landesregierung Schleswig-Holstein.
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