Thema: Landwirtschaft
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Nitrat-Messnetz

Bei der Umsetzung der Düngeverordnung (DüV) und der Saarländischen Ausführungsverordnung zur DüV waren die Grundwasserkörper nach EU-Wasserrrahmenrichtlinie (WRRL) Ausgangspunkt für die Ausweisung sogenannter nitratgefährdeter Gebiete.

Das der Ausweisung zugrunde liegende Ausweisungsmessnetz setzt sich zusammen aus den Grundwassermessstellen des WRRL-Messnetzes, ergänzt durch die sogenannten EUA-Messstellen, die auch zur Berichterstattung nach der Nitratrichtlinie verwendet wurden. Deshalb wurde vonseiten der landwirtschaftlichen Praxis diesen Messstellen große Aufmerksamkeit geschenkt. Fragen und Anregungen hierzu sollen mit dieser Seite aufgegriffen werden. Weiterhin werden auf dieser Seite umfassende Informationen zu Fragen rund um die Messstellen gegeben. Es können Anmerkungen bzw. Fragen zu einzelnen Messstellen formuliert werden. Ziel ist, die Qualität des Messnetzes weiter zu verbessern.

Regelungen zur bisherigen Einteilung der „roten“ bzw. nitratbelasteten Gebiete:

Bis 2017 hat Deutschland bei der Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie einen flächendeckenden Ansatz verfolgt. Das bedeutet, dass die Maßnahmen der DüV auf allen landwirtschaftlichen Flächen angewendet werden mussten. Nach der Novellierung der DüV im Jahr 2017 waren die Länder auf Grund einer Klage der EU verpflichtet, gefährdete Gebiete festzulegen. In diesen mussten zusätzliche Maßnahmen zur Reduzierung der Nitratbelastung und Eutrophierung ergriffen werden.

Auf nationaler Ebene wurde daher beschlossen, die “roten“ Grundwasserkörper (Risikogebiete), die sich gemäß dem Verfahren der WRRL in einem schlechten Zustand befinden, als gefährdete Gebiete entsprechend der DüV zu übernehmen. Dieser Ansatz (Immissionsbetrachtung) stellte sich für die Umsetzung der DüV als problematisch heraus, da eine verursachergerechte Einteilung (Emissionsbetrachtung) damit nicht möglich ist.

Kriterien zur Erstausweisung der nitratbelasteten Gebiete entsprechend der Neufassung für das Saarland:

Nach § 13a Absatz 1 Satz 2 der DüV hat der Bund eine allgemeine Verwaltungsvorschrift zu erlassen, die ein bundesweit einheitliches und rechtssicheres Verfahren zur Festlegung der belasteten Gebiete festlegt. Diese Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung – AVV GeA) wurde am 18. September 2020 vom Bundesrat beschlossen und am 3. November 2020 verkündet. Die Bundesregierung hält es danach für erforderlich, dass für eine differenzierte und verursachergerechte Ausweisung der belasteten Gebiete neben Daten der Gewässerbeschaffenheit auch Daten über landwirtschaftliche Nährstoffemissionen sowie ein einheitliches Modell zur Beschreibung und Quantifizierung der Eintrags-, Transport- und Strömungsvorgänge herangezogen werden müssen.

Da letzteres im Saarland noch nicht zur Verfügung steht, erfolgte in Absprache mit dem Verordnungsgeber zunächst die Ausweisung auf Grundlage der Daten des vorgegebenen Messnetzes.

Fragen zur Nitrat-Messung

Nitratbelastung

Ist Nitrat im Trinkwasser gesundheitsschädlich?

Vom Nitrat selbst geht nur eine sehr geringe unmittelbare Gesundheitsgefährdung für den erwachsenen Menschen aus. Unter bestimmten Umständen kann Nitrat jedoch teilweise zu gesundheitsschädlichem Nitrit umgewandelt werden. Bei Säuglingen kann Nitrit zu Sauerstoffmangel in lebenswichtigen Organen führen („Blausucht“). Bei Erwachsenen kann Nitrit im Magen sogenannte „Nitrosamine“ bilden. Nitrosamine können Krebs erzeugen. Mit der Einhaltung des Nitrat-Grenzwertes im Trinkwasser ist gewährleistet, dass der tägliche Verzehr des Trinkwassers keine gesundheitsschädlichen Auswirkungen hervorrufen kann.

