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Thema : EU-Förderprogramme
in Schleswig-Holstein

Beratung für eine nachhaltige Landwirtschaft

Letzte Aktualisierung: 01.09.2022

Beratung für eine nachhaltige Landwirtschaft

Gefördert werden Beratungsanbieter, die Beratungen für Personen der Agrarwirtschaft durchführen. Die Beratungen umfassen eine nachhaltige Landwirtschaft, insbesondere die Bereiche Klima, Energie, Grünland, Tierwohl, ökologischer Landbau und integrierter Pflanzenschutz.

Die ausführliche Maßnahmenbeschreibung erhalten Sie ab Punkt 8.2.2.3.1.

Antragsteller/Förderempfänger
Beratungsanbieter mit nachgewiesener Kompetenz für die Durchführung von einzelbetrieblichen Beratungen in den Bereichen einer nachhaltigen Landwirtschaft - Klima, Energie, Grünland, Tierwohl, integrierter Pflanzenschutz und ökologischer Landbau. Beratungsanbieter müssen zudem in der Lage sein, das umfassende Beratungsangebot flächendeckend in Schleswig- Holstein vorzuhalten.

Begünstigter Personenkreis (Zielgruppe)
Den Personen der Agrarwirtschaft kommt die Förderung indirekt zu Gute, indem sie als Empfänger einer geförderten Modul-Beratungsleistung nur den um den Förderbetrag verminderten Beitrag zu tragen haben. Eine volle Kostenübernahme (100 %-Förderung bei Beratungsleistungen ohne Eigenanteil des Beratungsempfängers) ist je nach Beratungsmodul möglich.

Art der Unterstützung
Projektförderung

Höhe der Förderung
Die vom Beratungsanbieter bei Angebotsabgabe festgelegten Kostensätze je Beratungsmodul und anschließend von der Bewilligungsbehörde als förderfähig anerkannten Kostensätze bis zur Höhe von 1.500,- € je Beratung werden, ggf. abzüglich des Eigenanteils des Beratungsempfängers, zu 100 % gefördert.

Rechtsgrundlage
Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013

Antragstellung
Aufgrund wettbewerbsrechtlicher Vorgaben der Europäischen Kommission wurde diese Fördermaßnahme nach Maßgabe des europäischen und nationalen Vergaberechts EU-weit bekannt gegeben und Interessenten zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Eine Antragstellung auf Förderung weiterer Beratungsmaßnahmen nach Art. 15 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 ist nicht mehr möglich.

Ansprechpartner im Ministerium
Martin Seefeld
Tel. 0431/988-5143
martin.seefeld@mllev.landsh.de

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Fleethörn 29-31
24103 Kiel

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