Hinweise zum Versand von E-Mails an das Amtsgericht Ratzeburg
Der Kommunikationsweg über einfache E-Mail steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. In Rechtssachen, d.h. den Angelegenheiten, die die Zivil-, Familien-, Betreuungs,- Nachlass-, Vollstreckungs-, Register- oder Strafabteilung bzw. das Grundbuchamt betreffen, können Anträge und Schriftsätze rechtswirksam nur über die zulässigen Wege des elektronischen Rechtsverkehrs, per Telefax oder auf dem Postwege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
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