Ist unser Trinkwasser in unzulässiger Weise belastet?

Nein. Wenn im Rohwasser (unbehandeltes Wasser, das ggf. zu Trinkwasser aufbereitet werden muss) die Belastung zu hoch ist, werden vonseiten der Wasserversorgungsunternehmen Maßnahmen ergriffen, das Wasser zu Trinkwasser aufzubereiten. Derartige Maßnahmen sind die Vermischung mit unbelastetem Wasser, der Bau von Tiefbrunnen, die Stilllegung einzelner Quellen oder Brunnen oder der sehr teure Bau von technischen Anlagen zur z. B. Nitratentfernung. Die Qualität des Trinkwassers wird behördlicherseits streng überwacht.

Wo sind im Saarland die Belastungen am höchsten?

Das Bild zeigt ein Feld mit Zwischenfruchtbestand. Zwischenfruchtbestand
Ein gut etablierter Bestand von Zwischenfrüchten bindet Nährstoffe organisch und schützt den Boden vor Erosion. Foto: (c) F. Mohr, MUKMAV

Die höchsten Nitratgehalte des oberflächennahen Grundwassers, die der Landwirtschaft zuzurechnen sind, werden in den beiden jetzt ausgewiesenen roten Gebieten gemessen, auch wenn diese im Mittel nur knapp über dem Grenzwert liegen.

Entspannt sich die Lage im Saarland?

Die Entwicklung der Nitratbelastung des oberflächennahen Grundwassers zeigt in der Fläche bislang keine signifikante Tendenz. Neben lokal fallenden Werten sind auch steigende Konzentrationen festzustellen. Gerade die jüngsten Messwerte sind insgesamt wieder leicht erhöht.

Was sind die Ursachen für die Nitratbelastung?

Die Pflanzen nehmen Nitrat bei ihrem Wachstum auf. Probleme gibt es dort, wo mehr mineralischer oder organischer Dünger auf die Fläche aufgebracht wird, als von den Kulturpflanzen verwertet werden kann. Dann kann Nitrat in Abhängigkeit von den Standorteigenschaften in den Untergrund ausgewaschen werden und in das Grundwasser gelangen.

Welche Sektoren/Quellen sind für die Nitratbelastung der Wasserkörper verantwortlich?

Das Bild zeigt Landmaschine vor einem landwirtschaftlichen Betrieb. Landmaschinen
Durch die Verkürzung des Zeitraumes für die Aufbringung von Wirtschafts-düngern muss eine schlagkräftige Maschinenausstattung vorhanden sein. Foto: (c) F. Mohr, MUKMAV

Das meiste Nitrat im Grundwasser kommt aus der Landwirtschaft. Messstellen im Einzugsbereich von Ackerland haben bedeutend höhere Nitratkonzentrationen im Grundwasser als Messstellen, deren Einzugsgebiet vorwiegend durch Wälder geprägt ist. Im Saarland ist ein Grundwasserkörper aufgrund zu hoher Nitratbelastungen aus der Landwirtschaft in einem schlechten Zustand.

Die Nitratbelastung aus undichten Kanälen ist gering. Diese Einträge sind zudem örtlich begrenzt und haben keine flächenhafte Bedeutung.

Der in Gesteinen weltweit bis zu 0,5 g/kg vorkommende Stickstoff hat in Mitteleuropa keine Bedeutung für den Stickstoffkreislauf landwirtschaftlich genutzter Böden.

Grundwasserkörper nach Wasserrahmenrichtlinie

Was ist das Ziel der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)?

Mit der Richtlinie will die Europäische Union in ganz Europa erreichen, dass bis 2027 alle Gewässer in einem „guten ökologischen“ und „guten chemischen Zustand“ sind. Für Grundwasser ist ein „guter mengenmäßiger“ und „guter chemischer Zustand“ zu erreichen.

