Thema: Landwirtschaft
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Organisation der EU-Fondsverwaltung im Saarland

Wer kümmert sich im Saarland um die EU-Förderung?

Flagge der Europäischen Union EU-Flagge
EU-Flagge Foto: EU-Kommission (zur freien Nutzung)

Folgende Stellen übernehmen die ordnungsgemäße haushalts- und finanztechnische Abwicklung und Kontrolle der Förderungen aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER):

Zuständige Behörde (Zulassung der Zahlstelle)

Die Zuständige Behörde entscheidet über die Zulassung bzw. den Entzug der Zulassung der Zahlstelle. Diese Tätigkeit umfasst im Wesentlichen die Prüfung, ob die Zahlstelle über einen Verwaltungsaufbau und ein System der internen Kontrolle verfügt bzw. ob sie den Zulassungskriterien

  • internes Umfeld,
  • Kontrolltätigkeiten,
  • Information und Kommunikation,
  • Überwachung

entspricht.

Daneben übt sie eine ständige Aufsicht über die Zahlstelle aus und gewährleistet die Weiterbehandlung der von der Bescheinigenden Stelle festgestellten Mängel. Sie unterrichtet die Kommission alle drei Jahre schriftlich über die Ergebnisse dieser Aufsicht.

Die Zuständige Behörde ist verantwortlich für die Benennung der Bescheinigenden Stelle.

Zahlstelle EGFL / ELER und Technischer Prüfdienst (Zahlungsverkehr, Bewilligung, Kontrollen)

Die Zahlstelle ist die Dienststelle, die für die Zahlungen aus Mitteln des EGFL und des ELER, die sie tätigt, die folgenden drei Hauptfunktionen ausübt: 

  • Bewilligung und Kontrolle der Zahlungen, um festzustellen, ob der einem Antragsteller zu zahlende Betrag den Gemeinschaftsvorschriften entspricht; hierzu gehören insbesondere die Verwaltungs- und die Vor-Ort-Kontrollen. 
  • Die Ausführung der Zahlungen, d. h. Auszahlung des genehmigten Betrags an den Antragsteller (oder seinen Bevollmächtigten) bzw. im Falle der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums, Auszahlung des Kofinanzierungsanteils der Gemeinschaft. 
  • Verbuchung der Zahlungen, d. h. Verzeichnung der Zahlungen in den getrennten auf DV-Trägern geführten Rechnungen der Zahlstelle für den EGFL und den ELER, sowie Erstellung periodischer Ausgabenübersichten, einschließlich der für die Kommission bestimmten monatlichen, vierteljährlichen (für den ELER) und jährlichen Erklärungen. In den Rechnungen werden außerdem alle vom Fonds finanzierten Aktiva, insbesondere hinsichtlich der Interventionsbestände, der noch nicht abgerechneten Vorschüsse und der Außenstände, verzeichnet.

Die Umsetzung all dieser Maßnahmen erfordert vielfältige Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen. Diese werden durch die Zahlstelle durchgeführt.

Hierzu gehört auch die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen der erweiterten Konditionalität. Hierbei handelt es sich um ein Prüfungsmechanismus, über den EU-Zahlungen an Landwirte an die Einhaltung vielfältiger Auflagen aus den Bereichen 'Umwelt', 'Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze', 'Tierschutz' sowie 'Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand' gebunden sind. Die dafür erforderlichen Vor-Ort-Kontrollen, mindestens 1% der geförderten landwirtschaftlichen Betreibe, sind Aufgabe der Zahlstelle. Nach EU-Recht ist die Gewährung von Förderungen gleichzeitig an die Einhaltung fachrechtlicher Vorschriften gebunden. Für Verstöße gegen bestimmte fachrechtliche Vorschriften der Konditionalität sind Prämiensanktionen vorgesehen, die sich für den Betroffenen ähnlich auswirken wie ein Bußgeld. Als Sanktion ist in diesem Bereich eine prozentuale Kürzung der jeweils betroffenen Fördersumme vorgesehen. Die am häufigsten verhängten Sanktionen bewegen sich zwischen 1% und 5%. Bei grober Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz können sie jedoch deutlich höher ausfallen.

Die Zahlstelle operiert dabei nach einem Verhaltenskodex zu Integrität und ethischen Werten.

