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Thema : EU-Förderprogramme
in Schleswig-Holstein

Erhaltung des kulturellen Erbes

Letzte Aktualisierung: 12.01.2023

Reetdachhäuser

Diese Maßnahme trägt durch die Stärkung der kulturellen Identität und durch die touristische Inwertsetzung zur positiven Entwicklung der ländlichen Räume bei. Durch die Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung des materiellen Kulturgutes trägt sie zur Identifikation der Bevölkerung mit ihrer Region bei und macht darüber hinaus auch für Urlauber attraktiver.

Die ausführliche Maßnahmenbeschreibung erhalten Sie ab Punkt 8.2.5.3.5.

Zur Richtlinie

Begünstigte

  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • juristische Personen öffentlichen Rechts

Art der Unterstützung
Projektförderung

Höhe der Förderung

  • Öffentliche Begünstigte: Die max. Höhe der Förderung beträgt 53% der förder-fähigen Kosten (gem. Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung in Schleswig-Holstein)
  • Die Förderung für Investitionen darf einen Zuschuss von 100.000,- Euro nicht unterschreiten (Bagatellgrenze).
  • Förderfähig sind Investitionen mit Gesamtkosten von 5 Mio. Euro.

Rechtsgrundlagen

  • Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung in Schleswig-Holstein in der jeweils geltenden Fassung
  • Artikel 20 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
  • Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale (Denkmalschutzgesetz - DSchG) in der jeweils geltenden Fassung
  • Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der jeweils geltenden Fassung

Auswahlverfahren
Die Anträge werden kontinuierlich entgegengenommen. Die Vorhabenauswahl erfolgt anhand von Auswahlkriterien und einem Schwellenwert. Alle bis zu dem jeweiligen Stichtag vorliegenden bewilligungsreifen Förderanträge werden nach Prüfung auf Förderfähigkeit anhand der Auswahlkriterien mit einem Punktesystem bewertet und in eine Rangfolge gebracht. Die Bewilligung erfolgt entsprechend dieser Rangfolge im Rahmen des verfügbaren Finanzmittelbudgets. Förderanträge, die den Schwellenwert nicht erreichen, sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Auswahlkriterien  (PDF, 46KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Nächster Stichtag: 1. April 2023 (Abgabe des bewilligungsreifen Antrags beim LLnL)
Es wird empfohlen, die bewilligungsreifen Anträge beim LLnL möglichst bis 15.02.2023 zur Klärung nicht eindeutiger Angaben einzureichen.

Budget 01.04.2023
verfügbare
ELER-Mittel (Euro)
2023
7.6.1 Erhaltung des kulturellen Erbes1.863.526,09 €

Ansprechpartner
Projektberatung, Antragsvordrucke und Einreichung der Antragsunterlagen bei dem jeweils zuständigen Regionaldezernat des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR)
Zum Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung: LLnL, Abteilung 4 - Ländliche Entwicklung

Ansprechpartnerin im Ministerium

Ina Alter
Tel.: 0431 988 1725
ina.alter@mllev.landsh.de

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein
Fleethörn 29-31
24103 Kiel

Weitere Downloads/Links:

Ansprechpartner Initiative AktivRegion

Leitprojekte Integrierte ländliche Entwicklung (ILE)

www.aktivregion.schleswig-holstein.de

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