Was ist Grundwasser und was ist ein Grundwasserleiter?

Das Bild zeigt eine Winterlandschaft mit See und Feld im Schnee. Winterlandschaft
Wasser ist ein wesentlicher Bestandteil des Lebens und damit ein schützenswertes Gut. Foto: (c) F. Mohr, MUKMAV

Nach der in Deutschland gültigen DIN 4049, Teil 3, wird Grundwasser als unterirdisches Wasser bezeichnet, das die Hohlräume der äußeren Schicht der Erdhülle (Lithosphäre) zusammenhängend ausfüllt und dessen Bewegungsmöglichkeit ausschließlich durch die Schwerkraft bestimmt wird.

Ein Grundwasserleiter, auch Aquifer genannt, ist ein Gesteinskörper, der Hohlräume aufweist und daher geeignet ist, Grundwasser weiterzuleiten. Durch eine undurchlässige Sohlschicht wird ein Grundwasserleiter nach unten begrenzt. Mehrere derartige Schichten bilden verschiedene Grundwasserstockwerke. Die obere Begrenzung des Grundwassers bezeichnet man als Grundwasseroberfläche; die in jedem Grundwasserstockwerk anzutreffen ist. Entsprechend der Beschaffenheit der Grundwasserleiter lassen sich drei Grundtypen unterscheiden: Poren-, Kluft- und Karstgrundwasserleiter.

In welcher Tiefe und wie wird das Grundwasser beprobt?

Die Messstellen erschließen in der Regel den oberflächennahen Untergrund. Einzelne Messstellen mit Ausbautiefen < 60 m können durchaus oberflächennahes Grundwasser erfassen. Wesentlich ist, dass es sich um den oberflächennächsten, nicht abgedeckten Grundwasserleiter handelt. Maßgeblich ist die Höhenlage der Filterstrecke und nicht die Ausbautiefe.

Was ist ein Grundwasserkörper und wie erfolgt die Abgrenzung?

Das Bild zeigt eine Weidefläche mit unterschiedlichen Pflanzenarten. Weidefläche
In einem gesunden Pflanzenbestand interagieren verschieden Pflanzenarten miteinander. Foto: (c) F. Mohr, MUKMAV

Zur Umsetzung der WRRL wurden im Saarland insgesamt 16 Grundwasserkörper mit Flächen von 2,9 bis 748,7 km² abgegrenzt. Entsprechend einer bundesweit geltenden Arbeitshilfe der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) erfolgte die Abgrenzung entlang von hydraulischen Grenzen (bspw. Flüsse und Bäche), durch oberirdische Einzugsgebiete, Grenzen geologischer Einheiten, oder strukturgeologischer Merkmale wie Störungen.

Welche Zielsetzung verfolgte die Wasserrahmenrichtlinie mit der Bewertung der Grundwasserkörper?

Das Konzept der Grundwasserkörper und deren Bewertung wurde nicht für ordnungsrechtliche Ansätze (wie z.B. den Vollzug der DüV) entwickelt. Vielmehr dient die Bewertung der Grundwasserkörper als Grundlage für Bewirtschaftungsmaßnahmen nach WRRL.

Die Methodik beschreibt das Risiko, mit dem ein Grundwasserkörper belastet ist. Sie berücksichtigt die Bodennutzung an der Messstelle und im gesamten Grundwasserkörper. Sie erhebt aber nicht den Anspruch, flächendeckend die Emissionsbelastung widerzuspiegeln.

Wie wird der chemische Zustand der Grundwasserkörper bewertet?