Hier finden Sie Informationen zu der von der Zahlstelle ELER/EGFL betreuten Agrarantragstellung

Ansprechpersonen

Zahlstellenleitung

Jochen Wack
Stellvertretende Referatsleitung A/5: Zahlstelle ELER/EGFL

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken

Betriebsprämien

Jochen Wack
Stellvertretende Referatsleitung A/5: Zahlstelle ELER/EGFL

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken

Sebastian Jung
Referat A/5: Zahlstelle ELER/EGFL

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken

Agrarumweltmaßnahmen / Vertragsnaturschutz

Jochen Wack
Stellvertretende Referatsleitung A/5: Zahlstelle ELER/EGFL

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken

Anne Luft
Referat A/5: Zahlstelle ELER/EGFL
Ökolandbau, Blühflächen Zwischenfrüchte

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken

Auszahlung und Verbuchung

Isabel Reinhard
Referat A/5: Zahlstelle ELER/EGFL
Auszahlung und Verbuchung

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken

Vor-Ort-Kontrollen und Erweiterte Konditionalität

Helmut Kohl
Referat A/5: Zahstelle ELER/EGFL
Leiter Technischer Prüfdienst

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken

Bescheinigende Stelle (Prüfung der Rechtmäßigkeit der Bewilligungen)

Die Aufgaben der Bescheinigenden Stelle gemäß Art. 12 der VO (EU) Nr. 2021/2116 werden im Saarland von einer externen Stelle wahrgenommen, die von der Zahlstelle funktionell unabhängig ist.

Die Bescheinigende Stelle prüft nach internationalen Prüfstandards und unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorgaben der EU-Kommission die Zahlstelle während und nach dem Ende des betreffenden EU-Haushaltsjahres (jeweils 16. Oktober - 15. Oktober des Folgejahres) und gibt eine im Einklang mit international anerkannten Prüfstandards verfasste Stellungnahme ab, in der festgestellt wird, ob

  • die Rechnungslegung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt;
  • die eingerichteten Verwaltungssysteme ordnungsgemäß funktionieren,
  • die Berichterstattung über die Outputindikatoren für die Zwecke des jährlichen Leistungsabschlusses korrekt ist;
  • die Ausgaben, für die bei der Kommission eine Erstattung beantragt wurde, rechtmäßig und ordnungsgemäß vorgenommen worden sind;
  • die finanziellen Interessen der Union in Bezug auf Vorschusszahlungen, Sicherheitsleistungen, Interventionsbestände und einzuziehende Beträge in geeigneter Weise geschützt waren.

Über ihre Prüftätigkeiten fertigt die Bescheinigende Stelle einen Bericht mit Darstellung der dabei getroffenen Feststellungen an. Dabei beachtet sie die formellen und materiellen Vorgaben des EU-Rechts und geht darin auch auf die Einhaltung der Zulassungskriterien durch die Zahlstelle ein. Dies umfasst ebenfalls die Bewertung der Sicherheit der Informationssysteme.

ELER-Verwaltungsbehörde (Erstellung und Gesamtverantwortung für das ELER-Programm)

Für die Erstellung und Gesamtkoordination des Saarländischen ELER-Programms ist nach Art. 123 VO (EU) 2021/2115 bzw. Art. 66 VO (EU) Nr. 1305/2013 die ELER-Verwaltungsbehörde zuständig. Die ELER-Verwaltungsbehörde trägt die Gesamtverantwortung für die effiziente, wirksame und ordnungsgemäße Durchführung des SEPL 2014-2022 bzw. des SEPL 23-27 und der geplanten Maßnahmen. In der ELER-Förderperiode 2023-2027 agiert die ELER-Verwaltungsbehörde als Regionale ELER-Verwaltungsbehörde und ist für die Erstellung und Verwaltung des saarländischen ELER-Programms (SEPL 23-27) als regionalisiertem Teil des nationalen GAP-Strategieplans zuständig.

Die Verwaltungsbehörde hat die Aufzeichnung und Erfassung von statistischen, die Umsetzung betreffenden Informationen auf elektronischem Wege und in einer für die Zwecke der Begleitung und Bewertung geeigneten Form zu gewährleisten.

Die Verwaltungsbehörde leitet den ELER-Begleitausschuss und überstellt diesem die erforderlichen Unterlagen. Zugleich gewährleistet sie die Einhaltung der Verpflichtungen bezüglich der Publizität und Sichtbarkeit. Sie erstellt die jährlichen Durchführungsberichte und legt diese nach Bestätigung durch den Begleitausschuss der Kommission vor bzw. liefert dem Bund für den jährlichen nationalen Leistungsbericht zu. Die Zahlstelle erhält vor der Bewilligung der Zahlungen alle notwendigen Auskünfte, insbesondere über die angewendeten Verfahren und die durchgeführten Kontrollen.

Die ELER-Verwaltungsbehörde arbeitet bei der Umsetzung ihrer Aufgaben als Gesamtkoordination eng mit der operativen Ebene zusammen, d. h. mit den verschiedenen Fachreferaten des Ministeriums.

Ansprechpartner:

Thomas Groß
Referatsleitung B/1: Europäische Agrar- und Förderpolitik, ELER-Verwaltungsbehörde, GAK

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken

Holger Neisius
Referat B/1: Europäische Agrar- und Förderpolitik, ELER-Verwaltungsbehörde, GAK

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken

Darüber hinaus nehmen die Fachabteilungen und referate des Ministeriums verschiedene Aufgaben in der Umsetzung der EU-Förderung wahr.