Förderung von Maßnahmen im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege
Ziel und Gegenstand
Das Saarland fördert die Durchführung von Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, auch im besiedelten Bereich.
Gefördert werden
- der Erwerb von Grundstücken in ausgewiesenen oder geplanten Schutzgebieten und -objekten sowie außerhalb dieser Gebiete bei Flächen, die der Schaffung eines Biotopverbundes dienen und
- Gestaltungs-, Schutz-, Pflege- und Entwicklungsvorhaben.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden, Landkreise, Teilnehmergemeinschaften (Körperschaften des öffentlichen Rechts) sowie Vereine, Verbände, Organisationen und Stiftungen.
Voraussetzungen
Das Vorhaben muss den Zielen und Grundsätzen des Saarländischen Naturschutzgesetzes entsprechen.
Objekte und Maßnahmen müssen sich im Saarland befinden bzw. durchgeführt werden.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 66%, bei Grunderwerb bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Antragsverfahren
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare zu stellen an:
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Referat A/4
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur) vom 10.05.2019
Antragsformulare auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln des Landes für Vorhaben und Maßnahmen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur vom 10.05.2019)
Naturschutzförderung im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)