Das Bild zeigt ein abgeerntetes Feld mit abgestorbenen Pflanzenteilen. Feld mit abgestorbenen Pflanzenteilen
Abgestorbene Pflanzenteile schützen die Bodenoberfläche und stellen eine Futtergrundlage für das Bodenleben dar. Foto: (c) F. Mohr, MUKMAV

Die Bewertung des chemischen Zustandes erfolgt im Rahmen der Erstellung der Bewirtschaftungspläne zur WRRL, welche im 6-Jahres-Intervall angefertigt werden. Für den dritten Bewirtschaftungsplan 2020 wurden im Zuge der Erfassung der Immissionsbelastung zunächst 954 Analysen von landesweit 49 regelmäßig untersuchten WRRL-Grundwassermessstellen ausgewertet, welche zwischen 2013 und 2018 erhoben wurden. Um eine größere Datengrundlage für die Bewertung zu erhalten, wurden zusätzlich 1.227 verfügbare Analysen von 295 Messstellen des Rohwassermessnetzes herangezogen. Die aufbereiteten Ergebnisse der Analysen wurden anschließend mit den Schwellenwerten der Anlage 2 der GrwV verglichen. Traten flächige Überschreitungen auf, wurde u.a. das Flächenkriterium (§ 7 Absatz 3 Nr. 1a GrwV) zur Bewertung angewandt.

Von den 16 Grundwasserkörpern im Saarland ist aktuell nur ein Grundwasserkörper als „chemisch schlecht“ eingestuft. 

Aufgrund welcher Kriterien wurden Grundwasserkörper als in „schlechtem chemischen Zustand ausgewiesen?

Grundwasserkörper, in denen keine der untersuchten WRRL-Messstellen eine Qualitätsnorm oder einen nationalen Schwellenwert überschreitet, wurden grundsätzlich als im „guten chemischen Zustand“ bewertet. Demgegenüber erfolgte bei einer Überschreitung der Zielwerte an einer Messstelle eine weitergehende Bewertung. Dabei wird ein Grundwasserkörper als im „schlechten chemischen Zustand“ eingestuft, wenn die Summe der Flächen mit zu hohen Nitratwerten gleicher Nutzungsart größer als ein Fünftel der Gesamtfläche, mindestens aber 25 qkm ist.

Wann erfolgt eine Neubewertung der Grundwasserkörper?

Das Bild zeigt eine Landmaschine beim Direktsaat-Verfahren. Direktsaat-Verfahren
Beim Direktsaat-Verfahren findet keinerlei Bodenbearbeitung statt. Foto: (c) F. Mohr, MUKMAV

Die Bewertung orientiert sich am Zyklus der Aufstellung bzw. Aktualisierung des Bewirtschaftungsplanes und der zugehörigen Maßnahmenprogramme nach WRRL. Die letzte Bewertung 2013 wurde aufgrund von Daten aus den Jahren 2007 bis 2012 vorgenommen, ausgewertet und als Grundlage für den zweiten Bewirtschaftungszyklus 2015-2021 verwendet. Aktuell erfolgt eine Aktualisierung der Bewertung für den dritten Bewirtschaftungsplan 2021–2027 auf Grundlage von Daten aus den Jahren 2013 bis 2018.

Grundwasser-Messnetz im Saarland

Welche Grundwasser-Messnetze gibt es im Saarland?

Im Saarland gibt es die folgenden Messnetze:

WRRL-Messnetz

EUA –Messnetz (EUA = Europäische Umweltagentur)

EU-Messnetz (EU-Nitratmessnetz)

WRRL-Messnetz

Das WRRL-Messnetz dient als Bewertungsgrundlage für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Bereich Grundwasser. Im Saarland umfasst es insgesamt 38 Grundwassermessstellen und Förderbrunnen, sowie 11 Quellen. Eine grundsätzliche Flächenrepräsentativität ist über die Messstellen gegeben, welche als Überblicksmessstellen ausgewiesen sind. In Regionen, in welchen ein höherer Überwachungsbedarf (bspw. durch eine Belastung durch Nitrat) vorlag, wurden operative Messstellen eingerichtet. Aktuell umfasst das WRRL-Messnetz 42 Überblicksmessstellen und 15 operative Messstellen. Für eine belastbare Bewertung des chemischen Zustands der Grundwasserkörper wurde neben den Grundwasseranalysen der WRRL-Messstellen Ergebnisse des Rohwassermessnetzes ergänzend genutzt.

Der Untersuchungsrhythmus der WRRL-Messstellen liegt aktuell bei 4-mal pro Jahr. Ab 2021 werden einige der Überblicksmessstellen nur noch 2-mal jährlich beprobt.

