Diese Maßnahme trägt durch die Stärkung der kulturellen Identität und durch die touristische Inwertsetzung zur positiven Entwicklung der ländlichen Räume bei. Durch die Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung des materiellen Kulturgutes trägt sie zur Identifikation der Bevölkerung mit ihrer Region bei und macht darüber hinaus auch für Urlauber attraktiver.
Die ausführliche Maßnahmenbeschreibung erhalten Sie ab Punkt 8.2.5.3.5.
Öffentliche Begünstigte: Die max. Höhe der Förderung beträgt 53% der förder-fähigen Kosten (gem. Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung in Schleswig-Holstein)
Die Förderung für Investitionen darf einen Zuschuss von 100.000,- Euro nicht unterschreiten (Bagatellgrenze).
Förderfähig sind Investitionen mit Gesamtkosten von 5 Mio. Euro.
Rechtsgrundlagen
Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung in Schleswig-Holstein in der jeweils geltenden Fassung
Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale (Denkmalschutzgesetz - DSchG) in der jeweils geltenden Fassung
Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der jeweils geltenden Fassung
Auswahlverfahren
Die Anträge werden kontinuierlich entgegengenommen. Die Vorhabenauswahl erfolgt anhand von Auswahlkriterien und einem Schwellenwert. Alle bis zu dem jeweiligen Stichtag vorliegenden bewilligungsreifen Förderanträge werden nach Prüfung auf Förderfähigkeit anhand der Auswahlkriterien mit einem Punktesystem bewertet und in eine Rangfolge gebracht. Die Bewilligung erfolgt entsprechend dieser Rangfolge im Rahmen des verfügbaren Finanzmittelbudgets. Förderanträge, die den Schwellenwert nicht erreichen, sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Nächster Stichtag: 1. April 2023 (Abgabe des bewilligungsreifen Antrags beim LLnL)
Es wird empfohlen, die bewilligungsreifen Anträge beim LLnL möglichst bis 15.02.2023 zur Klärung nicht eindeutiger Angaben einzureichen.
Budget 01.04.2023
verfügbare ELER-Mittel (Euro)
2023
7.6.1 Erhaltung des kulturellen Erbes
1.863.526,09 €
Ansprechpartner
Projektberatung, Antragsvordrucke und Einreichung der Antragsunterlagen bei dem jeweils zuständigen Regionaldezernat des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR)
Zum Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung: LLnL, Abteilung 4 - Ländliche Entwicklung
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