EUA -Messnetz

Das EUA-Messnetz überschneidet sich teilweise mit dem WRRL-Messnetz. Im Rahmen der EU -Berichtspflichten werden jährlich Nitratmessergebnisse aus dem Grundwasserüberwachungsprogramm, dem EUA-Messnetz an die Europäische-Umwelt-Agentur (EUA) übermittelt. Das EUA-Messnetz wurde 2015 bundesweit überarbeitet und ist flächenrepräsentativ aufgebaut. Die Messstellen des EUA-Messnetzes geben einen repräsentativen Überblick über die Belastung des Grundwassers über alle Landnutzungen (Siedlung, Wald, Grünland, Acker und Sonderkulturen) hinweg. Sie erschließen in der Regel den oberflächennahen Grundwasserleiter. Die Beprobung der Messstellen erfolgt 4-mal jährlich. Das EUA-Messnetz bildet die Basis für die Berichte an die Europäische Umweltagentur. Im Rahmen der jährlichen Berichterstattung an das Umweltbundesamt befinden sich im Saarland 9 EUA-Messstellen (bundesweit 1.200).

EU-Nitratmessnetz

Ein Teil des EUA-Messnetzes ist das EU-Nitratmessnetz, welches 3 dieser 9 Messstellen umfasst. Das EU-Nitratmessnetz bildet die Einträge aus der Landwirtschaft repräsentativ ab (Grünland, Acker, Sonderkulturen). Es umfasst landwirtschaftlich beeinflusste Messstellen aller Belastungsklassen. Es wird zur Berichterstattung über die Umsetzung der Nitratrichtlinie an die EU-Kommission, das EU-Nitratmessnetz verwendet. Die Daten sind Grundlage für den gemeinsam vom BMU und BMEL herausgegebenen Nitratbericht der Bundesregierung, der der EU-Kommission alle vier Jahre vorgelegt wird. Das EU-Nitratmessnetz umfasst heute bundesweit 692 Messstellen und beschreibt repräsentativ den Einfluss der landwirtschaftlichen Nutzung auf die Beschaffenheit des oberflächennahen Grundwassers. Es wird als „Teilmessnetz Landwirtschaft“ bezeichnet.

Erfolgt eine Überprüfung der Messstellen?

Das Bild zeigt ein Feld mit Maispflanzen. Maisanbau
Anbau von Mais mit Direktsaat (links) und nach einer Pflugfurche (rechts). Foto: (c) F. Mohr, MUKMAV

Ja. Im Zuge der aktuellen Bewirtschaftungsplanung wurden die Messstellen einer erneuten Überprüfung unterzogen. Das Umweltministerium will gemeinsam mit der Landwirtschaft Transparenz und Akzeptanz sicherstellen.

Jedem Hinweis auf vermeintliche Fehlerhaftigkeit einer Messstelle wird nachgegangen. Sofern es konkrete Hinweise auf fehlerhafte Standorte oder Messergebnisse geben sollte, wird das selbstverständlich geprüft.

Änderung der novellierten Düngeverordnung (DüV)

Wie wird die Düngung geregelt?

Die Regeln einer bedarfsgerechten Düngung und damit die Vermeidung einer Überdüngung werden in der DüV geregelt. Die DüV wird von der Bundesregierung erlassen. Allerdings hat es die Bundesregierung über Jahrzehnte versäumt, die dringend erforderlichen Verbesserungen für den Schutz der Gewässer (Oberflächengewässer und Grundwasser) vorzunehmen.

Warum wurde im Jahr 2017 die DüV novelliert?

Das Bild zeigt den Blick in eine Feldreihe mit Zwischenfruchtbestand. Zwischenfruchtbestand
Konstante Temperatur und Wasserhaushalt direkt an und unter der Bodenoberfläche entscheiden über die Effizient der Gemeinschaft von Pflanzenwurzeln und der Vielfalt des Bodenlebens. Foto: (c) F. Mohr, MUKMAV

2012 übersandte die Bundesrepublik Deutschland der Kommission ihren fünften Nitratbericht. Der Nitratbericht erfasst die Werte eines speziellen Messnetzes für Nitrateinträge aus der Landwirtschaft in das Grundwasser (EU-Nitratmessnetz).

2013 richtete die Kommission ein Mahnschreiben an die Bundesrepublik Deutschland, da sie der Auffassung war, dass der fünfte Bericht zeige, dass sich die Wasserqualität im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum nicht verbessert habe. Das Messnetz war nicht Gegenstand des Mahnschreibens. Vielmehr warf die Kommission der Bundesrepublik Deutschland vor, dass deutlich geworden sei, dass die bestehenden Maßnahmen nicht ausreichten, um die Ziele der Richtlinie 91/676 zu verwirklichen. Weiterhin seien keine zusätzlichen Maßnahmen getroffen sowie das bestehende Aktionsprogramm nicht überarbeitet worden.

Zwischen 2014 und 2015 gab es viele bilaterale Gespräche zwischen der Kommission und Deutschland. Dieses führte 2017 zu einer Novellierung der Düngerverordnung.

Warum musste die DüV erneut geändert werden?

Die EU-Kommission vertritt die Auffassung, dass die Verschärfungen in der DüV 2017 nicht ausreichen, um die vom europäischen Gerichtshof (EuGH) festgestellten Mängel zu beseitigen. Laut der Kommission führe die alte DüV aus 2017 nicht zur Umsetzung eines hinreichend zielgerichteten Konzepts für Düngeregelungen, das im Einklang mit der in Artikel 5 Absatz 3 der Richtlinie festgelegten Verpflichtung steht. Danach müssen die Aktionsprogramme folgendes berücksichtigen:

  1. die verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Daten, insbesondere über die jeweiligen Stickstoffeinträge aus landwirtschaftlichen und anderen Quellen;
  2. die Umweltbedingungen in den jeweiligen Regionen des Mitgliedstaates.

Deutschland ist aus Sicht der Kommission dieser Verpflichtung nicht in ausreichendem Maße nachgekommen. So wurde zum Beispiel bei dem für alle landwirtschaftlichen Betriebe geltenden Kontrollwert gemäß § 9 Absatz 2 DüV keine Differenzierung nach klimatischen Verhältnissen oder der Bodenbeschaffenheit vorgenommen. Zudem ist der Katalog von Maßnahmen, von denen einige von den Bundesländern in belasteten Gebieten umgesetzt werden sollen, weder ausreichend, verbindlich oder flexibel, noch sind die darin enthaltenen Maßnahmen hinreichend ambitioniert, um einen zielgerichteten Ansatz darzustellen.

Des Weiteren hat die Kommission nach wie vor die Auffassung, dass die getroffenen Maßnahmen noch immer nicht den Maßnahmen entsprechen, die in den Anhängen II und III der Richtlinie festgelegt sind und gemäß Artikel 5 Absatz 4 im Aktionsprogramm enthalten sein müssen. Darüber hinaus berücksichtigen einige Maßnahmen nicht die verfügbaren wissenschaftlichen Daten und Umweltbedingungen, wie dies in Artikel 5 Absatz 3 der Richtlinie gefordert sind.

Da die Bundesregierung zu zögerlich mit entsprechenden Nachbesserungen reagierte, hat die EU-Kommission ein Zweitverfahren vor dem EuGH eingeleitet. An dessen Ende würden erhebliche Strafgeldzahlungen durch Deutschland stehen. Aktuell drohen Strafzahlungen in Höhe von 850.000 Euro pro Tag.

Welche Belange hat das Saarland im Jahr 2019 bei der Diskussion um die nochmalige Verschärfung der DüV auf Bundes- und EU-Ebene eingebracht?

Das Bild zeigt ein Feld mit Zwischenfruchtanbau. Zwischenfruchtbestand
Zwischenfrüchte verringern die Gefahr von Erosion und Verschlämmung der Böden. Foto: (c) F. Mohr, MUKMAV

Die Bundesregierung hat Ende Januar 2019 – ohne vorherige Rückkopplung mit den Ländern – Eckpunkte für die Verschärfung des Düngerechts an Brüssel übermittelt. Diese Vorschläge (Reduzierung der schlagbezogenen Düngung pauschal um 20 %) hätten zur Folge gehabt, dass gewässerschonend wirtschaftende Betriebe quasi als Kollektivstrafe ihre Düngung noch weiter hätten reduzieren müssen. Dies hätte das ökonomische Ende, für viele der vorbildlich arbeitenden Betriebe bedeutet. Das Saarland hat Lösungsvorschläge anderer Länder zur Beseitigung dieses Problems gestützt. Der Erfolg ist eine Einigung, die vorsieht, dass gewässerschonend wirtschaftende Betriebe, wenn sie weniger als 160 kg Gesamtstickstoff pro Hektar und davon maximal 80 kg synthetischen Stickstoff-Dünger einsetzen, von bestimmten Vorschriften in gefährdeten Gebieten entlastet werden.

Was ist der Status der erneuten Überarbeitung zur novellierten DüV von 2020?

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat zur Umsetzung des im Juni 2018 ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofs wegen unzureichender Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der DüV erarbeitet. Der Bundesrat hat dem Entwurf am 27. März 2020 zugestimmt. Sie trat am 1. Mai 2020 in Kraft.

Ausweisung von nitratbelasteten Gebieten nach DüV

Warum wurden strengere Vorschriften für gefährdete Gebiete vorgesehen?

Der Verordnungsgeber wollte nicht alle Landwirte mit schärferen Regeln zur bedarfsgerechten Düngung belasten, sondern hat strenge Vorschriften für Gebiete mit höherem Belastungsrisiko vorgesehen.

Welche Aufgaben resultierten daraus für die Bundesländer?

Das Bild zeigt eine Landmaschine bei der Aussaat von Winterfrucht. Aussaat von Winterfrucht
Eine Winterung kann direkt in einen abgewalzten Zwischenfruchtbestand gesät werden. Foto: (c) F. Mohr, MUKMAV

Die Bundesländer mussten in der Folge jeweils Verordnungen zur Umsetzung der geltenden DüV erlassen, in denen die Abgrenzung der gefährdeten Gebiete vorgenommen und Maßnahmen festgelegt wurden.

Wie werden in der Neufassung der Saarländischen Ausführungsverordnung zur DüV die gefährdeten Gebiete abgegrenzt?

Das Bild zeigt eine Landmaschine bei der Einarbeitung von Gülle. Einarbeitung von Gülle
Eine direkte Einarbeitung von Gülle bei der Aufbringung in bestehende Zwischenfruchtbestände schränkt Nährstoffverluste erheblich ein und führt zu einer Anreicherung der organischen Substanz. Foto: (c) F. Mohr, MUKMAV

Die Ausweisung erfolgt anhand der nach AVV Gebietsausweisung – AVV GeA zugrunde zu legenden Messstellen, also immissionsorientiert. Ein emissionsbezogenes Modell lag und liegt nicht vor. Sobald das bundesweit zu entwickelnde Modell vorliegt, wird dies auch im Saarland angewendet werden. Die dazu notwendigen Vorarbeiten beginnen 2021.

Warum wurden beim Erlass der 2019er Saarländischen Ausführungsverordnung zur DüV Messpunkte mit geringen Nitratgehalten nicht aus den „gefährdeten Gebieten“ herausgenommen („Binnendifferenzierung“)?

War im Saarland nicht relevant, da wir keinen roten Grundwasserkörper hatten und gemäß der Antwort der vorangestellten Frage vorgingen.

Wie ist die neue Abgrenzung von gefährdeten Gebieten nach der aktuell gültigen DüV von 2020 vorzunehmen?

Das Bild zeigt den Blick durch eine Reihe anwachsender Kohlpflanzen. Mulchauflage
Bei konservierenden Anbausystemen ist die Mulchauflage ein wesentliches Element für den Boden- und Wasserschutz. Foto: (c) F. Mohr, MUKMAV

Der Bund hat eine allgemeine Verwaltungsvorschrift am 3. November verkündet, die ein bundesweit einheitliches und rechtssicheres Verfahren zur Festlegung der belasteten Gebiete festlegt. Durch diese AVV Gebietsausweisung – AVV GeA wird § 13a Absatz 1 Satz 2 umgesetzt.

Die Bundesregierung hält es für erforderlich, dass grundsätzlich für eine differenzierte und verursachergerechte Ausweisung der belasteten Gebiete neben Daten der Gewässerbeschaffenheit insbesondere ein einheitliches Modell zur Beschreibung und Quantifizierung der Eintrags-, Transport- und Strömungsvorgänge incl. Daten über landwirtschaftliche Nährstoffemissionen herangezogen werden muss, das 2024 bundesweit zur Verfügung stehen wird.

Da im Saarland aktuell kein Modell zur Verfügung steht, noch die entsprechenden Daten, erfolgte verordnungskonform die Ausweisung rein immissionsbezogen.

Welche Gebiete werden in Betracht gezogen?

Die überarbeitete DüV sieht für die Ausweisung von gefährdeten Gebieten eine sogenannte „Binnendifferenzierung“ bei den Grundwasserkörpern in schlechtem chemischem Zustand und bei den „Grundwasserkörpern mit Schwellenwertüberschreitung oder steigendem Trend“ vor, sowie eine „differenzierte Neuausweisung“ bei einzelnen Überschreitungen innerhalb Grundwasserkörper in guten chemischen Zustand anhand der Messerergebnisse. Zusätzlich ist dies spätestens ab 2024 durch eine Modellierung zu plausibilisieren, was im Saarland aufgrund der Datenlage aktuell nicht möglich war (siehe vorangegangene Frage).

Gibt es eine Methodik, um eine solche „Binnendifferenzierung“ vorzunehmen?

Die EU -Kommission und der Bund haben sich auf eine Verlängerung der Umsetzungsfrist zur Neuausweisung der belasteten Gebiete durch die Länder bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 geeinigt.

Es wird eine stärkere Differenzierung innerhalb eines einzelnen Grundwasserkörpers ermöglicht, indem z. B. Bereiche von roten Grundwasserkörpern, in denen bestimmte Messergebnisse unterschritten wurden, aus der Gebietskulisse herausgenommen werden. Dafür gelten allerdings strenge Regeln (Binnendifferenzierung nach § 13a Abs. 1), die in der AVV GeA näher beschrieben sind.

Für eine Herausnahme von Teilgebieten in roten Grundwasserkörpern muss eins der folgenden Kriterien erfüllt sein:

  • der Wert an der Messstelle liegt unter 37,5 mg/l, oder
  • der Wert an der Messstelle weist mehr als 37,5 mg/l, aber weniger als 50 mg/l Nitrat auf (als Mittelwert der Jahreshöchstwerte der letzten 5 Jahre),
  • an dieser Messstelle ist kein steigender Trend vorhanden.

Der Bundesverordnungsgeber hat die Ermächtigung zur Binnendifferenzierung ausdrücklich auf Gebiete, die diese Kriterien erfüllen, beschränkt.

Somit wurden aus den als nitratbelastet gemeldeten Grundwasserkörpern alle Teilflächen herausgeschnitten, in denen keine Schwellenwertüberschreitung an einer Messstelle und kein steigender Trend an einer Messstelle oberhalb von 37,5 mg/l festgestellt wurde.

Beratung und Informationen

Zur Umsetzung in der Praxis sind Hilfen ersichtlich über:

Landwirtschaftskammer des Saarlandes

Wasserschutzberatung Rheinland-Pfalz

Karte zu Messstellen und Meldungen

Belastete Gebiete nach DüV

Geobox-Viewer DüV

Düngeverordnung (DüV)

Die Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV) finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Saarländische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung

Die Verordnung über besondere Anforderungen bei der Düngung in belasteten Gebieten (Saarländische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung) vom 8. Januar 2021 finden Sie im Amtsblatt des Saarlandes, Teil 1, vom 21.01.2021 auf Seite 108 ff..

Weitere Fragen richten Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse:

Duengung@umwelt.saarland.de